Protocol of the Session on May 3, 2007

(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Genau das ist der Punkt!)

weil es kein anderes Gremium gibt, das darüber entscheiden kann.

Meine Damen und Herren gerade von den GRÜNEN,Sie sind ja immer die gewesen, die, wenn es um Diätenerhöhung gegangen ist, ganz laut geschrien haben. Ich sage Ihnen sehr deutlich, aber auch sehr freundschaftlich: Ich habe bis heute nicht erlebt, dass einer der GRÜNEN-Abgeordneten gesagt hat: Auf diese Diätenerhöhung von – was weiß ich – 1, 2 % verzichte ich und gebe sie an irgendeine Organisation weiter.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, wir müssen uns davor hüten – das möchte ich in meinen einleitenden Worten auch für mich sagen; ich will nicht versuchen, jetzt bei diesem Thema auf den Putz zu hauen;dazu ist das Thema zu wichtig –, uns als Politiker durch Opportunismus und andere Dinge in einen Verruf zu bringen, den wir nicht verdient haben.

Meine Damen und Herren von den GRÜNEN, Ihr Modell hört sich bei erster Betrachtung gut an. Aber es ist eine Mogelpackung.

(Beifall bei der CDU)

Ich werde Ihnen auch sagen, warum. Der Gesetzentwurf der GRÜNEN führt unseres Erachtens zu unvertretbaren Luxuspensionen, die mit Anstand nicht durchsetzbar und übrigens auch verfassungsrechtlich nicht haltbar sind.

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP):War NordrheinWestfalen unanständig?)

Herr Al-Wazir, die steuerfinanzierte Zahlung einer Altersentschädigung von 1.500 c monatlich führt im Ergebnis zu Renten – wir haben Ihnen die Berechnungen vorgelegt –, auch bei den 20 Jahren, die Sie angesprochen haben, von über 7.000 c,

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Alles falsch!)

auch wenn die Kappung nach 20 Jahren erfolgt. Sie sind ja jetzt schon zurückgerudert. In Ihren ersten Überlegungen hatten Sie gesagt, es wird bezahlt bis anno Tobak, solange man im Landtag ist. Jetzt sind Sie schon wieder zurückgegangen. Man merkt, Sie haben erkannt, dass Ihr System Luxuspensionen fördert.

Zweiter Punkt. Ihr Modell hat einen ganz eklatanten Fehler gegenüber dem bisherigen Modell.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist das ein Luxusmodell in NordrheinWestfalen?)

Die Rentenzahlungen, die Sie mit dem privaten Modell machen wollen,

(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Das ist ja gar nicht privat!)

erfolgen anrechnungs- und kappungsfrei. Das heißt, man kann auch noch Rentenansprüche aus anderer beruflicher Tätigkeit zusätzlich haben. Sie wissen selbst, dass unser jetziges System dies nicht ermöglicht unter Berücksichtigung der Kappungsgrenzen.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bei privaten Renten kappt auch jetzt niemand!)

Meine Damen und Herren, bei dem 1.500-c-Modell könnte man nun hingehen und einem zukünftigen Abgeordneten der 17. Wahlperiode raten, schon während seiner Mandatszeit einen einträglichen Beruf auf Kosten des Mandats auszuüben, um weitere Versorgung aufzubauen, damit er sie in Addition zu dem bekommt, was der Landtag nach dem 1.500-c-Modell zahlt.

(Beifall bei der CDU)

Außerdem wissen Sie selbst – das werden Sie nicht widerlegen können –, dass Ihr Altersversorgungsmodell vor allen Dingen für junge Berufsanfänger unter den Abgeordneten interessant ist. Ein Abgeordneter, der erst mit 50 oder 55 Jahren in den Landtag kommt, hat durch die fehlende Kapitalisierung der Zahlungen praktisch nichts.

(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Solche Abgeordnete gibt es im Landtag gar nicht!)

Das bedeutet im Endeffekt, dass wir hier im Landtag nicht mehr das System haben: gleiche Altersversorgung für gleiche Zeit.

(Zuruf der Abg. Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

Weiterhin wissen Sie, dass sich durch den Wegfall der Kappungsgrenzen – Frau Wagner, das gilt auch für Sie – die Altersstruktur und vor allem die Berufsstruktur des Landtags verändern werden, weil Beamte – wir haben 41 % hier im Parlament sitzen – sich das voll auf ihre landtägliche Altersversorgung anrechen lassen müssen, was sie als Beamtenversorgung bekommen. Die würden das nach Ihrem Modell als Zuckerle dazukriegen.

Herr Al-Wazir, Sie haben das Thema Nordrhein-Westfalen angesprochen. Es ist klar, warum sich keiner der Abgeordneten in Nordrhein-Westfalen bei der Wahlmöglichkeit für die Veränderung ausgesprochen hat, weil – das wissen Sie selbst, wenn Sie in Nordrhein-Westfalen gewesen sind – sie ansonsten auf die Hälfte ihrer bisher erworbenen Altersversorgungsansprüche hätten verzichten müssen, wenn sie in die nächste Legislaturperiode gingen.

Meine Damen und Herren, wir sehen in Ihrem Modell nicht den richtigen Weg, weil eine funktionierende und ausgewogene Repräsentanz der hessischen Bevölkerung im Hessischen Landtag dadurch nicht mehr gewährleistet wäre.

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Haben wir die denn jetzt?)

