Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist 23 Uhr, die richtige Zeit zum Zocken.
Meine Damen und Herren von der CDU, deshalb zocken Sie dieses Gesetz auch heute Nacht noch durch. Mit ein bisschen mehr Ruhe hätten wir es noch sorgfältiger haben können. Dann hätten wir wahrscheinlich auch den Gedanken der Prävention noch im Gesetz verankern können.
Wir haben uns auch schon über das Glückspielmonopol unterhalten. Das wird im nächsten Plenum behandelt. Sie erinnern sich an die Debatte. Das Bundesverfassungsgericht hat uns ausdrücklich aufgegeben: Das Glückspielmonopol kann nur aufrechterhalten werden,wenn wir das Glückspiel kanalisieren und wenn wir auf Prävention setzen. – Nur dann hat es überhaupt eine Chance, aufrechterhalten zu werden.
Ich komme jetzt zu Ihrem Thema. Zu Suchtprävention ist in dem Spielbankgesetz nicht ein Buchstabe geschrieben.
Ich finde, das kann man nicht machen. Wir alle wissen doch, dass das Suchtpotenzial in Spielbanken weit höher ist als beim Lottospielen, was Sie im Glückspielgesetz regeln.
Da darf man nicht rauchen, völlig klar. Trotzdem wird diese Sucht nicht dadurch gesünder, dass man nicht noch zusätzlich raucht.
Ich finde, die Erklärung des Ministeriums oder der CDU, man müsse im Spielbankgesetz keinen Hinweis auf Suchtprävention machen, ist überhaupt nicht überzeugend. Denn das Suchtpotenzial – ich habe es schon gesagt – ist bei Spielbanken höher.
Es gibt gute Beispiele, wie man den Gedanken der Suchtprävention in dem Spielbankgesetz verankern könnte. Sie können es in den Anhörungsunterlagen nachlesen. So hat z. B. die Evangelische Gesellschaft in Stuttgart mit dem Beratungs- und Behandlungszentrum für Suchterkrankungen in Baden-Württemberg gute Projekte zusammen mit Spielbanken durchgeführt.Wir hätten die Chance gehabt, hier ein fortschrittliches Gesetz zu machen und das einzubinden. Herr Irmer, diese Chance haben Sie verpasst, ganz recht, indem Sie zur Eile gedrängt haben, weil Sie diesen Gesetzentwurf unbedingt noch in diesem Plenum durchzocken wollen. Das macht es nicht besser. Hier geht Schnelligkeit vor Qualität. Das finde ich ausgesprochen schade.
Meine Damen und Herren von der CDU, auch im Spielbankgesetz haben Sie Ihre Vorstellungen von Überwachungsmechanismen wieder eindrucksvoll zum Ausdruck gebracht.
Sie wollen neben der allgemeinen Videoüberwachung auch noch zusätzliche Zutrittskontrollen über biometrische Daten verankern.Meine Damen und Herren von der CDU, ich frage in Ihre Reihen:Wozu wollen Sie – –
(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Muss das jetzt noch sein? So ein Blödsinn! – Gegenruf des Abg.Norbert Schmitt (SPD): Jetzt reicht es aber mal! – Unruhe – Glockenzeichen der Präsidentin – Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Was hat das mit der Uhrzeit zu tun?)
Meine Damen und Herren, Frau Kollegin Erfurth hat das Wort. Alle anderen bitte ich, ihr zuzuhören oder die Gespräche draußen fortzusetzen. – Herzlichen Dank.
Herr Irmer,ich darf Sie vielleicht daran erinnern,dass dieser Gesetzentwurf ein Gesetzentwurf der Landesregierung ist und dass es die Landesregierung ist, die uns diesen Zeitdruck macht. Dann erwarte ich – ich denke, das kann auch die Landesregierung von Ihnen erwarten –, dass Sie diese Sache mit dem nötigen Ernst beraten.Wenn Sie das nicht wollen, können Sie vielleicht so lange hinausgehen.
Ich war bei den biometrischen Überwachungssystemen. Ich habe an Sie die Frage gerichtet, die ich durchaus ernst meine, was Sie damit anfangen wollen. Die Spielbanken sagen uns – das finde ich durchaus schlüssig –, dass sie mit den biometrischen Überwachungssystemen keine Alterskontrolle durchführen können. Die Alterskontrolle brauchen sie aber, um den Zugang zu sichern. Also brauchen
Sie zukünftig auch persönliche Ausweiskontrollen. Warum wollen Sie denn noch zusätzlich eine biometrische Überwachung? Das ist völlig überflüssig und nur der Überwachungswut der Landesregierung geschuldet. Das ist einer der Punkte, an dem wir unsere Ablehnung dieses Gesetzentwurfes festmachen.
