Protocol of the Session on July 3, 2007

Meine Damen und Herren, ich halte das wirklich für abstrus. Wir als Liberale wollen, dass Gaststätteninhaber selbst entscheiden können, ob sie eine Raucher- oder Nichtraucherinstitution betreiben wollen, und wir wollen, dass der Kunde bzw.Verbraucher selbst entscheidet, ob er diese Gaststätte betritt oder nicht.

(Beifall bei der FDP – Zuruf des Abg. Dr. Thomas Spies (SPD))

Meine Damen und Herren, warum müssen wir es den Menschen vorschreiben, ob sie sich dieser Gefahr aussetzen oder nicht? Es ist doch völlig abstrus, dies zu glauben. Von Frau Kollegin Schulz-Asche wurde immer wieder gesagt, dass das Nichtrauchen in Gaststätten in anderen Bundesländern zu einem deutlichen Umsatzplus geführt habe. Ich bin sehr gespannt darauf, wen ich demnächst in den Kneipen, die früher einmal Raucherkneipen gewesen sind,sehen werde;denn ich nehme an,dass Sie alle,die Sie hier sitzen und diesen Gesetzentwurf befürworten, diese Kneipen kontaktieren und ein Bier trinken oder etwas anderes machen werden. Denn dort können Sie zurzeit wohl nicht hingehen,aber dann werden Sie dies tun können,sodass ich feststelle, dass dies ein unvorstellbares Umsatzplus geben wird.

Meine Damen und Herren, daher bin ich sehr gespannt, wie sich dies auswirken wird. Die Kneipiers allerdings haben da große Bedenken, und zwar aus dem folgenden einfachen Grund: Es gehört für viele Menschen dazu, dass man in einer Eckkneipe, in der man sich am Wochenende z. B. ein Fußballspiel anschaut oder sich abends zu einer Runde Skat trifft, eine Zigarette raucht. Diese Menschen, die dorthin gehen, haben sich freiwillig dafür entschieden, sich dieser Gefahr auszusetzen. Ich sehe nicht ein, warum wir dies den Menschen verbieten sollen, denn dafür habe ich bisher kein einziges gutes Argument gehört.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde dies wirklich abstrus – Frau Kollegin Schulz-Asche, das ist meine Antwort auf diese Debatte –: Ich halte das für eine Hexenjagd, wirklich. Ich halte es für eine Hexenjagd, kleine Kneipen an die Wand zu stellen und zu sagen: Ihr seid dafür verantwortlich, dass letztendlich eine Gesundheitsgefährdung entsteht. – Das ist doch abstrus, und es ist eine Diskussion, die völlig überhöht geführt wird.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Überhaupt nicht!)

Meine Damen und Herren, wir wollen – das möchte ich noch einmal betonen – die Entscheidung auf diejenigen übertragen, die es letztendlich entscheiden müssen, nämlich die Gaststätten- und Kneipenwirte.Diese müssen entscheiden, ob sie Raucher oder Nichtraucher einladen wollen.

Frau Ministerin, es ist interessant, dass andere Bundesländer sogar Hessen überholen. Ich hätte nicht gedacht, dass ich hier einmal stehen und sagen würde, das Saarland hat eine weitgehendere Regelung als Hessen. Das hätte ich nie für möglich gehalten, doch mittlerweile ist alles vorstellbar. Sogar das Saarland hat an dieser Stelle Hessen überholt, und das Saarland will das machen, was wir, die FDP-Fraktion, vorgeschlagen haben.

(Nicola Beer (FDP): Hört, hört!)

Das Saarland will es nämlich den kleinen bzw. den inhabergeführten Kneipen freistellen, ob sie das machen oder ob sie sozusagen ein Rauchverbot verhängen.

(Beifall bei der FDP)

Frau Ministerin, ich halte das, was das Saarland macht, für völlig richtig. Sie schauen gelegentlich auch einmal in andere Bundesländer, um sich dort Initiativen anzusehen. Ich hätte es für richtig gehalten, wenn Sie sich an der FDP des Saarlandes orientiert hätten, denn die FDP im Saarland hat dazu eine richtige Antwort gegeben.

Meine Damen und Herren,ich möchte noch zwei Aspekte herausstellen. Der eine Aspekt ist die CDU-Fraktion im

Hessischen Landtag. Ich weiß, dass es innerhalb der CDU-Fraktion viele Kolleginnen und Kollegen gibt, die ehemals für die Raucher gewesen sind und diese Debatte daher relativ kritisch gesehen haben; doch diese sind nun zu absoluten Befürwortern der Nichtraucherkneipen mutiert, sodass sie den Entwurf der Ministerin unterstützen. Das finde ich sehr bemerkenswert. Frau Ministerin, es ist sehr erstaunlich, welchen Einfluss Sie auf Ihre Regierungsfraktion haben, denn diese scheint aufs Wort zu gehorchen. Ich freue mich, dass Sie 56 Stimmen hinter sich haben, die Sie natürlich auch brauchen werden, um diesen Gesetzentwurf durchzubringen.

