Protocol of the Session on February 22, 2006

Nur so viel zum Thema Vollständigkeit der Unterlagen. – Weiter heißt es bei „dpa“:

Der Leiter des Erörterungstermins, Günter Gaentzsch, sagte, zu den nachgereichten Unterlagen könnte unter Umständen ein neues Anhörungsverfahren angesetzt werden.

Wie Sie wissen, ist Herr Gaentzsch ein ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht. – So weit zum Verfahren.

Nun ruft der Ministerpräsident von der Seite rein, das sei völlig normal.

Meine Damen und Herren,es ist eben nicht völlig normal, dass Sie – ohne die Grundlagen des Verfahrens zu haben – trotzdem immer weiter daran festhalten, anstatt einmal darüber nachzudenken. Sie kämpfen um den Ausbau, und wir – Herr Kollege Posch – kämpfen mit der gleichen Ernsthaftigkeit darum, den Ausbau zu verhindern. Ich denke, diese beiden Positionen darf man haben.

(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Aber Sie vernichten damit Arbeitsplätze!)

Deswegen kann man auch ein Stück abrüsten, was die Polemik angeht, und ganz nüchtern die Fakten betrachten.

Jetzt sagen Sie doch einmal – damit spreche ich insbesondere die Regierung an, aber die Regierungsfraktion glaubt ja der Regierung sozusagen unendlich weit, Herr Posch hat das auch vorgetragen –,

(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Wir unterstützen die Regierung!)

jetzt sagen Sie doch einmal, wie Sie dieses eine Problem lösen wollen: dass dort bereits ein Chemiebetrieb steht, dass Sie eine Landebahn dorthin bauen wollen und dass beides aufeinander wirkt. Nicht, dass da irgendjemand herunterfallen muss, das ist das eine Risiko. Das andere aber ist, dass nichts passiert, dass die Chemiefabrik ganz normal funktionieren soll, wenn eine Reihe von Gebäuden, auch Schornsteine, eingekürzt und umgebaut werden sollen, wie dann die Betriebssicherheit und die Betriebsgenehmigung weiter vollzogen werden sollen. Wie erreichen Sie das, was der Gutachter vom TÜV Pfalz – den die Landesregierung seinerzeit bestellt hat – schriftlich und auch bei uns im Vortrag gefordert hat, nämlich den lückenlosen und nachvollziehbaren Nachweis, dass das zusammengeht? Dazu gibt es nicht einen einzigen Buchsta

ben in all den vielen Unterlagen, zumindest nicht in den Unterlagen, die bislang einsehbar waren, von der Fraport vorgelegt wurden.

Dazu gibt es nichts. Es gibt vielerlei Kram. Es gibt auch etwas zum Risiko des Absturzes. Aber es gibt nichts zum Parallelbetrieb. Das geht sogar so weit, dass mittlerweile in der „FAZ“ – ein Blatt, das sicherlich Ihnen näher steht als uns – gefordert wird, quasi inständig, Fraport und die Firma Celanese – die Mutter von Ticona – mögen doch einmal miteinander reden. Denn dort liegen keine Unterlagen vor, überhaupt keine Untersuchungen. Sagen Sie doch einmal von der Landesregierung aus:Wie wollen Sie dieses Problem lösen?

Die Primitivantwort des Ministerpräsidenten – im schlimmsten Fall enteignen wir – ist eben keine Antwort. Wir weisen Sie immer wieder darauf hin, dass Sie dieses Problem lösen müssen.

(Minister Karlheinz Weimar: Wieso ist das keine Antwort?)

Herr Finanzminister, ich wünsche Ihnen gute Verrichtung, zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ein Unternehmen dieser Dimension,mit rund 1.000 Mitarbeitern – auf die konkrete Zahl kommt es nicht an –, zu enteignen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Sie nicht eine Teilgrundstücksfläche für ein linienbezogenes Verkehrsprojekt brauchen, sondern dass Sie den Betrieb grundsätzlich wegen seiner Fernwirkung einschränken wollen.

Dazu gibt es rechtlich noch überhaupt keine Grundlage. Ich verstehe deswegen, dass die Firma Ticona an dieser Stelle öffentlich erklärt hat, sie werde gegebenenfalls, wenn Sie in dieser Frage losmarschieren wollten, bis zum Europäischen Gerichtshof gehen.

Herr Kollege Kaufmann, Ihre Redezeit ist beendet.

