Herr Kollege Boddenberg, würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass wir jetzt gerade über den Bereich Gemeindewirtschaftsrecht diskutiert haben?
Das ist eine Frage: Würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass wir im Zusammenhang mit der Diskussion über den Gesetzentwurf der FDP, sowohl was die Beteiligungsrechte angeht, als auch was den Vorgang der überörtlichen Rechnungsprüfung angeht,sehr wohl gesagt haben, dass es dort Regelungsbedarf gibt und dass das, was die FDP gefordert hat, in die richtige Richtung geht? Würden Sie das zur Kenntnis nehmen?
Ich nehme das gern zur Kenntnis, weil das genau das ist, was wir – ich betone – unter anderem vorhaben, in diesem Gesetzentwurf klar zu regeln. Insofern gibt es hoffentlich an der Stelle keinen Streit. Aber den Streit gibt es mit Sicherheit bezüglich der Frage: Was soll zukünftig noch in kommunaler Trägerschaft stattfinden? – Da haben wir völlig andere Vorstellungen, als es der Kollege Rudolph hier skizziert hat. Das habe ich eben zugerufen, und Sie haben das hoffentlich auch gehört, Herr Rudolph: Das ist eine Staatswirtschaft, wie wir sie nicht wollen.
Wir wollen kommunale Trägerschaft nur für den Fall, dass sie auf privatem Weg nicht stattfinden kann.Das hat etwas mit Freiheit der Marktwirtschaft zu tun.Das hat etwas mit Liberalität zu tun. Das ist nicht das, was Sie möglicherweise mit noch mehr Staat, noch mehr Bürokratie und noch mehr Verwaltung auch in Teilen der Wirtschaft wieder hervorholen wollen.
Eine letzte Bemerkung, damit das alle Kommunalen für die Debatten,die anstehen,wissen.Wir haben deutlich gesagt,es gibt so etwas wie einen Bestandsschutz.Außer den Prüfinstrumenten und Regularien,die wir heute schon haben, wird es bei bestehenden Gesellschaften keine Einschnitte geben,wie Sie versucht haben,als Horrorszenario hier zu skizzieren, Herr Rudolph. Wir werden künftig genau hinschauen, wohin sich solche Gesellschaften entwickeln.Da gibt es viele Beispiele.Der Kollege Möller hat das nämlich am Beispiel der Wohnungsbaugesellschaften im Bereich Mittelhessen und Gießen beschrieben,die sich völlig verselbstständigt haben, die Beratungsleistungen anbieten, die wiederum ihrerseits wirtschaftliche Anteile an anderen Kapitalgesellschaften erwerben, ohne dass das die Stadtverordneten im Einzelnen mitbekommen. Das kann und darf nicht sein. Das wird der richtige und überfällige Weg sein, den wir gemeinsam – ich hoffe, nicht nur mit der FDP, sondern auch mit einigen Kollegen der sonstigen Oppositionsfraktionen – einschlagen werden. – Vielen Dank.
Als nächster Redner hat der Innenminister das Wort. – Bevor er spricht, möchte ich auf der Besuchertribüne recht herzlich unsere ehemalige Kollegin Inge Velte begrüßen.Es freut mich,dass sie wieder einmal im Hause ist.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Diese Landesregierung und die sie tragende Mehrheit der CDU-Fraktion haben stets kommunalfreundlich gehandelt. Das ist so gewesen, und das bleibt auch so. Deshalb ist es eine kommunalfreundliche Regierung. Was wir hier heute diskutieren, ist ein kleiner Teil eines Kabinettsentwurfes, der weder als Gesetzentwurf noch sonst wie vorliegt.
Damit wir die Debatte einmal richtig einordnen: Herr Kollege Rudolf, Sie haben sich beklagt – wörtlich –, dass wir den Landtag mit so etwas belästigen.Herr Frömmrich,
Sie wissen doch beide, dass das Unsinn ist, was Sie hier erzählen. Deshalb möchte ich einige wenige Striche ziehen.
Es geht hier weder um Ideologie noch um Taktik. Der FDP-Antrag ist, wenn es um das kommunale Wirtschaftsrecht geht, in Teilen sehr ähnlich dem, was im Kabinettsentwurf steht.Da Sie ihn wahrscheinlich haben,hätten Sie sich einmal die Mühe machen sollen, ihn zu lesen. Es gilt der alte Spruch: Vertiefte Sachkenntnis verhindert fröhliche Polemik.
