Protocol of the Session on September 6, 2012

Daran können Sie erkennen, dass es nicht so kontrovers ist; denn es gibt Länder mit allen möglichen Regierungskoalitionen. Wenn die sich alle in diesem Punkt einig sind, zeugt das davon, dass die Bombe weitgehend entschärft ist. Das muss auch so sein, sonst hätten wir einen verwirrenden Wust an unterschiedlichen Vorgehensweisen. Das würde bei den Betroffenen überhaupt keinen Sinn machen.

Meine Damen und Herren, ich will an der Stelle sagen, dass der Bezugspunkt für die Bewertung die inländische Berufsbildung ist. Ich sage das deswegen, weil damit ein Stück Qualitätssicherung für uns verbunden ist. Das ist schließlich wichtig.

Das Verfahren der Anerkennung wird schnell sein. Jetzt komme ich auf das, was der Kollege Siebel sagte. Nach Einreichung der benötigten Unterlagen hat eine angefragte Stelle drei Monate Zeit, einen Bescheid zu erlassen, der entweder die Anerkennung beinhaltet, wenn keine wesentlichen Unterschiede bestehen, oder die Defizite benennt. Das ist der Punkt. Es gibt eine rechtsverbindlich notwendige Auskunft dazu, worüber Nachqualifikationen gemacht werden müssen. Es gibt einen höchstens dreijährigen Anpassungslehrgang, der zu absolvieren ist, um das nachholen zu können. Herr Kollege Siebel, das ist also geregelt. Das gibt es schon. Sie haben das eben moniert. Wir können im Ausschuss noch einmal darüber reden. Aber meines Erachtens entfällt dieser Kritikpunkt.

Durch diese Überprüfung und etwaige Anpassungslehrgänge wird sichergestellt, dass die hohe Qualität vor allem der reglementierten Berufe – um die geht es – erfüllt wird und dass es keine Bevorzugung gegenüber einheimischen Bewerbern gibt. Ich nenne ein Beispiel. Bei den Lehrern haben wir zwei Fächer, im Ausland häufig nur ein Fach ohne pädagogische Ausbildung und ohne zweites Staatsexamen. Das ist ein Punkt, wo es Ungleichgewichte gibt. Das müsste gleichgezurrt werden. Deswegen gibt es in diesem Gesetzentwurf den Art. 2, der das hessische Beamtenrecht ausnimmt. Diese Bedingungen müssen erfüllt werden. Dafür gibt es schon Regelungen. Die haben auch wieder so kolossal lange Namen: Quereinstieg via Hessische EU-Berufsqualifikationsanerkennungsverordnung oder die Hessische Verordnung über die Beamten in Laufbahnen besonderer Fachrichtungen. – Die gibt es schon. Darüber ist das schon geregelt.

Ich nenne ein paar Beispiele, was ausgenommen ist: Wachdienst – das macht Sinn –, das Ingenieurgesetz – von Ihnen

auch genannt –, das Architekten- und Stadtplanergesetz, die Altenpflege – alles schon genannt – und auch spezielle Berufsgesetze. Ich nenne z. B. die Bundesärzteverordnung.

In § 61 des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes ist geregelt, dass das perfekte Beherrschen der deutschen Sprache – das macht Sinn – erfüllt sein muss. Im Übrigen kann das Hessische Kultusministerium Rechtsverordnungen erlassen, die regeln, wie eine solche Qualifikation nachgeholt werden kann. Es existiert bereits eine rechtssichere Praxis hinsichtlich der Anerkennung von Lehramtsqualifikationen. Ansprechpartner ist das internationale Amt für Lehrerbildung in Fuldatal. Man kann das mit eigenen Verfahren, die ich jetzt nicht nennen will, nachholen, wenn Nachweise fehlen.

Ich fasse kurz die zwei Punkte zusammen, um die es geht. Die rechtsverbindliche Vergleichbarkeit vieler ausländischer Abschlüsse mit den deutschen wird hergestellt. Es wird schnell entschieden. Es gibt eine Frist von drei Monaten. Es gibt einen Bescheid über die notwendigen Maßnahmen zum Ausgleich der Defizite. Das ist in den §§ 10 und 11 geregelt. Nicht mehr die Staatsbürgerschaft ist entscheidend, sondern die Qualifikation.

Sie müssten zum Schluss kommen.

