Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen, sehr verehrte Kollegen! Seit Jahrzehnten leisten die Schulen für Erwachsene im Rahmen des zweiten Bildungswegs hervorragende Arbeit.
Im Übrigen leisten sie auch im Sektor der Integration einen wichtigen Beitrag für die Durchlässigkeit des guten, und wie wir immer wieder feststellen, facettenreichen hessischen Bildungssystems. Sie geben den Menschen die Möglichkeit zum nachträglichen Erwerb und zur Verbesserung von Schulabschlüssen.
Persönlichkeitsentfaltung und die Entwicklung fachlicher Kompetenzen bei den Studierenden einerseits sowie der Beitrag der Schulen für Erwachsene zum steigenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedarf an Akademikern und Fachkräften andererseits – wir haben eben darüber gesprochen – zeigen die große Bedeutung dieser Einrichtungen. Heute sind über 5.000 Studierende an diesen Schulen eingeschrieben. 357 Lehrerinnen und Lehrer unterrichten dort. Wir stellen fest, dass dies deutlich mehr als vor zehn Jahren ist; das müssen Sie bitte zur Kenntnis nehmen.
In Ihrem Antrag ist die Rede von einer deutlichen Arbeitsmehrbelastung für die Kolleginnen und Kollegen. Vergleicht man allerdings die Pflichtstundenzahlen der Kolleginnen und Kollegen an allgemeinbildenden Schulen und an den Schulen für Erwachsene, so ist festzustellen, dass das so nicht ganz stimmt; denn mit Blick auf die Lebenswirklichkeit und die Arbeitsbelastung, von der Sie offensichtlich kaum eine Ahnung haben, sind mindestens drei Dinge festzustellen.
Erstens. Erwachsene sind freiwillig an der Schule. Erwachsene sind motiviert, Erwachsene verfolgen ein konkretes Ziel und wollen dies auch möglichst zügig erreichen. Das heißt, der Aufwand, sie bei der Stange zu halten und stetig wieder auf den Pfad der Tugend zurückzuführen, ist erkennbar geringer.
Drittens. Der Verwaltungsaufwand der Klassenlehrer für Elternbriefe, Elterngespräche, Elternabende oder Korrespondenz möglicherweise mit dem Jugendamt entfällt.
Das Ergebnis: Die Lehrer an Schulen für Erwachsene haben viele Belastungen aus dem Schulalltag nicht, die im regulären Bereich anfallen. Allerdings ist die Herausforderung groß, die sie zu meistern haben; das will ich nicht kleinreden.
Die Lehrer an den Schulen für Erwachsene sind nach wie vor gut gestellt. Es handelt sich um eine sehr moderate Anpassung von einer Stunde. Die Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte wird von 24 auf zukünftig 25 Stunden steigen. Im Übrigen: An Gymnasien werden 26 Stunden unterrichtet, aber das nur als Randbemerkung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ziel ist und bleibt, die Ressourcen zu bündeln und sie zu optimieren. Genau damit erreichen wir eine zusätzliche Steigerung der Effektivität, und genau das ist im Interesse der handelnden Akteure.
Die pädagogische Sinnhaftigkeit und Verantwortbarkeit stehen bei dieser moderaten Anpassung im Vordergrund.
Festzustellen bleibt: In Hessen gibt es derzeit so viele Lehrer wie nie zuvor bei zeitgleich so wenigen Schülern wie nie zuvor. – Festzustellen ist ebenfalls: Nie war mehr Geld im Schulbereich vorhanden, als das am heutigen Tag der Fall ist. – Festzustellen ist weiterhin: Das ist vorbildlich und zeigt die Prioritäten, die CDU und FDP im politischen Bereich setzen. Einsparungen und Kürzungen sind im Haushalt dementsprechend faktisch nicht gegeben.
