Der Kollege Boddenberg hat in der ersten Beratung am vergangenen Freitag im Wirtschaftsausschuss darauf hingewiesen, für seine Fraktion habe das eigentlich keine große Bedeutung – das sei so etwas Ähnliches wie Stammkapital. Dem haben die GRÜNEN vehement widersprochen.Offenbar sind sich CDU und GRÜNE nicht ganz einig, was sie da eigentlich einführen wollen.
Die Fragen blieben unbeantwortet. Meine Damen und Herren von CDU und GRÜNEN, ich habe es selten erlebt, dass jemand einen gemeinsamen Gesetzentwurf einbringt, der anschließend in den einzelnen Punkten so unterschiedlich interpretiert wird, wie das CDU und GRÜNE am Freitag im Wirtschaftsausschuss getan haben.
Das ging so weit, dass der Kollege Boddenberg bei der Diskussion des Themas Stiftung gesagt hat, wenn die Sparkassen das wirklich machen wollten, müsse man sie zuvor vernünftig beraten,
denn aus seiner Sicht heraus könne er eigentlich keiner Sparkasse raten, sich in eine Stiftung umzuwandeln. Herr Kollege Boddenberg, das, was Sie hier gemeinsam mit FDP und GRÜNEN in einem Gesetzentwurf vorgelegt haben, ist nach Ihrer Auffassung offenbar so unausgereift, dass Sie keiner Sparkasse raten, das auch zu tun.
Meine Damen und Herren, in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses haben wir auch keine befriedigenden Antworten auf unsere Fragen nach dem diskriminierungsfreien Kapitalverkehr bekommen.Wir haben darauf hingewiesen, auch das Einbringen eines Vermögenswertes einer Sparkasse als stille Einlage – wie das in Ihrem Entwurf vorgesehen ist – bei einem anderen Träger stellt einen Kapitalverkehr dar. Somit ist dieser Kapitalverkehr auch diskriminierungsfrei zu gestalten.
Frau Kollegin Hölldobler-Heumüller, was die Europatauglichkeit Ihres Gesetzentwurfs anbelangt, so ist das nicht so einfach zu entscheiden, wie Sie das im Wirtschaftsausschuss getan haben. Es gibt nämlich noch einige Fragen dazu,ob das,was Sie hier vorgelegt haben,wirklich mit dem Europarecht vereinbar ist.
Meine Damen und Herren,ich hoffe,dass das Gezerre wie bei der Einführung des Stammkapitals nicht wieder von vorne losgeht. Das kann ich den Sparkassen nicht wünschen.
(Dieter Posch (FDP): Welche Fragen sollen das sein? Sagen Sie es doch! – Michael Boddenberg (CDU): Ein Beispiel!)
Meine Damen und Herren, wir als Sozialdemokraten sind gerade angesichts der aktuell grassierenden Finanzmarktkrise der festen Überzeugung, dass wir ein starkes, tragfähiges öffentlich-rechtliches Bankenwesen als eine feste Säule für unsere Volkswirtschaft brauchen.
Auch das Aufeinander-Zugehen, das andere Fraktionen gerne gehabt hätten,haben wir nicht bemerkt.Wir müssen feststellen, dass hier offenbar von drei Fraktionen in diesem Hause in einem Hauruck-Verfahren ein Gesetz durchgepeitscht werden soll, ohne dass die Fragen, die wir im Ausschuss zu Recht angesprochen haben, geklärt werden können.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion bietet Ihnen in ihrem Änderungsantrag in dieser Frage ausdrücklich einen Konsens an.
Es liegt jetzt bei Ihnen, ob Sie in der Lage und politisch bereit sind, diesen Konsens zu wollen. Wir bieten ihn auf alle Fälle an.