Ich danke für den Hinweis und komme zum Schluss. – Ich stelle wieder einmal fest, auch die heutige Debatte hat offensichtlich noch nicht gereicht, Sie zum Umdenken zu bringen. Wir kommen bei Gelegenheit wieder auf dieses Thema zurück.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU), an BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gewandt: So lange halten Sie nicht aus wie wir!)

Vielen Dank, Herr Kaufmann. – Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor.

Ich komme zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Sicherstellung eines rechtsstaatlich einwandfreien, transparenten und fairen Verfahrens zum Ausbauantrag der Fraport AG für den Flughafen Frankfurt, Drucks. 16/5133.Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD-Fraktion. – Gegenstimmen? – Die CDU und die FDP. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen nun vereinbarungsgemäß zu Tagesordnungspunkt 5:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Weiterbildungsgesetzes und des Hessischen Gesetzes über den Anspruch auf Bildungsurlaub – Drucks. 16/5276 –

Zur Einbringung erteile ich Frau Kultusministerin Wolff das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben das Weiterbildungsgesetz erstmals 2001 in diesem Hause zur Beratung und Verabschiedung gehabt: eine Innovation des hessischen Weiterbildungsbereichs, ein Wechsel der Parameter und in allererster Linie eine Zusammenführung der beiden Gesetze, des Volkshochschulgesetzes und des Erwachsenenbildungsgesetzes. Wir haben diese zum Weiterbildungsgesetz, so wie es heute besteht, zusammengefasst. Das bedeutete nicht nur, zwei Gesetze zusammenzuwerfen, sondern auch den Anstoß zu einer Neuausrichtung der Weiterbildung, sodass die Weiterbildungsaktivitäten zusammengewachsen sind und wir auf eine positive Entwicklung in den vergangenen fünf Jahre zurückblicken können.

(Unruhe)

Frau Ministerin, entschuldigen Sie bitte. – Ich möchte Sie, nicht nur weil es hier um die Weiterbildung geht, bitten, der Frau Ministerin zuzuhören und die Unruhe im Saal einzustellen. – Vielen Dank.

(Dr. Walter Lübcke (CDU): Die Kameraden müssen einmal einen Kurs machen!)

Jetzt möchte ich eigentlich nicht, dass Sie über Weiterbildung diskutieren, sondern der Ministerin zuhören. Wenn Sie diskutieren möchten, dann gehen Sie bitte raus.

Ich will dem Satz über die Bedeutung der Weiterbildung nicht widersprechen. Ich will aber zum einen festhalten, dass dieses damalige Gesetz, das in Geltung ist, den freien Trägern einen größeren Stellenwert gegeben und zu einer größeren Gleichberechtigung mit den öffentlichen Anbietern geführt hat. Zum anderen war es ein Paradigmenwechsel, dass wir die Förderung nicht mehr auf Personalschlüssel und Einrichtungen ausgerichtet haben. Wir haben stattdessen gesagt, dass wir mit den Mitteln, die das Land komplementär zu den Mitteln anderer Träger zur Verfügung stellt, vor allem die Angebote fördern wollen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dies bedeutet, dass im Bereich der Weiterbildung die Zahl der Angebote erheblich ausgeweitet werden konnte und dass neue Netze entstanden sind. Es ist in den letzten fünf Jahren eine breite Kommunikation zwischen den Trägern und weit über die Trägergrenzen hinaus entstanden; sei es im Kuratorium für Weiterbildung, aber eben auch unter Einbeziehung der Innovationselemente, die wir gehabt haben.Wir sind auch in einen Dialog über den regelmäßigen Weiterbildungsbericht eingetreten, der allerdings in einer

Dichte beschlossen worden ist, die wir möglicherweise revidieren sollten.

Meine Damen und Herren, die Wirkung des Weiterbildungsgesetzes ist von den Trägern außerordentlich positiv beschrieben und auch begleitet worden. Sowohl die Träger als auch wir selbst haben sehr massiv darauf hingewirkt, dass wir nach fünf Jahren der Gültigkeit des Gesetzes nicht wiederum einen Paradigmenwechsel vornehmen wollen, sondern die Träger haben sehr intensiv dazu geraten, das gültige Gesetz zu verlängern und in wenigen Punkten zu variieren, so wie wir das heute vorlegen werden.

Deswegen ist das, was ich heute vorlege und einbringe, eine organische Weiterentwicklung dessen, was wir 2001 mit relativ großer Mehrheit beschlossen haben. Es wird, wie es bereits aus der ersten Anhörung hervorgeht, von den Trägern unterstützt.

