Protocol of the Session on September 21, 2005

Das führt dazu, dass man Vereinbarkeit von Studium und Familie durchführen kann. Wenn das örtlich zu weit weg ist, ist das schier unmöglich.

Der vorgelegte Gesetzentwurf enthält mehrere Öffnungsklauseln. Mit Erlaubnis des Präsidenten will ich § 3 Abs. 4 zitieren:

Die Studentenwerke dürfen sich wirtschaftlich betätigen, wenn der öffentliche Zweck die Betätigung rechtfertigt, die Betätigung nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit des Studentenwerks und zum voraussichtlichen Bedarf steht und der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben können sich die Studentenwerke Dritter bedienen, sich an Unternehmen beteiligen und selbst Unternehmen gründen.

Diese Regelung im Gesetz ist an § 121 der Hessischen Gemeindeordnung angeglichen, sodass Studentenwerke, soweit sie sich wirtschaftlich betätigen, denselben Regelungen unterliegen wie kommunale Unternehmen. Neu für die Studentenwerke ist, dass sie sich an Unternehmen beteiligen und selbst Unternehmen gründen können.

Eine weitere Öffnungsklausel befindet sich in § 3 Abs. 5. Dort geht es um eine tarifrechtliche Öffnungsklausel,eine Forderung einiger Studentenwerke. Diese Regelung existiert in Nordrhein-Westfalen seit etwa eineinhalb Jahren und ist mit der Unterstützung der dortigen SPD-Fraktion zustande gekommen. Bisher konnten Ausgründungen vorgenommen werden, was dazu führte, dass eine Spaltung der Belegschaft stattfand. Mit dieser Regelung würde zukünftig die Möglichkeit eröffnet, über eine Veränderung der tarifrechtlichen Regelungen sowohl eine Beschäftigungssicherung als auch eine umsatzabhängige Komponente einzuführen und damit auch andere Entloh

nungsformen zu installieren. Diese Möglichkeit liegt im Interesse des wirtschaftlichen Handelns und ist insbesondere im gastronomischen Tätigkeitsbereich erforderlich. Das haben uns einige Studentenwerke so vorgetragen. Im Übrigen hat dies bei der Anhörung auch der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks sinngemäß ausgeführt.

Das neue Steuerungsinstrument der Ziel- und Leistungsvereinbarungen ist für die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Studentenwerken verbindlich vorgeschrieben, und in § 3 Abs. 7 ist eine weitere Öffnungsklausel vorgesehen, nach der auch eine Hochschule ganz oder teilweise Aufgaben der Studentenwerke übernehmen kann. Damit haben wir eine Öffnung geschaffen, die es dem Präsidenten der TU Darmstadt ermöglicht, Aufgaben des Studentenwerks in der Hochschule zu übernehmen. Daran besteht in Darmstadt großes Interesse. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich würde mich freuen, wenn von dieser Öffnung Gebrauch gemacht würde, um zu dokumentieren, dass die Aufgabenerledigung unter einem Dach, dann dem Dach der Hochschule, auch zielführend sein kann.

Ebenso kann die Aufgabenübertragung auf einen privaten Dritten erfolgen.Das ist das,was in dem FDP-Entwurf auch enthalten ist und was der Kollege Siebel als soziale Kälte bezeichnet hat. Wir haben dort einen Parlamentsvorbehalt hineingeschrieben. Ich kann nicht erkennen, wenn Aufgaben von einem privaten Dritten ebenso erledigt werden wie von einem Studentenwerk, worin da die soziale Kälte liegen kann. Herr Siebel, das ist einfach nur eine Plattitüde. Das ist durch nichts zu belegen.

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Ideologie, nichts anderes! Lafontaine ist das!)

