Protocol of the Session on October 11, 2005

Der Strafvollzug hat aber auch das zentrale Ziel – das will ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen –, den Täter in ein Leben ohne Straftaten zurückzuführen, ihn also zu resozialisieren. Ich betone: Hierbei lässt sich die Landesregierung von niemandem übertreffen.

(Beifall bei der CDU – Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Heute findet mehr Resozialisierung als zu rot-grünen Zeiten statt. Die Fakten sprechen auch hier eine klare Sprache.

(Beifall bei der CDU – Norbert Schmitt (SPD): Meinen Sie Herrn Kanther?)

Sowohl für jugendliche und heranwachsende als auch für erwachsene Straftäter sind einheitliche Strafvollzugskonzepte erarbeitet worden.Erstmals wird eine systematische Rückfalluntersuchung durchgeführt, die uns Aufschluss über die Effizienz der Resozialisierungsmaßnahmen geben wird.

In einer zentralen Einweisungsabteilung werden die Resozialisierungspotenziale der Gefangenen frühzeitig festgestellt. Ich werde Ihnen jetzt weitere konkrete Beispiele aus dem gegenwärtigen Alltag des hessischen Strafvollzugs vortragen.

Die Ausbildungs- und Qualifizierungsangebote sind erheblich erweitert worden. Computerlehrgänge, Gabelstaplerfahrerkurse, kaufmännische Grundlehrgänge,Ausbildungen zum Drucker, zum Bäcker, zum Schlosser, zum Tischler, zum Industriemechaniker und in anderen handwerklichen Berufen werden ebenso angeboten wie schulische Bildungsmaßnahmen zum Erwerb der Abschlusszeugnisse für Haupt- und Realschule. 600.000 c wurden eingeplant, um den Rückzug der Bundesagentur für Arbeit aus der Förderung von Ausbildungsmaßnahmen aufzufangen.

Die Landesregierung ist überzeugt: Arbeit ist die beste Form der Resozialisierung in unseren Strafanstalten. Die Bemühungen, möglichst alle Gefangenen, die die körperlichen und geistigen Voraussetzungen haben, in Arbeit zu bringen, haben wir daher besonders verstärkt.

Eine zentrale Leitstelle für das Arbeitswesen wird aufgebaut, um verstärkt Arbeitsaufträge zu akquirieren und die Beschäftigungsquote,also den Anteil der Gefangenen,die im Justizvollzug einer geregelten Arbeit nachgehen, weiter zu erhöhen.

Im Rahmen der Einzelfallhilfe arbeiten die internen Fachdienste der Anstalten eng mit den Behörden und Stellen der Entlassenenfürsorge zusammen, um die Entlassung des Gefangenen in eine straffreie Zukunft zu ermöglichen. Die verschiedenen Stellen der Bewährungshilfe, der Führungsaufsicht, der Arbeitsagenturen, der Sozialversicherungsträger, der Sozialhilfe und die Verbände der freien Wohlfahrtspflege leisten dem zur Entlassung anstehenden Gefangenen hierbei jede erdenkliche Hilfe.

Auch Drogenbekämpfungsprogramme sind eingerichtet worden und arbeiten erfolgreich. Insgesamt haben wir heute im Vergleich zu 1998 nicht weniger, sondern deutlich mehr Bemühungen um Resozialisierung zu verzeichnen.

(Beifall bei der CDU – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Eieiei!)

All diese lediglich kursorisch vorgetragenen Fakten sprechen für sich. Der hessische Justizvollzug ist so sicher und modern wie noch nie.

Die Oppositionsfraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kennen diese Tatsachen und flüchten sich in ihrer Hilflosigkeit in Skandalisierungen einzelner Vorkommnisse.

(Norbert Schmitt (SPD): Das ist ausgerechnet dem Herrn Minister völlig wesensfremd!)

Wäre das nur schlechter politischer Stil, könnte man darüber zur Tagesordnung übergehen. In der Öffentlichkeit wird aber gezielt mit Unwahrheiten operiert, die den hessischen Justizvollzug und damit die hervorragende Arbeit aller Bediensteten ohne jede sachliche Rechtfertigung in Misskredit bringen.