Zur Lehrerstellenzuweisung generell: Richtig ist, dass im laufenden Schuljahr mit einer Anpassung der Modalitäten bezüglich der Lehrerstellenzuweisung an die der allgemeinbildenden Schulen begonnen wurde. – Zur Erin
nerung: Die Fachabteilung des Hessischen Kultusministeriums hat sich mit den Vertretern der Schulen für Erwachsene einvernehmlich darüber abgestimmt. Die Schulen für Erwachsene werden nicht benachteiligt, im Gegenteil. Zur Optimierung der Qualität der Vorkurse wurde eine Arbeitsgemeinschaft aus Schule und Hessischem Kultusministerium eingerichtet. Der Zweck ist die Verbesserung des Übergangs in die Einführungsphase des Gymnasiums.
Des Weiteren stelle ich fest: Die Lehrerzuweisung ist bedarfsdeckend. Bemessungsgrundlage ist und bleibt konsequenterweise die Verordnung bzw. die Vereinbarung der Kultusministerkonferenz. Dabei werden 19 bis 20 Studierende angenommen, d. h. wesentlich kleinere Lerngruppen, als es im allgemeinbildenden Bereich der Fall ist. Darüber hinaus können, wenn gewünscht, auch größere Gruppen gebildet werden, ohne dass es Konsequenzen für die Lehrerzuweisung hätte.
Im Zusammenhang der Lehrerstellenzuweisung haben sich die beteiligten Akteure bei der Zahl der Vorkurse ebenfalls einvernehmlich auf einen Durchschnittswert der vergangenen drei Jahre geeinigt. Bei Bedarf kann dort nachgesteuert werden; das ist eine Selbstverständlichkeit.
Nur einen Satz zum Abendgymnasium. Auch hier stellt die Schulleitung fest, dass alle Bewerberinnen und Bewerber durch eine interne Optimierung untergekommen sind. Das zeigt sehr klar, dass die Lehrerstellenzuweisung auskömmlich ist. Das können wir in Wiesbaden entsprechend registrieren.
Bei Ihrem Antrag – und da sehe ich in Richtung der Linksfraktion – handelt es sich einmal mehr um eine Nebelkerze. Es ist ein überflüssiger Antrag, wie wir finden. Wir sind in dem Fall aber häufig nichts anderes gewöhnt.
Nur ein Satz zu dem Antrag hinsichtlich der Verbindungslehrer. Hessische Schulen befinden sich auf dem Weg zur Selbstständigkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen. Mehr Entscheidungsmöglichkeiten zu haben ist ein langjähriger Wunsch – seitens der Schulleitung, seitens der Kolleginnen und Kollegen, aber auch seitens der Schülerschaft; da rede ich nicht wie ein Blinder von der Farbe. Deshalb gehen die Anrechnungsstunden von Verbindungslehrern im Schuldeputat auf. Es handelt sich hier nicht, wie von Ihnen immer wieder fälschlicherweise propagiert, um eine Streichung. Das heißt, Schulen können selber Prioritäten setzen und selbst entscheiden.
Wir, CDU und FDP, wollen mehr Eigenverantwortung vor Ort. Wir wollen Gestaltungsmöglichkeiten vor Ort. Wir wollen keinen Staatsdirigismus, und auch das, meine Damen und Herren von den LINKEN, unterscheidet uns wesentlich von Ihnen.
Es ist kein Zufall, dass die Fraktion der LINKEN diesen Antrag gestellt hat. Sie sind gegen mehr Freiheit für Schulen. Sie schenken den Schulen kein Vertrauen und, noch schlimmer, Sie trauen den Lehrerinnen und Lehrern nicht zu, sich um ihre eigenen Schüler zu kümmern. Das Allerschlimmste ist, Sie tragen zur Verunsicherung der Schülerschaft bei, auch wenn Sie die organisatorische Verlagerung der Kasse an die Schulämter als Streichungsmaß
Die Schulleitungen sind für die Stundenzuweisungen an jene Lehrkräfte verantwortlich, die hier Aufgaben haben; auch das ist vor Ort organisiert. Die Stunden kommen dort sicher an. Die Regel nach § 6 Abs. 6 der Pflichtstundenverordnung ist, dass die Verbindungslehrer auch die Stunde bekommen, die ihnen zusteht.
Frau Präsidentin, ich komme zum Ende. – Wir stehen hinter den Verbindungslehrern und unterstützen sie in Ihrer Arbeit, genauso, wie wir hinter der Landesschülervertretung stehen.
