Liebe Kolleginnen und Kollegen, es macht uns keine Freude, in vielen Bereichen Einschränkungen vornehmen zu müssen.
Doch wir alle müssen dazu beitragen – das wissen Sie genauso gut wie wir –, dass hier die Richtung wieder stimmt, sodass die Entwicklung unseres Landes nicht auf Jahre hinaus gefährdet ist. Das nämlich ist es, was die Menschen draußen von uns erwarten.
Im vorliegenden Entwurf für ein Zukunftssicherungsgesetz, im Änderungsantrag und im Haushaltsplanentwurf 2004 sind die erforderlichen Schritte aufgezeigt. Das sind Schritte zur Personalentwicklung, Schritte hin zu Studiengebühren und weitere Schritte betreffend verschiedene Regelungen, zu denen von den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion im Rahmen der Haushaltsberatungen bereits sehr ausführlich Stellung genommen wurde.
Es wurde ein neuer Art. 15 aufgenommen. Er betrifft die Leistungen aus dem Landesblindengeldgesetz. Liebe Kolleginnen und Kollegen,hier muss oberste Prämisse für uns bleiben, einen Ausgleich für blindheitsbedingte Mehraufwendungen und Nachteile zu gewährleisten, um damit den Betroffenen weitgehende Chancengleichheit gegenüber sehenden Menschen zu garantieren.
Im vergangenen Jahr haben in Hessen 8.163 Blinde und 4.600 schwer sehbehinderte Menschen diese Hilfe erhalten. Darunter sind auch 459 Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Da die Blindheit den Betroffenen die unterschiedlichsten Arten von Aufwendungen bringt, wurde in der Vergangenheit richtigerweise entschieden, diese Hilfe als pauschalierte Geldleistung zu gewähren. Dies geschah in den Bundesländern allerdings in recht unterschiedlicher Höhe und unter Zugrundelegung der verschiedensten Berechnungsgrundlagen. So werden Pauschalen zwischen 266 und 350 c unter Anrechnung von Einkommen und Vermögen gezahlt. In RheinlandPfalz gibt es seit dem 1. Mai 2003 ein Blindengeld in Höhe von 410 c für Neufälle, und in Bayern und Berlin gibt es ein Blindengeld in Höhe von 585 c.
Nun hat das Land in schwierigen finanziellen Zeiten versprochen, auch der kommunalen Seite Rechnung zu tragen. Der Landeswohlfahrtsverband und die Kommunalen Spitzenverbände haben dringend darum gebeten, pauschale Geldleistungen und gesetzliche Zuschüsse – hier vor allem das Blindengeld – unter Anrechnung von Einkommen und Vermögen zu gewähren, da die Belastungen sonst nicht mehr zu tragen seien.
Sie werden feststellen, dass der Änderungsantrag zum Entwurf für ein Zukunftssicherungsgesetz diesem Anliegen nur in ganz geringen Teilen Rechnung trägt. Der Beschluss der Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes – ich glaube, das sollte den Kolleginnen und Kollegen auch hier einmal bekannt gegeben werden – wurde mit der Mehrheit der Stimmen von SPD und CDU gefasst.
Ich möchte auch betonen – und damit mit der von Ihnen verbreiteten Mär aufräumen –, dass mit den Verbänden tatsächlich eine Vorabstimmung herbeigeführt wurde. Das widerspricht wieder einmal dem, was Frau Fuhrmann hier immer verkündet, dass wir nämlich über die Köpfe der Menschen hinweg entscheiden würden.
Nein, ich gestatte keine Fragen. – Hier gebe ich ganz unumwunden zu, dass es bei der Übertragung des Gesprächsergebnisses – das sage ich ganz deutlich,und davor drücke ich mich auch nicht – zu einem Missverständnis gekommen ist.