Die Organstruktur hat sich bewährt und bleibt von daher erhalten. Die aus dem Aktienrecht stammende Bezeichnung „Vorstand“ wird durch „Verwaltungsrat“ ersetzt, da damit eine klare Trennung zwischen den Aufgaben der Geschäftsführung, dem operativen Geschäft, und den Aufgaben des Verwaltungsrats, der das strategische Geschäft wahrnimmt und die Kontrollfunktion ausübt, offenkundig wird. Im Sinne der Deregulierung wird die Frage des Vorsitzes im Verwaltungsrat nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben, vielmehr wird der Vorsitzende von den Mitgliedern des Verwaltungsrats gewählt. Das war im Übrigen eine Forderung der Universitätspräsidenten, die diesen Wunsch geäußert hatten. Der Geschäftsführer nimmt an den Verwaltungsratssitzungen mit beratender Stimme teil. Er ist antragsberechtigt und erhält ein Vetorecht gegenüber Beschlüssen des Verwaltungsrats, die er für rechtswidrig oder wegen fehlender Mittel für nicht vollziehbar hält. Auch das ist neu. Der Verwaltungsrat kann außerdem im Bedarfsfall sachkundige Personen zur Beratung hinzuziehen. Auch das ist ein Vorschlag aus der Anhörung. Sachkundige hinzuzuziehen hat sich nach unserer Auffassung auch nach der Installierung des Hochschulrats bewährt.

Ich denke, bei den Kernpunkten des Gesetzes – das hat Frau Kollegin Sorge eben auch schon gesagt – gibt es einige Punkte, über die man sicherlich Einvernehmen erzielen kann.Deshalb setze ich im Interesse der Hochschulen, der Studentenwerke und vor allem der Studenten selbst auf eine gemeinsame Einigung der Fraktionen in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst.

(Beifall bei der CDU, bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Das Wort hat Frau Kollegin Wagner für die Fraktion der FDP.

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich freue mich sehr über die Einigkeit der drei Fraktionen, die zu diesem Thema deutlich geworden ist. Ich sage ausdrücklich, dass wir uns in der Tat über die Position ärgern, die Herr Siebel hier für die SPD-Fraktion vorgetragen hat. Ich erinnere Sie, Herr Siebel, an Ihre eigenen Worte vom 28. Juni, schriftlich der Öffentlichkeit dargeboten. Da hieß es:

Ebenso wenden wir uns gegen die Umwandlung des Vorstands in einen Verwaltungsrat. Wir wollen weder am Namen noch an der Zusammensetzung und erst recht nichts an den Zuständigkeiten (des Studentenwerks) ändern.Die FDP schüttet hier das Kind mit dem Bade aus.

Drei Wochen später legen Sie einen Gesetzentwurf vor, der in Wahrheit lediglich in einem einzigen Punkt anders ist als der der FDP-Fraktion, den Sie schlicht abgekupfert haben.

(Dr.Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU):So ist es!)

Meine Damen und Herren, ich sage, dass das im Fußballspiel mindestens mit einer gelben Karte belohnt würde. Die haben Sie heute von uns dreien bekommen. Machen Sie so weiter, dann bleiben Sie außen vor. Dann kriegen Sie die rote. Das sage ich Ihnen.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, was die SPD und insbesondere Herr Siebel mit seinem unfairen Verhalten gegenüber den anderen Kollegen – es gab Absprachen, denen Sie zugestimmt und die Sie gebrochen haben – erreicht haben, ist, dass ein Gesetz, das in Wahrheit eigentlich schon zwei Anhörungen hinter sich hat, nach dem Motto wieder verzögert worden ist: Hessische Schwangerschaften können ja ein bisschen länger dauern.

(Heiterkeit)

Meine Damen und Herren, das ist in Wahrheit die Krux an diesem Vorgang.

(Beifall bei der FDP)

Es gibt in diesem Haus mehr als eine Zweidrittelmehrheit für die neue Regelung. Wir haben uns freundlich auf Sie eingelassen und haben auf Sie gewartet, und jetzt stellen Sie sich da hin, als hätten Sie sozusagen als Allererste die Wahrheit erfunden.

Meine Damen und Herren, worum geht es? Ich will nicht wiederholen, was die Kollegen hier kompetent vorgetragen haben, sondern einfach noch einmal sagen:Wir haben schon bei der Novellierung des Hochschulgesetzes 2000 gesagt, es könne nicht sein, dass wir in den Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen schon weit gehende Öffnungsmöglichkeiten für Verantwortlichkeiten haben, dass wir Entscheidungen nach unten verlagern, dass wir klar zwischen strategischen und operativen Geschäften unterscheiden und dass am Ende übrig bleibt –

Herr Corts wird das so sehen wie ich und unsere Vorgänger auch –, dass einem Minister eine der dämlichsten Tätigkeiten, sage ich einmal, zugemutet wird, wenn er aufschreiben soll, wie viel für Fischbrötchen in den Mensen Hessens bezahlt werden soll usw., die Fleischwurst, und was auch immer da noch ansteht.

