Ich glaube, wir dürfen nicht zulassen, dass der Bürger derzeit mit dem Begriff „große Justizreform“ vor allem die Absicht verbindet, seine Rechtsschutzmöglichkeiten zu reduzieren.
Ich möchte einen zweiten Punkt zu bedenken geben. Kolleginnen und Kollegen haben schon angesprochen, dass erst am 01.01.2002 eine umfangreiche Reform der Zivilprozessordnung in Kraft getreten ist. Sie wird zurzeit mit ganz erheblichem Aufwand evaluiert. Meines Erachtens sollten die Ergebnisse dieser Überprüfung in die weiteren Reformüberlegungen einbezogen werden, insbesondere – Herr Justizminister – wenn es erneut um erhebliche Veränderungen im Rechtsmittelsystem geht.
Gerade bei diesem Punkt der Reformüberlegungen im Hinblick auf das Rechtsmittelrecht sind wir als FDP sehr zurückhaltend, was Ihre Vorschläge zur funktionellen Zweistufigkeit betrifft.Herr Justizminister,dies gilt vor allem dann, wenn das in der Weise daherkommt, wie Sie es ausgeführt haben, nämlich zusätzlich zur generellen Einführung der Zulassungsberufung. Nach unserer Meinung bedeutet das eine doppelte Verschärfung. Denn wir hätten dann zuerst eine Reduzierung auf eine Tatsacheninstanz und eine Überprüfungsinstanz; kumulativ hätten wir dann auch noch einen Ausschluss der zweiten Instanz im Hinblick auf das Zulassungsrecht. In der Praxis bestünde
Das ist nach Meinung der FDP nicht in Ordnung. Das wäre eine Beschneidung der Rechtsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, auch wenn klar ist – das ist völlig unbestritten, Herr Wagner –, dass Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes keinen bestimmten Instanzenzug gewährt. Aber es sollte sichergestellt werden, dass ein Instanzenzug gewährt wird und durch diese Verdoppelung der Instanzenzug nicht leer läuft.
Wir als FDP können uns durchaus mit einer generelleren Einführung der Zulassungsberufung anfreunden.Aber in Addition zur so genannten funktionellen Zweistufigkeit stößt dies auf unsere größten Bedenken.
Herr Justizminister, ich sehe das auch im Zusammenhang mit den Vorschlägen zum Strafrecht. Meines Erachtens würde die Abschaffung der zweiten Tatsacheninstanz im Strafverfahren zu einer ganz erheblichen Ausweitung der ersten Instanz führen, vor allem im Hinblick auf die Beweisaufnahme.
Wenn wir im Strafverfahren nur noch eine Tatsacheninstanz hätten, würden insbesondere bei den Amtsgerichten die Anforderungen an die Verfahrensführung und die Urteilsbegründung erheblich ansteigen – und das in einer Situation, in der man an und für sich feststellen kann, dass sich das gegenwärtige System gerade dadurch bewährt hat,dass die Amtsgerichte mit zügigen und pragmatischen Entscheidungen eine Vielzahl von Verfahren abschließend – das muss man betonen: abschließend – entscheiden. Bundesweit werden an jedem Werktag von deutschen Amtsgerichten durchschnittlich 2.000 Strafurteile gefällt. Neun von zehn dieser Urteile werden rechtskräftig und beenden damit das Verfahren endgültig.
Herr Justizminister, vor diesem Hintergrund bin ich der Meinung, dass, wer dieses hervorragend funktionierende System umwälzen will,dafür äußerst gute Argumente vortragen muss. Im Bereich des Strafverfahrens sind die mir bislang nicht zu Ohren gekommen. Daher hoffe ich, dass diese Vorschläge sich nicht durchsetzen.
Ich möchte noch auf einen ganz anderen Punkt kommen, den Sie meines Erachtens nur am Rande gestreift haben. Ich bin der Meinung, ehe Sie sich im Rahmen der großen Justizreform erneut beim Rechtsmittelrecht verkämpfen, sollten Sie sich dem widmen, was Sie als Landesjustizminister vor Ort im Lande Hessen durchaus umsetzen könnten, um die Justiz zu entlasten. Hier liegen geeignete Vorschläge der FDP-Fraktion zu konkret umsetzbaren, praktikablen Projekten auf dem Tisch.