Denn darin steht jede Menge über viele Fragen, zu denen Sie bedauerlicherweise kein Wort verloren haben. Das Wesentliche und Entscheidende in diesem Kabinettsentwurf ist nicht das, worüber hier diskutiert wurde, sondern ist die Neuordnung des kommunalen Haushaltsrechts, das alle kommunalen Verbände,alle Länder und der Bund gemeinsam verabschiedet haben.
(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das ist aber nicht Bestandteil der heutigen Tagesordnung!)
Das ist der wesentliche Punkt.Das hatten wir bisher nicht. Wir haben dort Neuregelungen und Veränderungen zum Kommunalrecht, zum Kommunalwahlrecht. Es geht hier nicht um Strategie und Taktik nach dem Motto, den FDPAntrag ablehnen und es drei Monate später selbst bringen. Das ist völliger Unsinn.
Nun zu dem kommunalen Wirtschaftsrecht. Wenn das so wichtig ist, wie Sie hier vortragen, dann gehe ich davon aus, dass ich einen Moment Zeit habe, die Dinge zu beleuchten. Worum kann es eigentlich gehen? Dazu haben Frau Kollegin Kühne-Hörmann, Herr Kollege Boddenberg und auch Herr Kollege Hahn schon einiges ausgeführt.
Niemand kann doch ernsthaft behaupten, insbesondere nicht diejenigen, die 41 Jahre in diesem Land am Stück und unter Rot-Grün noch einmal acht Jahre regiert haben, dass das kein Problem sei. Ich habe im Innenministerium meterweise Akten, die sich ausschließlich mit dieser Frage beschäftigen, und zwar nicht unter meiner Amtsführung.Das war doch ewig ein Thema.Es ging immer um die Frage: Wie kann man kommunale Selbstverwaltung und kommunale Betätigungsrechte auf der einen Seite und den vernünftigen Anspruch der Wirtschaft, insbesondere des Handwerks und des Mittelstandes, nicht durch kommunales Handeln in seiner eigentlichen Arbeit in wettbewerbsverzerrender Weise benachteiligt zu werden, vernünftig auswiegen? Das ist die Aufgabe, um die es
Wenn Sie sich jetzt in die Büsche schlagen und sagen, das sei nie ein Problem gewesen, weise ich nur darauf hin: Sie haben doch selbst ewig um das Thema gerungen. Der neue Zustand ist der, dass wir nun versuchen, es vernünftig zu lösen. In der letzten Legislaturperiode hatten wir uns abgesprochen. Unter meiner Führung gab es eine Arbeitsgruppe mit der Wirtschaft und den kommunalen Verbänden, um zu versuchen, jenseits einer gesetzlichen Regelung zu einem vernünftigen Ergebnis zu kommen. Das ist bedauerlicherweise nicht gelungen.
Es kann doch niemand ernsthaft darüber streiten, wenn wir tagtäglich darüber diskutieren, ob es noch einen Handwerker gibt,der jemanden einstellt,ob es noch einen Betrieb gibt, der weitere Ausbildungsplätze schafft, ob noch ein bestehender Betrieb sich erweitert oder ob ein junger Mann, eine junge Frau einen Betrieb gründet, dass es zunächst um die Frage gehen muss, dass wir alles tun, denjenigen zu ermuntern, sich tatsächlich eine Existenz aufzubauen und, wenn er sie denn hat, zu erweitern. Das ist die erste Aufgabe. An dieser Stelle ist es genau richtig, zu sehen: Ist das, was getan wird, klug oder unklug unter dem Aspekt, wie wir z. B. viereinhalb Millionen Arbeitslose wegbekommen? Wenn Sie das so herum sehen, können Sie doch nicht einfach das Problem vom Tisch wischen.