Wir halten diesen Gesetzentwurf für nicht richtig. – Ich will mir erlauben, im Einzelnen noch auf einiges einzugehen. Der jetzt von Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf ist für den Steuerzahler teurer. Ich will Ihnen das sehr deutlich machen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zuruf der Abg. Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN))

Nach dem Gesetz erfolgt die Auszahlung der sogenannten Altersvorsorgeentschädigung direkt an die benannte Versicherung. Sie wissen genauso wie der Bund der Steuerzahler, der das komischerweise auch nicht genau wissen will,dass der Betrag nicht der Grundentschädigung unterliegt und damit auch nicht dem regulären Einkommensteuersatz. Es gibt Steuerausfälle für den Staat, weil entsprechende Absetzungen gemacht werden könnten.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das stimmt doch nicht! – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie können nicht mehr absetzen, als Sie bezahlen! Das verrechnet sich!)

Es sind über 800.000 c im Jahr an Steuerausfällen. – Hinzu kommt, dass die 1.500 c derzeit ausgezahlt werden und nicht erst dann, wenn ein Abgeordneter 60 Jahre oder älter ist. Es werden entsprechende Zins- und Zinseszinsverluste entstehen, die man ehrlicherweise bei einer Vollkostenrechnung – Herr Al-Wazir, Sie reden hier von Transparenz – mit einrechnen muss. Wenn Sie das machen, dann werden Sie sehen: Es wird teurer.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Falsch!)

Ich sage Ihnen – auch gerichtet an den Bund der Steuerzahler –: Wir haben unsere Berechnungen allen, der Presse,dem Bund der Steuerzahler zur Verfügung gestellt.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nur waren die Berechnungen falsch, Herr Kollege!)

Wir haben den Bund der Steuerzahler auch gebeten, uns eine Stellungnahme zu geben. Meine Damen und Herren, es wird Sie nicht verwundern, dass bis zum heutigen Tage bei mir auf dem Schreibtisch keine Stellungnahme dazu eingegangen ist.

(Zuruf von der CDU:Aha!)

Einen letzten Punkt will ich ansprechen. Teile Ihres Gesetzentwurfs sind nach unserer Meinung verfassungswidrig und handwerklich schlecht gemacht. Sie sagten in der Pressekonferenz, Sie wollten die jetzigen Versorgungsan

sprüche auf 71,75 % kappen, und zwar für Abgeordnete, die das schon haben, oder für Abgeordnete, die schon im Parlament sind. Aber erklären Sie mir, wo die Gerechtigkeit und damit im Endeffekt auch die Verfassungsgemäßheit ist, dass Abgeordnete der 17. Wahlperiode, die demnächst ins Parlament kommen,nach Ihrem Gesetzentwurf diese Kappung nicht haben. Sie müssen an Ihrem Gesetzentwurf noch etwas nachbessern, um diese Ungleichbehandlung der Abgeordneten abzuschaffen und Ihren Gesetzentwurf verfassungsgemäß zu machen. – Das sind handwerkliche Sachen, Herr Al-Wazir. Schauen Sie einmal § 40 Abs. 5 und 6 an. Da sind noch nicht einmal die Verweisungen richtig.

Meine Damen und Herren, in dem Gesetzentwurf der GRÜNEN, mit dem wir uns heute beschäftigen, sind auch keine Regelungen getroffen worden, was mit Abgeordneten passiert, die ausscheiden und möglicherweise – das ist in einer Demokratie möglich – in irgendeiner späteren Wahlperiode wieder hereinkommen. Darauf gibt Ihr Gesetzentwurf keine Antwort.

CDU und SPD haben von Anfang an alle Berechnungen öffentlich gemacht und auch dem Bund der Steuerzahler zur Verfügung gestellt. Wir haben gesagt, dass wir keine öffentliche Anhörung machen wollen, wenn es nur um eine Veränderung des allen bekannten bisherigen Systems geht. Eine schriftliche Anhörung reicht dazu aus.

(Zuruf der Abg. Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

Sie haben jetzt einen weiteren Gesetzentwurf eingebracht.Wir sperren uns in keiner Weise, wenn zwei Alternativvorschläge auf dem Tisch liegen, einer öffentlichen Anhörung entgegenzusehen.

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Endlich!)

Nicht „endlich“. Sie haben doch gar keinen eigenen Gesetzentwurf eingebracht, Frau Wagner.

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Im Ältestenrat haben Sie sich noch gesperrt!)

Weil es nur um den bestehenden Gesetzentwurf ging. – Wir werden uns nicht gegen eine öffentliche Anhörung sträuben. Ein transparenter Diskussionsprozess gehört dazu, in öffentlicher Sitzung des Ältestenrats und auch in einer Sachverständigenanhörung. Damit haben wir keine Probleme.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend sagen: Das Modell von CDU und SPD ist kostengünstiger und gerechter, und es dient einer ausgewogenen Parlamentsstruktur. Ich will die Eckpunkte nennen: Erhöhung der Mindestzugehörigkeit um zwei auf acht Jahre, um überhaupt einen Anspruch zu erhalten,Erhöhung der Zugehörigkeitsdauer zur Erreichung des Maximalanspruchs um zwei auf 24 Jahre, Erhöhung des Pensionseintrittsalters auf 60 Jahre – das entspricht übrigens dem durchschnittlichen Renteneintrittsalter in Deutschland –,

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dort aber mit Abschlägen!)

insgesamt eine Reduzierung um bis zu 20 %, Erhaltung der Kappungs- und Anrechnungsgrenzen. Das Ergebnis wird eine ausgewogene Alters- und Berufsstruktur im Landtag sein sowie gleiche Pensionshöhe für gleiche Mandatszeit. – Vielen Dank.