Ich darf mit unserem Vorschlag beginnen, in Hessen durch die Einführung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft Wirtschaftskriminalität eine effizientere Bearbeitung herbeizuführen. In Ihren Ausführungen haben Sie darauf gesetzt, das Strafbefehlsverfahren für Wirtschaftsstraftaten auszudehnen. Ich bin der Meinung, dass auch die so genannte Weiße-Kragen-Kriminalität durch speziell ausgebildete Staatsanwältinnen und -anwälte wirksam – und zwar in der gesamten Breite des Strafrechts – verfolgt werden sollte.Dadurch könnten andere Staatsanwaltschaften entlastet werden, ganz unabhängig von den Möglichkeiten, hier durch Geldbußen weitere Einnahmen für den Landeshaushalt zu generieren. Meines Erachtens wäre dies eine sachgerechtere Verfolgung auch dieser – zugegebenermaßen oft sehr schwierig zu durch
schauenden – Sachverhalte, statt hier durch ein Mehr an Deals auf eine Verkürzung der Verfahren zu setzen.
Herr Minister Wagner, ein weiterer Punkt, bei dem Sie Ihre Hausaufgaben im Hinblick auf die Modernisierung der hessischen Justiz ganz offensichtlich noch nicht gemacht haben, ist die Einführung eines landesweiten elektronischen Schuldnerverzeichnisses.
Ich darf daran erinnern, dass der einstimmige Beschluss dieses Hauses dazu aus dem September 2003 bis heute noch nicht umgesetzt worden ist. Das bedeutet für die hessische Justiz, dass zurzeit nach wie vor an 58 Vollstreckungsgerichten und 17 Insolvenzgerichten eine Kartei geführt wird, statt eine zentrale elektronische Erfassung vorzunehmen und dadurch die Möglichkeiten vorzusehen, dass von den Gerichtsvollziehern derartige Daten übernommen werden bzw. die Daten aus der zentralen Schuldnerkartei den Gerichtsvollziehern elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Herr Minister Wagner, dies ist ein ganz erheblicher Mehraufwand. Hier wird nicht nur die Zwangsvollstreckung erschwert, sondern hier werden zudem auch noch hohe Kosten produziert,die dieses Land schon längst hätte einsparen können.
Danke schön, Frau Präsidentin. – Wenn ich jetzt schon einmal beim Thema Zwangsvollstreckung bin, möchte ich noch auf einen Aspekt hinweisen, der – ich sage: zum Glück – mittlerweile von der CDU etwas offensiver aufgegriffen wird, der aber ein diesem Haus schon lange von der FDP vorgelegter Vorschlag ist – nämlich das Zwangsvollstreckungsverfahren dadurch effektiver zu gestalten, dass wir auf der Bundesebene eine Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens vornehmen, indem wir diese Aufgaben auf Beliehene übertragen.
Frau Kollegin Hofmann, es wundert mich nicht, dass Sie dies nach wie vor ohne weitere Prüfung ablehnen. Ich meine allerdings, dass die Vorteile eines solchen Verfahrens für sich sprechen und Sie deshalb sehr in Rechtfertigungszwang geraten, wenn Sie so auftreten, wie Sie das hier getan haben.
Denn es liegt doch auf der Hand, dass die Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens vor allem drei Vorteile mit sich bringt, die wir uns nicht entgehen lassen sollten. Das ist zum einen die Verkürzung der Wartezeiten für die Gläubiger. Es muss doch auch endlich in Ihrem Sinne sein, dass Recht haben und Recht bekommen wirklich dasselbe Paar Schuhe sind.
Es kann nicht sein, dass ich ein rechtskräftiges Urteil, einen entsprechenden Titel in der Hand habe – und bis der
Gerichtsvollzieher endlich einmal Zeit findet,vorbeizugehen, um das Geld, überspitzt gesagt, abzuholen, sind diese Mittel beim Schuldner nicht mehr vorhanden.
Zudem geht es darum – da möchte ich Ihnen ausdrücklich widersprechen, Frau Hofmann –, die Attraktivität des Berufsbildes des Gerichtsvollziehers zu steigern, z. B. durch die Einführung eines geeigneten Studienganges, wie wir ihn vorgeschlagen haben.