Wir haben in reichlicher Dichte Innovationsimpulse. Wir haben sie aus dem Weiterbildungsbericht und aus der externen Evaluation durch die Sozialforschungsstelle in Dortmund gewinnen können. Wir können sie in Kürze noch einmal mit der Veröffentlichung des Statusberichts der Hessen-Agentur gewinnen,die den breiten Markt und den Anteil, der in Hessen vorhanden ist, darstellen wird. Wir haben durch den Innovationspool ein Innovationspotenzial. Dort sind die Mittel zielgerichtet eingesetzt worden, um die Elemente weiterzuentwickeln, die für verschiedene Träger wichtig sein könnten und die zunächst von einzelnen Trägern in einer Innovationsabsicht in Kraft gesetzt wurden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dadurch sind aber auch Kooperationen und Netzwerke über die einzelnen Träger hinaus entstanden, und das kennzeichnet die derzeitige Lage sehr deutlich. Wir haben nicht mehr nur einzelne Träger, die jeweils in dem Segment freie Träger oder öffentliche Träger in einem festgelegten Kreis und in den Gremien, die dafür vorgesehen waren, miteinander kommunizieren, sondern wir haben bereits eine sehr viel weiter gehende Vernetzungsstrategie und Vernetzungsstruktur erreicht. Dies muss zu weiteren Möglichkeiten entfaltet werden; das ist der zweite Ansatz des Gesetzentwurfs, wie er heute vorliegt.

Wir müssen mit diesem Gesetz über das hinaus, was sich in den letzten fünf Jahren bewährt hat, Öffnungen und Flexibilität für neue Formen schaffen.Das gilt für neue Finanzformen genauso wie für neue Vernetzungs- und Kooperationsformen.Das Gesetz schafft die entsprechenden Voraussetzungen. Das wird dazu führen, dass sich noch mehr als bisher ein Weiterbildungsverständnis entwickeln kann, das domänenübergreifend ist und das sich in einem viel breiteren Verständnis von Weiterbildung niederschlagen wird, als es heute noch in allgemeinen Diskussionen der Fall ist.Wir haben noch immer ein vergleichsweise enges Verständnis von beruflicher Weiterbildung. Das ist zum Teil schon überwunden, das wird aber auch auf der Grundlage der Neuregelungen dieses Gesetzes weiterzuentwickeln sein.

Meine Damen und Herren, sowohl aus der weiteren Fortschreibung des Gesetzes als auch aus den Elementen, die im Bereich der Finanzierung wie auch der Struktur Neues entstehen lassen, erwächst ein weiter gehendes System des lebensbegleitenden Lernens – ein lebensbegleitendes Lernen, das ganz bewusst Generationen übergreifend angelegt ist,das etwa mit dem Bildungs- und Erziehungsplan beginnen kann, von der sprachlichen Qualifizierung

weitergeht zu berufsausbildungsbegleitenden Elementen von Weiterbildung, über das, was die Hochschulen anbieten,bis zu dem traditionellen Begriff dessen,was die meisten unter Weiterbildung verstehen.

Das ist nicht zuletzt auch eine Antwort auf den demographischen Wandel, in dem wir dieses Verständnis eines lebensbegleitenden Lernens ganz, ganz dringend brauchen und auf das unsere Gesellschaft extrem angewiesen ist. Ein solches generationen- und domänenübergreifendes Verständnis von Weiterbildung wird auch ein Beitrag zum Verständnis von Arbeit liefern, und zwar zum Erhalt von Arbeit und zur Motivation für Arbeit. Aber das Gleiche gilt ebenfalls für das Ehrenamt. Dort wird die Weiterbildung die Chance sein, sich im Ehrenamt zu qualifizieren, aber dort auch Motivation zu gewinnen. Dieses Verständnis eines lebensbegleitenden Lernens wird eine Funktion zur Erreichung einer gesellschaftlichen Integration in einem sehr weit umfassenden Sinn haben.

