Ich will hier nur sagen, dass wir darauf achten müssen, dass wir beim Ausländerrecht die Bundeseinheitlichkeit nicht gefährden dürfen. Deswegen hat der Kollege Frömmrich – ich bekomme wie er vielleicht auch eine halbe Minute – zu Recht gesagt: Diese Frage kann man nicht in Hessen lösen, sondern man muss sie bundeseinheitlich lösen, damit wir eine einheitliche Rechtslage in unserem Land haben.
Da ich insbesondere an den letzten Tagesordnungspunkt denke, den wir vor diesem Antrag besprochen haben, als es um Schlepper und Menschenhändler ging, meine ich, wir müssen darauf achten, dass wir nicht neue Anreize oder falsche Anreize schaffen. Daher ist es richtig, dass wir keinen Abschiebestopp erlassen, sondern zunächst einmal eine Bleiberechtsregelung herbeiführen. Dann werden wir dem Problem im Innenausschuss näher treten und nicht die Spielchen im Plenarsaal des Hessischen Landtags fortsetzen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir Liberale freuen uns sehr, dass eine sehr vernünftige Idee und ein sehr vernünftiger Vorschlag des liberalen Innenministers von Nordrhein-Westfalen, Dr. Ingo Wolf, nun zu einer sehr umfangreichen Debatte nicht nur im Hessischen Landtag, sondern in ganz Deutschland geführt hat. Ingo Wolf, der das Amt des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen im Juni dieses Jahres übernommen hat, hat relativ flott bei der Durchsicht der Akten festgestellt, dass wieder eine Altfallregelung, zumindest in seinem Bundesland Nordrhein-Westfalen, notwendig ist. Da dies für ein Bundesland allein nicht geht – da sind wir uns einig –, müsste sie für ganz Deutschland beschlossen werden.
Der nordrhein-westfälische Innenminister, mein Parteifreund Ingo Wolf, hat einen sehr konkreten Vorschlag unterbreitet. Er hat ihn in der Wintertagung, der verspäteten Herbsttagung, der Innenministerkonferenz vorgelegt. Er wollte als Stichtag den 9. Dezember 2005 einrichten. Er wollte, dass all diejenigen, die sechs Jahre ununterbrochen in Deutschland gelebt haben, die – wie es im Juristendeutsch so schön heißt – unbescholten sind, die sich auf Deutsch verständigen können, die über ausreichend Wohnraum verfügen und ihre Kinder regelmäßig zur Schule schicken, zunächst eine auf zwei Jahre befristete und anschließend eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung bekommen sollen.
Die Idee, die dahinter stand, ist relativ einfach. Die Menschen,die in unser Land gekommen sind und die sich über diesen Zeitraum von sechs Jahren rechtmäßig hier aufgehalten haben, die sich an der Arbeit und dem Leben in diesem Land beteiligt haben, die nicht der Kasse der Gemeinschaft zur Last fallen, sondern die sich selbst ernähren können,sollen eine Chance haben,nicht immer in Unsicherheit zu leben, sondern mit Sicherheit zu wissen, dass sie in Deutschland bleiben können. – Diese von allen als eigentlich vernünftig angesehene Regelung ist leider nicht in der Innenministerkonferenz verabschiedet worden.
Ich sage an dieser Stelle zum Zweiten, dass wir sehr erfreut waren, wenn auch ein bisschen überrascht, dass der hessische Innenminister die Idee von Ingo Wolf noch getoppt hat,
indem er noch engere Voraussetzungen formuliert hat,die man einfacher erreichen kann, um ein entsprechendes längeres Duldungs- bzw.Aufenthaltsrecht in Deutschland zu bekommen.
Deshalb kann ich hier nur sagen, dass der liberale Innenminister von Nordrhein-Westfalen Hand in Hand mit dem Unionsinnenminister Volker Bouffier gegangen ist. Leider haben sozialdemokratische und Unionsinnenminister aus andern Bundesländern bisher die entsprechende Vernunft noch nicht gezeigt.Wir müssen dranbleiben.Wir alle hier im Hause sollten unseren hessischen Innenminister ermuntern, auf diesem Weg der Vernunft zu einer entsprechenden Altfallregelung zu kommen.
Ich darf übrigens daran erinnern,dass das überhaupt nicht neu für Hessen und auch nicht neu für hessische CDUInnenminister ist. Es war Gottfried Milde, der eine entsprechende Altfallregelung
dein Vater, lieber Kollege – als Innenminister Ende der Achtzigerjahre bundesweit durchgesetzt hat. Es gibt immer wieder neue Fristen, es gibt immer wieder neue Zeiten, in denen über Altfallregelungen diskutiert werden muss. Deshalb: Hand in Hand Liberale in NordrheinWestfalen und Unionschristen in Hessen.
Punkt drei. Was ist in unserem Lande? Ich kann die Diskussion nicht nachvollziehen, bei der Kolleginnen und Kollegen in diesem Hause sich beschweren, dass in einem der wichtigsten Entscheidungsgremien in diesem Lande nur Parlamentarier sitzen.Es gibt eine heftige Diskussion, und Herr Kollege Al-Wazir und ich haben sie bei der Plenardebatte über die Einrichtung der Härtefallkommission heftig – damals noch drüben im alten Plenarsaal – abgearbeitet.
