Protocol of the Session on May 4, 2007

Wir brauchen Planungssicherheit für die Unternehmen, die hier aktiv sind – von der Landwirtschaft über die Ölmühle bis zur Biodieselanlage – weil teilweise Investitionen in mehrfacher Millionenhöhe getätigt werden müssen. Die Landwirte und die Betreiber von Ölmühlen und Biodieselanlagen haben sich auch bei uns in Hessen aktiv an dieser Entwicklung beteiligt. Ich will hier nur eine Firma nennen, das Unternehmen Lurgi, das in Hessen ansässig und im Anlagenbau national und international tätig ist.

Ich möchte hier auch anmerken, dass es durch diese starre Steuerregelung zu Verwerfungen am Markt gekommen ist.Wie eben schon gesagt wurde: Mit der Einführung des Energiesteuergesetzes im Jahre 2006 ist der Rohölpreis gesunken, sodass eine gegenläufige Entwicklung festzustellen war.Das ist mit der Einführung der Steuer auf Biodiesel zusammengetroffen. Damit hat sich der Preisabstand zwischen Biodiesel und fossilem Diesel verringert.

Wir brauchen aber einen Anreiz für den Verbraucher, der die Attraktivität von Biodiesel eben auch an der Preisgestaltung misst. Der Dieselpreis ist inzwischen wieder bei 1,119 c angekommen, sodass die Welt wieder etwas anders aussieht als zu dem Zeitpunkt, als wir ein Schreiben der UFOP bekommen haben, in dem der Dieselpreis von Februar/März angegeben wurde.

Auch die Bundesregierung befasst sich mit dieser Frage. Eine Kleine Anfrage der FDP wurde wie folgt beantwortet: Besonders in der mittelständischen Biodieselbranche werden Befürchtungen hinsichtlich Produktionsbeschränkungen oder -stilllegungen geäußert. Größere Unternehmen können die geringeren Margen eher durch einen höheren Absatz abfangen. – Genau das ist die Frage, über die wir reden müssen. Wie schaffen wir es, kleine und mittelständige Unternehmen am Markt zu halten, um diesen Markt zu nutzen und vor allen Dingen die Wertschöpfung in der Region zu halten?

Die Agrarminister der Länder haben reagiert.Im Bundesrat wurde am 30. März 2007 ein entsprechender Antrag verabschiedet, auch mit den Stimmen Hessens. In dem Antrag wird die Bundesregierung gebeten, die Regelungen betreffend die Förderung des Absatzes einschließlich der Besteuerung reiner Biokraftstoffe angesichts der auftretenden Unterkompensationen unverzüglich zu überprüfen. Außerdem wurde über eine dynamische Anpassung der Steuersätze für Biokraftstoffe sowie über die Erhöhung des Anteils der Beimischung diskutiert.

Wenn wir uns über den Preisabstand von Diesel und Biodiesel unterhalten, ist eine Größenordnung von 10 Cent/l angemessen – 5 Cent dafür, dass die Energiedichte von Biodiesel nicht ganz so hoch ist wie von mineralischem Diesel, und 5 Cent dafür, einen Anreiz zu schaffen, Biotreibstoffe zu nutzen. Wir haben uns auch auf der Agrarministerkonferenz am 20. April im Saarland mit diesem Thema beschäftigt und beschlossen, dass der jährliche Bericht, der im Herbst vorgelegt werden sollte, vorgezogen wird, damit wir eine Diskussionsgrundlage haben und das weitere Vorgehen unter den Ministern abstimmen können.

Hinsichtlich der Vorschläge, die wir von der Bundesregierung erwarten, um eine Steuerbegünstigung für Biokraftstoffe einzuführen, waren wir übereinstimmend der Auffassung, dass ein Preisabstand von 10 Cent/l die Chancen von Biodiesel auf dem Markt langfristig sichern würde.

Meine Damen und Herren, schauen wir uns den dritten Punkt des Antrages der Fraktion der FDP an. Darin wird die Klage beim Bundesverfassungsgericht angesprochen. Wir sind ein Rechtsstaat, und jeder kann gegen eine Entscheidung klagen. Von daher gesehen wird das sicher unumstritten sein.

Für mich ist wichtig, diese Angelegenheit erstens im Auge zu behalten und zweitens in dieser Angelegenheit auch aktiv zu bleiben. Insgesamt müssen wir feststellen, dass es durch die Veränderungen, die wir bei der Förderung der Bioenergie und nicht nur des Biodieselmarktes haben, inzwischen nicht nur Veränderungen, sondern teilweise auch Verwerfungen gibt. Die Märkte müssen sich neu orientieren.

