Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDUFraktion hat ein zukunftsweisendes Gesetz eingebracht. Sie hat damit einen seit Jahrzehnten nachhaltig und dringend vorgetragenen Wunsch der kommunalen Familie erfüllt. Sie hat im Rahmen der Anhörung letztlich dafür gesorgt, dass die Kostenverteilung nach der Konnexität und nicht nur im Einvernehmen erfolgen wird. Den Beitrag, den wir jetzt für die kreisfreien Städte und Gemeinden bezahlen wollen, haben wir sogar noch verdoppelt.
Ich denke, dass wir auf dem Wege zu einer effizienten und kostengünstigen Verwaltung im Lande Hessen einen tüchtigen Schritt vorwärts gekommen sind.Wir würden es sehr begrüßen, wenn es bei Ihnen noch einen Sinneswandel gäbe; bei mir hört die Hoffnung nie auf.Aber wir werden den Gesetzentwurf selbstverständlich auch allein tragen, wie sich das gehört. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD steht für eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und für eine Sicherung der kommunalen Finanzen. Doch beides ist diesem Gesetzentwurf nur unzureichend zu entnehmen. Im Gegenteil, es handelt sich um eine halbherzige Kommunalisierung und um Mehrkosten für die kommunale Familie.
Sie haben es mit Ihren Schnellschüssen zur Verwaltungsreform im Rahmen der „Operation düstere Zukunft“ schlicht versäumt, eine sinnvolle und bürgernahe Neuordnung der Verwaltung zu schaffen. Aus einer staatlichen Verwaltung machen Sie jetzt drei neue zuständige Behörden, und das zeigt die Unausgegorenheit des Gesetzentwurfes.
Künftig soll es – hören Sie gut zu, denn Sie wissen das wahrscheinlich gar nicht – nach wie vor den staatlichen Landrat geben, es soll den Landkreis als Aufgabenträger für staatliche Auftragsangelegenheiten geben, ebenso den Landkreis für den Aufgabenbereich übertragene Weisungsaufgaben und den kommunalen Landrat. „Alles klar?“, frage ich. Ich denke einmal: Bei so viel Verwirrung ist nichts klar, und das führt nicht zu einer transparenten Verwaltung und auch nicht zu Bürokratieabbau.
Die neuen Auftragsangelegenheiten, meine Damen und Herren, sind Weisungen im Einzelfall, Herr Minister – das hat eine neue Qualität –, und diese Ausweitung stellt einen Angriff auf die kommunale Selbstverwaltung dar.
Das kritisiert der Städte- und Gemeindebund zu Recht. Beispielsweise unterliegen die Aufgaben der Gefahrenabwehr, die die Bürgermeister als Ortspolizeibehörde wahrnehmen, künftig Weisungen im Einzelfall. Dies ist eine Beschneidung der bisherigen Rechte und verhindert eine eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung durch die Kommunen.
Ein weiteres Beispiel für eine verfehlte Kommunalisierung ist die Herausnahme der Katasterverwaltung.
Die Katasterverwaltung gehört kommunalisiert und dürfte niemals in sieben zentrale Bodenmanagementbehörden zerschlagen werden.
Ein solches Konstrukt kann weder kundenorientiert noch kostengünstig arbeiten. Die Mehrkosten haben wir Ihnen bereits im Dezember nachgewiesen.
Damit bin ich beim zweiten Punkt, der für uns entscheidend ist,nämlich den Kosten.Herr Minister,Sie haben gesagt – Herr Haselbach hat es eben wiederholt –, die Kommunalen wollen die Kommunalisierung.Ja,meine Herren, aber nicht so. Denn mit diesem Gesetz werden Aufgaben ohne die entsprechende finanzielle Ausstattung nach unten verlagert.
Herr Haselbach, wir waren vielleicht auf zwei verschiedenen Anhörungen. Uns hat die Anhörung sehr deutlich gemacht,dass Sie mit diesem Gesetzentwurf die kommunale Familie spalten. Das ist ein gefährliches Spiel und nicht der Weg zu einer gerechten Finanzbeziehung zwischen Land und Kommunen. Daher lehnen auch der Städtetag und der Städte- und Gemeindebund den Gesetzentwurf ab.
