Unsere Verantwortung als Politikerinnen und Politiker bestand darin, einen vielfältig ausgestatteten Werkzeugkasten zu geben: einen Werkzeugkasten, den die Kommunen – ich betone – freiwillig nutzen können. Aus diesem Werkzeugkasten ist das Stammkapital, das noch früher enthalten war, herausgeflogen.
Hineingekommen sind vielfältige Werkzeuge zur Zusammenarbeit: stille Einlage, Beteiligung und Holding, und zwar mit und ohne Stiftungsvariante. In diesem Zusammenhang haben wir die Anregungen aus der Anhörung aufgegriffen.
Das Werkzeug entspricht den von den Sparkassen, Kommunen und Gewerkschaften geforderten Sicherheitsvorschriften. Diese bestehen in der regionalen Verankerung, der EU-Festigkeit und darin, dass aus dem Sparkassensystem kein Geld ausfließt. Diese bestehen aber auch in einer Begrenzung der Holding auf das Rhein-Main-Gebiet, damit keine Sogwirkung eintreten kann.Auch das ist eine Forderung der Gewerkschaften und aus der Anhörung, die wir aufgegriffen haben.
Wir haben den gemeinnützigen Auftrag festgeschrieben. Wir haben festgeschrieben, dass Gewinnmaximierung nicht Ziel der Tätigkeit der Sparkassen ist. Wir haben auch das „Girokonto für alle“ festgeschrieben. Bei den ersten beiden Punkten ist es mir aber ein Rätsel, weshalb DIE LINKE nicht in der Lage gewesen ist, diesen zuzustimmen.
Dem stimmen sie zu, aber nicht den anderen Punkten. – Die demokratische Beteiligung ist erweitert und die Rechte der Verwaltungsräte sind verbessert worden.Auch da ist es mir ein Rätsel, weshalb sich DIE LINKE nicht in der Lage sieht, dem zuzustimmen. Vielleicht können Sie sich kurz vor Augen halten, dass auch Sie in Zukunft in den Verwaltungsräten sitzen könnten. Wenn Sie dies selber ablehnen, spricht das Bände.
Wir haben uns heute mit einem offenen Brief gegen die unsachliche und unbegründete Kritik der Gewerkschaften gewehrt. Ich glaube, es ist angesichts der gegenwärtigen Lage ziemlich fatal, die Mitarbeiter und Gewerkschaftsmitglieder auf die Barrikaden zu hetzen – zumal mit unsachlichen Argumenten, die teilweise noch an unseren alten Gesetzentwurf anknüpfen. Da hätte ich mir wirklich eine sachliche Debatte gewünscht. Das hätte dieses Gesetz sicher verdient.
Wir haben vielfältige Anregungen der Anzuhörenden eingearbeitet, denen ich an dieser Stelle danke. Ich danke allen, die an diesem Gesetzentwurf mitgearbeitet haben, ganz speziell den Mitarbeitern, die wirklich sehr viel Arbeit, teilweise in Nachtsitzungen, hineingesteckt haben.
Ich hoffe und wünsche, dass wir mit diesem Gesetz auf einem guten Weg sind. Die SPD hatte noch zwei Punkte angemahnt, bei denen ich schon in der letzten Rede Handlungsbereitschaft signalisiert habe. Wir haben bereits im Vorfeld gesagt: Die personalrechtlichen Fragen der Sparkassen werden zusammen mit den anderen personalrechtlichen Fragen geregelt. Ich glaube, es ist sehr sinnvoll, dieses Gesetz in einem Jahr zu evaluieren.Wir haben dieses Gesetz geschrieben, damit es genutzt wird. Es ist sehr wichtig, in einem Jahr zu schauen, ob damit auch etwas passiert ist. Aber das müssen wir nicht extra in den Gesetzestext aufnehmen.
Von daher hoffe ich, dass wir mit diesem Gesetz die Sparkassen im Rhein-Main-Gebiet sowie im gesamten Hessen zukunftsfähig aufgestellt haben und dass die Träger, die Kommunen, dieses Gesetz nutzen können, damit die
Sparkassenlandschaft erhalten bleibt, damit die dritte Säule im Bankenwesen erhalten bleibt und damit die Möglichkeit für kleine und mittlere Unternehmen, gut und regional versorgt zu sein, ebenfalls erhalten bleibt. – Ich danke Ihnen.
