Protocol of the Session on September 27, 2007

chenden Analyse der Jugendstrafvollzugsentwürfe abschließend:

Will man die einzelnen Entwürfe in ihrer Unterschiedlichkeit anhand der vorliegend beschriebenen Dimensionen bewerten, so kann man den hessischen Entwurf als in mehreren Bereichen am besten durchdachtes Regelwerk ansehen.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Dann haben wir folgende Lage. Zu Tagesordnungspunkt 9 c, dem Regierungsentwurf, ist beantragt worden, ihn in eine dritte Lesung zu bringen und dem Ausschuss zu überweisen. Das machen wir jetzt.

Dann kommen wir bei den anderen zur Abstimmung in der Sache selbst. Ich rufe also TOP 9 c auf, zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Jugendstrafvollzugsgesetz. Beantragt ist eine dritte Lesung. Dann darf ich Sie bitten, abzustimmen, dass dieser Gesetzentwurf in der vom Ausschuss in zweiter Lesung vorgelegten Fassung zur Vorbereitung der dritten Lesung

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit Änderungsantrag!)

inklusive dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/7798, dem Ausschuss zurücküberwiesen wird. Ist jemand dagegen?

(Zurufe: Nein!)

Dann ist das so beschlossen worden.

Ich rufe TOP 9 a auf, die zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP. Dazu gibt es einen Änderungsantrag der FDP, Drucks. 16/7753. Darüber entscheiden wir zunächst. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist der Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der FDP bei Zustimmung der FDP und der SPD,bei Enthaltung der GRÜNEN und Ablehnung durch die CDU abgelehnt.

Dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf der FDP in zweiter Lesung bei Zustimmung durch die FDP und Ablehnung durch die übrigen Fraktionen abgelehnt worden ist.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Und damit nicht Gesetz wird!)

Das ist so selbstverständlich, dass ich das gar nicht zu sagen brauche.

Lassen Sie mich TOP 9 b aufrufen, das ist der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Regelung des Jugendstrafvollzugsgesetzes. Hier stimmen wir in zweiter Lesung ab. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist festzustellen, dass der Gesetzentwurf der GRÜNEN in zweiter Lesung bei Ablehnung durch die Fraktio

nen der CDU und der FDP, Zustimmung der Fraktion der GRÜNEN und Enthaltung der Fraktion der SPD abgelehnt worden ist.

Schließlich komme ich zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, TOP 9 d. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD bei Zustimmung durch die SPD, Enthaltung durch die GRÜNEN und Ablehnung von CDU und FDP ebenfalls abgelehnt worden ist.Damit haben wir nur noch einen Gesetzentwurf.

Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Übertragung von Aufgaben nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung auf die Kraftfahrzeuginnungen – Drucks. 16/7787 zu Drucks. 16/7487 –

Berichterstatter Kollege Wagner, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich trage die Beschlussfassung vor.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr in der 137. Plenarsitzung am 4. Juli 2007 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.Der Änderungsantrag war dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr am 13. September 2007 vom Präsidenten überwiesen worden.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat sich in seiner Sitzung am 13. September 2007 mit dem Gesetzentwurf befasst und ist mit den Stimmen von CDU und FDP bei Stimmenthaltung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem zuvor genannten Votum gelangt.

Der Änderungsantrag war zuvor mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt worden.

Vielen Dank, Herr Kollege Wagner. – Ich eröffne die Aussprache und beginne mit Ihnen, Sie haben das Wort.

Herr Präsident,meine Damen und Herren! Wir haben uns im Plenum und auch im Ausschuss bereits mit diesem Gesetzentwurf befasst. Die Kolleginnen und Kollegen von der SPD haben einen, wie wir finden, sehr guten Änderungsantrag zu diesem Gesetzentwurf vorgelegt. Wir haben diesem Änderungsantrag zugestimmt. Leider hat er nicht die Mehrheit der Stimmen in diesem Hause gefunden. Daher werden wir uns enthalten, was den gesamten Gesetzentwurf angeht.

Ansonsten verweise ich auf die Debatten, die wir im Plenum und im Ausschuss bereits über dieses Thema hatten. Damit spare ich ein bisschen Zeit. Wir werden uns der Stimme enthalten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Wagner. – Die nächste Wortmeldung stammt von Frau Kollegin Pfaff, Fraktion der SPD.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich kann mich an dieser Stelle relativ kurz fassen. Da ich bei der ersten Lesung meine Auffassung recht ausführlich begründet habe, will ich nur noch einige wenige Anmerkungen zu dem Gesetzentwurf machen.