Ich darf nur daran erinnern,dass dadurch,dass wir in Hessen, aber nicht nur in Hessen, einen Markt für Schwachholz aufgebaut haben, der Absatz an Pellets und Holzhackschnitzel nach oben gegangen ist. Die Spanplattenhersteller haben mir geschrieben, dass das Programm sofort eingestellt werden soll, da die Preise zu weit nach oben gingen. Ich denke, dass sich diese Dinge in den nächsten Jahren regeln werden.

Ich nenne Ihnen sechs Punkte. Die jetzigen Rohölpreise gleichen den Steuernachteil aus. Ich gehe davon aus, dass es im Augenblick sogar eine Unterkompensation gibt, wenn neu gerechnet würde. Ich gebe zu, dass die Besteuerung zu Verwerfungen am Markt geführt hat.

Nächster Punkt. Die Diskussion, die zweite Stufe zumindest auszusetzen, wird unterstützt.

Zumindest die Hersteller in Hessen bleiben am Markt. Wir haben Hersteller in Kaufungen und in Frankfurt. Eben wurde über Importe von Raps aus der Ukraine gesprochen. Das wurde auch schon in den letzten Jahren getätigt, zumindest bei einem der beiden Unternehmen. Meine Damen und Herren, ich sage ganz eindeutig:Wo in der Ukraine Raps angebaut wird, kann kein Weizen angebaut werden. Die Weizenpreise sind im vergangenen Jahr um 40 % gestiegen. Das hat zugegebenermaßen nicht nur etwas damit zu tun gehabt.

Sicher sollten wir das Augenmerk auf den Mittelstand und die kleineren Unternehmen richten. Aber ein Ministerkollege aus den neuen Bundesländern, der nicht meiner Partei angehört hat, hat gesagt: „In unserem Land wird protestiert und ständig weiter gebaut.“ Auch das sollte man nicht ganz aus dem Auge verlieren, weil dort vielleicht auch die Chancen für die Zukunft gesehen werden.

Ich bin auch der Meinung, dass wir darüber diskutieren müssen – nächster Punkt –, die Beimischung schneller zu erhöhen, um diesen Markt abzusichern. Meine Damen und Herren,das wird sicher auch ein Thema unseres Fachkongresses am 1. Juni in Frankfurt sein.Wir können dann über dieses Thema diskutieren. Ich hoffe, dass wir damit einen Schritt weiterkommen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank,Herr Minister Dietzel.– Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Es wird vorgeschlagen, die drei Anträge an den Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.

Dann komme ich zum nächsten Tagesordnungspunkt, den Tagesordnungspunkt 9:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Gesetz zur Ausführung des BundesBodenschutzgesetzes und zur Altlastensanierung (Hessi- sches Altlasten- und Bodenschutzgesetz – HAlt- BodSchG) – Drucks. 16/7240 –

Herr Minister hat das Wort zur Einbringung. Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir als Hessische Landesregierung legen Ihnen heute einen Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und zur Altlastensanierung vor. Wenn ich aus dem Regierungsprogramm aus dem Jahre 2003 zitieren darf; die Überschrift lautet: „Altlastensanierung und vorsorgenden Bodenschutz voranbringen“.

Die zügige Altlastensanierung wird auf dem bisherigen Niveau fortgesetzt mit dem Ziel,den Umweltund Gesundheitsschutz zu steigern und Investitionshemmnisse zu beseitigen. Ein Ausführungsgesetz zum Bundes-Bodenschutzgesetz soll erarbeitet werden.

Beim Bodenschutz in Hessen können wir in den letzten Jahren große Erfolge vorweisen. Vor allem die Altlastensanierung ist für uns ein großer umweltpolitischer Schwerpunkt. Die Projekte, die wir in den letzten Jahren durchgezogen haben und noch durchziehen, sind ein großer Erfolg. Die Sanierung der Rüstungsaltlast in Hessisch Lichtenau wird im Jahre 2008 beendet sein. Die Tri-Halde in Stadtallendorf, der Farbenpark Vossen in Bad Homburg, der Pionierpark in Mühlheim und das Pintsch-Gelände in Hanau wurden meiner Meinung nach in hervorragender Weise saniert, sodass das Grundwasser jetzt nicht mehr gefährdet wird.

