Protocol of the Session on June 27, 2012

Vielen Dank, Herr Kollege Greilich. – Vonseiten der Landesregierung hat sich Herr Staatsminister Rhein gemeldet. Bitte schön, Herr Rhein.

Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der ersten Lesung waren wir uns in einigen Punkten sehr einig, und ich bin froh, dass das – jedenfalls zwischen den demokratischen Fraktionen – weiterhin so ist.

Ich will aber schon nochmals sehr deutlich sagen: Hier geschieht nichts im Geheimen.

(Nancy Faeser (SPD): Doch!)

Ich gebe immer und zu jeder Zeit, sogar gerne, darüber Auskunft, wer im Einsatz ist, wer wo im Einsatz ist, wie viele im Einsatz sind. Das können wir im Ausschuss machen, im Plenum oder überall, zu jeder Tages- und Nachtzeit.

Wir brauchen nicht das Gesetz – ich muss dem Kollegen Frömmrich widersprechen –, um über die Einsätze zu reden. Nichtsdestoweniger freue ich mich, dass hier alle de

mokratischen Fraktionen sehr deutlich die Einsätze von hessischen Polizisten und Polizistinnen loben. Wir brauchen es deswegen nicht, weil wir jederzeit darüber reden können. Dazu brauchen wir kein Gesetz. Da gelten Transparenz, Offenheit und insbesondere die vollkommene Nachvollziehbarkeit.

Jetzt haben Sie einen Kronzeugen genannt, der Ihnen in der Anhörung besonders gut gefallen hat. Das ist Prof. Denninger.

(Zuruf von der SPD: Der Wieland auch!)

Ich gebe sehr viel auf die Meinung von klugen Köpfen. Das ist überhaupt keine Frage. Zweifelsohne gehört Prof. Denninger dazu.

(Zuruf der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Aber nur, weil er Professor ist, hat er noch lange nicht recht.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Ich will das auch belegen. Wer in der Tat recht hat, das ist ausnahmsweise einmal ein Sozialdemokrat. – Frau Faeser, Sie wissen, was jetzt kommt, denn ich habe ihn schon einmal zitiert. Das ist der Kollege Wiefelspütz. Der hat wirklich Ahnung von den Dingen.

(Zuruf des Abg. Dr. Thomas Spies (SPD))

Der hat nämlich in der Zeitung „Die Polizei“ im Jahr 2005 geschrieben – ich zitiere –:

(Zuruf der Abg. Nancy Faeser (SPD))

In der Verfassungstradition Deutschlands war und ist der Einsatz der Polizei stets eine Angelegenheit der Exekutive. Das Grundgesetz sieht keinen Parlamentsvorbehalt für Polizeieinsätze im Ausland vor. Das Rückholrecht des Deutschen Bundestages gegenüber Auslandseinsätzen ist demnach verfassungswidrig.

Das habe ich Ihnen schon beim letzten Mal gesagt, und das gilt natürlich jetzt auch.

Ich will gar nicht allzu viel mehr dazu sagen. Es ist schon viel gesagt worden.

In den Kernpunkten sind wir uns einig, nämlich dass hessische Polizistinnen und Polizisten weiterhin an friedenserhaltenden Maßnahmen teilnehmen sollen, dass auch weiterhin aktiv die Friedensprozesse unterstützt werden sollen, und insbesondere, dass das Bestandteil der internationalen Solidarität ist. Das steht für uns außer Frage.

Frau Faeser, in einem gebe ich Ihnen recht: Für uns in diesem Parlament und für mich als Minister steht natürlich zuallererst die Verantwortung für die eingesetzten Beamtinnen und Beamten ganz oben auf der Liste, die sich – das betone ich nochmals sehr deutlich – ausnahmslos freiwillig in diesem Einsatz befinden. Sie bewerben sich dafür vollkommen freiwillig. Niemand wird gedrängt, das zu tun. Ganz im Gegenteil haben wir eine ganz lange Warteliste von Männern und Frauen, die gerne hingehen würden, egal an welchen Einsatzort. Jeder, der dort ist, kann zu jedem Zeitpunkt, zu jeder Tages- und Nachtzeit sagen: Ich will nicht mehr, ich will zurück. – Er muss das nicht einmal begründen. Er braucht nur zu sagen: Ich möchte zurück, ich möchte die Auslandsverwendung abbrechen. – Dann wird die Auslandsverwendung unmittelbar abgebrochen, und er kommt unmittelbar zurück.