Frau Ministerin, ich hoffe nicht, dass Sie auf Leihstimmen von Rot und Grün angewiesen sein werden,weil vielleicht der eine oder andere Abgeordnete in Ihren Reihen standhaft bleiben und sagen wird: Das, was Sie hier vorschlagen, ist nicht richtig.

(Beifall bei der FDP)

Ich weiß auch, dass es in den Reihen der anderen Fraktionen, die auf dieser Seite des Hauses sitzen, viele Kritiker gibt – so auch, was die Entwürfe von SPD und GRÜNEN anbelangt.

Meine Damen und Herren, das Negative am Fraktionszwang ist, dass man Abgeordnete, die eine wohlbegründete Meinung haben, letztendlich zu einer Meinung zwingt, die die Mehrheit vertritt. Ich halte das für verfehlt, und es wäre schön, Sie würden diesen Fraktionszwang aufheben; denn dann könnten diese Kolleginnen und Kollegen dem Entwurf der FDP zustimmen. Denn ich weiß, dass es da viele Sympathien gibt.

Frau Ministerin, nun drei Anmerkungen konkret zum Entwurf der Landesregierung. Ich glaube, dass der Entwurf der Landesregierung zu mehr Bürokratie führen und in Hessen zu einer Art Denunziantentum führen wird. Ich frage Sie daher:Was glauben Sie, was werden wir wohl erleben? – Wir werden erleben, dass wir Meldungen haben werden, die besagen, dass in Gaststätten geraucht wird, obwohl dies dort untersagt ist, und es wird gesagt werden, dass dagegen nichts gemacht bzw. nicht eingeschritten werde. Daher bin ich gespannt, wie dieser Vollzug seitens der Kommunen letztendlich organisiert werden wird. Denn es wird ein Mehr an Bürokratie, an Aufwand für die Kommunen geben, und das wird vielleicht dazu führen, dass seitens der Kommunen eine „Rauchhotline“ eingeführt werden muss, um dies dort zu melden. Ich wünsche Ihnen hierbei sehr gutes Gelingen.

(Nicola Beer (FDP): Es muss ein Bußgeld eingeführt werden!)

Ich komme nun zu meinem zweiten Punkt – dem abgetrennten Nebenraum. Nun will ich Argumente aufnehmen, die ich auch von Herrn Kollegen Dr. Spies gehört habe. Denn es gibt gute Argumente dafür, zu sagen: Der Rauch, der aus vielen kleinen Partikeln besteht, kann möglicherweise eben nicht durch eine einfache Wand aufgehalten werden. Er kann nicht aufgehalten werden, weil z. B. eine Rigipswand – Herr Kollege Dr. Spies, hierzu gibt es Gutachten, die sicherlich auch Sie kennen – aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht in der Lage ist, den Rauch vollständig zu filtern. Das heißt, es treten noch immer weitere Partikel in die anderen Räume über.

Frau Ministerin, ich bin sehr gespannt, wie dies kontrolliert werden wird, und ich bin sehr gespannt, welche Wände dort eingezogen werden und ob diese wirklich eine Abdichtung darstellen werden. Ich wünsche mir Ih

ren wunderbaren „Rauch-TÜV“ herbei, welchen Sie in den nächsten Monaten durch die Gaststätten schicken werden,um zu sehen,wie dieser diese Abtrennungen kontrollieren wird. Das wird sehr interessant werden. Dennoch haben Sie gesagt, es handele sich um eine sehr bürokratiearme Regelung, die Sie getroffen haben.

Was mich allerdings am meisten stört, ist: Wenn man dies alles macht,was Sie vorschlagen – ich betone noch einmal, dass ich nicht Ihrer Meinung bin,doch haben Sie sich hierfür entschieden, und es gibt auch in den anderen Fraktionen Teile,die dies für richtig halten –,dann müssen Sie den Bürgerinnen und Bürgern in Hessen doch wenigstens eine Übergangszeit gewähren, um sich an diese Vorschrift zu gewöhnen. Aber das haben Sie, wie wir hören, nicht vor. Sie wollen diese Regelung vom ersten Tage an eintreten lassen, und Sie wollen keine Übergangsvorschriften.

Meine Damen und Herren,ich sage Ihnen:Man kann vom Bürger kein Rechtsverhalten einfordern, welches nicht eingeübt worden ist.

(Dr.Thomas Spies (SPD):Wie lange muss man den Kneipenbesuch denn einüben?)