Ich empfehle die Annahme dieses Gesetzentwurfs.

(Beifall bei der CDU)

Schönen Dank, Herr Dr. Herr. – Für die FDP-Fraktion, Herr Dr. Büger.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Heute befassen wir uns in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf über die Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. Der Gesetzentwurf – das hat die Frau Staatsministerin bei der Einbringung schon gesagt – setzt auf Landesebene nur das um, was der Bundesgesetzgeber bereits auf Bundesebene beschlossen hat. Es geht also um landesrechtliche Regelungen für bestimmte, auf Landesrecht basierende Berufe. Insoweit ist das ein Gesetzesvorhaben, das inhaltlich vergleichsweise unspektakulär ist. Es ist geprägt von dem Gedanken, Qualifikationen, die im Ausland von Menschen erworben wurden, die heute in Deutschland leben, hier auch anzuerkennen. Dabei ist es – ich bin Herrn Dr. Herr ausdrücklich dankbar, dass er das ausführlich dargestellt hat – notwendig und richtig, dass die Qualität gesichert und eine Vergleichbarkeit gegeben sein muss. Ich denke, das ist ein Gebot der Fairness gegenüber all den Menschen, die in Deutschland eine solche Qualifikation erworben haben. Hier geht es also darum, für beide Seiten ein faires Verfahren zu haben: für die Menschen, die im Ausland die Qualifikation erworben haben, sowie für diejenigen in Deutschland. Da sehe ich diesen Gesetzentwurf als eine sehr gute Basis an. Bezugspunkt ist die in Deutschland abgelegte Prüfung.

Die Grundrichtung, die Anerkennung zu erleichtern – das haben alle Vorredner gesagt –, ist richtig. Ich glaube, man kann durchaus sagen, dass man, in der Rückschau gesehen, in der Vergangenheit an der einen oder anderen Stelle etwas zu restriktiv war. Das ändern wir jetzt.

Die genaue Ausgestaltung sollten wir in Ruhe in der Ausschusssitzung machen, wenn wir die Ergebnisse der Anhörung haben.

Eigentlich erwarte ich, weil wir einen gewissen Grundtenor haben, keine großen Differenzen. Ich hoffe und würde mir wünschen, dass wir bei diesem Thema zu einem Konsens kommen.

Die Beratung des Gesetzes – Herr Siebel sagte es schon – gibt mir die Möglichkeit, ein paar grundsätzliche Fragen anzusprechen, die sich in diesem Zusammenhang durchaus aufdrängen.

Wir befassen uns genau deswegen mit der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen, weil Menschen aus dem Ausland zu uns kommen, die einen hoch qualifizierten Beruf haben und diesen auch bei uns ausüben wollen. Leider haben wir die Hürden für diese Menschen in der Vergangenheit deutlich zu hoch belassen. Wenn man uns in dieser Diskussion vorwirft, wir seien etwas zu spät dabei, und fragt, warum wir das erst jetzt umsetzen, dann muss man feststellen – Herr Siebel, Sie haben es auch gesagt –, dass die Senkung dieser Hürden auf Bundesebene von einer schwarz-gelben Bundesregierung angepackt wurde, die wir erst seit dem Jahr 2009 haben.

(Mürvet Öztürk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das stimmt so nicht! – Anhaltende Unruhe)

Einen Moment, Herr Kollege Büger. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die wichtigen Gespräche, die – besonders auf der linken Seite des Saals – zu führen sind, bitte ich auf außerhalb des Plenarsaals zu verlegen, damit die Interessierten dem Redner folgen können. – Herr Kollege Büger, Sie haben das Wort.

Ich hatte die Hoffnung, dass das Thema der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen interessant genug ist, um die nötige Aufmerksamkeit zu erreichen. – Gerade in Richtung SPD: Sie haben bis 2009 ungefähr für zehn Jahre Verantwortung im Bund getragen und diese Hürden nicht gesenkt. Uns hierbei Verspätung vorzuwerfen ist also wirklich der falsche Hinweis.

Insgesamt muss man sagen, dass es in einer Welt, in der unsere Gesellschaft demografisch schrumpft, klug und sinnvoll ist – gerade in einer offenen Gesellschaft einer globalisierten Welt –, gut ausgebildete Menschen zu uns einzuladen. Der Wanderungssaldo insbesondere bei Akademikern und Facharbeitern ist leider tiefrot. Das ist nicht klug, wenn wir Wirtschaftskraft und Wohlstand erhalten wollen.