(Minister Udo Corts: Und die Fleischbrötchen! – Lothar Quanz (SPD): Freiheit für die Fischbrötchen!)

„Freiheit für die Fischbrötchen“ wäre ein wunderbares Motto. Das werden wir jetzt beschließen, auch gegen Ihre Kapitalismuskritik, lieber Herr Quanz. Das machen wir doch einmal.

Meine Damen und Herren, wir haben seit Juni dieses Jahres aufgrund der Anhörungen, die einen dreifachen Test bedeuteten – in allen Anhörungen aufgrund unseres ersten Gesetzentwurfs weit gehende Zustimmung, eine weit gehende Zustimmung aller Studentenwerke zu einer Reihe interessanter zusätzlicher Vorschläge, auch eine Zustimmung der Hochschulen selbst und eine angenehme Mitarbeit bzw. Zusammenarbeit mit dem Haus –, jetzt drei bzw. vier Gesetzentwürfe auf dem Tisch, von denen ich glaube, dass es wichtig ist, einfach einmal zusammenzufassen, wo die Möglichkeiten der Zusammenarbeit und wo die Schnittstellen sind.

Meine Damen und Herren, wichtig ist aus unserer Sicht, dass in den unterschiedlichen Leistungsangeboten der Studentenwerke, von Beratung über Verpflegung bis zu Wohnheimplätzen, die Studentenwerke sozusagen auch konkurrenzfähiger sein können. Das ist im Vergleich zu anderen Bundesländern mit unserer bis heute geltenden Gesetzgebung eben nicht der Fall gewesen. Da sind wir uns alle einig.

Der zweite Punkt ist, dass wir unbedingt auch eine größere Autonomie der Studentenwerke haben wollen, und zwar weg von der Fachaufsicht hin zur reinen Rechtsaufsicht, ein alter Grundsatz, den CDU und FDP bei allen Gesetzen durchgeführt haben und den wir alle vier beim TUD-Gesetz sozusagen noch weiter vervollständigt haben.

Der dritte Punkt ist, dass man sich auch Dritter für die eigenen Aufgaben, bis hin zur Beteiligung an Unternehmen und eigenen Unternehmensgründungen, bedienen könnte.Was ich sehr wichtig finde – das haben wir aus der Anhörung selbst noch einmal sauber erarbeitet, und Frau Beer hat es übernommen –, ist die Neujustierung der Aufgaben der Gremien des Studentenwerks in einen Vorstand und einen Verwaltungsrat. Der eine trifft die strategischen Entscheidungen, der andere übt die Kontrollfunktion aus. Daneben gibt es mit der Geschäftsführung die operative Geschäftspolitik. Das sage ich ausdrücklich an die Adresse von Frau Sorge und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich finde den Vorschlag sehr interessant, eventuell auch wegen der sozialen Aufgaben des Studentenwerks zu sagen: Warum soll nicht im Verwaltungsrat ein Mitglied einer Kommune mit drin sein, weil wir da gerade die Verzahnung in den sozialpolitischen Bereich haben? Ich kann mir vorstellen, dass das gerade bei der Kinderbetreuung etwas Tolles gibt. Ich will Ihnen einen Punkt nennen, den wir ja unter der Hand schon vor drei oder vier Jahren hingekriegt haben. Auf dem Campus der Uni Frankfurt haben wir der Evangelischen Kirchengemeinde ein Erbbaurecht übertragen, damit diese in Kooperation mit dem Studentenwerk den Kindergarten betreut.

Nach diesem Muster lassen sich vielfältige Möglichkeiten darstellen.Vor allen Dingen müssen wir dafür sorgen,dass möglichst bald eine Kinderbetreuung stattfindet. Das ist das Entscheidende. Die jungen Studierenden, die jungen Akademikerinnen brauchen eine Kinderbetreuung vor Ort, wie es Frau Kühne-Hörmann schon gesagt hat.Wenn wir so lange warten, bis wir – in vielleicht 20 Jahren – ein Kindergartengesetz für die Unis haben, dann wird es keine Akademikerinnen mit Kindern mehr geben, denn die werden dann gar nicht erst geboren.