Es ist jahrelange Praxis gewesen, dass in Gaststätten geraucht werden kann. Ich halte es für abstrus, dies von heute auf morgen zu ändern, und es ist wirklichkeitsfremd. Auch hier würden wir eine andere Regelung befürworten.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, ich sage abschließend: Hessen ist aus Sicht der FDP kein Land der Mitte mehr. Es entwickelt sich immer mehr zum Land der Verbote, wie dies auch in anderen Bundesländern schon längst aktuell ist. Wir waren bisher von Rot und Grün gewöhnt, dass es sich um Parteien handelt, die ihre Politik über Verbote machen. Nun hat sich die CDU dem angeschlossen.

Meine Damen und Herren, Sie müssten Ihre Werbekampagne eigentlich ändern,die lautet:„An Hessen führt kein Weg vorbei“. Ich darf Ihnen sagen: Jeder, der in Hessen eine Zigarette rauchen will, wird an Hessen vorbeifahren. Daher glaube ich, dass diese Kampagne dringend geändert werden muss, und das Saarland wird daher einen erheblichen Zulauf haben. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP – Heiterkeit bei dem BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Rentsch. – Nun hat aber Herr Kollege Gerling für die CDU-Fraktion das Wort.

(Anhaltende Heiterkeit)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Kollege Gerling hat das Wort und niemand anderes. Ich bitte darum, ihm die Aufmerksamkeit zu schenken, die er verdient.

(Beifall bei der CDU)

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung für einen umfassenden Nichtraucherschutz ist schon im Vorfeld der Gesetzesberatung auf eine breite Zustimmung gestoßen und empfängt auch von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lobende Worte. Das freut

uns, und daran sieht man, dass man mit diesem Gesetz auf dem richtigen Wege ist.

(Heiterkeit bei der CDU – Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Genau!)

Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf endet ein Prozess, der dazu führen wird, dass Nichtraucher wirksam vor den Gefahren des Passivrauchens geschützt werden.Die Landesregierung hat schon früh Maßnahmen ergriffen, um den Tabakkonsum einzudämmen. Im Jahre 2005 wurde an den Schulen das Rauchen verboten, und seit dem Jahre 2006 darf in Kinderbetreuungseinrichtungen nicht mehr geraucht werden.

Meine Damen und Herren, um auf Landesebene schnellstmöglich ein umfassendes Rauchverbot durchzusetzen, musste es im Frühjahr zunächst eine Einigung der Minister und Ministerpräsidenten geben. Die Ergebnisse mussten abgewartet werden. Es war das Ziel, zu einer bundeseinheitlichen Regelung zu kommen, um einen Flickenteppich zu vermeiden, was auch mit wenigen Ausnahmen gelungen ist.

Die schnelle Abhandlung des Rauchverbots auf Bundesund Länderebene zeigt, welch hohen Stellenwert der Nichtraucherschutz inzwischen einnimmt. Sicherlich ist mit einem gesetzlichen Nichtraucherschutz ein gesellschaftliches Umdenken verbunden, doch ist dies angesichts der gesundheitlichen Schäden, die der Tabakkonsum verursacht,notwendig.Wir wissen alle,dass Rauchen, auch Passivrauchen, die größte vermeidbare Todesursache darstellt.

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht ein Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen des Landes vor – in den Kommunen, im Hessischen Rundfunk, in Heimen und Krankenhäusern, in Sport- und Kultureinrichtungen, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Gaststätten.

Meine Damen und Herren, natürlich muss diese Regelung auch für den Hessischen Landtag gelten.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das war der CDU-Fraktion wichtig. Wir haben hierzu einen Antrag eingebracht, und wir haben uns inzwischen auf einen gemeinsamen Antrag verständigt, der von allen Fraktionen – außer von der FDP – unterstützt wird,sodass wir unseren Antrag zurückziehen.

(Heiterkeit)

Meine Damen und Herren, der einzig strittige Punkt in Bezug auf den Nichtraucherschutz ist das umfassende Rauchverbot in Gaststätten. Es wird bereits kontrovers diskutiert, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung dies vorsieht, und das ist hier auch von Herrn Rentsch kritisiert worden.Wir, die CDU-Fraktion, sind der Meinung, dass das Rauchen in den Gaststätten grundsätzlich verboten sein sollte.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nachdem die freiwillige Selbstverpflichtung des Hotelund Gaststättenverbandes nicht funktioniert hat, wurde deutlich, dass der Nichtraucherschutz ohne eine gesetzliche Regelung nicht zu erreichen ist.

Eine Ausnahme von diesem konsequenten Verbot soll es nur geben, wenn ein separater und gekennzeichneter

Raum vorhanden ist, sodass die Gäste, die nicht rauchen, vor jeglicher Beeinträchtigung geschützt sind.