Meine Damen und Herren, in der Anhörung sind aus Sicht der SPD viele Fragen bezüglich der öffentlich-rechtlichen Stiftung bei Sparkassen offengeblieben. Dennoch können wir uns vorstellen, uns in dieser Frage zu bewegen – wenn andere Fragen geklärt sind. Wir können uns deswegen bewegen, weil das, was ursprünglich in dem FDPEntwurf stand – nämlich die Verpflichtung zu einer Stiftung –, herausgefallen ist und wir den Kommunen sozusagen das kommunale Selbstverwaltungsrecht lassen und sagen, das ist eine optionale Lösung, die sie nicht wählen müssen.
Meine Damen und Herren, wir haben Ihnen einen Änderungsantrag vorgelegt, in dem wir den Stiftungszweck genau definieren. In Ihrem Entwurf ist das bisher nur eine Leerstelle.
Wir wollen natürlich, dass das Hessische Personalvertretungsgesetz auch bei den öffentlich-rechtlichen Stiftungen Anwendung findet. Wir finden, Beamte und Angestellte müssen hier gleich behandelt werden.
Meine Damen und Herren, ich habe bereits auf das Thema der Europatauglichkeit hingewiesen und gesagt, wir haben hier Bedenken. Wir möchten das Gesetz europarechtlich wasserdicht machen, indem die kapitalverkehrsrelevante Option der stillen Einlage gestrichen wird. Wir wollen das Gesetz vereinfachen, indem wir die komplette Übertragung von Sparkassen zulassen, die Teilübertragung aber nicht mehr zulassen wollen.
Wir stellen auch klar – das ist in Ihrem Entwurf sehr unscharf formuliert und lässt weitgehende Auslegungen zu –, dass nach altem Recht gebildetes Stammkapital weder übertragbar noch veräußerbar ist. Bei Ihnen ist das nicht eindeutig geregelt.
Meine Damen und Herren, wer einen solchen Weg beschreitet, der muss natürlich auch prüfen, ob er im Interesse der hessischen Sparkassen erfolgversprechend ist. Deswegen wollen wir dieses Gesetz nach einem Jahr evaluieren, um die Möglichkeit zu haben, auf neue Entwicklungen zu reagieren.
Wir Sozialdemokraten haben ein großes Interesse an einer breiten Mehrheit für die Zukunft unserer Sparkassen. Es liegt jetzt an Ihnen, ob Sie in der Lage und politisch willens sind, im Interesse der Berechenbarkeit für die Sparkassen diesen breiten Konsens herzustellen – oder ob Sie der Meinung sind, die hessischen Sparkassen müssten einem vermeintlichen politischen Erfolg geopfert werden, und deswegen nicht auf Konsens setzen und allein den kurzfristigen politischen Erfolg in den Vordergrund stellen wollen und dabei die Zukunftsfähigkeit der hessischen Sparkassen nicht ausreichend berücksichtigen.
Meine Damen und Herren,die Sozialdemokraten sind gesprächsbereit. Wir haben Ihnen einen Änderungsantrag vorgelegt und hoffen auf eine interessante Diskussion. Wir beantragen eine dritte Lesung für diesen Gesetzentwurf. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Frankenberger. – Zu einer Kurzintervention erhält die Kollegin Hölldobler-Heumüller das Wort.
Sehr geehrter Herr Kollege Frankenberger, ich möchte nochmals die Frage beantworten, was Trägeranteile sind. Ich habe es schon wiederholt getan, tue es aber gerne noch einmal.
Es sind öffentlich-rechtliche Trägeranteile, die ausschließlich zum Zwecke der Zusammenarbeit gebildet werden können – d. h. nicht zu jedem Zeitpunkt, sondern nur zu dem Zeitpunkt, zu dem eine Zusammenarbeit ansteht. Es ist genau definiert, in welchem Kreis diese Zusammenarbeit stattfinden kann. Eine Übertragung gegen Geld ist ausgeschlossen – und damit unterscheidet es sich ganz wesentlich vom Stammkapital. Das wollte ich jetzt noch einmal klarstellen.
