Herr Präsident, ich bedanke mich. – Herr Justizminister, ich frage Sie:Welche Schritte sind eingeleitet worden, um Änderungen des Gesetzentwurfs herbeizuführen?
Seitens der Hessischen Landesregierung und anderer Landesregierungen hat es im Bundesrat das Bemühen gegeben, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens den Entwurf zu diesem Strafrechtsänderungsgesetz insoweit zu korrigieren. Der Bundesrat hat mit Mehrheit unsere Überzeugung geteilt. Die rot-grüne Mehrheit in Berlin hat mit der Kanzlermehrheit dieses Votum des Bundesrates überstimmt.
Welche Auswirkungen hat die so genannte Brötchentaste auf die Entwicklung der Infrastruktur von Innenstädten?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der von Hessen initiierten Änderung des § 6a des Straßenverkehrsgesetzes wurde einem Wunsch der hessischen Städte und Gemeinden nachgekommen, an Parkautomaten zum einen ein kostenfreies Parken in der ersten halben Stunde einzuräumen – technisch unter anderem durch die so genannte Brötchentaste zu realisieren –, zweitens die Gebühren pro Zeitintervall schrittweise unterschiedlich zu gestalten – also progressiv wie regressiv – und drittens kürzere als halbstündliche Taktintervalle vorgeben zu können. Dies sind die drei Punkte der Änderung von § 6a des Straßenverkehrsgesetzes.
Damit ist es den Kommunen jetzt möglich, bei dem heute bestehenden Parkplatzsuchdruck flexibel auf die besonderen örtlichen Verhältnisse zu reagieren, zumal die vorhandenen technischen Geräte dies bereits früher ermöglicht hätten. Diese Regelung eröffnet den Kommunen Spielräume für eine sachgerechte Parkgebührenstaffelung und beseitigt Schranken, die der Einführung innovativer Ansätze zu notwendigen Parkraumbewirtschaftungen entgegenstehen. Damit ist die Möglichkeit geschaffen, mit einer auf die jeweiligen örtlichen Bedürfnisse abgestimmten Parkraumbewirtschaftung die Entwicklung der Infrastruktur insbesondere der Innenstädte zu fördern.
Herr Staatsminister, ist auch geplant, vor Landesbehörden eine so genannte Kindergartentaste einzuführen?
Herr Minister,ich frage Sie:Inwieweit haben Sie Kenntnis davon, dass hessische Gemeinden nach der Gesetzesänderung von dieser Möglichkeit der Brötchentaste Gebrauch gemacht haben? Ist Ihnen bekannt, dass Verbraucherverbände hierzu Stellung genommen haben und, wenn ja, in welcher Form?
Es gibt hier unterschiedliche Aussagen einzelner Kommunen. Es gibt Aussagen negativer Art, aber auch solche positiver Art. Das entspricht genau der Intention dieser Gesetzesänderung, den Kommunen den Spielraum zu verschaffen, in eigener Verantwortung zu entscheiden. Ähnlich sind die Aussagen der Verbraucher und der Einzelhandelsverbände. Sie stehen in der Regel aber positiv zu dem Ermessensspielraum, den die Kommunen nun zusätzlich haben.
Wie steht sie zu den Plänen der Bundesregierung,die Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe West einzustellen, und was würde dies für das Land Hessen bedeuten?
Herr Präsident, ich beantworte diese Anfrage wie folgt: Das Land Hessen hält es für inakzeptabel, dass sich der Bund im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – so ist diese Gemeinschaftsaufgabe ausführlich zu bezeichnen – einseitig
Deshalb hat Hessen eine Initiative gestartet, um die Gemeinschaftsaufgabe West zu erhalten. Diese Initiative ist im Rahmen der Beratungen zum Bundeshaushalt 2004 aufgegriffen worden, und die Gemeinschaftsaufgabe Ost ist mit einem Deckungsvermerk in Höhe von 100 Millionen c zugunsten der Gemeinschaftsaufgabe West versehen worden.Auf Hessen entfielen danach rund 7,5 Millionen c statt bisher rund 9,9 Millionen c.
Dieser zunächst nur für das Jahr 2004 erreichte Teilerfolg zur Fortführung der GA-West bedarf allerdings noch – wenn er realisiert werden soll – der Zustimmung des GAPlanungsausschusses. Das Land Hessen hat gemeinsam mit Bayern beantragt, diesen Ausschuss einzuberufen, und zwar in Kürze.
Das Land Hessen könnte bei Wegfall der GA-West keine neuen Förderprojekte mehr bewilligen. Wegfallen würden die Sicherung bestehender und die Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze im Rahmen der Förderung betrieblicher Investitionen, die Erschließung von Gewerbegebieten im Rahmen der wirtschaftsnahen Infrastrukturförderung und die Einrichtung von touristischen Infrastrukturen in den GA-Fördergebieten in Nord- und Mittelhessen – das sind die drei Schwerpunktbereiche. Insgesamt müsste Hessen auf Bundesfördermittel in Höhe von rund 9,9 Millionen c pro Jahr verzichten.