Dabei ist meine These: Es gibt für Abgeordnete nichts Wichtigeres, als wichtige Entscheidungen selbst zu treffen und sie nicht zu delegieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dafür sind wir vom Volk direkt gewählt, und deshalb können wir nicht so tun, als ob wir NGOs oder andere ehrenwerte Kollegen von außerhalb des Parlaments bräuchten. Wir haben die Verantwortung zu übernehmen. Deshalb ist die Zusammensetzung des Gremiums in unseren Augen richtig gewesen, und sie bleibt es auch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Mehrheitsfraktion, wir haben aber Bedenken, ob alle in diesem Gremium immer mit dem notwendigen Elan an die Sache herangehen, auch tatsächlich eine Härtefalllösung zu treffen. Wir haben ein bisschen die Befürchtung, dass es dort – ich sage es etwas frech, lieber Innenminister, Sie sind nach mir dran – Interessen aus dem Hause heraus gibt, die den einen oder anderen frei gewählten Abgeordneten darin bremsen, wirklich von der Härtefallregelung Gebrauch zu machen, wie es eigentlich im deutschen Gesetz steht und wie es der Idee entspricht, die FDP und CDU gemeinsam hatten, als sie diese besondere Art von Härtefallkommission eingerichtet haben.
Deshalb mein Appell – das Klingeln des Weckers zeigt mir, dass meine Redezeit zu Ende ist –, deswegen der Appell der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag an den Innenminister,beides zu tun,auf der einen Seite weiterhin Hand in Hand mit Ingo Wolf und anderen dafür zu kämpfen, dass wir eine bundeseinheitliche Härtefallregelung erhalten, auf der anderen Seite aber zu Hause die Möglichkeit zu öffnen, dass nicht nur ein einziger Härtefall positiv beschieden wird. Unser Kollege Rentsch meint, man hätte in diesem Jahr mindestens zehn bis fünfzehn Fälle positiv bescheiden können. Dann ist es wirklich eine runde, glaubwürdige Politik. – Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Ich bedanke mich für dieses mir relativ selten widerfahrene Lob aller Fraktionen. Das tut gut. Ich bedanke mich auch für die Diskussion. Ich denke, wir sind uns darüber einig, dass das Thema sehr viele Facetten hat und sich nicht eignet, in der vorgegebenen Zeit von fünf Minuten vollständig ausgeleuchtet zu werden. Deshalb will ich mich auf wenige Bemerkungen beschränken. Ich gehe davon aus, dass vereinbart ist – wenn das anders ist, muss man es mir zurufen –, dass alle Anträge den Ausschüssen überwiesen werden
und wir dort Gelegenheit haben werden, das intensiver zu diskutieren. Deshalb lassen Sie mich jetzt einige wenige Bemerkungen machen.
Entschuldigung, Herr Präsident, ich wollte nicht eingreifen. – Herr Innenminister, für die Debatte im Innenausschuss wäre es hilfreich, wenn Sie den Text, den Sie der Innenministerkonferenz vorgeschlagen haben – ich habe gehört, es seien die Kamingespräche gewesen, bei denen es vorgelegt wurde –, uns zur Verfügung stellen könnten. Das würde die inhaltliche Debatte bereichern.
Vielen Dank,ich will gerne darauf eingehen,Herr Kollege Frömmrich. – Zunächst war von Frau Kollegin Waschke und auch von anderen zu hören, ich möge doch die Spielräume ausnutzen, die es gibt. Dann hat jemand gesagt, ich möge als hessischer Innenminister doch das Gesetz anwenden. – Genau das tue ich. Ich bin darauf verpflichtet, Recht und Gesetz anzuwenden.
Aber in 98 % der Fälle, von denen wir reden, in denen das Anliegen besteht, dass die Menschen hier bleiben können, gibt dieses Recht und Gesetz genau das nicht her. Das kann man gut finden, das kann man schlecht finden, aber es ist die Situation.
Ich habe die Kettenduldungen nicht erfunden, aber sie sind Gesetzeslage. Die große Koalition von SPD und CDU/CSU im Bundestag hat in ihrer Koalitionsvereinbarung diesen Punkt aufgenommen und gesagt: Das wollen wir überprüfen.Wir wollen es evaluieren und zu besseren Lösungen kommen. – Das habe ich sehr begrüßt, und das
war auch ein wesentlicher Grund dafür, dass ich zu der so genannten Kaminrunde einen Vorschlag gemacht habe, der vier Punkte umfasst, an denen ich festhalten will.
Meine Damen und Herren, erstens muss gelten: In der Not helfen wir, und wenn die Not vorbei ist, müssen die Menschen im Regelfall wieder nach Hause. Das halte ich für unverzichtbar.Wer diesen Grundsatz aufgibt, der wird erleben, dass dann, wenn wir wieder in Not helfen sollen und wollen, die notwendige Bereitschaft der Bevölkerung nicht erhalten werden kann. Deshalb muss dieser Grundsatz gelten.
Ein Großteil der Menschen,über die wir hier reden,ist gekommen, als auf dem Balkan der Krieg tobte. Wir haben 350.000 Menschen in Deutschland aufgenommen. Allein 40.000 sind nach Hessen gekommen. Das waren mehr, als viele europäische Länder zusammen aufgenommen haben. Das war eine große Tat.
Ich hoffe, dass es solche schrecklichen Auseinandersetzungen dort nicht mehr geben wird. Falls es sie doch wieder geben sollte, wünsche ich mir, dass es in Deutschland erneut möglich ist, eine solch großherzige Tat zu vollbringen. Das wird aber nur möglich sein, wenn folgender Grundsatz gilt: In der Not helfen wir, und wenn die Not vorbei ist, gehen die Menschen wieder in ihr Land zurück.
Zweitens. Meiner Meinung nach kann und darf das Asylrecht kein Instrument zur Bekämpfung der Armutswanderung sein.
(Beifall bei der CDU – Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Dann muss man ein Einwanderungsgesetz machen!)
Die Armutswanderung ist für uns alle eine große Herausforderung. Das reicht weit über Deutschland hinaus.Aber das Asylrecht ist kein geeignetes Instrument, um dieser Herausforderung zu begegnen.