Das ist blanker Unsinn. Das kann jeder verstehen. Nehmen Sie einfach den Sexualstraftäter.In aller Regel ist das ein Wiederholungstäter. Wenn so jemand durch eine DNA-Analyse enttarnt wird, dann haben wir nicht nur eine zurückliegende Tat aufgeklärt,sondern indem wir ihn aus dem Verkehr ziehen,sorgen wir auch dafür,dass keine weiteren Menschen Opfer dieses Sexualstraftäters werden. Und das ist Prävention.
Wenn das Entdeckungsrisiko eines möglichen Täters steigt, dann ist natürlich präventiv dafür gesorgt, dass er möglichst von seiner Tat ablässt.
Vorletzte Bemerkung. Herr Kollege Hahn, ich will ausdrücklich sagen, ich verstehe Ihre Position.Wir sind nicht auseinander, wenn es um die Frage geht, ob eine DNAAnalyse das Gleiche ist wie der klassische Fingerabdruck. Das ist es nicht.
Darüber braucht niemand ernsthaft zu streiten. Ich bin aber nachdrücklich der Auffassung, dass wir die polizeiliche Arbeit, ihre gesetzlichen Grundlagen und die Eingriffsmöglichkeiten bei der DNA-Analyse genauso gestalten sollten wie beim Fingerabdruck.
Genau das bleibt auf der politischen Agenda. Meine Damen und Herren, ich bin außergewöhnlich zuversichtlich, wenn ich einmal auf die letzten sechs Jahre zurückblicke. Als wir das im Jahr 2000 entschieden haben, haben es Rot und Grün heftig bekämpft, manch anderer auch. Heute wird – in einer Form der Geschichtsklitterung, aber
Hessen ist außergewöhnlich gut, aber wir wollen noch besser werden. Herr Kollege Rudolph, zu ihrem Standardrepertoir: in diesem Bereich haben wir im vergangenen Jahr und in diesem Jahr allein beim Landeskriminalamt 21 neue Fachkräfte eingestellt. Wir haben 4 Millionen c für diese Untersuchungen, und wir werden jetzt den neuen Labortrakt beim Landeskriminalamt für rund 20 Millionen c errichten. Das sind gewaltige Investitionen. Die gibt es so in anderen Ländern nicht.
Dieser Erfolg ist kein Zufall.Er ist das Ergebnis einer entscheidenden, politisch richtigen Weichenstellung und hervorragender fachlicher Arbeit. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, es gibt keine weiteren Wortmeldungen mehr.Damit ist Tagesordnungspunkt 51, die Aktuelle Stunde, besprochen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) – Drucks. 16/6763 –
Der Gesetzentwurf wird vom Innenminister eingebracht. Die Fraktionen haben dann zehn Minuten Redezeit. Bitte sehr, Herr Innenminister.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für die Landesregierung bringe ich ein neues Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungsrecht ein.
Das Ganze geht ursprünglich auf eine Initiative der FDPFraktion und auch eine des Innenausschusses des Hessischen Landtags zurück, der nach einer Anhörung seinerzeit die Landesregierung beauftragt hat, eine gesetzliche Neufassung vorzulegen.
Im Kern geht es um drei Punkte: Diese Regelungen sollten unter dem Stichwort Entbürokratisierung modernisiert werden. Es sollte versucht werden, auf veränderte Kulturvorstellungen einzugehen. Zum Dritten sollte ein möglichst ausgewogener Kompromiss teilweise sehr heterogener Vorstellungen gefunden werden.
Meine Damen und Herren, ich will das an einigen Beispielen demonstrieren. Ich glaube, den ersten Auftrag – Entbürokratisierung – erledigt dieser Gesetzentwurf sehr gelungen. Bisher sind die Rechtsgrundlagen, sowohl für das Friedhofs- als auch für das Bestattungsrecht, außergewöhnlich zersplittert. Manche Rechtsgrundlagen reichen bis in die Anfänge des vergangenen Jahrhunderts zurück. Sie werden sehen, wir haben aus vier Gesetzen und Verordnungen und einer Fülle von Genehmigungsvorbehalten usw. ein einziges Gesetz gemacht.
Aber wir haben es nicht nur schlicht zusammengefasst, sondern eine Fülle von Genehmigungen, Zustimmungsvorbehalte verschiedenster Behörden entfällt.Das ist eine nachhaltige Entschlackung, eine deutliche Straffung und letztlich das Ergebnis der Überzeugung, dass es einer
Die Umsetzung eines modernen und entbürokratisierten Friedhofsrechts hat meines Erachtens seine Grenze dort, wo wir die Grundlagen unserer christlich-abendländischen Bestattungskultur nicht aus den Augen verlieren dürfen. Ich weiß sehr wohl, dass namentlich eine Fraktion dieses Hauses den Satz geprägt hat: Die Freiheit des Menschen endet nicht im Tod. – Dem stimme ich ausdrücklich zu.Trotzdem bin ich der Auffassung, dass wir gemeinsame Überzeugungen haben, wonach es nicht beliebig ist, wie wir mit Tod,Trauer und Erinnerung umgehen.
Ich trage Ihnen an drei Beispielen vor, wie dieser Gesetzentwurf versucht, bei der Bestattungskultur Spielraum für persönliche Wünsche und deren Umsetzung durch Kommunen zu ermöglichen, indem er einen er einen klugen gesetzlichen Rahmen vorgibt.
Wir haben uns ausdrücklich dafür entschieden, den Friedhofszwang beizubehalten. Ich bin nicht der Auffassung, es sei richtig, sowohl die Erd- als auch die Urnenbestattung gänzlich freizugeben. Es gibt solche Forderungen. Ich halte die nicht für berechtigt. Deshalb sieht dieser Gesetzentwurf die generelle Beibehaltung des Friedhofszwangs vor. Das gilt ausdrücklich auch für die Bestattung von Urnen.
Ich will ein zweites Beispiel anführen. Da geht es um die Gestaltung von Friedhöfen. In meiner Arbeit habe ich eine Unzahl von Bürgerzuschriften erhalten. Denen kann man entnehmen, dass es die Bürger außerordentlich bewegt, wie Gräber konkret gestaltet werden können. Nach bisheriger Rechtstradition unterliegt dies der kommunalen Satzungsgestaltung. Das sind die berühmten Friedhofssatzungen der Kommunen. Hier war die Grundentscheidung zu treffen: Schreiben wir den Kommunen sehr detailliert vor, wie sie alles und jedes auf einem solchen Friedhof gestalten? Oder belassen wir es bei der kommunalen Selbstständigkeit, die hinreichend Freiheit gibt, setzen aber einen gesetzlichen Rahmen?
Für die Landesregierung habe ich hier ausdrücklich vorzutragen, dass sie der Auffassung ist, die kommunale Gestaltungsfreiheit bleibt erhalten – allerdings in gesetzlichem Rahmen. Hier gibt es ein Stichwort, das in dieser Debatte immer wieder fällt und große Aufmerksamkeit erheischt, auch wenn es zahlenmäßig eher geringe Bedeutung hat. Es stellt aber ein grundsätzliches Problem dar. Es geht um das Stichwort Friedwälder.
Dieser Entwurf und die Regelung dazu gehen davon aus, dass es nicht um die Frage geht, ob solche „Friedwälder“ angelegt werden können oder nicht, sondern die Frage entscheidend ist, wie sie auszusehen haben.
Dieser Entwurf legt ausdrücklich Wert darauf, dass es dabei bleibt: Der Friedhof ist ein Ort der Trauer und des Gedenkens.Deshalb muss ein Friedhof – und zwar gleichviel, unter welcher Flagge er läuft,und gleichviel,durch welche Besonderheiten er sich auszeichnet – auch als Friedhof erkennbar sein.Eine praktische Lösung dafür versuchen wir gemeinsam mit den Kommunen. Dieser Gesetzentwurf sieht ausdrücklich vor, dass das beendet wird, was derzeit mancherorts versucht wird.