(Beifall bei der CDU – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Eieiei!)

Als verantwortlicher Ressortchef lasse ich das nicht zu.Es ist meine Pflicht, mich dort schützend vor die Mitarbeiter des Justizvollzugs zu stellen, wo sie ungerechtfertigt angegriffen werden. Das Agieren der beiden genannten Oppositionsfraktionen funktioniert regelmäßig nach demselben Schema: Über einzelne Vorkommnisse im Justizvollzug werden, noch bevor der Sachverhalt überhaupt ermittelt wurde, in Presseerklärungen wilde, teils abstruse Spekulationen und Behauptungen aufgestellt.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist aber Projektion, was Sie da sagen!)

Es geht der Opposition nicht um die Sachaufklärung. Das Ziel ist die fette Schlagzeile, nicht die Ermittlung der Wahrheit. Das muss ich Ihnen endlich einmal ins Stammbuch schreiben.

(Beifall bei der CDU – Norbert Schmitt (SPD):Das kritisieren die Richtigen!)

Dieses Vorgehen lässt sich anhand von Einzelfällen dokumentieren. Ich werde es also nicht bei einem allgemeinen Vorwurf an die Adresse der Opposition belassen, sondern ich werde es anhand von einzelnen Sachverhalten vortragen.

Ich spreche zunächst von dem Selbstmord eines U-HaftGefangenen in der JVA Frankfurt am Main I. Der Sachverhalt: Am 10.09.2005 beging der Untersuchungsgefangene B. in der JVA Höchst Selbstmord. Der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Herr Walter, gab nach Berichten der „Frankfurter Rundschau“ und der „Bild“-Zeitung vom 17.09.2005 in einer Pressekonferenz am 16.09.2005 folgende Bewertungen ab – ich zitiere –:

Das war ein angekündigter Suizid. Wagners härtester Strafvollzug beinhaltet wohl auch, Selbstmordgefährdeten den Übergang in den Tod zu erleichtern.

(Zurufe von der CDU: Pfui Teufel!)

Schon aus dem Zeitpunkt dieser Äußerung des Abg.Walter wird deutlich, dass es ihm nicht um Aufklärung ging, sondern um unverantwortliche Stimmungsmache.

(Beifall bei der CDU)

Er hielt es nicht für erforderlich, die Klärung der aufgeworfenen Fragen in der Sondersitzung des Unterausschusses Justizvollzug am 20.09.2005 abzuwarten. Sein Vorurteil stand bereits fest.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wo waren Sie denn da? – Norbert Schmitt (SPD): Das ist unglaublich!)

Lassen Sie mich etwas zu den Tatsachen sagen.

(Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Herr Kollege Dr. Wagner, einen Augenblick. – Herr Kollege Schmitt, alles wieder klar?

Zur Wahrheit: Der Untersuchungsgefangene war nach Feststellung der verantwortlichen Ärzte nicht akut selbstmordgefährdet. Keiner der Fachleute, weder der Anstaltspsychologe noch der Anstaltsseelsorger, die seit dem 25. August 2005 mit dem Gefangenen nahezu täglich ausführliche Gespräche führten, sahen zu irgendeinem Zeitpunkt eine akute Selbstmordgefahr. Nur der Abg. Wagner,

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wagner? Das war schon wieder eine Projektion! – Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

selbsternannter Sachverständiger in Sachen Selbstmordprophylaxe, wusste es – ex post – natürlich besser. Tatsächlich hat auch die zuständige Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main kein Fehlverhalten von Justizvollzugsbediensteten feststellen können, das ursächlich für den Tod des Untersuchungsgefangenen gewesen wäre.

Danach bleibt festzuhalten: Der Fraktionsvorsitzende der SPD im Hessischen Landtag hat den tragischen Selbstmord eines Untersuchungsgefangenen für eine Schlagzeile missbraucht sowie den hessischen Justizvollzug und die engagierte Arbeit der Justizvollzugsbediensteten in Misskredit gebracht.