Der nächste wichtige Punkt betrifft die Ziel- und Leistungsvereinbarungen. Diese sollten – wie im Hochschulgesetz und im ersten Gesetz über die Unikliniken vom Jahre 2000 – zwischen den Studentenwerken und den Hochschulen einerseits, aber auch zwischen den Studentenwerken und dem Land geschlossen werden.

Hier gibt es einen Punkt, über den wir mit Ihnen unbedingt reden wollen. Wir denken, dass wir – ähnlich wie beim Hochschulpakt – eine finanzielle Planungssicherheit geben müssen. Wir müssen den derzeitigen Haushaltsansatz für die Studentenwerke mindestens halten. Ich nehme mich da selbst in Verantwortung und, wenn Sie wollen, auch in Schuld dafür, dass die finanzielle Unterstützung in den letzten Jahren sehr stark gesunken ist.Der jetzige Haushaltsansatz muss mindestens erhalten bleiben, denn wir liegen im Ländervergleich schon jetzt auf dem 16. Platz.Wenn wir den Ansatz senken würden, dann könnten die Aufgaben, die nach dem Willen aller Fraktionen von den Studentenwerken zusätzlich übernommen werden sollen, überhaupt nicht erledigt werden. Deshalb sollten wir einen Finanzpakt schließen, der einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren umfasst.

Ich sage zusammenfassend: Ich glaube, dass wir bei den Fragen der Autonomie, der Rechtsaufsicht und Fachaufsicht aufeinander zukommen und gemeinsame Formulierungen finden können. Ich glaube, dass wir bei der Frage der Organisationsform – Vorstand und Aufsichtsrat – eine große Schnittmenge in den Auffassungen mit den anderen Kolleginnen und Kollegen haben. Hinsichtlich der Zusammensetzung des Verwaltungsrats ist uns zum Beispiel sehr wichtig, dass, wie vom Frankfurter Studentenwerk gefordert, die zwei Frankfurter Hochschulen und die Kunsthochschule in Offenbach in die Regelung hineingenommen werden, um ein Gremium zu schaffen, das ein bisschen größer ist, statt kleinkariert nach den Hochschularten zu differenzieren.

An einem weiteren Punkt sind wir natürlich bereit, eine Einigung herbeizuführen; aber die Ausgangsposition muss für die FDP-Fraktion noch einmal klar beschrieben werden.Wir wollen nicht, dass es zu einer Verwischung, zu einer Konkurrenz zwischen Privaten und den Studentenwerken kommt. Herr Jung, das ist eine ganz wichtige Frage.Es hat bis vor etwa 15 Jahren die Situation gegeben, dass sich Hochschulangehörige, die nicht Studenten waren, zu Vorzugspreisen Jubiläen und ähnliche Anlässe von den Mensen haben ausrichten lassen. Das war nach meiner Auffassung nicht korrekt. Mit den Beiträgen der Studierenden sind nämlich zunächst die Belange der Studierenden zu befriedigen, nicht die der an der Hochschule Beschäftigten. Hier muss man wirklich sauber trennen.

(Beifall bei der FDP, der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir verlangen ja auch von einem Fremden, der in einer Uni-Cafeteria sitzt, dass er für seinen Kaffee einen anderen Preis bezahlt als die Studenten.

Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Ich komme gleich zum Schluss, Herr Präsident.

Deshalb will ich noch einmal sagen: Es geht überhaupt nicht um die Frage eines sozialen Ausgleichs oder um eine Kapitalismuskritik. Das sind Überschriften, die vielleicht vor dem 18. September erlaubt waren. Jetzt sind sie es nicht mehr.

(Beifall bei der FDP und der CDU – Zuruf des Abg. Michael Siebel (SPD))

Herr Siebel, es geht um Folgendes. Ich will nicht, dass ein hochmögender Mensch seinen Geburtstag oder ein Jubiläum zu verbilligten Preisen in einer Studentenwerksmensa feiert und der örtlichen Gastronomie damit die Möglichkeit entgeht, an dieser Festivität zu verdienen.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Ende.

Das ist ein ganz wesentlicher Punkt, der noch einmal bedacht werden muss. An der Stelle sollten wir eine andere Formulierung finden.

Wir freuen uns, wenn die lange Schwangerschaft endlich ein gutes Kind gebiert.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Das nennt man dann Niederkunft.

(Heiterkeit)