Bei der Abstimmung mit den Verbänden über die Kürzung der Pauschale haben wir die Gegebenheiten der Bundesländer Baden-Württemberg und Niedersachsen beleuchtet. Die Verbände sind bei der Kürzung der Pauschale von einem Prozentsatz der Kürzung ausgegangen, der von den beiden genannten Bundesländern angesetzt wird. Wir sind bei der festgesetzten Pauschale, wie sie noch im Entwurf enthalten ist, von den Pauschalsätzen, wie sie sich mit dem Betrag von 409 c in den Bundesländern darstellen, ausgegangen und haben diesen Betrag in den Änderungsantrag übernommen. Daher wird es notwendig sein, den vorliegenden Änderungsantrag entsprechend zu berichtigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, hier muss ich einmal ganz deutlich sagen: Ihre
Presseveröffentlichung stößt selbst bei den Verbänden, die mit mir die Verhandlungen geführt haben, auf so viel Abscheu, dass sie es für nötig gehalten haben, dies sogar über die Presse bekannt zu geben. Eine Mitteilung möchte ich den Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen und der Landesregierung nicht vorenthalten, nämlich die Mitteilung:
Das gemeinsam erzielte Ergebnis wurde von unseren Mitgliedern überwiegend positiv und mit Erleichterung aufgenommen. Wir möchten uns noch einmal im Namen auch aller blinden und sehbehinderten Bürgerinnen und Bürger Hessens recht herzlich bei Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen der Landesregierung und Ihrer Fraktion für die gute, weil sachliche und konstruktive Zusammenarbeit bedanken.
Ich glaube,das müsste Signal genug sein,damit Sie endlich einmal Ihre Diffamierungskampagne auf dieser Ebene beenden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass eine Anpassung nicht mit Jubel aufgenommen werden würde, war allen Beteiligten schon im Vorfeld bewusst. Doch es wurde eine gemeinsame Grundlage gefunden, nämlich die Festlegung der Pauschale auf monatlich 503,10 c. Das sind 14 % weniger als der derzeit gewährte Satz – ohne Prüfung von Einkommen und Vermögen, wie es der Landeswohlfahrtsverband und die Kommunalen Spitzenverbände gefordert haben. Die Hilfe, die für unter 18-Jährige gewährt wird, bleibt bei dem Satz von 292,50 c.
Die Pauschale für schwer Sehbehinderte wird auf 30 % der neuen Pauschale festgesetzt, was nicht in allen anderen Bundesländern der Fall ist. Die Anspruchsberechtigten haben nach wie vor die Möglichkeit, ergänzende Leistungen nach § 67 BSHG zu beantragen. Je nach Einkommen und Vermögen erhalten sie weitere Hilfen bis zu dem Betrag von 585 c.
(Ilona Dörr (Bergstraße) (CDU): Nein, ich habe doch gesagt, dass ich im Moment keine Zwischenfrage gestatte!)
Die Dynamisierung des Blindengeldes bleibt, wie im Gesetz verankert, erhalten. Neben den fiskalischen Auswirkungen sind auch Auswirkungen des Pflege-Versicherungsgesetzes eingearbeitet worden. Das bedeutet künftige Gleichbehandlung, keine Unterscheidung mehr bei Leistungen aus der Pflegeversicherung. Das heißt, Leistungen von privaten Pflegeversicherungen werden bei der Berechnung des Mehrbedarfs ebenfalls berücksichtigt.
Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, Veränderungen bei Leistungen vorzunehmen, ist beileibe keine populäre Maßnahme, besonders dann nicht, wenn es sich um einen sensiblen Bereich, wie den der blinden Menschen und Menschen mit schwerer Sehbehinderung, handelt. Doch klare und verlässliche Festlegungen werden draußen von den Menschen eher respektiert und anerkannt, als das Hü
und Hott auf Bundesebene, wo keiner weiß, ob das jetzt noch gilt, was vor einer Stunde versprochen wurde.
Die Änderungen zu dem vorliegenden Antrag betreffend Art. 15 Zukunftssicherungsgesetz werden wir zur dritten Lesung des Haushaltsplanes mit dem Zukunftssicherungsgesetz einbringen und dann hier im Hause zur Entscheidung stellen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Dörr, ich glaube, wir kennen uns relativ gut und schätzen uns. Aber Sie haben schon überzeugendere Beiträge geleistet, als das eben der Fall war.
