Protocol of the Session on May 11, 2004

bleme der Region kleiner machen. Heute sind sie größer als bei Verabschiedung des Ballungsraumgesetzes. Das sollte Sie einmal zum Nachdenken bringen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Jörg-Uwe Hahn (FDP):Ach nee, warum bloß?)

Im schon genannten Kommentar aus der „Frankfurter Neuen Presse“ heißt es weiter:

Ministerpräsident Roland Koch hatte angekündigt, das Gesetz schnell mit Leben zu erfüllen, um die Zukunftssicherung einer der wichtigsten Wirtschaftsregionen Deutschlands in Angriff zu nehmen. Ob er dieses auch umzusetzen versteht, wird ein ganz wichtiger Gradmesser dafür sein, wie man die Arbeit dieses Ministerpräsidenten für Hessen später einmal zu bewerten haben wird.

Herr Ministerpräsident, das war die Messlatte für Ihre Rede heute. Sie haben diese Latte wirklich nicht gerissen. Sie sind mit Ihrer Regierungserklärung heute unter dieser Latte glatt durchgehoppelt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Ihre Analyse über die Bedeutung der Rhein-Main-Region für ganz Hessen ist richtig. Richtig ist auch, dass es Aufgabe des Landes Hessen ist, im öffentlichen Interesse manchmal gegen Kirchturmegoismen zu entscheiden.Das bestreiten wir nicht,ausdrücklich auch diesen Punkt nicht. Es ist Aufgabe der Landesregierung, im Interesse des öffentlichen Wohls auch gegen kommunale Interessen und kommunale Widerstände zu entscheiden. Da sind wir ausdrücklich Ihrer Meinung. Aber Ihre Interpretation des Urteils des Staatsgerichtshofes ist falsch. Falsch ist es aus unserer Sicht, die Probleme der Region mit dem Ballungsraumgesetz lösen zu wollen. Grundfalsch ist der Ton, den Sie heute gegenüber den Kommunen angeschlagen haben, Herr Ministerpräsident.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Fangen wir mit dem Urteil des Staatsgerichtshofs an.Was durften wir in Ihrem Redeskript aus der „Frankfurter Neuen Presse“ am Samstag nicht alles lesen: „Klare Entscheidung“„, „Bestätigung des Ballungsraumgesetzes“, „Der juristische Weg zum Erlass entsprechender Rechtsverordnungen... ist frei“. – Ich kann nur sagen: eine sehr mutige Interpretation.

Die Wirklichkeit sieht ein wenig anders aus. Der Staatsgerichtshof hat lediglich die Teile des Gesetzes, die die freiwillige Zusammenarbeit von Kommunen betonen, für verfassungsgemäß erklärt. Die entsprechende Regelung greife – ich zitiere aus der Pressemitteilung des Staatsgerichtshofes –

nicht in das Selbstverwaltungsrecht ein, weil die Vorschrift die Gemeinden und Landkreise nicht rechtlich verpflichtet, Zusammenschlüsse zu bilden, sondern nur eine Zielvorgabe mit Appellcharakter enthält.

Meine Damen und Herren, für einen Appell hätten Sie aber kein Gesetz gebraucht. Um es etwas salopper zu sagen: Sie hätten diese Regelung statt ins Gesetzblatt auch in Ihre Sammlung „Roland Kochs Wünsche für eine bessere Welt“ schreiben können. Der Effekt für einen Ballungsraum wäre exakt derselbe gewesen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Halten wir für Ihre in Gesetz gegossenen Appelle an die Region fest: schadet nicht, nutzt aber auch nicht.

Kommen wir zum spannenden Teil des Gesetzes, der Anordnung von Zwangsverbänden. Zur Verfassungsmäßigkeit von Zwangsverbänden hat der Staatsgerichtshof ausdrücklich nichts gesagt. Entgegen dem, was Sie hier darstellen, es gebe jetzt eine rechtliche Klarheit, Sie hätten jetzt eine klare rechtliche Grundlage, zu handeln, hat der Staatsgerichtshof zu der entscheidenden Frage der Zwangsverbände nichts entschieden. Das ist der wichtige Punkt,den Sie versuchen in Ihrer Regierungserklärung zu verkleistern.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Staatsgerichtshof hat ausdrücklich festgestellt, dass die Frage der Zulässigkeit von Zwangsverbänden erst beurteilt werden kann, wenn diese Zwangsverbände „erlassen“ sind. Vorsorglich hat der Staatsgerichtshof in seiner Urteilsbegründung schon einmal ausführlich den Klageweg beschrieben, der gegen solche Rechtsverordnungen von den Kommunen anzuwenden ist. Für den Zwangsteil Ihres Gesetzes können wir festhalten: Es ist verfassungsgemäß, aber gerade einmal so lange, wie es nicht angewendet wird.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir sind also heute in den entscheidenden Fragen des Ballungsraumgesetzes keinen Schritt weiter als vor der Entscheidung des Staatsgerichtshofs. Wir sind sogar keinen Schritt weiter als bei der Verabschiedung des Ballungsraumgesetzes Ende 2000.

(Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU): Das ist doch dummes Zeug!)

Herr Kollege Jung, Sie wissen doch, dass das stimmt.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Nein, das stimmt nicht!)

Wie ist denn sonst die Aggressivität zu erklären, die der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung an den Tag gelegt hat? Wer so aggressiv auf die Kommunen in dieser Region zugeht, der hat ein Problem, das er verstecken will, und dieses Problem ist, dass durch den Staatsgerichtshof rechtlich nichts geklärt ist.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU): Wer verloren hat, hat verloren!)

Herr Jung, Sie sagen: „Wenn man verloren hat, hat man verloren!“ Dann ziehen Sie das Ballungsraumgesetz doch endlich zurück. Sie haben doch die richtige Erkenntnis: Sie haben mit dem Ballungsraumgesetz verloren, es organisiert die Region nicht. Ein guter Einwand.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Ein Scherz!)

Wenn Sie jetzt sagen, die Landesregierung werde nicht dulden, dass manche Kommunalpolitiker ihre Taktik des Verzögerns und Verhinderns einer regionalen Neuordnung fortsetzen, dann frage ich Sie: Was wollen Sie eigentlich mit Ihrem Ballungsraumgesetz dagegen tun? Woher nehmen Sie eigentlich die Zuversicht, dass das, was dreieinhalb Jahre nicht geklappt hat,jetzt auf einmal klappen soll? Wieso sollen all die Bürgermeister, die bisher nicht miteinander zusammenarbeiten wollten, auf einmal ihre Meinung geändert haben? Diese Fragen müssen Sie beantworten, und darauf sind Sie in Ihrer Regierungserklärung die Antwort schuldig geblieben.

Ihre Hoffnung können Sie auf jeden Fall nicht auf das Urteil des Staatsgerichtshofs gründen. Ihre forschen Bekundungen, jetzt sei alles rechtlich geklärt, sollen nur verdecken, dass die Position der Kommunen mit dem Urteil sogar noch stärker geworden ist. Die Kommunen sind in einer stärkeren Position und nicht in einer schwächeren Position, wie Sie es hier glauben machen wollen.

Der Staatsgerichtshof hat sehr exakt beschrieben, wie Kommunen gegen die Anordnung von Zwangsverbänden klagen können. Vor allem können wir uns jetzt auch ausrechnen, wie lange das dauern wird. Schauen wir uns doch einmal Punkt für Punkt an, wie lang der Weg eines von Ihnen geplanten Zwangsverbandes ist. Herr Ministerpräsident Koch, Sie haben in Ihrer Rede auch schon einen Zeitplan aufgestellt. Sie haben da aber den Klageweg weggelassen, und Sie haben ihn aus einem guten Grund weggelassen. Wenn man nämlich Ihren Zeitplan aus der Regierungserklärung ergänzt, wie lange die Klagen dauern würden, dann kommen wir bei einer Jahreszahl heraus, wo wir sicher alle sagen würden, das ist nicht tauglich, um die Probleme der Region zu lösen.

(Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU):Aber der Unterschied zwischen Rechtsverordnung und Verwaltungsakt ist Ihnen bekannt?)

Gehen wir es Schritt für Schritt durch. Sie haben gesagt, Sie wollen im Sommer eine Aufgabe für dringlich erklären.Sagen wir einmal,das machen Sie im September 2004. Danach haben die betroffenen Kommunen zwei Monate Zeit,sich zu dieser Maßnahme zu äußern.Jetzt sind wir im November 2004. Jetzt hat der Rat der Region die Möglichkeit, zu entscheiden, ob er Ihrer Maßnahme zustimmt oder nicht. Wir gehen einmal davon aus, er stimmt ihr nicht zu.Wir sind im November 2005.Jetzt erst können Sie die Aufgabe für dringlich erklären, nachdem Sie nach der Entscheidung des Rates der Region ein Jahr gewartet haben.