An dritter Stelle darf nicht unerwähnt bleiben, dass es auch um eine ganz erhebliche Entlastung des Landeshaushalts geht, wenn wir über die Umstellung auf einen freien Beruf reden. Wir haben einmal ausgerechnet, dass allein der hessische Landeshaushalt durch diese Aufgabenübertragung um etwa 20 Millionen c entlastet werden könnte. Ich denke, es sollte auch im Interesse der SPDFraktion sein, dass wir nicht mit allgemeinen Steuermitteln weiterhin über die Gebührenstruktur Gläubiger subventionieren, die sich auf Rechtsgeschäfte eingelassen haben, die offensichtlich besser hätten abgesichert werden können.
Daher ist die FDP-Fraktion ausgesprochen zufrieden damit, dass sich diese Erkenntnis nun – zumindest nach unseren Informationen – offensichtlich auch in der Runde der Justizministerkonferenz durchzusetzen beginnt. Wir hoffen sehr, dass wir in Zukunft in diesem Bereich entsprechende Verfahren vorfinden werden,damit die Änderungen zur Privatisierung des Gerichtsvollzieherdienstes bald vorgenommen werden können.
Zum Schluss möchte ich allerdings noch einen weiteren Punkt anmerken, der in meinen Augen hier bislang noch zu kurz gekommen ist. Ich glaube, wir müssen auch darüber nachdenken, wie wir künftig das Leitbild des Richters sehen.
Ich halte diese Diskussion für notwendig. Wenn man neben hervorragenden Examina, die wir von unseren Richterinnen und Richtern verlangen, noch weitere Kompetenzen fordert, die hinsichtlich der Einstellung, aber auch der späteren Bewertung bei Beförderungen ausschlaggebend werden können – sonstige Kompetenzen wie etwa Sozialkompetenz, Kostenbewusstsein, oder was man gemeinhin als Schlüsselkompetenzen bezeichnet –, dann ist es meines Erachtens notwendig, dass man diese Kompetenzen präzise beschreibt und auch festlegt, wie man sie überprüfen bzw. in der Ausbildung vermitteln will.
Damit wären wir an dem Punkt der Optimierung der Juristenausbildung angelangt. Ich meine, dass wir – gerade auch bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses – diese Diskussion weiter auf der Tagesordnung behalten müssen.
Fazit, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Justizminister: Im Hinblick auf die große Justizreform meinen wir, dass es sinnvoll ist, nicht mit allzu euphorischem Elan zu diskutieren, sondern mit Bedacht vorzugehen, denn wir haben in unserer Bundesrepublik im Grundsatz ein sehr gut funktionierendes Justizsystem. Aber wir meinen als FDP-Fraktion schon, dass gerade Sie als Landesjustizminister aufgefordert sind,Ihre hessischen Umsetzungsmög
lichkeiten zu nutzen, um die Justiz in Hessen zu entlasten, um die Arbeitsabläufe effektiver zu gestalten, aber ohne Rechtsschutzmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes abzubauen. Die Vorschläge der FDPFraktion hierzu liegen auf dem Tisch. Sie sind praktikabel und können schnell umgesetzt werden. Auf diese Umsetzung harren wir noch, Herr Minister.
Meine Damen und Herren, mir liegen zu diesem Tagesordnungspunkt keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen und die Regierungserklärung gegeben.
Vereinbarungsgemäß rufe ich Tagesordnungspunkt 9 auf. Frau Berichterstatterin Sorge sollte sich schon einmal bereithalten.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU für ein Gesetz über die Errichtung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UK-Gesetz) – Drucks. 16/4103 zu Drucks. 16/3758 –
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Gesetzentwurf der Fraktion der CDU für ein Gesetz über die Errichtung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg zurückziehen – Drucks. 16/4069 –
Dringlicher Antrag der Fraktion der FDP betreffend Fusion der Universitätskliniken Gießen und Marburg – Drucks. 16/4109 –
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 16/4086 in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst, federführend, und dem Sozialpolitischen Ausschuss, beteiligt, in der 64. Plenarsitzung am 15. März 2005 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Änderungsantrag Drucks. 16/4086 war den Ausschüssen am 1. Juni 2005 vom Präsidenten überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst und der Sozialpolitische Ausschuss haben am 17.und 18.Mai 2005 eine gemeinsame öffentliche mündliche Anhörung durchgeführt. Es gingen über 100 schriftliche Stellungnahmen ein, und etwa 90 Anzuhörende wurden befragt.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst und der Sozialpolitische Ausschuss haben sich in einer gemeinsamen Sitzung am 2. Juni 2005 mit dem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag befasst und die Anhörung ausgewertet.