Deshalb sollten wir in der Politik viel mehr als bislang das Augenmerk darauf richten, Menschen in unser Land einzuladen, die unserer Gesellschaft helfen. Aber genau diese Gruppe haben wir in der Vergangenheit stiefmütterlich behandelt. Das ändern wir heute, und das ist richtig so.

Auch befassen wir uns in politischen Reden – insofern ist das auch ein gewisses Novum – sehr oft mit Menschen, die als Flüchtlinge zu uns kommen und die unsere Hilfe brauchen. Diese gewähren wir im Rahmen der Gesetze, und das ist gut und richtig. Aber viel zu selten reden wir über die Menschen, die gut ausgebildet zu uns kommen, um bei uns zu arbeiten und unserer Gesellschaft zu helfen; das sind Menschen, die wir dringend brauchen und denen wir eine Türe öffnen müssen. Diese Türe hat auch die rotgrüne Bundesregierung leider nicht immer offen gehalten; Länder wie Kanada sind hierbei deutlich weiter, und da sollten wir auch hinkommen.

Das meiste liegt in Bundeszuständigkeit. Der Bund befindet sich auf dem richtigen Weg, insbesondere seit dem Jahr 2009. Wo wir als Land etwas beitragen können, tun wir das auch – ein ganz herzlicher Dank an Frau Ministerin Kühne-Hörmann und das Ministerium für Wissenschaft und Kunst, dass Sie das Thema so schnell aufgegriffen haben.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Schnell?)

Als eines der ersten Bundesländer von 16 – ob wir Erster oder Zweiter sind, das soll nicht die wesentliche Größe sein – auch ein Dank an das Integrationsministerium, von dem ich weiß, dass es intensiv mitgearbeitet hat, um diese wichtige Frage voranzubringen, die auch integrationspolitisch bedeutsam ist.

Ich hoffe, dass wir hier einen deutlichen Schritt weiterkommen. Ich habe das Gefühl, dass wir vom Grundkonsens alle in dieselbe Richtung gehen und die Details in der Ausschussberatung klären können. Ich wünsche dem Gesetz eine gute Beratung. – Danke sehr.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Büger. – Für die Fraktion DIE LINKE, Frau Cárdenas.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach der holzschnittartigen Vorlage des Anerkennungsgesetzes in Berlin versucht jetzt die Landesregierung, einen hessischen Entwurf mit Leben zu füllen. Das ist erst einmal löblich.

Das vorgelegte Gesetz könnte Ausdruck für eine moderne, transparente und vereinfachte Einwanderungsund Beschäftigungspolitik mit einer sozial offenen Willkommenskultur sein – es könnte. Stattdessen liegt uns jetzt aber ein Flickenteppich an Zuständigkeiten und Verfahren vor. Zudem ist es ein Gesetz, das wieder einmal dem Nützlichkeitsgedanken folgt.

Auf der einen Seite wissen wir, dass Fachkräftemangel beklagt wird, zugleich verschärft sich die Situation der Menschen mit Migrationshintergrund auf dem Arbeitsmarkt noch. Das Eigenlob der Landesregierung für diesen Gesetzesentwurf ist also fehl am Platz; denn auf die großspurige Ankündigung wird für viele Betroffene doch wieder die triste Realität der hessischen Deintegrationspolitik folgen.

(Zuruf von der CDU: Ei, ei, ei!)

Eine ernst gemeinte wirtschaftliche Teilhabe würde erst durch die Anerkennung aller Qualifikationen ermöglicht,

die in anderen Ländern erworben wurden. Dazu müssten Bildungsabschlüsse, Berufsabschlüsse und Berufserfahrung zählen.

Erinnern wir uns: Wir hatten hier im Parlament im April 2011 einen Antrag eingebracht und unter anderem eine landesweite – also eine regional gut erreichbare – kostenlose Berufsberatung für Migrantinnen und Migranten gefordert, und zwar bezüglich aller Qualifikationen – und sie nicht nur, wie im Entwurf der Landesregierung, auf die im Ausland erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung beschränkt.

(Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))

Angelernte und Ungelernte können gleichwohl über sehr gute berufliche Fähigkeiten verfügen, Herr Irmer. Diese profitieren hier aber nicht. Der Antrag wurde natürlich abgelehnt.