Ich möchte noch eines anmerken. Oft wird darüber diskutiert, ob so viel Geld in die Sanierung der Altlasten gesteckt werden muss. Die Altlast in Hessisch Lichtenau ist 1943 in das Grundwasser durchgebrochen. Wir sind noch heute am Reinigen. Die Reinigungsarbeiten werden sicher noch zehn oder zwanzig Jahre dauern. Dass wir auch den Grundwasserschutz im Blick hatten, zeigt z. B. die Sanierung der Tri-Halde in Stadtallendorf. Unter der TriHalde lagen 40 % des gesamten oberhessischen Wassers. Deswegen war es dringend notwendig, diese Sanierung voranzutreiben.

Wir sind auch international mit dem Phoenix Award ausgezeichnet worden oder – ich soll deutsch reden – mit dem Altlasten-Oscar, den wir für die Sanierung des Pionierparks in Mühlheim bekommen haben.

(Zuruf der Abg. Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

Meine Damen und Herren, ich denke, dass es außerdem wichtig ist, dass wir die Altlast in Lampertheim bis zum Jahre 2010 saniert haben. Das ist eine Altlast, auf der 125 Wohnhäuser stehen. Es ist auch wichtig, dass wir die kommunalen Altablagerungen und vor allem die Gaswerkstandorte ins Visier genommen haben.Wir haben ein Abschlussprogramm auf den Weg gebracht, nachdem wir diese kommunalen Altlasten bis zum Jahre 2015 beseitigen wollen.

Zur Größenordnung. 600 Millionen c wurden in die Altlastensanierung investiert.

(Zuruf der Abg. Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Im Augenblick stehen im Haushalt 28,5 Millionen c. Wenn jemand kritisiert, dass diese Zahl von zugegebenermaßen 14 Millionen c zurückgegangen ist: Wir haben in Hessen Boden gutgemacht.Das heißt,wir sind erfolgreich in der Altlastensanierung gewesen, sodass wir mit diesem Geld auskommen. Ich gehe davon aus, dass wir die Summe in den nächsten Jahren, wenn die großen Altlasten saniert werden, noch weiter nach unten fahren können.

Bei der Diskussion über Bodenschutz sind zwei Aufgaben zu beachten – zum einen die Nachsorge, über die ich gerade gesprochen habe, also die Altlastensanierung, und zum anderen die Vorsorge. Wenn wir uns über Boden, Wasser und Luft unterhalten: Das sind unersetzbare Lebensgrundlagen für Menschen, Tiere und Pflanzen. Das wollen wir auch unterstützen. Denn wir wollen ein gesundes Grundwasser, einen gesunden Boden und gesunde landwirtschaftliche Produkte. Diese Funktionen müssen wir auch in Zukunft sichern.

Bodenschutz ist eine Querschnittsmaterie. Das wird bei der Durcharbeitung des Gesetzentwurfes klar, da es immer wieder Querverweise in die Abfallwirtschaft, zu Bioabfällen, Klärschlamm, in das Bergrecht, den Naturschutz und das Wasserrecht gibt.

Vor allem wird das Bundes-Bodenschutzgesetz grundsätzlich umgesetzt. Wir sagen eindeutig: Wir setzen das Bundesrecht in Hessen 1 : 1 um. Wir haben diesen Gesetzentwurf gut vorbereitet.Die Leitlinien waren,dass wir die bewährten Regelungen beibehalten haben und entbehrliche Regelungen gestrichen wurden. Es wurden sichere Rechtsgrundlagen geschaffen. Der Vollzug des Bundesrechts wird erleichtert. Das neue Gesetz enthält Regelungen zum vorsorgenden Bodenschutz, zur Gefahrenabwehr, zur Sanierung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen, zu flächenhaften Bodenveränderungen und zum Umgang mit Informationen über den Bodenschutz insgesamt.

Meine Damen und Herren, bewährte Regelungen bleiben erhalten. Der Flächenverbrauch soll zurückgefahren oder zumindest insgesamt reduziert werden, sodass der Verlust der natürlichen Bodenfunktion verhindert werden kann. Flächenhafte Schadstoffbelastungen sollen erfasst werden. Wir wollen Hessen nicht unter eine Käseglocke stellen. Aber ich denke, dass die Informationen gesammelt werden müssen. Wir haben vor allem Regelungen zu der Zuständigkeit von Behörden, den Pflichten von Verantwortlichen, Sachverständigen und Untersuchungsstellen sowie rechtstechnisch notwendigen Regelungen getroffen.