(Roland Koch (CDU): Nein!)

Natürlich, so ist es. Das haben Sie selbst vorgetragen, Herr Ministerpräsident. – Nachdem Sie die Maßnahme für dringlich erklärt haben,haben die Kommunen ein Jahr Zeit, diese Aufgabe zu erledigen.Wir sind mittlerweile im November 2006.

(Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU): Aber, Herr Kollege, das ist völlig daneben! Haben Sie nicht zugehört? – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!)

Wenn sich die Kommunen nicht zusammengeschlossen haben – lesen Sie es in § 6 Abs. 1 Satz 4 nach –, dann können Sie einen Zwangsverband anordnen. Von November 2006 an wird es noch einmal zwei Monate dauern, bis Sie es angeordnet haben.Wir sind im Januar 2007.

(Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU): So wäre das bei den GRÜNEN, aber nicht bei uns!)

Mit der Anordnung des Zwangsverbandes beginnt erst die Klagefrist der Kommunen. Jetzt können die Kommunen anfangen, vor dem Verwaltungsgerichtshof zu klagen. Für die Einreichung der Klage haben sie wiederum ein Jahr Zeit. Wir sind im Januar 2008. Dann fängt der Verwaltungsgerichtshof an, darüber zu entscheiden. Sagen wir einmal, er braucht ein Jahr. Wir sind im Januar 2009. Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs beginnt die Klagefrist vor dem Staatsgerichtshof, die wiederum ein Jahr beträgt. Bis der Staatsgerichtshof entschieden hat, sind wir im Januar 2011.Wir brauchen also sieben

Jahre, bis klar ist, ob das, was Sie mit Ihrem Ballungsraumgesetz und mit den Zwangsverbänden anrichten, tatsächlich rechtlich belastbar ist. Das ist die Situation. Diese sieben Jahre können wir nicht warten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU): Absurd, was Sie vortragen! Ihr habt doch Juristen bei euch!)

Wir brauchen noch vor der Sommerpause tragfähige Entscheidungen, die nicht beklagbar sind oder die zumindest ein höheres Maß an rechtlicher Sicherheit haben. Um es ganz klar zu sagen: Die Fallstricke eines schlecht gemachten Gesetzes dürfen die Entwicklung der Region nicht weiter blockieren.

(Zuruf der Abg. Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

Herr Ministerpräsident, es bleibt die Frage, warum ein Bürgermeister, der bislang nicht zur Zusammenarbeit bereit war, seine Meinung auf einmal ändern sollte. Eine Drohkulisse ist ein Zwangsverband im Jahr 2011 nun wirklich nicht.

(Roland Koch (CDU): Das wäre wohl wahr!)

Bis dahin finden noch zwei Kommunalwahlen statt – die eine ist 2011 gerade in Vorbereitung – und eine Landtagswahl. Da kann sich viel ändern, vor allem auch die Landesregierung 2008.

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Das hat alles mit der Sache nichts zu tun!)

Selbst wenn Ihre Zwangsverbände dereinst in einem neuen Jahrzehnt Wirklichkeit werden: Was soll denn dabei herauskommen, wenn man die kommunalen Akteure gegen ihren Willen zwingt zusammenzuarbeiten?

(Zuruf des Abg.Armin Klein (Wiesbaden) (CDU))

Herr Ministerpräsident,all Ihr vorgetragener Optimismus und Ihre Entschlossenheit zum Handeln ändern an einem nichts: Das Ballungsraumgesetz ist auf ganzer Linie gescheitert. Es ist ungeeignet, die Probleme der Region zu lösen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU): Sie wollen doch ernst genommen werden! Das ist absurd, was Sie hier vortragen!)

Wie groß Ihre Not ist, zeigt sich an der fast euphorischen Reaktion auf die Initiative von Landrat Banzer und Oberbürgermeister Grandke für eine regionale Wirtschaftsförderung. Da wird in der Pressemitteilung gejubelt: „Schon zwei Tage nach der Bestätigung des Ballungsraumgesetzes gibt es erste konstruktive Vorschläge für freiwillige Zusammenarbeit.“

(Roland Koch (CDU): Ja!)