Die SPD-Fraktion hat im Großen und Ganzen keine Probleme mit diesem Gesetzentwurf. Die Übertragung zahlreicher Aufgaben nach der Straßenverkehrs-ZulassungsOrdnung auf die Kfz-Innungen findet unsere uneingeschränkte Zustimmung. Es bestehen unsererseits keine Bedenken dagegen,dass die Innungen als zuständige Stellen künftig die Anerkennung von Kfz-Werkstätten durchführen, Schulungen überwachen oder weitere neue technische Prüfungs- und Untersuchungsaufgaben wahrnehmen. Ganz im Gegenteil, die Kfz-Innungen verfügen über das notwendige Know-how. Sie sind, technisch gesehen, auf der Höhe der Zeit und können diese Aufgaben deshalb sicherlich sehr kompetent erfüllen.

In Bezug auf einen einzigen Punkt des Gesetzentwurfs haben wir allerdings andere Vorstellungen.Diese anderen Vorstellungen hätten wir gern in Form von Regelungen im Gesetzentwurf verankert gesehen. Es geht um die fachliche Aufsicht über die Anerkennungsstellen und die Anerkennungsverfahren. Nach dem Gesetzentwurf soll diese Fachaufsicht im Wege der Beleihung künftig dem Landesverband der Kfz-Innungen übertragen werden. Nach unserer Auffassung ist dies, ordnungspolitisch gesehen, eine klassische staatliche Aufgabe, die wir nicht gern an Private delegiert sehen möchten.

(Beifall bei der SPD)

Eine Reihe von Bundesländern teilt im Übrigen unsere ordnungspolitische Position. Diese Länder haben die Fachaufsicht bei dem zuständigen Minister angesiedelt, der sie dann natürlich auf eine nachgeordnete Behörde übertragen kann. Vor der Novellierung im Jahre 2002 hat in Hessen übrigens das Regierungspräsidium Darmstadt diese Aufgabe wahrgenommen.

Im Ausschuss haben wir dazu einen entsprechenden Änderungsantrag vorgelegt. Der Änderungsantrag wurde leider von CDU und FDP abgelehnt.

Da der Gesetzentwurf, wie ich eingangs sagte, im Großen und Ganzen in Ordnung ist und die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung neben der Lösung, die wir vorgeschlagen haben, auch die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung erlaubt, werden wir diesen Gesetzentwurf nicht ablehnen, sondern uns der Stimme enthalten.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Pfaff. – Herr Dr. Lübcke, CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Pfaff, Sie haben den ordnungspolitischen Aspekt angesprochen. – Bitte?

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Dr. Lübcke, wir sind auch noch da!)

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kaufmann,ich hätte nicht gedacht,dass Sie so spät noch hier sind.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU)

Ihr Antrag zeugt von Ihrem ordnungspolitischem Verständnis. Sie wollen alles auf staatlicher Ebene regeln.

(Hildegard Pfaff (SPD): Nein, eben nicht, Herr Lübcke! Ich habe das ausführlich begründet!)

Das ist ausdrücklich nicht unser Ansatz.Wenn Sie den Gesetzentwurf richtig durchgelesen hätten, hätten Sie einen anderen Änderungsantrag gestellt. Sie hätten § 2 komplett streichen müssen. So, wie der Änderungsantrag gestellt ist, entspricht er nicht Ihrer Zielrichtung.Wir haben den Änderungsantrag abgelehnt, da die Gesamtaufsicht letztlich beim Ministerium bleibt.

(Hildegard Pfaff (SPD): Nein, eben nicht! Es gibt eine Ermächtigungsgrundlage! Vielleicht hätten Sie das einmal lesen sollen!)

Das ist nicht geändert worden. Es wird nur delegiert. Das Ministerium wird das mithilfe von Stichproben schon machen.

Da ich viele Freunde in diesem Haus habe und die Kameraden nicht verärgern will, möchte ich es – auch aus zeitökonomischen Gründen – dabei bewenden lassen. Aber, Frau Pfaff, Ihr Antrag spricht Bände. Sie wollen, ordnungspolitisch gesehen, den Staat alles, bis hin zur letzten Zigarettenkiste, kontrollieren lassen. Das wollen wir nicht.Wir sind für eine Liberalisierung. Darin sind wir uns mit der FDP einig. Deswegen werden wir diesem Gesetzentwurf selbstverständlich zustimmen. Ihr Antrag ist damit auch erledigt. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mein Gott, Walter, was wollen Sie damit sagen?)

Nächster Redner, Herr Kollege Posch für die FDP.