Danke sehr, Frau Hölldobler-Heumüller. – Herr Posch, Sie haben als Nächster für die FDP-Fraktion das Wort.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will noch einmal ein paar Aspekte des Diskussionsverlaufs nachzeichnen. Wir haben in der Tat einen Kompromiss gefunden. Wir haben ein Gesetz gehabt, das in der Vergangenheit durchaus sichergestellt hat, dass die Zukunftsfähigkeit unserer Sparkassen gesichert werden kann. Das will ich ausdrücklich sagen. Denn die Einführung von Stammkapital bot die Möglichkeit, unterhalb von Fusionen Kooperationsmöglichkeiten zu eröffnen, die insbesondere im Rhein-Main-Gebiet dringend notwendig sind. Wir alle kennen jedoch die Diskussion, dass dies problematisiert worden ist. Ob zu Recht oder zu Unrecht, lasse ich an dieser Stelle dahingestellt. Es ist nämlich bezweifelt worden, ob das europarechtlich tauglich ist, und gefragt worden, ob die Gefahr besteht, dass sich Dritte der Sparkassen in unzulässiger Weise bemächtigen können. Wir haben damals diese Bedenken nicht geteilt. Uns ging es aber zuvörderst darum, einen Kompromiss zu finden, der die Möglichkeiten, die das Stammkapital eröffnet hat, auf andere Weise auch in Zukunft sicherstellt. Das ist durch diesen Gesetzentwurf von CDU, GRÜNEN und uns tatsächlich gewährleistet. Insofern ist es ein echter Kompromiss, der für die Zukunftsfähigkeit der Sparkassen in Hessen eine Vielzahl von Möglichkeiten eröffnet. Allerdings müssen sie dann auch tatsächlich genutzt werden; denn es sind lediglich Optionen.
Lassen Sie mich einen weiteren Punkt ansprechen. Das Thema Vertikalisierung wird in der Diskussion weiter eine Rolle spielen. Sie wissen, dass die Europäische Kommission in dieser Frage – gerade im Zusammenhang mit der WestLB – ganz wichtige Marksteine gesetzt hat. Durch dieses Gesetz wird das, was in dem vertikalen Bereich mit der Frankfurter Sparkasse und der Helaba erreicht worden ist, sichergestellt. Es wird auf die RheinMain-Sparkassen ausgedehnt. Auch dies ist ein wichtiger Punkt, um das öffentlich-rechtliche Sparkassenwesen am Finanzplatz Frankfurt zu stabilisieren und zu stärken. Meine Damen und Herren,das ist ein ganz,ganz wichtiger Faktor.
Den Liberalen wird alles Mögliche unterstellt. Ich will an dieser Stelle noch einmal betonen: Wir haben immer ein elementares Interesse daran, das öffentlich-rechtliche Sparkassenwesen als dritte Säule im Bankensystem zu stärken, weil wir wissen, dass gerade das Regionalprinzip, die Gemeinnützigkeit und die regionale Verbundenheit eines Kreditinstituts mit den mittelständischen Unternehmen in der Region besonders wichtig sind. Die Sparkassen waren, sind und werden auch in Zukunft die wichtigsten Mittelstandsfinanzierer in diesem Land bleiben.
Allerdings wird sich der Wettbewerbsdruck verstärken, weil manche,die sich in der Vergangenheit aus diesem Geschäft zurückgezogen haben, mittlerweile gemerkt haben, dass das Schnuppern am Duft der großen Welt für sie nicht unbedingt das Günstigste war, und auch wieder ins Privatkundengeschäft zurückkommen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch ein Wort zur Landesbank sagen, weil die Frage der Vertikalisierung etwas damit zu tun hat, ob die Landesbanken in Zukunft noch eine Chance haben oder nicht. Ich sage das sehr deutlich. Wir gehören nicht zu denen, die es sich im Zusammenhang mit der allgemeinen Diskussion über die Finanzkrise so leicht machen und sagen: Auf diese Landesbanken könnte man verzichten. – Das ist falsch. Die Hessische Landesbank hat durch ihre Arbeit bewiesen, dass sie durchaus in der Lage ist, eine europäische Regionalbank zu werden, die ihr Geschäft im Interesse der Wirtschaft vernünftig erbringt.
Das ist unter anderem durch die Vertikalisierung, durch das Verbundmodell ermöglicht worden. Das wollen wir auch in Zukunft sicherstellen.
Ich habe eingangs gesagt – das will ich noch einmal betonen –: Es entspricht nicht in allen Bereichen den Idealvorstellungen, die Liberale haben – und denen der Union auch nicht. Aber es ist ein vertretbarer und guter Kompromiss, der sowohl den Sparkassen im Rhein-Main-Gebiet als auch den Sparkassen im ländlichen Raum ausreichend Perspektiven zur Kooperation gibt oder beispielsweise die Möglichkeit, über eine Holding oder Stiftungssparkassen neue Wege zu gehen, die im Interesse der Mittelstandsförderung dringend geboten sind.
