Das hat eine Konzeption. – Wir haben im Herbst des vergangenen Jahres mit ver.di, mit dem Beamtenbund, mit der Tarifunion entschieden, dass wir einen gemeinsamen Kongress durchführen. Wir haben uns gemeinsam darauf verständigt, dass wir diese Grundsatzfragen nicht in sechs Monaten lösen können. Deshalb sind all die Fragen die Sie angedeutet haben,völlig einvernehmlich in die nächste Legislaturperiode gegeben worden. Ich kann nur sagen: Jeder, der etwas von der Sache überschaut, weiß, dass es ausgeschlossen ist, so etwas in einem halben Jahr durchzuhauen. Das gibt es in keinem einzigen Land.Auch der Bund hat diese Themen bisher nicht aufgegriffen, weder die Trennung der Systeme – ein Thema, das noch in diesem Plenum kommt – noch die Frage der Laufbahnen, noch die Frage der Leistungsorientierung.
Die Eckpunkte von Herrn Bsirske, Herrn Schily und Herrn Heesen halte ich insoweit für richtig, dass Leistungsorientierung überhaupt einmal in ein Werk hineingekommen ist. Die Wahrheit ist aber: Bis heute gibt es nicht eine Zeile, von niemandem, zu diesem Thema.
Deshalb weise ich in aller Form die Behauptung zurück, dass wir hier irgendetwas nicht gemacht hätten. Im Gegenteil, wir sind das einzige Land in Deutschland – nennen Sie mir irgendein Land,das das gemacht hat –,das sich in einem öffentlichen Kongress in drei Punkten festgelegt hat, wie es marschieren will, das dauernde Arbeitsgruppen mit den Gewerkschaften hat, die dort mitarbeiten. Es ist doch eine Mär, dass es hier eine Spaltung gäbe. Das ist doch Wahlkampf. Ich lade Sie herzlich ein: Kommen Sie doch einmal zu einer Sitzung einer Arbeitsgruppe, die sich über die Flexibilisierung des Besoldungsrechts unterhält. Kommen Sie zu einer Sitzung der Arbeitsgruppe, die sich über die Flexibilisierung des Laufbahnrechts unterhält. Kommen Sie zu einer Sitzung der Arbeitsgruppe zum Thema Leistungsorientierung im öffentlichen Dienst, die von allen drei gemeinsam getragen wird.Da habe ich noch nie einen von Ihnen gesehen.Aber im Landtag schwadronieren Sie, das gäbe es nicht.
(Günter Rudolph (SPD): Wir haben noch nie eine Einladung bekommen! Jetzt wird es dreist! – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Verschicken Sie eine Einladung!)
Nächste Bemerkung. Sie versuchen, den Menschen Sand in die Augen zu streuen. Der Kollege Rudolph und Herr Frömmrich haben behauptet – jetzt zum Mitschreiben,damit Sie es in Ihrer nächsten Rede verwenden können –, die hessischen Beamten würden sich schlechter stellen als andere. Die hessischen Beamten sind die am besten bezahlten, und zwar verglichen mit der Bezahlung im Bund, mit der in Niedersachsen und mit der in Rheinland-Pfalz. Bei einem Vergleich stellen Sie fest, dass die hessischen Beamten – ob Sie nun A 8, A 10 oder A 13 nehmen – sowohl zum Zeitpunkt 1. Januar 2007, zum Zeitpunkt 1. Juli 2007, zum 01.01.2008 als auch zum 01.04.2008 die am besten bezahlten Beamten sind.
Das bedeutet konkret: Ein Beamter, ein Oberkommissar, von dem Sie gesprochen haben, Besoldungsgruppe A 10, erhält am 1. April des Jahres 2008 beim Bund 3.252,52 c,
haben wir bei der Polizei gar nicht mehr. Nehmen Sie den A-13er. Im Bund hat der A-13er zu jedem Zeitpunkt, den ich Ihnen genannt habe, in der Summe über 250 c weniger als in Hessen.