Die Aufgabenverlagerung auf die Landkreisebene ohne exakten Kostenausgleich führt zu zusätzlichen Belastungen bei den Städten und Gemeinden. Den Beleg hierfür liefert uns der Landkreistag. Ich zitiere mit Genehmigung der Frau Präsidentin aus der Anhörung:
... haben wir uns bereit erklärt, auf einem exakten Ausgleich der Kosten – Konnexität – nicht in allen Einzelheiten zu bestehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Schlimme hieran ist doch, dass der Landkreistag die Kröten schlucken muss, aber die Städte und Gemeinden an diesen Kröten ersticken werden.
Der Landkreistag fordert bis heute vergeblich, dass das Land ihm die tatsächlichen Sachkosten erstattet. Wir bemängeln zusätzlich, dass für die staatlichen Bediensteten weder die Tariferhöhungen noch die Versorgungskosten für nachrückendes Personal erstattet werden.
Herr Minister – hören Sie zu –, Sie sagten, die Landkreise könnten durch effektiveres Arbeiten 15 bis 20 % der Kosten sparen. Der Landkreistag stellt in seiner Stellungnahme fest, dass heute schon kein ausreichendes Personal in der staatlichen Abteilung zu finden ist. Man spricht von minus 1.000 Beschäftigten. Da frage ich Sie, wo dort der Effektivitätsgewinn herkommen soll.
Das Einzige, was Sie damit erreicht haben, ist, dass der jahrelange Streit mit den Landkreisen wegen der Personalausstattung vom Tisch ist und das Problem einzig und allein bei den Landkreisen verbleibt. Die Kreise können die entstehenden Mehrkosten nicht schultern. Das haben wir mehrfach gesagt. Jetzt kommt es: Sie müssen diese Mehrkosten über eine Erhöhung der Kreisumlage finanzieren. Das schreibt § 37 Finanzausgleichgesetz vor. Daran geht kein Weg vorbei.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss. – Herr Haselbach, auch mit Ihrer Lehrstunde im letzten Plenum, was Konnexität ist, haben Sie niemanden erreicht. Es bleibt Verpflichtung des Landes: Wenn wir die Aufgaben nach unten geben, müssen wir auch die finanziellen Mittel mitreichen, nichts anderes.
Herr Präsident, mein letzter Satz: Wir müssen den Gesetzentwurf ablehnen, weil es eine halbherzige Kommunalisierung ist, weil es in Teilbereichen die kommunale Selbstverwaltung beschneidet und weil es die Städte und Gemeinden zusätzliches Geld kostet. – Ich bedanke mich.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob ich es als Lob ansehen soll, wenn Sie sagen: „Da kommt der Beste.“ Aber okay.
Das habe ich ja gesagt. – Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir haben vorgestern ausführlich über diesen Gesetzentwurf zur Kommunalisierung diskutiert. Es wundert einen immer, wie sich Debatten in diesem Hause so
zusagen in den Reden niederschlagen, die hier gehalten werden. Auch vorgestern im Innenausschuss haben wir noch einmal über diesen Themenkomplex geredet. Dass Sie nicht wenigstens zur Kenntnis nehmen, wo die Probleme bei der Kommunalisierung liegen,dass Sie nicht ein bisschen zur Kenntnis nehmen, welche Problemfälle hier im Plenum vorgetragen worden sind, das zeugt von einem Beharrungsvermögen, das Sie hier an den Tag legen, bei dem ich nicht weiß, wie man das in irgendeiner Form noch ändern kann.
Das gilt auch für die Anhörung. Man kann aus dem dort Vorgetragenen verschiedene Rückschlüsse ziehen. Das muss man auch machen.Aber man kann nicht allen Ernstes, wie Sie das tun, hier einfach behaupten, dass man das mit der kommunalen Familie einvernehmlich geregelt hat,dass das alles in Ordnung ist und dass man jetzt einem Wunsch nachkommt, der schon seit Jahrzehnten von der kommunalen Familie vorgetragen worden ist.