Protocol of the Session on June 9, 2005

(Michael Denzin (FDP): Werbekampagnen sind richtig!)

damit lange vor dem Jahr 2014 erreicht wird, dass sich Rauchwarnmelder im gesamten Wohnungsbestand befinden. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU und des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Das Wort hat Herr Kollege Milde.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Inhaltlich haben wir das in der Tat zwischenzeitlich völlig ausdiskutiert. Die eine Seite wurde von Michael Denzin dargestellt. Er hat gute Argumente, die wir vor zwei Jahren auch noch gemeinsam vortrugen. Die Argumente der anderen Seite hat Frau Kollegin Hofmeyer vorgetragen.

Ich möchte Folgendes sagen. Im Jahr 2002 haben wir die Novellierung der Hessischen Bauordnung gemeinsam verabschiedet. Damals kamen wir gemeinsam zu dem Ergebnis, das Michael Denzin heute vorgetragen hat.

Inzwischen haben wir aber feststellen müssen, dass alle gut gemeinten Kampagnen nicht zu dem Ergebnis geführt haben, dessen Erreichen wir uns damals gewünscht haben. Die Feuerwehren sind deshalb mit einer dringenden Bitte an uns herangetreten.Ich glaube,sie sind auch an die Landesregierung herangetreten. Sie haben gesagt: Die freiwilligen Kampagnen nützen nichts. In den Gebäuden sind zu wenig Rauchmelder. Das Einzige, was in der Praxis hilft, ist, dass wir klar regeln, dass Rauchmelder angebracht werden müssen. – Genau das wollen wir jetzt machen.

(Beifall der Abg. Hildegard Pfaff (SPD) und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Im Übrigen möchte ich noch sagen, dass es sich um eines der schlankesten Gesetze handeln wird,das ich je gesehen habe. In dem Gesetz wird lediglich stehen, dass Rauchmelder anzubringen sind. Darüber hinaus wird noch geregelt werden, dass man zehn Jahre lang Zeit hat, das in den Wohnungen anzubringen.

Auch den großen Wohnungsbaugesellschaften wird es möglich sein, innerhalb von zehn Jahren in ihrem Wohnungsbestand Rauchmelder nachzurüsten.

Ich will auch noch Folgendes klar sagen: Wir wollen mit dieser Änderung des Gesetzes nicht die Rolle des Schiedsrichters für Versicherungen übernehmen. Das müssen die untereinander ausmachen. Wir regeln, dass Rauchmelder anzubringen sind. Das geschieht gerade auch im Interesse derer, die sich nicht für oder gegen das Anbringen eines Rauchmelders entscheiden können. Das sind die alten Menschen, die unbeweglich sind. Das sind die Kinder, die bei einem Feuer zu Schaden kämen und die zum Schutz ihres Lebens auf Rauchmelder angewiesen sind.

Deswegen werden wir diesen Gesetzentwurf gemeinsam mit den GRÜNEN und der SPD tragen. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Abg. Frömmrich.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Was lange währt,währt endlich gut.Nur das kann man zu diesem Gesetzentwurf sagen.

Wir führen seit Jahren die Diskussion über den Einbau von Rauchmeldern. 2002, als es um die Novellierung der Hessischen Bauordnung ging, befand sich die CDU noch auf der anderen Seite. Der Innenminister hat immer erklärt, dass er auf eine bundesweite Regelung setzt. Eine bundesweite Regelung ist nicht zustande gekommen. Das hat sich jetzt gezeigt. Ich bin deshalb der Meinung, dass wir das in Hessen gesetzlich regeln sollten.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Frau Kollegin Hofmeyer versucht immer, das anders darzustellen. Aber zur Wahrheit gehört auch, dass der Vorläufer Ihres Gesetzentwurfs ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war. Unsere Fraktion hat das Thema gesetzt.Wir haben damals die Auffassung vertreten, dass man keine Vorschriften machen sollte, sondern dass man Möglichkeiten erkunden soll, wie man es erreichen kann, dass mehr Rauchwarnmelder in Wohnungen eingebaut werden. Damals gab es noch die Intention, zu freiwilligen Vereinbarungen zu kommen oder mit der Versicherungswirtschaft darüber Einigkeit zu erzielen. Das war offensichtlich nicht möglich.

Inzwischen ist es bei der CDU zu einer Bewusstseinsänderung gekommen. Außerdem muss man einmal deutlich sagen, dass es sich hierbei auch um eine Forderung handelt,die der Landesfeuerwehrband seit Jahren erhebt.Wir sind deshalb der Meinung, dass wir uns mit diesem gemeinsam eingebrachten Gesetzentwurf auf dem richtigen Weg befinden.

Es wird immer wieder vorgetragen, dass man hierfür kein Gesetz bräuchte. Auch Herr Kollege Denzin hat das wieder getan. Es wird immer wieder vorgetragen, dass man mit freiwilligen Vereinbarungen oder mit Appellen dazu kommen sollte, dass die Sicherheit in den Wohnungen erhöht wird. Das haben wir über Jahre versucht. Es hat eine Kampagne des Landesfeuerwehrverbands zusammen mit der Landesregierung dazu gegeben. Sie hatte zum Ziel, dass man zu mehr Sicherheit kommt und Rauchwarnmelder eingebaut werden. Das hat aber nicht zu einem flächendeckenden Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen geführt. Dieses Mittel hat sich also nicht bewährt.