Der Kollege Siebel von der SPD hat bereits darauf hingewiesen, dass es gut gewesen wäre, wenn das Gesetz nicht nur ein Verfahren, sondern auch einen Beratungsanspruch gewähren und – auch das möchte ich erwähnen – auch halbwegs wohnortnahe Anlaufstellen garantieren würde. Gute, regional vernetzte Beratung ist eine entscheidende Voraussetzung für die erfolgreiche Wahrnehmung des Rechtsanspruchs. Immerhin erstreckt sich der Anwendungsbereich des Gesetzes auf alle Personen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, der ethnischen Herkunft und dem Grund ihres Aufenthalts in Deutschland. – Das ist erst einmal positiv.

Sicher, mit dem neuen Gesetz könnten dem Taxigewerbe etliche Fahrerinnen und Fahrer verloren gehen, die diese Tätigkeit bisher nur deshalb ausgeführt haben, weil ihr ursprünglicher Berufsabschluss in Deutschland nicht akzeptiert wurde. Ob der nun formulierte Rechtsanspruch aber auch tatsächlich in großem Umfang dazu führt, dass zugezogene Menschen künftig ihrem eigentlichen Beruf nachgehen können, bleibt abzuwarten.

So argumentieren noch viele, etwa die Ingenieurskammer Hessen, die aus sicherheits- und gesundheitsrelevanten Gründen eine Herausnahme der Ingenieursberufe aus dem Geltungsbereich des hessischen Gesetzes will. Die Gründe sind für uns nur in gewisser Weise nachvollziehbar. In erster Linie dient die Argumentation der Abwehr fremder, nicht selbst vergebener Qualifikationen und somit einer gewissen Besitzstandswahrung von Einfluss.

Transparenz ist ebenfalls nicht Sache des hessischen Entwurfs. So konstatiert der Hessische Landkreistag in seiner Stellungnahme, dass Bewerberinnen und Bewerber der Krankenpflegeberufe ein zehnseitiges Merkblatt zur Kenntnis nehmen müssten, in dem unnötig detailliert über den Verfahrensablauf aufgeklärt wird. Rheinland-Pfalz dagegen sei kostengünstiger und begnüge sich mit einem zweiseitigen Antrag. Außerdem seien bundeseinheitliche Regelungen wünschenswert, geklärt werden müssten aber auch die Bearbeitungskosten. Einen Flickenteppich unterschiedlicher Länderregelungen dürfe es nicht geben.

Finanzielle Mehraufwendungen sind im hessischen Gesetzesentwurf aber nicht vorgesehen, was wir für eine große Lücke halten. Wörtlich heißt es, die laufenden Kosten ab Haushaltsjahr 2013 seien „nicht bezifferbar“.

Meine Damen und Herren, es ist doch völlig absurd, zu glauben, dass die Neuregelungen ohne den Einsatz zusätzlicher finanzieller Mittel wirksam werden könnten. Was ist mit den Kosten für das behördliche Anerkennungsverfahren oder für die offiziell beglaubigten Über

setzungen der ausländischen Originaldokumente? Zudem müssen die ausländischen Fachkräfte die zur Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse erwerben. Das ist sicherlich sinnvoll, bedeutet aber wieder einen erheblichen finanziellen und zeitlichen Aufwand.

Ein weiterer Punkt: Wie stellt es sich die Landesregierung vor, den immensen Prüfungsaufwand für mehr als 92 Berufsausbildungen zeitnah innerhalb von drei Monaten mit dem in Darmstadt vorhandenen Personal bewältigen zu können? Auch das ist ein Punkt, an dem nachgebessert werden muss.

Wir, DIE LINKE, wollen Migrantinnen und Migranten die gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ermöglichen und nicht nur ihre Verwertbarkeit für den deutschen Arbeitsmarkt überprüfen. Wir fordern daher ein einheitliches und transparentes Anerkennungsverfahren und einen rechtlichen Anspruch auf Beratung. Auch müssen verbindlich Angebote zur Nachqualifizierung bereitgestellt werden. Wir fordern Sie daher auf, Ihren Entwurf zu überarbeiten. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Schönen Dank. – Damit sind wir am Ende der ersten Lesung angekommen. Es ist die Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst vorgeschlagen. – Dem wird nicht widersprochen, dann geschieht das so.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf: