Protocol of the Session on July 5, 2007

Viertens. Landräte in Landkreisen mit über 150.000 Einwohnern: 101.918 c Jahresbruttoaktivgehalt, Versorgungsanspruch nach fünf Jahren, Mindestanspruch 35 %, Höchstversorgung nach dem Jahresbruttoaktivgehalt: 73.000 c.

Fünftens. Regierungspräsident Darmstadt und Regierungspräsident Kassel: 101.779 c Jahresbruttoaktivgehalt, Versorgungsanspruch nach fünf Jahren, Mindestan

spruch 35 %, Höchstversorgung nach dem Jahresbruttoaktivgehalt: 73.000 c.

Sechstens. Oberbürgermeister in Kommunen bis 100.000 Einwohner: 101.450 c Jahresbruttoaktivgehalt, Versorgungsanspruch nach fünf Jahren, Mindestanspruch 35 %, Höchstversorgung nach dem Jahresbruttoaktivgehalt: 72.790 c.

Siebtens. Regierungspräsident Gießen: 96.854 c Jahresbruttoaktivgehalt,Versorgungsanspruch nach fünf Jahren, Mindestanspruch 35 %, 71,75 % vom Jahresbruttoaktivgehalt sind 69.492 c.

Achtens. Oberbürgermeister in Kommunen bis 75.000 Einwohner und Landräte in Kreisen bis 150.000 Einwohner: 96.724 c Jahresbruttoaktivgehalt, Versorgungsanspruch nach fünf Jahren, Mindestanspruch 35 %, Höchstversorgung vom Jahresbruttoaktivgehalt: 69.000 c.

Neuntens. Bürgermeister in Kommunen zwischen 30.000 und 50.000 Einwohnern: Jahresbrutto 91.422 c, Versorgungsanspruch nach fünf Jahren, Mindestanspruch 35 %, 71, 75 % vom Jahresbrutto sind 65.595 c.

Zehntens. Landtagsabgeordnete in Hessen: Jahresbrutto 79.536 c, Versorgungsanspruch heute nach sechs Jahren, in Zukunft nach acht Jahren, Mindestanspruch 31,74 %, Höchstversorgung 57.067 c.

Meine Damen und Herren, ich erlaube mir noch den freundschaftlichen Hinweis, dass alle unter den Positionen zwei bis neun Genannten einen Ruhegehaltsanspruch sofort mit Beginn des Ruhestandes haben, Abgeordnete heute ab dem 55. Lebensjahr, in Zukunft ab dem 60. Lebensjahr.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei unvoreingenommener und objektiver Betrachtung und Bewertung

(Zuruf des Abg. Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

dieser Zahlen bei vergleichbaren Funktionen – die Abgeordneten liegen an Position zehn von zehn Positionen – fordere ich all diejenigen, die die Mitglieder des höchsten Verfassungsorgans in diesem Lande weiter öffentlich diffamieren und verunglimpfen wollen, auf, in Zukunft kein falsches Zeugnis mehr öffentlich abzulegen.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der SPD – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, aber gut! – Zuruf des Abg. Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Meine Damen und Herren, auch in dieser Legislaturperiode haben die Mitglieder des Hessischen Landtags in drei von fünf Jahren, obwohl es andere Zahlen vom Hessischen Statistischen Landesamt gegeben hat, auf eine Anhebung der Diäten und damit auch auf eine Anhebung der Versorgung verzichtet. In den beiden anderen Jahren wurde eine Anpassung vorgenommen, die niedriger war als der konkrete Vorschlag. Meine Damen und Herren, Sie wissen, ich halte dies persönlich für falsch und für nicht angemessen. Im Übrigen habe ich nirgendwo gelesen, dass diejenigen, die bei der kleinsten Anpassung von „Raffkes“ reden, dies überhaupt registriert, geschweige denn, kommentiert haben. So unseriös ist manche veröffentlichte Meinung.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der SPD)

Ich möchte für meine Fraktion festhalten, dass wir in zweiter Lesung dem Gesetzentwurf der CDU- und der

SPD-Fraktion heute zustimmen werden. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass die Aktivvergütung und die Versorgung der Abgeordneten in der Zukunft auf ein Niveau kommen, das der Aufgabenstellung, der Tätigkeit und dem verfassungsmäßigen Rang der Mitglieder des Hessischen Landtags gerecht wird. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der SPD)

Die nächste Wortmeldung ist von Frau Kollegin Beer für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir als FDP-Fraktion bleiben dabei:

(Reinhard Kahl (SPD): Das war bei Ihnen aber nur eine knappe Mehrheit!)