Muss ein kommunaler Stadtreinigungsbetrieb tatsächlich Reinigungs- und Winterdienstleistungen auf privaten Grundstücken anbieten? Ist das für kommunale Selbstverwaltung zwingend? – Wohl nicht. Muss eine kommunale Friedhofsgärtnerei zusätzlich Kunden für die private Grabpflege akquirieren? Ist das wirklich zwingend bei diesem Zauber, der hier veranstaltet wird, nach dem Motto, die Kommunen werden entmannt? – Das kann doch alles nicht wahr sein. Muss ein kommunales Versorgungsunternehmen wirklich eine umfangreiche eigene Serviceeinrichtung für so genannte Dienstleistungen hinter dem Zähler schaffen, wenn es jede Menge Handwerksbetriebe gibt, die das auch können? Ist das alles zwingend? – Da wird doch niemand mit Vernunft und Verstand antworten können, dass das zwingend sei.
Wenn wir solche Sachverhalte haben,geht es mir nicht darum – das ist der entscheidende Kern –,dass wir den Kommunen alles untersagen. Ich bin als Kommunalminister kein Freund davon, den Kommunen immer etwas zu untersagen.Das können Sie an meiner fünfjährigen Amtszeit nachvollziehen. Das Entscheidende ist die Transparenz, und derzeit fehlt es auf allen Ebenen an Transparenz.
Dieser Gesetzentwurf fügt die Dinge zusammen, die zusammengehören.Wir haben nämlich ein paar andere Probleme, die hier noch niemand angesprochen hat. Dazu gehört das Stichwort kommunale Schattenwirtschaft. Wir haben heute Schattenhaushalte, die viel höher als die eigentlichen Haushalte sind. Das ist doch ein Problem.
Halten Sie es für richtig, dass sich die Stadtverordnetenversammlungen, die Kreistage und die Gemeindevertretungen in aller Regel nicht darüber austauschen? Halten Sie es für richtig, dass wir bei der bedrückenden Finanzlage der Kommunen, wenn wir das in einer Bilanz konsolidieren, auf vielen Feldern zu dem Ergebnis kommen, dass das, was die Gemeinden insgesamt, und zwar dann die Bürger, schultern müssen, häufig das Doppelte, gelegentlich sogar mehr als das ist, was im Haushalt ausgewiesen ist? – Das ist doch ein Sachverhalt, an dem keiner vorbeikommt.
Wenn Sie das hinzunehmen,dann wird deutlich,worum es eigentlich geht. Es geht um Transparenz. Für mich ist der wichtigste Paragraph schlechthin – den empfehle ich jetzt wirklich Ihrer Lektüre; lesen Sie ihn genauestens durch – § 121 Abs. 6.Alles andere kann man vernachlässigen, weil es in der materiellen Rechtskraft relativ wenig Bedeutung hat. Darin steht, dass Kommunen für die Entscheidung, dass sie sich wirtschaftlich betätigen wollen, eine Marktanalyse machen müssen und dass sie dem Parlament vorlegen müssen, warum sie es tun wollen, mit einem Bericht von denen, die es vielleicht auch könnten, also der Handwerkskammer usw.
Was ist dagegen einzuwenden? Wenn ich der Überzeugung bin, dass das aus kommunaler Sicht richtig ist, dann werde ich doch die Argumente haben, die die Handwerkskammer, den Verband der Freien Berufe oder wen auch immer entkräften können, und dann entscheidet eine kommunale Mehrheit. Der wesentliche Unterschied ist, dass ein Zwang zur Prüfung besteht: Ist das, was wir tun, wirklich sinnvoll?
Geht es vielleicht auch anders, geht es vielleicht sogar wirtschaftlicher? Wenn wir das dann im Sinne einer Partnerschaft zwischen Kommune und Wirtschaft ausgestalten, können beide Seiten nicht sagen, sie seien übervorteilt worden. Sagen die einen zur Sache nichts, brauchen sie sich auch nicht zu beschweren. Sagen sie etwas zur Sache, dann kann man sich miteinander austauschen. So herum wird ein Schuh daraus, und dann wird sich ein Stadtparlament mit diesen Fragen auseinander setzen müssen.
Deshalb ist die Transparenz in dieser Vorschrift das A und O.Darauf bitte ich Sie bei Ihren Bemerkungen in Zukunft besonders zu achten.Wenn Sie die neuen Vorschriften für das Haushaltsrecht dazunehmen, dann werden Sie sehen, worum es hier eigentlich gehen muss, und zwar im Interesse aller, völlig parteifrei.
In einem letzten Teil möchte ich ein paar Dinge zurechtrücken. Wir werden die Angelegenheit sicher noch vertieft diskutieren. Ich weiß nicht, wer die „Frankfurter