Was nach einem Jahr ist, werden wir evaluieren. Dann werden wir sehen, in welchem Umfang die Sparkassen von den angebotenen Möglichkeiten Gebrauch gemacht haben. Es ist alles in allem ein durchaus tragbarer und positiver Kompromiss im Interesse der Förderung der mittelständischen Wirtschaft in diesem Land. – Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank,Herr Posch.– Herr Kahl,jetzt haben Sie Gelegenheit, für die SPD-Fraktion Ihre Position darzulegen. Bitte schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Hinblick auf die Finanzkrise brauchen wir schon einen sorgsamen Umgang mit den Sparkassen zur Sicherung der dritten Säule im Bankenwesen. Deswegen wäre es sinnvoll gewesen, die Anhörung in aller Ruhe auszuwerten und keine Schnellschüsse zu machen.
Denn was ist von dem Dringlichen Gesetzentwurf der FDP übrig geblieben, Herr Kollege Posch? – Außer der Überschrift nichts mehr.
Die Realität ist: Es ist ein völlig neuer Gesetzentwurf. – Meine Damen und Herren, das Land Hessen ist kein Träger von Sparkassen, höchstens indirekt bei der Fraspa. Deswegen wäre es eigentlich sinnvoll,nichts gegen die betroffenen Kommunen, den Sparkassenverband und die Beschäftigten zu tun.
Das wäre sinnvoll. Die Anhörung hat eindeutig gezeigt, dass das, was meine Fraktion vorgelegt hat, von den Kommunalen Spitzenverbänden, dem Sparkassenverband und den Beschäftigten mitgetragen worden wäre. Das spricht nicht für Ihren Gesetzentwurf, um das klar und deutlich auszudrücken.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Michael Bod- denberg (CDU): Die meisten waren gegen einen Millimeter Bewegung!)
Herr Kollege Reif, dass Ihre wiederholten Formulierungen gegen den Sparkassen- und Giroverband Ihnen in dem Bereich nicht nur Freunde gemacht haben, das wissen wir mittlerweile.
Wir haben uns trotz Bauchschmerzen in der Frage der Holding und der Stiftungssparkasse ein Stück bewegt. Ich kann nur jedem kommunalen Träger empfehlen, mit der Stiftungssparkasse sehr, sehr vorsichtig zu sein. Denn auf dieser Basis eine Stiftungssparkasse einzurichten,führt im Grunde genommen dazu, dass der öffentliche Auftrag verloren geht.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Frank Lortz (CDU):Das kann er doch machen! Das ist eine Option!)
Jetzt zum Stammkapital.Wir sind natürlich dafür, dass das Stammkapital abgeschafft wird. Aber ich will sehr deutlich sagen: An keiner Stelle des Entwurfs bzw. der Begründung wird erläutert, was unter dem Begriff Trägeranteil zu verstehen ist.Der Begriff Anteil legt zunächst nahe, dass es sich um eine prozentuale Beteiligung an etwas handelt. Aber gleichzeitig wird gesagt: Gebildetes „Stammkapital kann... in Trägeranteile umgewandelt werden“.
Widersprüche über Widersprüche, alles andere als Klarheiten. Der schlimmere Teil ist im Grunde genommen die Frage der Übertragung von Sparkassen.Das ist total misslungen. Sie schreiben: „Dem Träger oder den Trägern der Sparkasse, deren Anteile übertragen werden, werden Anteile, Trägerschaften oder Mitgliedschaften an dem übernehmenden Träger gewährt.“ Mit anderen Worten:Angenommen, übernehmender Träger ist die Kommune A. Dem übertragenden Träger B können doch keine Anteile an der Kommune, keine Trägerschaft und natürlich keine Mitgliedschaft in der Kommune angeboten werden. Das ist total daneben, was Sie an dieser Stelle schreiben. Das wissen Sie im Grunde genommen auch.
Bei der stillen Einlage wird es noch schlimmer.Kann denn ein Träger einer Sparkasse stiller Gesellschafter eines anderen Trägers sein? Unmöglich, das geht nicht. In diesem
Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Frage der stillen Einlage alles andere als europatauglich ist.Wir haben in der Frage des gebildeten Stammkapitals sehr klar darauf hingewiesen, dass wir im Gesetzentwurf festhalten wollen, dass eine Veräußerung nicht möglich ist.Trotzdem haben Sie unseren Änderungsantrag abgelehnt.