Positiv ist: Die Dauerforderung der FDP nach einem Behördenkataster zeigt endlich Wirkung. Darüber freuen wir uns. Wir haben zwar kein Behördenkataster, aber immerhin, es wird daran gearbeitet.
Leider beweist das vorliegende Material zweierlei. Erstens hatte die FDP Recht, dass sie sich nach den Daten erkundigte. Zweitens. Staatsminister Grüttner konnte nur kaltschnäuzig antworten,
und seine Staatsministerkollegen konnten in den Ausschüssen auch nur lapidare Erwiderungen verlesen. Der Grund war ganz einfach: Sie hatten die Informationen selbst nicht vorliegen. Meine Damen und Herren, das ist doch die Wahrheit.
(Beifall bei der FDP,bei Abgeordneten des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Brigitte Hofmeyer (SPD))
Hier erweist sich einmal mehr der gängige Spruch: Gut gemeint ist leider noch lange nicht gut gemacht. Ein Konzept ohne sorgfältige Analyse ist fragwürdig.
Die Landesregierung nennt einzelne Kriterien, nach denen sie vorgegangen ist. Aber sie verschweigt geflissentlich, wie diese Kriterien mit den Entscheidungen in Verbindung zu bringen sind, wie also aus einem bestimmten Kriterium, beispielsweise Miete oder Flächendeckung, letztlich ein bestimmter Standort folgt. Das wissen wir nicht. Es gibt keinen Masterplan. Oder lassen Sie es mich so sagen: Es fehlt der blau-gelbe Faden.
(Beifall bei der FDP – Jürgen Frömmrich (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN): Ob der aber unbedingt blau-gelb sein muss?)
Ein modernes, schlankes, wettbewerbsfähiges Hessen, wie wir es uns wünschen, entsteht aber nicht als zufälliges Resultat mehr oder weniger willkürlicher Einzelentscheidungen, sondern auf der Grundlage eines soliden, Schritt für Schritt umzusetzenden Gesamtkonzepts.
Der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist in allen vier Punkten begründet und wird von der FDP-Fraktion unterstützt:
in dem Punkt „Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, in dem Punkt „Kritik daran, dass die Kooperation der Mitarbeiter nicht gesucht wurde“, in dem Punkt „Kritik am Fehlen eines schlüssigen Konzeptes und auch einer Kosten-/Nutzenanalyse“ und auch in der Aufforderung, zu einem späten, aber nicht zu späten Diskurs über Behördenstandorte zu gelangen.
Der zweite Antrag, mit dem wir uns hier zu beschäftigen haben, betrifft die Amtsgerichte. Teile des Standortkonzepts sind die hessischen Amtsgerichte. Von den 58 hessischen Amtsgerichten werden acht aufgelöst, vier weitere sollen als auswärtige Abteilungen eines anderen Amtsgerichts fortgeführt werden.
Die Gründe, die zu diesem Konzept geführt haben, sind voll und ganz zu akzeptieren: geändertes Aufgabenspektrum, flexiblerer Personaleinsatz, wirtschaftliche Gründe, mögliche Verkaufserlöse. All dies sind überzeugende Argumente.
Die Landesregierung beruft sich auf ein Gutachten des Hessischen Rechnungshofs. Um beurteilen zu können, ob das Konzept hält, was sich die Landesregierung davon verspricht, muss man dieses Gutachten vorliegen haben. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, dem Parlament dieses Gutachten zugänglich zu machen. Es muss doch möglich sein, dies zu erreichen, ohne einen Untersuchungsausschuss einzuberufen.
Wir möchten nachlesen können, was darin steht und welche Empfehlungen es gibt. Wir wollen prüfen, ob diese Empfehlungen umgesetzt worden sind und in welchen Fällen nicht – und wenn nicht, warum nicht. Darüber hätten wir gerne mit der Landesregierung gesprochen. Deshalb unterstützen wir den diesbezüglichen Antrag der SPD-Fraktion.
Bereits in der letzten Legislaturperiode wurden die Weichen für die Schaffung einer Behörde gestellt, die Grundbuch und Kataster zusammenführt.
Dies ist nur Bestandteil eines umfassenden Konzeptes, in dem weit über 30 bodenbezogene Kataster zusammengeführt werden.
Dazu gehören Naturschutz,Wasser, FFH, Denkmalschutz und vieles andere mehr. Um dieses gesamte Konzept geht es.
Das ist ohne weiteres machbar und rechtlich darstellbar, wenn die Fachaufsicht beim Justizministerium verbleibt und das Wirtschaftsministerium die Dienstaufsicht übernimmt. Das ist ein Bestandteil dieses Konzeptes.