Was Herr Schaus hier im Namen der Linkspartei und seiner Fraktion immer wieder vorträgt, ist erstaunlich. Kollege Frömmrich hat darauf hingewiesen. Da muss man schon einmal sagen, wie man es hinbekommen will. Denn wir haben es hier mit friedenserhaltenden Maßnahmen zu tun, mit der aktiven Unterstützung von Friedensprozessen, wenn hessischen Polizistinnen und Polizisten in solche schwierigen Lagen gehen.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): In Afghanistan?)

Bei Auslandsabordnungen sprechen wir von einem großen Gewinn an Vertrauen innerhalb der Bevölkerung, die in den Gegenden lebt, in die Polizei – zwar nicht in die hessische, in die baden-württembergische oder in die sächsische Polizei, sondern in die Polizei in Gänze. Denn das ist der ausdrückliche Garant für die öffentliche Sicherheit.

Das war solchen Ländern nicht immer bewusst: dass nur die Polizei, und zwar rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichtet, der Garant der öffentlichen Sicherheit ist.

Deswegen sollte man sich schon noch einmal die Position, die Sie hier vertreten, durchaus überlegen und sich vor Augen führen, was richtig und was falsch ist.

(Beifall des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Auch das will ich nochmals sagen: Wir haben es hier in keinem Fall mit Einsätzen zu tun, die die Einsätze bewaffneter Streitkräfte ersetzen oder die militärische Operationen unterstützen. Die Unterstützung, die dort stattfindet, richtet sich ausschließlich auf zielorientierte Trainings-, Ausbildungs- und Beratungsmaßnahmen und führt zu einer demokratisch aufgebauten Polizei.

In der Tat, wenn wir uns die Geschehnisse vor gar nicht allzu langer Zeit, am 15. April 2012, in Kabul anschauen – wie die afghanische Polizei mit den Unruhen dort umgegangen ist, wie sie diese Unruhen bewältigt hat –, dann muss man sehr klar sagen, da hat sich etwas in der Polizei getan. Da hat sehr gewirkt, was deutsche Polizei dort an Lehrmaßnahmen durchgeführt hat. Auch das macht sehr deutlich, wie wichtig das ist, was wir hier tun.

Verehrte Frau Kollegin Faeser, auch das will ich noch einmal sehr deutlich sagen: Sie unterstellen hier immer, es gebe keine soziale Absicherung, die soziale Absicherung sei lückenhaft.

(Kopfschütteln der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Dass das nicht so ist, wissen Sie selbst. Im Hessischen Beamtenversorgungsgesetz existieren die gesetzlichen Regelungen zur sozialen Absicherung.

(Nancy Faeser (SPD): Das stimmt doch gar nicht! Das wissen Sie doch besser!)

Alle hessischen Beamtinnen und Beamten, die dorthin gehen wollen, sind sehr intensiv auf die Verwendung vorbereitet worden. Dazu gehört natürlich auch eine ganz intensive Information über die Versorgung, über die Hinterbliebenenversorgung, über Dienstunfälle usw. usf. Sie haben es ja auch angesprochen: Der Grundsatzerlass, der in enger Abstimmung mit dem Hauptpersonalrat der Polizei erarbeitet worden ist und am 18. Juli 2011 im „Staatsanzeiger“ veröffentlicht worden ist, hat dazu geführt, dass es keine Versorgungslücke bei dem Ausfall einer Lebensversicherung unter Berufung auf die sogenannte Kriegsklausel gibt. Der Dienstherr tritt regelmäßig bei Vorlage eines entsprechenden Lebensversicherungsvertrags in die per

sönliche Fürsorge der Beamten ein. Auch das ist eine wichtige Regelung.