Auch bei dem Thema Abgeordnetenversorgung gilt: Privat geht vor Staat. Der Systemwechsel wäre für den hessischen Steuerzahler das bessere Modell.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Gottfried Milde (Griesheim) (CDU))

Herr Kollege Milde, vielleicht hören Sie erst einmal zu. Ich glaube, Sie waren nicht so lange in der Anhörung anwesend wie ich. Ich komme auch gerne noch einmal auf das Argument „teurer“ auf der Grundlage der Aussagen des von Ihnen benannten Sachverständigen zurück. Herr Kollege Milde, der Grund, der uns als FDP-Fraktion daran festhalten lässt, dass auch in diesem Fall Privat vor Staat geht, ist ein grundsätzlicher Ansatz. Es geht uns nämlich darum, dass jede Generation die Kosten ihrer Abgeordneten zahlen soll. Das ist der vordringliche Grund.

(Axel Wintermeyer (CDU): Es ist und bleibt Staatsgeld!)

Herr Kollege Wintermeyer, vielleicht beruhigen Sie sich erst einmal. Ich habe kaum drei Sätze gesagt. Was wollen Sie mit Ihrem Herzen anfangen, wenn ich meine 15 Minuten genutzt habe?

(Axel Wintermeyer (CDU): Frau Kollegin, das werden Sie sehen!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es kann nicht sein, dass die Generation von morgen die Kosten der Versorgung der Abgeordneten von gestern zahlt. Das ist für uns der entscheidende Punkt. Denn genau dies, dass die Generation von morgen die Kosten der Abgeordneten von gestern zahlt, ist der Effekt der Beibehaltung des Systems, die SPD und CDU in diesem Hause heute vorschlagen und die sie nachher auch beschließen werden. Der Vorteil der 1.500-c-Regelung hingegen ist, dass die Kosten der Abgeordnetenversorgung periodengerecht abgegrenzt werden und somit nach einer gewissen Übergangszeit jede Generation der Bürgerinnen und Bürger nur mit den Kosten der Versorgung belastet wird, deren Leistungen sie als Abgeordnete auch in Anspruch genommen hat.

(Beifall des Abg. Florian Rentsch (FDP))

Herr Kollege Wintermeyer,ich kann schon gar nicht nachvollziehen, warum gerade von Ihrer Seite und vonseiten der CDU-Fraktion bei diesem grundsätzlichen systematischen Punkt derartiger Widerspruch kommt. Wenn man einmal die Reden verschiedenster CDU-Politiker, aber gerade auch des Ministerpräsidenten Revue passieren lässt, stellt man fest, dass es gerade Roland Koch ist, der bei der Debatte um die sozialen Sicherungssysteme, explizit bei der Pflege- und Rentenversicherung, immer wieder darauf hinweist, dass wir in der Gesellschaft dazu kommen müssen, Schritt für Schritt eine kapitalgedeckte Versorgung einzuführen. Ausgerechnet dieser Ministerpräsident, ausgerechnet diese CDU-Fraktion, die ansonsten bei der – in Anführungszeichen – Normalbevölkerung dafür ist, die sozialen Sicherungssysteme Schritt für Schritt auf eine kapitalgedeckte Versorgung umzustellen, wollen uns heute hier weismachen, dass, wenn es um die Versorgung von Abgeordneten geht, Herr Kollege Lortz, die doch in dieser Bevölkerung als Vorbild vorangehen müssten, ein System ohne Kapitaldeckung das vorzugswürdige sei.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vom Kollegen Milde ist gerade behauptet worden, das System ohne Kapitaldeckung sei das kostengünstigere. Herr Kollege Milde, wir haben eine sehr ausführliche und sehr langwierige Diskussion um die Kosten der verschiedenen Modelle gehabt. Die Kostendiskussion ist auch sehr vielschichtig. Ich glaube, es ist vor allem in der Diskussion in der Anhörung zum Ausdruck gekommen, dass die Modelle der verschiedenen genannten Experten, egal von welcher Seite sie benannt wurden, deshalb sehr, sehr schwer und in meinen Augen fast gar nicht vergleichbar waren, weil sie von ganz unterschiedlichen Annahmen ausgegangen sind. Das fing schon bei den Zinssätzen an, die die Ab- bzw. Aufzinsung betroffen haben. Der eine rechnet mit den für sein Modell günstigeren 6 %, der andere setzt 3,75 % an. Das hat ganz erhebliche Unterschiede in der Aufsummierung der auflaufenden Beträge ergeben. Der eine rechnet nur mit den aktiven Abgeordneten, der andere hat die Hinterbliebenenversorgung eingerechnet.