Aber es eröffnet die Möglichkeit für ungeahnte Synergien, die wir uns nicht entgehen lassen dürfen, wenn wir dieses Land modern steuern wollen. Denn parallel zum Aufbau einer einheitlichen Bodenmanagementbehörde ist ein Geodatenverbund zu schaffen. Dieser wird zu einem großflächigen, die Fachplanungsdaten umfassenden Verbund fortgeführt.Damit haben wir in der Tat eine doppelte Win-Situation, eine Win-Win-Situation: Effektivität und Effizienz steigen,und zugleich sinken die Kosten.Das ist das, was wir uns in der Landesverwaltung wünschen.
Allerdings setzt das Ganze voraus, dass im Bundesrecht eine Öffnungsklausel durchgesetzt wird. Dass eine solche Öffnungsklausel gewollt wird, haben die Ministerpräsidenten im vergangenen November mit 16 : 0 Stimmen beschlossen. Ich glaube, daraus kann man schon erkennen, dass es nicht so ganz verkehrt sein kann – wenn immerhin a l l e sozialdemokratischen Ministerpräsidenten ebenfalls zugestimmt haben.
Die Kritik der Öffentlichkeit setzt an zwei Punkten an. Dazu möchte ich kurz etwas sagen. Die Stichworte lauten: Standortkonzept und Kommunalisierung staatlicher Aufgaben.
Zum Standortkonzept. Vorgesehen sind acht über ganz Hessen verteilte Standorte. Diese Zahl ist nach der Auffassung der FDP-Fraktion ausreichend und sinnvoll bemessen.
Wir schlagen aber vor, zwei weitere Standorte zeitlich begrenzt als Außenstellen fortzuführen, und zwar Darmstadt und Wetzlar. Dies wäre mit Rücksicht auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch auf bestehende Einrichtungen und getätigte Investitionen sinnvoll und vertretbar.
Es wäre schön, wenn sich die Hessische Landesregierung einen Ruck geben könnte, um diesen FDP-Vorschlag zu übernehmen. Nicht zuletzt würde dadurch die Durchsetzbarkeit des Konzepts erleichtert, weil seine Akzeptanz damit stiege.
Nun zur Kommunalisierung der landrätlichen Verwaltung an diesem ganz konkreten Punkt. Die Kommunalisierung einer weitgehend IT-gestützten Behörde, deren Effizienz und Effektivität mit der Reduzierung der Standorte steht und fällt, halten wir nicht für sinnvoll.
Aber wir mahnen bei der Landesregierung nach einem vollen Jahr die Umsetzung des Kommunalisierungsversprechens mit Entschiedenheit an.
Der eine oder andere wird sich daran erinnern, dass es in den vier Jahren gemeinsamer Regierung den einen oder anderen CDU-Politiker gab, der gesagt hat, wir würden gern kommunalisieren – wenn da nicht die böse FDP wäre.
Nun, meine Damen und Herren von der CDU, die FDP hindert Sie nicht mehr daran. Legen Sie bitte Ihr Kommunalisierungskonzept vor, machen Sie einen Vorschlag. Die Landräte in Hessen warten bereits ein ganzes Jahr auf die Einlösung dieses Versprechens aus dem Regierungsprogramm. Sie sind hier am Zuge.
Lassen Sie mich zusammenfassen. Erstens. Bei den Behördenstandorten hat die Landesregierung ihre Hausaufgaben bisher noch nicht gemacht. Dies ist schleunigst nachzuholen.
Zweitens. Die Verringerung der Standorte der Amtsgerichte ist im Prinzip in Ordnung. Wir wollen sie aber anhand des vom Hessischen Rechnungshof erstellten Gutachtens bewerten und prüfen.
Drittens. Der Aufbau einer Bodenmanagementbehörde und die Schaffung eines Geodatenverbundes werden von uns nachdrücklich begrüßt. Aus unserer Sicht sollten die Standorte Darmstadt und Wetzlar zeitlich begrenzt als Außenstellen aufrechterhalten werden.
Dieser Tagesordnungspunkt gibt Gelegenheit, die Rolle der FDP in der Opposition ein bisschen deutlich zu machen. Wo andere mit dem Holzhammer zuschlagen, messen wir jeden einzelnen Vorschlag der Landesregierung und der CDU-Fraktion mit der Elle liberaler Zielvorstellungen.
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Kollege, man kann auch mit der Elle zuschlagen!)