Herr Minister, nur als freundlicher Hinweis: Die vereinbarte Redezeit für die Fraktionen ist abgelaufen.
Frau Präsidentin, ich komme gleich zum Schluss. – In Niedersachsen hat der gleiche A-13er 200 c weniger im Monat. In Rheinland-Pfalz sind es immerhin noch knapp 150 c weniger. Meine Damen und Herren, deshalb halte ich hier ausdrücklich fest: Wenn das Haus dem folgt, was hier als Gesetzentwurf der CDU-Landesregierung vorgelegt wurde, können wir mit Freude sagen, dass die hessischen Beamten aufgrund der Vereinbarung, die wir getroffen haben, die am besten bezahlten sind. Das ist kein Grund zur Kritik, sondern ein Grund zur Freude. – Vielen Dank.
Herzlichen Dank, Herr Innenminister. – Damit hat die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU für ein Hessisches Gesetz über die Anpassung der Dienst-, Amts- und Versorgungsbezüge 2007/2008, Drucks. 16/7477, stattgefunden.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung federführend an den Innenausschuss und mitberatend an den Haushaltsausschuss zu überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Hessisches Nichtraucherschutzgesetz – HessNRSG) – Drucks. 16/7488 –
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Hessisches Gesetz zum Schutz vor den Folgen des Passivrauchens sowie der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen (Gesundheitsschutzgesetz) – Drucks. 16/7531 zu Drucks. 16/6304 –
Die vereinbarte Redezeit beträgt zehn Minuten. Zur Einbringung des Gesetzentwurfes der Landesregierung erhält Frau Sozialministerin Lautenschläger das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir legen Ihnen heute einen Gesetzentwurf zum Nichtraucherschutz in Hessen vor.Wir haben als Landesregierung den Nichtrauchergipfel bzw. den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz als Ausgangsposition genommen, um den Nichtraucherschutz in Hessen umfassend zu regeln.
Wir haben in der letzten Zeit gemeinsam sowohl im Ausschuss als auch hier im Plenum schon mehrfach über das Thema Nichtraucherschutz diskutiert.Wir wollen nun mit diesem Gesetzentwurf deutlich machen, dass wir in Hessen gemeinsam, wie ich hoffe, einen konsequenten Weg in Richtung auf einen umfassenden Nichtraucherschutz gehen. Mit diesem Gesetzentwurf regeln wir ein Rauchverbot in den Gebäuden und geschlossenen Räumen von Behörden, Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, Sportanlagen, Theatern, Museen, Kinos, Konzertstätten, Hochschulen, Heimen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Flughäfen, Gaststätten und Diskotheken. Wir haben einen umfassenden Nichtraucherschutz für diese Orte aufgenommen.
Wie vereinbart mit den anderen Bundesländern – denn wir wollen bundesweit ein möglichst einheitliches Vorgehen erreichen, was sich im Großen und Ganzen für alle Länder auch abzeichnet –, haben wir Ausnahmen dort zugelassen, wo Raucherräume in öffentlichen Gebäuden, aber auch in Gaststätten, in Pflegeeinrichtungen und im Flughafen eingerichtet werden können, wenn es tatsächlich abgetrennte Nebenräume sind. Ich halte es für sehr wichtig, dass es auch dort bundesweit ein einheitliches Vorgehen gibt. Es gibt unseres Wissens momentan nur eine Ausnahme bei den Regelungen für Gaststätten, die das Saarland vorsieht und die aus unserer Sicht daraufhin zu überprüfen sein wird, ob sie unter den Arbeitsschutzgesichtspunkten, die die Bundesregierung angekündigt hat, überhaupt zulässig ist.
Deswegen halte ich es für einen ganz wichtigen Punkt, dass wir für diejenigen, die diese Raucherräume in Gaststätten einrichten wollen,eine Rechtssicherheit herstellen und ihnen klar sagen, wie das funktioniert. Es sollen abgetrennte Raucherräume eingerichtet werden können, aber ansonsten ein umfassender Nichtraucherschutz gewährleistet sein.