Meine Damen und Herren, deswegen haben wir eine Verbindung von Ausbildung, Sicherung und Fortentwicklung dieser Ausbildung in den verschiedenen erreichten Kompetenzen.Wir haben mit dem lebensbegleitenden Lernen auch eine soziale Teilhabe, und wir haben eine Weiterentwicklung der Möglichkeit zur Selbstverantwortung der Menschen. Deswegen ist es richtig und wichtig, dass wir in diesem Bereich eine organische Weiterentwicklung des Weiterbildungsgesetzes haben, dass wir neue pädagogische und organisatorische Formen entwickeln und dass wir Strukturen ermöglichen, die langsam im Entstehen sind und für die es auch sehr gute Beispiele gibt. Es ist richtig und wichtig, dass wir mit neuen Kooperationsstrukturen die Möglichkeiten einer finanziellen Flexibilität eröffnen und dass wir auf diese Weise eine Stärkung der Kooperation der bisherigen Träger, aber auch der Schulen, der beruflichen Schulen, der Hochschulen, der beruflichen Weiterbildung und anderer Träger erreichen können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dazu gehört auch eine Weiterentwicklung der Vernetzung einer Region. Dafür gibt es sehr gute Kooperationsmodelle, auch die können weiterentwickelt werden. Insofern denke ich, wir haben einen konkreten, einen realistischen Beitrag geleistet, um neue Impulse zu geben und um die Weiterbildungsdienstleistungen entsprechend zu modernisieren und auf den Weg zu bringen. Ich hoffe, dass wir in diesem Hause, entsprechend den verschiedenen Gesprächen mit den Weiterbildungsträgern,auch zu einer sehr breiten Zustimmung zu dieser Novelle des Weiterbildungsgesetzes kommen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als nächster Redner hat Herr Wagner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Wort. Zehn Minuten Redezeit.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, Ihre Hoffnung, dass die vorgelegte Novelle eine sehr breite Mehrheit in diesem Hause finden wird,kann ich für meine Fraktion schon einmal bestätigen und erfüllen. Wir hatten im Jahre 2001 dem Weiterbildungsgesetz nach intensiver Beratung zugestimmt und

werden diesmal wieder im Großen und Ganzen der Novellierung zustimmen, weil sie das fortentwickelt, was 2001 gemeinsam – damals mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – begonnen wurde.

Wir haben zu diesem Punkt, wie ich finde, eine sehr gute Evaluation nach fünf Jahren von der Sozialforschungsstelle Dortmund vorgelegt bekommen. Diese Evaluation zeigt uns auf, wo es mit diesem Instrumentarium schon ganz gut klappt, wo wir aber auch Weiterentwicklungsbedarf haben. Die Novellierung greift einige der Anregungen, die in dem Evaluationsbericht gegeben wurden, auf. Die Sozialforschungsstelle Dortmund stellt in der Zusammenfassung, wie wir sie im Landeskuratorium Weiterbildung besprochen haben, sehr schlicht und ergreifend, aber zutreffend fest: Das Hessische Weiterbildungsgesetz funktioniert.

Dieser Aussage können wir zustimmen. Die Zusammenfassung von Erwachsenenbildung und Volkshochschulgesetz hat sich als richtig erwiesen. Die damals neu implementierten Förderverfahren und Förderrichtlinien greifen. Die Planungssicherheit für die Weiterbildungsträger hat sich auch bewährt. Sie steht nicht unmittelbar im Gesetz,sondern wird in einer Finanzierungsvereinbarung gemacht, die dieses Jahr erneuert werden muss. Auch das war ein wichtiger Schritt für die Weiterbildung in Hessen.

Die Gremien, die mit dem Weiterbildungsgesetz geschaffen wurden – ich spreche das Landeskuratorium oder als Instrument den Innovationspool, die Weiterbildungskonferenz und den Weiterbildungsbericht an – waren sicherlich wichtige Instrumente, um in der Weiterbildung in Hessen weiterzukommen.

Aber der Evaluationsbericht gibt uns auch Hausaufgaben auf. Er sagt, wo wir in der weiteren Anwendung des dann novellierten Gesetzes aufpassen müssen, wo wir unsere Hausaufgaben machen müssen. So sagt uns der Evaluationsbericht, dass nach wie vor Instrumente fehlen zur Überprüfung der Wirksamkeit des Weiterbildungsgesetzes und zur Überprüfung, ob das, was wir uns landespolitisch an Steuerung in der Weiterbildung vornehmen, tatsächlich erfüllt wird.

Wir erfahren weiter aus dem Bericht, dass wir bei den Steuerungsimpulsen noch besser werden müssen, die auf Landesebene in ein System der Weiterbildung oder perspektivisch ein System des lebensbegleitenden Lernens gehen. Beim lebensbegleitenden Lernen – das wird die Hauptaufgabe für die nächsten fünf Jahre der Laufzeit dieses Gesetzes sein – werden wir zusehen, dass wir es schaffen, nach der Fusion der beiden Gesetze – Erwachsenenbildungsgesetz und Volkshochschulgesetz – den nächsten Schritt zu gehen und tatsächlich ein System des lebensbegleitenden Lernens in unserem Bundesland unter Einbeziehung und im Dialog mit den Trägern aufzubauen.