(Zurufe von der SPD)

Herr Minister, die Fraktionsredezeit ist zu Ende.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Das Verhalten der GRÜNEN in diesem Fall war nicht wesentlich qualifizierter. In seiner Pressemitteilung vom 16. September 2005 verstieg sich der rechtspolitische Sprecher der Fraktion der GRÜNEN, Herr Dr. Jürgens, zu der Behauptung, es gebe eine bedrückende Rekordzahl von Selbsttötungen, Todesfällen und Gewalthandlungen im hessischen Justizvollzug.

Diese Behauptungen sind nachweislich falsch. Die Zahl der Suizide in hessischen Justizvollzugsanstalten bewegt sich in einem statistisch in keiner Weise auffälligen Rahmen. Bislang gab es im Jahr 2005 sechs Suizide in hessischen Haftanstalten. Seit 1987 sind im langjährigen Schnitt jedes Jahr neun Selbsttötungen zu verzeichnen gewesen.

Ich will das ausdrücklich sagen: Jeder dieser Fälle ist höchst bedauerlich und bedarf einer gründlichen, vor allem aber sachlichen Aufarbeitung, um für die Zukunft vorbeugen zu können. Trotz aller Kontrollen und Vorsichtsmaßnahmen werden sich aber auch in Zukunft

Selbstmorde in Gefängnissen nicht völlig vermeiden lassen. Das ist die Erfahrung, die wir seit Jahrzehnten in sämtlichen Gefängnissen in Deutschland gemacht haben.

Der Antrag der Fraktion der GRÜNEN vom 4. Oktober 2005 setzt die Serie unsachlicher und nachweislich falscher Behauptungen fort. Die GRÜNEN behaupten, der Justizminister habe gegen das im Grundgesetz verankerte Verbot der Übertragung hoheitlicher Befugnisse auf Personen, die nicht in einem Beamtenverhältnis stehen, verstoßen. Werkmeistern einer privaten Firma dürfe das „Absonden“ der Gefangenen – also das Überprüfen der Gefangenen mit einer Sonde – beim Verlassen der Ausbildungsbetriebe nicht übertragen werden.

Tatsache ist: In Rechtsprechung und Literatur besteht seit Jahren Einigkeit, dass das Absuchen Gefangener nach Metallgegenständen keine Durchsuchungsmaßnahme darstellt.

(Zuruf des Abg. Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Das werde ich Ihnen gleich sagen, Herr Dr. Jürgens. Seien Sie ruhig; Sie werden zusätzlich Anlass haben, sich mit einigen Fakten aus der Vergangenheit auseinander zu setzen.

Das Absuchen von Gefangenen ist nach der Ansicht, die ich eben vorgetragen habe, nicht den beamteten Bediensteten vorbehalten, sondern darf auch von privaten Mitarbeitern der Ausbildungsbetriebe in den Justizvollzugsanstalten durchgeführt werden.

Herr Dr. Jürgens, jetzt kommt es: Die vor 1998 verantwortlichen Rechtspolitiker von Rot-Grün kannten das, was ich eben hier vorgetragen habe, noch; denn das, was ich gesagt habe, ist eine in Hessen seit 20 Jahren geübte Praxis, die auch von Herrn von Plottnitz und von Frau Hohmann-Dennhardt nicht beanstandet wurde.

Um jedoch jeglichem Zweifel zu begegnen, habe ich die von meinen Vorgängern Hohmann-Dennhardt und von Plottnitz gebilligte Praxis jetzt beendet.

(Zurufe von der SPD: Hört, hört!)

Meine Damen und Herren, wie wenig man die Einlassungen des rechtspolitischen Sprechers der GRÜNEN, Dr. Jürgens, ernst nehmen muss, dokumentiert eindrücklich seine parlamentarische Anfrage zum angeblichen – jetzt hören Sie bitte genau zu – „Baumfrevel in der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt“. In dieser Anfrage behauptet Dr. Jürgens,