Mit meinem letzten Punkt möchte ich dem Herrn Finanzminister noch einmal Gelegenheit geben, dazwischenzurufen. – Jetzt geht er hinaus. Dann werde ich nicht so viel gestört.
(Norbert Schmitt (SPD): Nachdem er erst einmal ein paar Zwischenrufe abgesondert hat! Das ist typisch! – Hans-Jürgen Irmer (CDU): Die fünf Minuten sind um! – Unruhe – Glockenzeichen der Präsidentin)
Wir möchten die Einwände der Spielbankkommunen ernst nehmen, denn die Abgabenregelung ist einseitig zu ihren Lasten.Die Unterlagen,die wir dazu bekommen haben, überzeugen nicht wirklich.Wir können nicht so richtig nachvollziehen, warum die Sitzkommunen einseitig das Ausfallrisiko tragen.Wir können auch nicht nachvollziehen, warum beispielsweise die Ersparniseffekte, die beim Länderfinanzausgleich durch die Umsatzsteuergegenrechnung anfallen, nicht gegengerechnet worden sind.
Das reicht für uns,zu sagen:Der Ansatz war gut,das Spielbankgesetz zu ändern. Aber so, wie es ausgeführt wird, werden wir es mit Ihnen nicht mitmachen. – Danke.
Hohes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP-Fraktion wird sich bei diesem Gesetzentwurf der Stimme enthalten, und zwar weil wir der Auffassung sind, wir könnten es in Hessen genauso machen, wie es das Land Nordrhein-Westfalen und das Land Schleswig-Holstein machen, und diejenigen Beträge, die aufgrund der Anrechnung von Umsatzsteuer nunmehr anfallen, nicht zulasten der Wohnsitzgemeinden, der Kasinogemeinden, sondern zulasten des Landeshaushalts aufnehmen.
Das können,wie gesagt,Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Dann wird das das Land Hessen auch können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, kein Verständnis habe ich aber für den Redebeitrag vom Inhaltlichen her, den Frau Kollegin Erfurth hier eben gebracht hat.
Bitte, Frau Kollegin? Ich habe gehört, was Sie gesagt haben. Der Raum gibt es nämlich Gott sei Dank her, dass man auch solche Worte hört.Ich will sie jetzt aber nicht ins Protokoll diktieren.
Wer sagt denn eigentlich, dass man aus der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung herausliest, dass man bei Spielbanken auch Spielsucht bearbeiten muss?
Das sagt niemand. Eine kurze Lektüre der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zum Thema Sportwetten – zu nichts anderem haben die eine Entscheidung getroffen – zeigt: Wenn man im Sportwettenbereich ein Monopol weiterhin aufrechterhalten will, dann muss man eine Begründung für dieses Monopol finden.
Vorschlag des Bundesverfassungsgerichts für eine Begründung, die man für dieses Monopol bei Sportwetten möglicherweise hat, ist, die Spielsucht einzubauen. Das hat mit den Spielbanken aber überhaupt nichts zu tun. Frau Kollegin Erfurth, es gibt nämlich kein Spielbankenmonopol in diesem Lande, sondern es gibt ein Konzessionsmodell bei Spielbanken in diesem Lande. Das ist schon allein der denklogische Unterschied, sodass Sie die Entscheidung von Karlsruhe dazu überhaupt nicht einsetzen müssen.
Zum Zweiten und Letzten erwarte ich eine Entscheidung der Bundestagsfraktion der GRÜNEN, sich endgültig mit dem Thema auseinanderzusetzen, wo wir wirklich Probleme mit der Spielsucht haben, nämlich bei Münzautomaten. Das ist aber eine Bundesangelegenheit. Wenn Sie also die Spielsucht wirklich in irgendeiner Art und Weise in den Griff bekommen wollen, schlage ich vor: Rufen Sie in Berlin an.Da sollen Ihre Kollegen gesetzesinitiativ werden. Hier klappt das nun wirklich nicht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zwei Bemerkungen. Herr Kollege Hahn hat recht.Wenn wir über die Spielsucht und über Spielsuchtbekämpfung sprechen, ist das von Rechts wegen eine völlig andere Welt als das, was vom Bundesverfassungsgericht immer bei den Sportwetten diskutiert wird.