Besonders problematisch ist aus Sicht der Landesregierung, dass das Fördergefälle zu den neuen Bundesländern und insbesondere zu Thüringen durch eine einseitige Entscheidung des Bundes erhöht, statt – wie ursprünglich geplant – verringert und insbesondere der Standortwettbewerb zulasten der hessischen Förderregionen verschlechtert würde.
Wir hoffen sehr, dass der Planungsausschuss, der in wenigen Wochen tagen wird, dem Vorschlag folgt, damit entsprechend dem Haushaltsvermerk, der im Bundeshaushalt eine Ermächtigung darstellt, tatsächlich aus dem Etatansatz für die neuen Bundesländer 100 Millionen c zur Verfügung gestellt werden und für die westlichen Bundesländer die GA-West – wenn auch in der etwas reduzierten Form – weiter gewährt werden kann.
Herr Minister, nachdem Sie die GA-Bundesmittel zu Recht so gelobt haben, meine Frage: Warum hat die Hessische Landesregierung in den Jahren 2002 und 2003 nur 60 bis 62 % der zur Verfügung stehenden Mittel abgerufen und nicht 85 %, wie im Durchschnitt andere westliche Bundesländer?
Diese Aussage ist nicht richtig. Wenn Sie den Ablauf der GA-Förderung in den letzten Jahren anschauen und be
werten, dann werden Sie mit mir zu dem Ergebnis kommen, dass das Bundesland Hessen auf keine Mark oder keinen Euro von GA-Mitteln verzichtet hat. Die Schlussfolgerung, die Sie ziehen, resultiert daraus, dass die GAMittel in der Regel in einem Jahr zugesagt werden, dann aber als Verpflichtungsermächtigung aus dem Haushalt im nächsten oder übernächsten Jahr den jeweiligen Kommunen zufließen.
Deswegen können Sie auch aus dem Haushalt 2004 entnehmen – und die Sinnhaftigkeit erkennen –, dass dort für 2004 nur die Mittel veranschlagt sind und waren, die aus Verpflichtungsermächtigungen der letzten Jahre als Mittelabfluss zu finanzieren sind. Das ist dieser Grundzusammenhang.
Wenn noch die Frage gestellt wird, wie es aussieht, ob im Haushalt für das Jahr 2004 für den Fall, dass die GA-West entgegen der ursprünglichen Aussage der Bundesregierung weiterläuft, entsprechende Vorsorge getroffen wurde, dann können wir beruhigt darauf hinweisen, dass in dem Haushaltsgesetz für das Land Hessen, das unsere Haushaltsbewirtschaftung entsprechend regelt, eine gesetzliche Vorkehrung getroffen ist, dass wir entsprechende Deckung auch aus anderen Haushaltstiteln beschaffen können. Die Finanzierung wäre also gewährleistet.
Wie gedenkt sie, die im Raum stehende Neuregelung bei „De-minimis“ für landwirtschaftliche Produkte umzusetzen?
Frau Abg. Apel, Herr Abg. Dietz, der Entwurf für eine „De-minimis-Verordnung“ ist derzeit in der Bearbeitung durch die EU-Kommission. Es ist geplant, nach intensiver Diskussion mit den Mitgliedstaaten und Dritten die Verordnung bis Ende 2004 umzusetzen.
Bisher ist bekannt, dass es dann möglich sein soll, bis zu 3.000 c innerhalb von drei Jahren an jeden Landwirt oder Fischer auszuzahlen, ohne dass die Europäische Kommission von den EU-Mitgliedstaaten darüber informiert werden muss. Allerdings darf die Gesamtsumme dieser Subvention in keinem Land höher liegen als 0,3 % seiner Produktion in Landwirtschaft und Fischerei.
Da es sich hierbei grundsätzlich um Vereinfachungen der Verwaltungsabläufe handelt, wird davon ausgegangen, dass die Verordnung in Hessen entsprechend umgesetzt wird.
Die Neuregelung der Minijobs ist seit dem 1.April 2003 in Kraft und durchaus als Boom zu bezeichnen. Es sind viele geringfügige Beschäftigungsverhältnisse dazugekommen. Ende September gab es 439.183 solcher Jobs. Das waren knapp 133.000 mehr als im September des Vorjahres. In hessischen Privathaushalten ist die Zahl der angemeldeten Minijobs von 1.543 auf 2.186 gestiegen. Aus meiner Sicht besteht hier noch ein erhebliches Potenzial, um nach wie vor aus der Schwarzarbeit heraus in feste Arbeitsverhältnisse zu kommen. Dort wäre wahrscheinlich noch Deregulierung bzw. eine steuerliche Absetzbarkeit von Haushaltshilfen nötig, was auf Bundesebene eingeführt werden sollte.