Herr Minister, der freundliche Hinweis: Die Redezeit, die für die Fraktionen vereinbart wurde, ist abgelaufen.

Der letzte Satz. Wir haben dieses Gesetz um 23 Paragrafen reduziert. Wir haben den Gesetzentwurf also sehr knapp gehalten. Wir haben uns auf das Notwendige beschränkt. Wir haben zwei alte Gesetze und eine Verordnung außer Kraft gesetzt. Ich bitte, positiv mit diesem Gesetzentwurf zu verfahren.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister, für die Einbringung. – Die erste Wortmeldung ist von Frau Kollegin Apel für die CDU-Fraktion.

Frau Vizepräsidentin, meine Damen und Herren! Mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz von 1998 wurde geregelt, dass die Länder weitere Festlegungen treffen können. Die Hessische Landesregierung hat im Regierungsprogramm von 2003 festgelegt,dass bis zum Jahre 2008 ein Ausführungsgesetz zum Bundes-Bodenschutzgesetz erarbeitet werden soll.

Mit der heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfes macht die Hessische Landesregierung deutlich, welche Bedeutung wir dem Boden als dritter – neben Luft und Wasser – der natürlichen, nicht vermehrbaren und kaum erneuerbaren Lebensgrundlage einräumen. So wurden die bewährten hessischen Regelungen für Altlasten integriert und darüber hinaus um weitergehende Vorgaben zum Schutz des Bodens ergänzt, wo das Bundesrecht keine Vorgaben macht.

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf werden sichere Rechtsgrundlagen für den Bodenschutz geschaffen und der Vollzug des geltenden Bundesrechts erleichtert. Wir werden damit unseren erfolgreichen Weg im Bodenschutz fortsetzen, den wir seit Jahren eingeschlagen haben.

Minister Dietzel hat eben schlaglichtartig die herausragenden Beispiele hessischer Altlastensanierung hervorgehoben.Wir werden diesen Weg in den nächsten Jahren mit diesem Erfolg fortsetzen.

Als erstes Bundesland haben wir bei dem vorsorgenden Bodenschutz mit der im Jahre 2005 in Kraft getretenen Kompensationsverordnung bei der Kompensation von Eingriffen flächensparende Maßnahmen vorgeschrieben, um wertvolle landwirtschaftliche Böden zu schonen. Meine Damen und Herren, in dieser Verordnung wird darüber hinaus die Entsiegelung von Industriebrachen zum ersten Mal als vollwertige Kompensationsmaßnahme anerkannt,um ehedem versiegelte Flächen der Natur wieder zurückzugeben und gerade in Ballungszentren neue Naturerlebnisse zu schaffen.

Wir haben 2004 in der neuen Dachrichtlinie für die Dorferneuerung geregelt, dass kein Ort als Dorferneuerungsschwerpunkt anerkannt wird, wenn während der Dorferneuerungsmaßnahme ein neues Baugebiet außerhalb der

bisherigen Ortslage ausgewiesen wird. Auch dies ist geschehen, um wertvolle Böden zu schonen.

Neben all diesen gesetzlichen Vorschriften ist natürlich auch das von besonderem Interesse, was einer Landesregierung außer Absichtsbekundungen in Programmen oder Gesetzen der Schutz des Bodens tatsächlich wert ist. Auch hier lohnt ein Blick in den Landeshaushalt. Während der Bodenschutz der rot-grünen Vorgängerregierung von 1991 bis 1998 lediglich 220 Millionen c wert war, haben wir von 1999 bis 2005 diese Mittel um die Hälfte aufgestockt, nämlich auf insgesamt 321 Millionen c.

Für die Sanierung gewerblicher Altlasten sind im laufenden Haushalt 28,5 Millionen c eingestellt, um zu erreichen, dass bis spätestens 2010 alle großen und bisher bekannten gewerblichen Flächen saniert werden. Mit den ebenfalls im laufenden Haushalt eingestellten 50 Millionen c für ein Abschlussprogramm helfen wir den Kommunen, bis spätestens 2015 alle Altlasten in ihrer Verantwortung vollständig zu beseitigen.

Mit einem soliden Gesetzgebungsverfahren und einer solide finanzierten Rekordbeteiligung machen wir deutlich, dass für uns der Schutz des Bodens neben Luft und Wasser allerhöchste Priorität genießt. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Apel. – Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Hammann für das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Da kann man nur sagen: na, endlich.