Wenn man irgendwann einmal festgestellt hat, dass man mit freiwilligen Maßnahmen das Ziel nicht erreicht, dann muss man Gesetze erlassen. Das wollen wir jetzt machen.

Ich finde, es wird sich wirklich um ein schlankes Gesetz handeln. Es wird ein Gesetz sein, dem eigentlich auch die FDP-Fraktion zustimmen könnte.

Womit haben wir es zu tun? Die Bilanz ist ganz eindeutig. Wir haben pro Jahr etwa 600 Tote durch Brand zu beklagen. 80 % davon sterben in ihren eigenen Wänden. Zu 95 % ist die Todesursache Ersticken oder Rauchvergiftung.Es gibt ca.66.000 Brandverletzte pro Jahr.Es kommt

aber nicht nur zu Personenschäden, sondern wir haben auch Sachschäden in Höhe von Milliarden Euro durch Brände zu beklagen.

Ich glaube, wir befinden uns mit dieser Regelung auf dem richtigen Weg. Die Hauptursache für Brände ist mangelndes Gefahrenbewusstsein. Das gibt es gerade auch bei Kindern. Herr Kollege Denzin, die Kinder können aber nicht dafür sorgen, dass in ihrem Zimmer ein Rauchmelder hängt.Vielmehr muss man da an die Vernunft der Eltern appellieren. Man muss also gerade auch im Interesse älterer Menschen und der Kinder auf eine gesetzliche Regelung bauen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich glaube deshalb, dass dieser Gesetzentwurf richtig ist.

Bei den freiwilligen Feuerwehren gibt es 73.000 ehrenamtliche Einsatzkräfte,die für Brandschutz in Hessen sorgen. Natürlich haben wir daneben auch die Berufsfeuerwehr. Es war gerade auch die immer wieder vorgebrachte Forderung dieser Menschen, dass wir da eine Regelung treffen müssen. Wir treffen jetzt diese Regelung. Damit entsprechen wir der Forderung der Feuerwehrleute.

Wir schützen damit nicht nur diejenigen, die in den Wohnungen leben. Vielmehr schützen wir damit auch diejenigen, die im Ernstfall Hilfe leisten müssen.

Ich glaube, dass dieser Gesetzentwurf richtig ist.Wir werden dem gemeinsam eingebrachten Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Staatsminister Dr. Rhiel.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht um mehr Sicherheit für die Bewohner. Nachdem die Appelle nicht gefruchtet haben, das Setzen auf das Prinzip der Freiwilligkeit keine entsprechende Entwicklung erbracht hat und keine bundeseinheitliche oder ländereinheitliche Regelung erzielt werden konnte, muss das Land handeln.

Die Landesregierung begrüßt den Gesetzentwurf. Die Probleme, die geschildert wurden, sind vorhanden, lassen sich aber beseitigen.

Das gilt auch für die Frage, wie das umzusetzen ist. Hinsichtlich der technischen Regelung und für eine Vereinbarung zwischen Mietern und Vermietern gibt es genügend Spielraum.

Es handelt sich um einen minimalen Eingriff, der aber im Interesse der Sicherheit der Bürger notwendig ist. Die Landesregierung begrüßt deshalb diesen Gesetzentwurf. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Herr Minister, vielen Dank. – Damit ist die Aussprache beendet.

Ich lasse über den Gesetzentwurf abstimmen. – Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Bauordnung zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Mitglieder der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Abgeordneten der Fraktion der FDP angenommen worden und wird damit zum Gesetz erhoben.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN))

Ich rufe nunmehr Tagesordnungspunkt 89 auf: Zweite Lesung – –

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Nicola Beer (FDP): Es ist die dritte Lesung!)

Dann ist das auf der Tagesordnung falsch ausgewiesen.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident, das ist schon richtig! Bei Tagesordnungspunkt 89 handelt es sich um eine zweite Lesung! Ich bitte um Entschuldigung!)

Danke schön. – Ich rufe Tagesordnungspunkt 89 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Errichtung der Investitionsbank Hessen (IBH-Gesetz) – Drucks. 16/4087 zu Drucks. 16/3836 –

Berichterstatter ist Herr Abg. Pighetti. – Die Berichterstattung übernimmt Herr Kollege Kahl. Herr Kollege Kahl, bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Haushaltsausschuss, federführend, und dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr, beteiligt, in der 67. Plenarsitzung am 26. April 2005 überwiesen worden.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat sich in seiner Sitzung am 19. Mai 2005 mit dem Gesetzentwurf befasst und dem federführenden Haushaltsausschuss einstimmig vorgeschlagen, dem Plenum die Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.

Der Haushaltsausschuss ist in seiner Sitzung am 1. Juni 2005 einstimmig zu dem genannten Votum gelangt, also unverändert anzunehmen.