Lassen Sie mich mit folgender Bemerkung schließen. Auch von Bildungspolitik haben Sie keine wirkliche Ahnung. Es fehlt Ihnen schlicht der Überblick, Ihnen fehlt die Fach- und Sachkompetenz. Wir trauen den Menschen etwas zu, Sie glauben an das Kollektiv.
Anscheinend ist die Verwirrung bei Ihnen an dieser Stelle auf dem Höhepunkt. Wir lehnen Ihre Anträge ab. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Schwarz. – Das war die erste Rede des Kollegen Schwarz hier im Haus. Dazu herzlichen Glückwunsch im Namen des gesamten Hauses.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Tricksen und Schönrechnen bei der Lehrerzuweisung hat begonnen. Diese Landesregierung hat versprochen, eine 105-prozentige Lehrerversorgung zu schaffen. Dieses Ziel kann man auf zwei Arten und Weisen erreichen: Entweder man sorgt tatsächlich dafür, dass es genug Lehrerinnen und Lehrer gibt, um die Grundunterrichtsversorgung auf 105 % zu erhöhen, oder man rechnet sich die Zuweisungen schön. Diese Landesregierung hat sich für den zweiten Weg entschieden – die Zuweisung wird schöngerechnet.
Man versucht jetzt, an allen möglichen und vor allem an allen unmöglichen Stellen zu kürzen. Man versucht, an die Stellen heranzugehen, die vermeintlich nicht so sehr im Licht der Öffentlichkeit stehen. Dort versucht man, die
Stellen zusammenzuklauben, und da weist der Antrag der Kolleginnen und Kollegen der LINKEN völlig zu Recht darauf hin, dass genau dies jetzt im Bereich der Schulen für Erwachsene geschieht.
Aber auch die Schulen für Erwachsene sind ein wichtiger Bereich unseres Bildungssystems. Hier sollte nicht gekürzt werden. Hier sollte die erfolgreiche Arbeit, die dort gemacht wird, nicht gefährdet werden.
Der zweite Bereich, wo es mehr Schein als Sein gibt, ist der Bereich der Deputatstunden. Es wurde bei der Rede der Kollegin Cárdenas dazwischengerufen, die Stunde für die Verbindungslehrer sei nicht gestrichen, sondern jetzt dem Schuldeputat zugeordnet. In der Logik dieser Landesregierung kann man sich dafür feiern, dass es mehr Stunden für die Schuldeputate gibt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, nach wie vor gibt es an jeder Schule eine Schülervertretung. Nach wie vor gibt es an jeder Schule die Aufgabe, diese Schülervertretung durch Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrer fachlich gut zu unterstützen.
Insofern ist das eine reine Scheinmehrung des Schuldeputats, wenn Sie das jetzt dazuschlagen. Die Aufgabe ist dadurch nicht verschwunden. Die Aufgabe muss weiter erledigt werden. Meine Damen und Herren von CDU und FDP, was soll es denn für einen Sinn machen, wenn jede Schule einzeln für sich entscheiden muss, ob sie dem Verbindungslehrer wieder die Deputatstunde gibt, wenn es an jeder Schule weiterhin eine Schülervertretung gibt und das auch gut ist?
Das ist doch ein Schein, ein absoluter Popanz, den Sie hier aufbauen. Sie wollen sich dafür feiern lassen, dass das Schuldeputat größer geworden ist, aber zulasten der Schülervertretung. Und das ist ein falscher Weg.
Das dritte völlig unverständliche Beispiel, wenn man über selbstständige Schulen redet, ist, dass Sie der Landesschülervertretung vorschreiben wollen, wo sie ihre Kasse verwalten lassen muss. Wenn wir es mit selbstständiger Schule, mit der Beteiligung von Schülerinnen und Schülern, von Eltern, von Lehrerinnen und Lehrern an dieser Schule ernst meinen, dann muss man den Akteuren auch vertrauen und etwas zutrauen. Man darf sie nicht reglementieren, sondern muss in diesem wichtigen Bereich, wo Schülerinnen und Schüler auch Demokratie einüben, sie es auch einüben lassen und ihnen nicht solche Vorschriften machen.