Das Gesetz, über das wir sprechen, heißt Zukunftssicherungsgesetz.Wer wollte denn nicht die Zukunft sichern?
Entsprechend hoch sind die Ansprüche, die von der Landesregierung geweckt werden, wenn man von einem Zukunftssicherungsgesetz spricht. Wir sind keinesfalls eine Fraktion, die Schimpfkanonaden ablässt, sondern wir beurteilen dieses Gesetz sehr differenziert. In neun Fällen sagen wir Ja, in sieben Fällen sagen wir Nein, was die Artikel des Zukunftssicherungsgesetzes angeht. Ich will einige Punkte davon aufgreifen, aber insgesamt doch sagen, dass dieses Zukunftssicherungsgesetz ein Denken in kleinen Karos darstellt. Was uns fehlt, ist eine geschlossene Zielkonzeption, von der man ausgeht. Man sieht: Wir haben ein Problem,das ist finanzieller Art,und um dieses Finanzproblem zu lösen, muss man bestimmte Strukturen ändern; aber ich gehe die Strukturen nicht unter sachlichen Gesichtspunkten an, sondern allein vom Gesichtspunkt der Finanzen aus an.
Das wird bei Art. 1 ganz deutlich, dem Abbau von Stellen. Ich sage es noch einmal: Ich halte es von der Systematik her unter sachlichen Erwägungen für völlig falsch, von den Personen auszugehen. Wenn wir Stellen streichen wollen – es müssen Stellen gestrichen werden, da geben wir der Landesregierung voll und ganz Recht –,dann müssen wir von den Stellen ausgehen.Wenn ich von den Stellen ausgehen will, dann muss ich eine bestimmte Konzeption dessen zugrunde legen, wie das Ganze aussehen soll. Ich muss eine Aufgabenkritik machen. Mache ich keine Aufgabenkritik, dann werden die Stellen, die ich jetzt streiche, spätestens in zwei Jahren wieder da sein, weil die Aufgaben immer noch da sind; irgendeiner muss sie erledigen, meine Damen und Herren.
Lassen Sie es mich auf den einfachen Nenner bringen: Wer kein Ziel hat,der kann sein Ziel auch nicht erreichen.
Das zeigt sich deutlich an der Personalvermittlungsstelle. Da wird eine Art Blackbox gebildet, in die man die Leute erst einmal hineinsteckt.
Dann kommen sie geläutert und vermittlungsfähig wieder heraus, aber es gibt kein Konzept, wie vermittelt werden soll. Es gibt kein Qualifizierungskonzept.Was wir wissen, ist, dass die Personalentwicklungsbörse nicht geklappt hat. Die PVS soll jetzt klappen. Es werden Tausende darin landen.Was passiert z. B. mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Rahmen von Projekten eingesetzt werden und dann zur alten Dienststelle zurückkehren? Das alles ist bei der ganzen Angelegenheit relativ ungeklärt.
Dieses Abbaukonzept ist unsystematisch. Es wird sein Ziel leider nicht erreichen. Es wird vielleicht gelingen, eine Reihe von Mitarbeitern – bedauerlicherweise Mitarbeiter und nicht Stellen – mit einem kw-Vermerk zu versehen.Aber das ist keine systematische Landespolitik.
In welch kleinem Karo gedacht worden ist, wird auch an Art. 10 deutlich. Art. 10 betrifft das Besoldungsgesetz. Hier werden zwei minimale Änderungen in Gesetzesform gefasst.
1. In der Besoldungsgruppe B 2 wird die Amtsbezeichnung „Direktor der TÜH Staatliche Technische Überwachung Hessen“ eingefügt.
In der Besoldungsgruppe B 5 wird die Amtsbezeichnung „Direktor der Staatlichen Technischen Überwachung Hessen“ gestrichen.