Ich will einen Strich unter all das ziehen. Ich halte weiterhin ein Gesetz über den Einsatz von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Ausland für – das will ich zugestehen – zwar gut gemeint, aber nicht notwendig. Deswegen sollten wir den Weg gehen, den die Fraktionen von CDU und FDP vorstrukturiert haben. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Staatsminister Rhein. – Es liegt mir eine Wortmeldung der Abg. Nancy Faeser, SPD-Fraktion, vor.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Innenminister, ich habe mich deshalb gemeldet, weil es zwei Punkte gibt, von denen ich meine, sie müssten noch einmal erklärt werden. Zum einen finde ich es erstaunlich, das muss ich in diesem Hause noch einmal sagen, dass Sie als Innenminister die Meinung der Professoren in einer Anhörung des Landtags nicht so sehr schätzen wie die eines SPD-Politikers in Berlin. Ich finde das schon erstaunlich nach der Anhörung – ich gehe davon aus, dass Sie die Anhörungsunterlagen auch gelesen haben –, an der renommierte Verfassungsrechtler aus der ganzen Bundesrepublik Stellung genommen haben

(Gottfried Milde (Griesheim) (CDU): Die einen so, die anderen so!)

Herr Milde, Sie haben sicherlich nicht die Unterlagen gelesen – und wo alle einheitlich gesagt haben, es bedürfe aus Verfassungsgründen einer gesetzlichen Grundlage.

(Beifall bei der SPD)

Sie stellen sich hierhin und sagen, der Herr Wiefelspütz, SPD, hat vor sechs Jahren in Berlin gesagt: Das braucht man nicht. – Das finde ich schon eine eigenartige Bewertung einer öffentlichen Anhörung dieses Landtags.

Herr Innenminister, zum Zweiten wollte ich noch einmal auf die Freiwilligkeit eingehen. Die Freiwilligkeit des Polizeieinsatzes, dass die Beamtinnen und Beamten ins Ausland gehen, ist nicht das Thema. Natürlich ist dieser Einsatz freiwillig und soll es auch bleiben. Niemand soll gezwungen werden, jeder soll sich freiwillig dafür entscheiden. Es geht aber um bestehende Versorgungslücken.

Herr Innenminister, eigentlich müssten Sie es besser wissen. Es gibt einen Grundsatzerlass von Ihnen, der die Fälle der Lebensversicherungen und der gesundheitlichen Versorgung der Hinterbliebenen regelt. In diesem Erlass sind Lücken enthalten für den Fall, wenn im Ausland etwas passiert, wenn es sich um einen besonders gefährlichen Einsatz handelt, wie wir ihn z. B. in Afghanistan bestehend haben.

Herr Innenminister, Sie wissen es genau deshalb besser, weil Sie in den Ausschussberatungen eingestanden haben, dass es Regelungsbedarf im Beamtenrecht gibt. Sie haben darauf verwiesen, dass das im Zweiten Dienstrechtsmodernisierungsgesetz mit erledigt werden soll, auf das wir bis heute warten. Also tun Sie bitte nicht so, als würde es diese Versorgungslücken nicht geben. Sie haben sie im Ausschuss damit schon eingestanden, weil Sie gesagt ha

ben, das werde im Dienstrechtsmodernisierungsgesetz geregelt werden. Darauf warten wir seit zweieinhalb Jahren. Tun Sie nicht so, als wäre das nicht erforderlich, und stehen Sie zu Ihrer Verantwortung für die hessischen Polizeibeamtinnen und -beamten.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Faeser. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit haben wir die zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz über den Einsatz von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten des Landes Hessen im Ausland vorgenommen.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist gegen den Gesetzentwurf? – Es sind die Fraktionen von CDU, FDP und DIE LINKE.