Zu Ihrer Bemerkung über die Stiftungen. Natürlich ist es für Kommunen ein einschneidender Schritt, wenn sie ihr Vermögen der Sparkasse als Stiftung anlegen. Natürlich muss das gut überlegt werden. Das ist eine Möglichkeit, das Tafelsilber festzulegen. Ich habe das bereits erwähnt. Das will natürlich überlegt sein. In der Anhörung gab es Zweifel, ob das sinnvoll sei. Deshalb haben wir beide Optionen offengelassen: Es gibt die Möglichkeit, es zu tun oder zu lassen. Das entscheiden die Kommunen.
Wenn ich mir Ihren Gesetzentwurf anschaue,dann ist dort beispielsweise immer noch die Übertragung von Sparkassen auf den Verband enthalten – die in der Anhörung wirklich einhellig abgelehnt worden ist. Daher ist das kein wirklicher Konsensvorschlag. Er enthält Punkte, denen wir sicherlich nahetreten könnten,beispielsweise der Evaluierung.
Natürlich sollten wir schauen, wie es in einem Jahr aussieht und ob die Hoffnungen, die wir mit diesem Gesetzentwurf verbinden, eingetreten sind. In Bezug auf die Personalvertretung ist es notwendig – das hatten wir in unserem Gesetzentwurf drin –, weitere Regelungen einzufügen. In diesem Zusammenhang habe ich den Gewerkschaften bereits erklärt, dass dies gemeinsam mit den anderen Fragen des Personalvertretungsgesetzes geregelt werden soll. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Zur Erwiderung erhält Herr Frankenberger für die Fraktion der SPD das Wort. Bitte sehr.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Hölldobler-Heumüller, die Irritationen unsererseits bezüglich des Begriffs „Trägerkapital“ sind während der Ausschusssitzung nicht durch Sie, sondern aufgrund der Ausführungen des Herrn Kollegen Bodden
berg aufgetaucht. Dieser hat auf unsere Nachfrage – sozusagen mit einem Federstrich – gesagt, im Grunde genommen sei es dasselbe wie Stammkapital. Das hat bei uns zu Irritationen geführt; und ich muss feststellen, dass diese bisher nicht ausgeräumt worden sind.
Frau Kollegin Hölldobler-Heumüller, nun zur Stiftung. Die Anhörung hat hierzu aus unserer Sicht ein eindeutiges Bild ergeben.Die Stiftungen wurden von einer großen Mehrheit abgelehnt; und diejenigen, die gesagt haben, man könne sich dies als optionale Lösung vorstellen, haben immer wieder betont, dass man dies genau miteinander bereden müsse. Wir haben mit unserem Änderungsantrag versucht, genau diese Unebenheiten, die in Ihrem gemeinsamen Änderungsantrag aufgetaucht sind, zu beseitigen, damit das Ganze für die kommunalen Träger akzeptabel ist. Das ist der Punkt.
Meine Damen und Herren, nun zum dritten Punkt, den Sie angesprochen haben: die Trägerschaft durch den Verband. Das kann man so nicht stehen lassen. Die kommunale Familie hat sich diesbezüglich eindeutig positioniert. Die große Mehrheit war dafür. Sie hat allerdings darauf hingewiesen – dem können wir uns anschließen –, dass man die Trägerschaft auf eine Not leidende Sparkasse beschränkt. Insofern waren während der Anhörung sowohl die Stimmungslage als auch die Sachkenntnis recht eindeutig. Daher kann ich nicht verstehen, weshalb Sie so tun, als ob das, was die SPD mit der Verbandsträgerschaft vorschlägt, des Teufels wäre. Das ist in anderen Bundesländern gang und gäbe.
Herr Kollege,ich habe doch gesagt,dass wir uns dem anschließen können. Darüber kann man reden. Sie wollen es aber nicht einmal in Notfällen zulassen, Herr Kollege Boddenberg. Das ist der Unterschied.