Deutschlandweit wurde eine breite Diskussion darüber geführt, wie der Nichtraucherschutz in den Gaststätten geregelt werden könne, ob man es den Gaststättenbetreibern selbst überlassen könne oder ob es gesetzliche Regelungen geben müsse. Wir haben ganz klar gesagt: Wir wollen denen, die Raucherräume einrichten wollen, keine zusätzlichen Hürden auferlegen.Wir haben die Regelung in den Gesetzentwurf aufgenommen, um es möglichst unbürokratisch zu gestalten, dass sowohl für Umbaumaßnahmen zur Abtrennung eines Raumes nicht zusätzliche Baugenehmigungen benötigt werden als auch keine zusätzlichen Kosten für die Neuerteilung einer Konzession
Auf Anregung des Gaststättenverbandes in der Regierungsanhörung haben wir die Regelung aufgenommen, dass in Festzelten,wenn sie länger als 21 Tage stehen,auch ein umfassendes Rauchverbot gilt, um unter dem Gesichtspunkt der Konkurrenz reagieren zu können. Es soll nicht möglich sein, dass jemand statt einer Gaststätte ein dauerhaftes Festzelt aufstellt, in dem er Speisen und Getränke anbietet, und dort andere Voraussetzungen hat als ein Gaststättenbetreiber. Das ist, denke ich, eine sehr pragmatische und vernünftige Lösung, die auch Wettbewerbsgesichtspunkte berücksichtigt.
Hessen hat schon seit Langem in Schulen eine Regelung zum umfassenden Nichtraucherschutz.Auch in das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch haben wir umfassende Regelungen sowohl für die Kindertageseinrichtungen als auch für die Tagesmütter aufgenommen. Diese Regelungen sollen durch das Gesetz ergänzt werden, damit es diesen Nichtraucherschutz auch in anderen öffentlichen Räumen gibt.
Ich gehe nach wie vor davon aus, dass wir bei der Umsetzung von der Drohung mit Geldbußen und anderem hoffentlich sehr wenig Gebrauch machen müssen; denn die Erfahrung im europäischen Ausland zeigt, dass die meisten Menschen dort sehr vernünftig damit umgehen, dass man sich gemeinsam auf neue Spielregeln einlässt und nicht auf Geldbußen oder Kontrolle setzt. Deswegen gehen wir davon aus, dass dies in der Durchführung natürlich ein Ansporn für alle ist und dass in den verschiedenen Gebäuden Aufklärungsmaßnahmen greifen müssen, aber dass es einen vernünftigen Umgang miteinander gibt, sodass es die absolute Ausnahme bleiben wird. Die Bürgerinnen und Bürger werden sich wie in vielen anderen europäischen Ländern darauf einlassen, mit den gesetzlichen Regelungen umzugehen.
Ich bin sehr froh, dass die Fraktionen signalisiert und den Antrag bereits eingereicht haben, dass der Landtag aufgenommen werden soll, sodass wir gemeinsam das Signal für eine einheitliche Regelung in Hessen setzen können, die für alle gilt. Das ist, denke ich, auch im öffentlichen Bewusstsein ein vernünftiges Signal, um deutlich zu machen, dass wir hier miteinander einen Nichtraucherschutz regeln.
Wir haben dort zusätzlich eine Innovationsklausel aufgenommen, um deutlich zu machen: Wenn es tatsächlich irgendwann abgestimmte Regeln gibt, kann man darauf sehr schnell über eine Verordnung reagieren. Ich habe heute schon in der Fragestunde auf die Frage des Kollegen Rentsch geantwortet, dass es im Moment noch keine abgestimmten Grenzwerte oder Festlegungen für bestimmte Substanzen gibt.Aber wir halten es für technisch machbar, dass solche Regelungen irgendwann kommen. Deswegen haben wir diese Klausel dort vorgesehen. Ich denke, wir können mit diesem Gesetz in Hessen tatsächlich einen sehr umfassenden Nichtraucherschutz verankern. Es wäre aus unserer Sicht der richtige Weg. Es wäre schön, wenn wir dort zu einer breiten gemeinsamen Beschlussfassung kommen könnten. Es wäre auch ein wichtiges Signal für die Bürgerinnen und Bürger, dass der Landtag solch ein Gesetz geschlossen trägt.
Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zu der Frage, wo wir nach der Anhörung noch etwas geändert haben. Wir haben in der Anhörung sehr schnell große Einvernehmlichkeit bei der Regelung für die Hochschulen herstellen
können, von denen es sehr stark unterstützt wurde, das Rauchverbot im Gesetz zu verankern. Das war bisher noch nicht aufgenommen.
Wir haben eine Änderung für die Pflegeeinrichtungen aufgenommen: Dort soll nicht nur im eigenen Zimmer geraucht werden können, sondern es soll genauso möglich werden, Raucherräume zu schaffen, wenn es gewünscht wird. Aber das darf sicher nicht zulasten der normalen Gemeinschaftseinrichtungen gehen.Das ist ein ganz wichtiger Punkt. So eröffnen wir vor Ort die Handlungsspielräume, die notwendig sind, um den Nichtraucherschutz umzusetzen. Was in den öffentlichen Gebäuden gilt, gilt auch in Museen oder Theatern. Wenn es tatsächlich die Notwendigkeit gibt, dort Raucherräume einzurichten, kann vor Ort reagiert werden.
Wir haben auch für den Flughafen ein umfassendes Verbot aufgenommen. Es gibt schon heute am Flughafen an vielen Stellen technische Vorrichtungen, um das Rauchen nur an diesen Stellen zu ermöglichen.Wir haben klare Signale bekommen, dass man sich auch Raucherkabinen oder abgetrennte Raucherräume vorstellen kann, wie sie an vielen internationalen Flughäfen längst üblich sind. Auch dies haben wir aufgenommen.
Eine solche Regelung haben wir auch für den Hessischen Rundfunk aufgenommen, damit auch diese Anstalt des öffentlichen Rechts dort mit vertreten ist.
Ich glaube, wir tragen mit dem Gesetzentwurf umfassend zum Gesundheitsschutz der Menschen in Hessen unter dem Gesichtspunkt des Nichtraucherschutzes bei. Aber wir sind keinen Weg gegangen, mit dem wir Menschen gängeln, sondern wir wollen miteinander einen Nichtraucherschutz umsetzen.
In vielen Gesprächen auch mit Gaststättenbetreibern ist uns durchaus deutlich geworden,dass man dort gerne eine klare Handhabe hat und nicht unbedingt sagen will – aber das ist sicherlich unterschiedlich –:Wir machen das selbst.
Wir sind den Weg gegangen, in einer großen Verabredung der Bundesländer das so umzusetzen, dass es handhabbar ist, und es ist trotz des Föderalismus sehr einheitlich geschehen. Ich glaube, es ist ein großer Pluspunkt und eine gute Sache, dass der Föderalismus es geschafft hat, sich so abzustimmen, dass es für die Bürgerinnen und Bürger, aber auf der anderen Seite auch für die Betreiber von Gaststätten und anderen Einrichtungen eine große Rechtssicherheit und Vergleichbarkeit gibt, auch unter dem Gesichtspunkt des Wettbewerbs, dass nicht alle Regelungen unterschiedlich sind.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mit uns diese Weichenstellung gehen würden, das Gesetz für den Nichtraucherschutz umzusetzen. Ich denke, wir werden nach einer ausführlichen Anhörung nach der Sommerpause darüber debattieren können. Wenn eine Anhörung nicht gewünscht ist, sind wir selbstverständlich dafür offen, es schnell umzusetzen.
Die Fraktion der SPD geht heute mit ihrem Änderungsantrag so weit, unseren Gesetzentwurf aufzunehmen. Das macht deutlich, dass es sinnvoll war, es im Gesetzgebungsverfahren in der Abstimmung mit allen Verbänden so auszuarbeiten, wie wir es vorgelegt haben, um tatsächlich viele unterschiedliche Institutionen einzubinden und