Aber all diese Punkte, die wir hier stundenlang diskutiert haben, will ich gar nicht im Detail anführen. Denn ich glaube, es reicht unter dem Strich, um die Frage der Kosten zu beantworten, Herr Kollege Milde, wenn man darauf hinweisen kann, dass der von der CDU- und der SPDFraktion genannte Sachverständige, Herr Recktenwald, selbst nachher für sich und seine Modellrechnung im Vergleich zu den Modellrechnungen seiner Kollegen zu der Aussage kam – ich zitiere aus dem Anhörungsprotokoll –:

Ich würde die Zahlen so zusammenfassen, dass sich die beiden Vorschläge wirtschaftlich nicht so wesentlich unterscheiden.

(Beifall des Abg. Florian Rentsch (FDP) – Zuruf des Abg. Reinhard Kahl (SPD))

Herr Kollege Kahl, das will heißen: Wenn wir finanziell nicht vehement auseinander liegen, dann wiegt für mich die Frage der Systematik, nämlich eine periodengerechte Abgrenzung, umso schwerer. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dann gilt umso mehr, dass jede Generation die Kosten der Versorgung ihrer eigenen Abgeordneten tragen soll und eben nicht die Generation von morgen die Kosten der Abgeordneten von gestern.

(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte auf einen weiteren Punkt eingehen, gerade weil ihn der Kollege Lortz sowohl bei der ersten Lesung als auch heute eingebracht hat. Ich glaube, dass ein weiterer sehr großer Vorteil des 1.500-c-Modells ist, Herr Kollege Lortz, dass wir auf die Frage der auch in Ihren Augen zu niedrigen Aktivbezüge eine Antwort finden. Sie haben eben hier und auch in erster Lesung sehr detailliert dargelegt,dass Sie der Meinung sind,dass die Aktivbezüge aller Landtagsabgeordneten zu gering bemessen sind. Mit dem 1.500-c-Modell kämen wir dazu, dass wir die Aktivbezüge auf dann 8.128 c anheben würden, aus denen dann aber auch sämtliche Versorgungsleistungen aus eigener Kraft aufzubringen wären. Herr Kollege Lortz, ich bin der festen Überzeugung, dass wir bei einem Aktivbezug von 8.128 c den Effekt hätten, dass solch eine Aufwandsentschädigung, auch wenn dann die Versorgungsleistungen selbst zu zahlen sind, endlich wieder attraktiv genug für Unternehmer und Freiberufler wäre.

(Beifall bei der FDP – Zurufe der Abg. Axel Win- termeyer und Armin Klein (Wiesbaden) (CDU))

Herr Kollege Wintermeyer, dann kämen wir endlich dazu, dass in diesem Parlament wieder mehr Selbstständige und nicht nur Beamte sitzen, die in ein und demselben System bleiben.

(Beifall bei der FDP – Zuruf des Abg.Axel Winter- meyer (CDU))

Das 1.5000-c-Modell – das hat die Anhörung eindeutig ergeben – würde aufgrund der Passgenauigkeit zum sonstigen Versorgungssystem gerade von Unternehmern, von Freiberuflern und von Selbstständigen einen Wechsel in den Lebensbiografien wesentlich interessanter machen.

(Zuruf des Abg. Gerhard Bökel (SPD))

Der Austausch zwischen Politik und Wirtschaft wäre wesentlich einfacher. Es müsste eben nicht an einem Mandat festgehalten werden, um die Versorgungstatbestände zu erhalten.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kollege Lortz, sosehr ich die Sachlichkeit Ihrer Ausführungen an diesem Punkt begrüße, so sehr muss ich Ihnen sagen,dass Sie mit der hier heruntergelesenen Tabelle von zehn verschiedenen Vergleichsversorgungen ganz knallhart neben der Bewusstseinslage der Bevölkerung liegen.

Ich glaube, in der Diskussion draußen bei der steuerzahlenden Bevölkerung geht es doch nicht darum, dass diese der Meinung ist, dass wir gegenüber anderen, die auch eine beamtenähnliche oder sogar eine Beamtenversorgung erhalten, unterversorgt seien. Das Problem ist doch, dass die Bevölkerung – ich sage: zu Recht – der Meinung ist, dass es gerade im Bereich der Abgeordneten und der hauptberuflichen Wahlbeamten noch viel mehr Überversorgungsfälle gibt.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So ist es!)

Das Problem ist doch nicht, dass wir jetzt bei der Aktivbesoldung oder dann bei der Altersversorgung niedriger liegen als ein Landrat, ein Minister oder ein Staatssekretär,

(Reinhard Kahl (SPD): Schulleiter!)

sondern das Problem ist, dass auch nach dem von Ihnen heute hier beschlossenen neuen Modell der beamtenähnlichen Versorgung ohne Kapitaldeckung ein Landtagsabgeordneter nach zehn Jahren Zugehörigkeit zu diesem Parlament ca. 33 % Altersversorgung aus seiner Grundentschädigung bekommt. Herr Kollege Lortz, das ist nach zehn Jahren ohne eigene Einzahlung ein Betrag von ca. 2.200 c.