Meine Damen und Herren, ich habe viel Verständnis, wenn die Kommunen versuchen, ihren Gemeindewald ökonomisch besser zu nutzen. Die ökonomischen Interessen der Gemeinden sind aber das eine – die Einbettung in
Deshalb muss man das gegeneinander ab- und auswägen. Das Ergebnis werden Sie in diesem Entwurf finden: die Verpflichtung zur Aufstellung eines Bebauungsplans. Der Bebauungsplan gibt den Kommunen die Möglichkeit, konkret zwischen allen Gesichtspunkten abzuwägen: die Grundbedingungen, die ich Ihnen gerade vorgetragen habe – als Friedhof erkennbar –, den Naturschutz, den Wasserschutz und den Verkehr.
All das ist bei der Aufstellung eines Bebauungsplans abzuwägen. Die Vorgabe, dass ein Bebauungsplan gemacht werden muss, sichert darüber hinaus die breite Beteiligung der jeweiligen gemeindlichen Gremien. Im Bebauungsplanrecht gibt es überhaupt keinen Zweifel darüber, dass die Kommunen hinreichend Erfahrung und Kreativität besitzen, um den unterschiedlichen Interessen gerecht zu werden. Im Ergebnis geht es also nicht um das Ob, sondern um das Wie. Das Wie ist nicht beliebig in Form von Verträgen zu gestalten, sondern es ist durch kommunale Satzungen zu regeln. Ich bin sicher, wir werden in den Ausschussberatungen noch eine Reihe von Gelegenheiten haben, uns auszutauschen.
Ich will beispielhaft auf einen dritten Punkt eingehen.Insbesondere die Mitglieder des Petitionsausschusses hatten in der Vergangenheit immer wieder mit dem Problem zu tun, wie mit tot geborenen Kindern und mit Föten umgegangen werden soll. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass das Verfahren, das in der Vergangenheit angewendet wurde und das teilweise zu beklagen war, nicht mehr angemessen ist. Ich bin der Auffassung, dass wir tot geborene Kinder und Föten nicht als Sondermüll oder Ähnliches entsorgen sollten, sondern wir sind der Überzeugung, dass Tot- und Fehlgeburten grundsätzlich zu bestatten sind, entweder auf Verlangen der Eltern als Einzelbestattung oder, wenn die Eltern dies nicht tun wollen, in Form einer angemessenen Sammelbestattung.
Ich bin der Überzeugung, dass auch und gerade die Eltern von Kindern, die tot geboren werden, oder von Föten die Möglichkeit haben müssen, sich in angemessener Weise an ihr Kind erinnern zu können, trauern zu können, und nicht mit der Vorstellung leben zu müssen, dass man das tot geborene Kind bzw. den Fötus irgendwie entsorgt hat.
Ich habe drei Beispiele herausgegriffen, von denen wir glauben, dem Anliegen des Ausschusses entsprochen zu haben.Wir haben einen Kompromiss zwischen der Erweiterung persönlicher Vorstellungen und der Beibehaltung unserer grundsätzlichen Bestattungskultur gefunden, die kommunale Selbstständigkeit,eingebunden in den gesetzlichem Rahmen, gestärkt und letztlich ein Gesetzeswerk geschaffen, das deutlich schlanker ist als das bisherige Bestattungsrecht.Wir haben Ihnen ein neues Friedhofs- und Bestattungsrecht vorgelegt, das aus meiner Sicht Zustimmung verdient. Ich bin sicher, wir können auf viele Aspekte im Ausschuss noch zurückkommen. Ich bitte das Haus um Zustimmung.
Vielen Dank, Herr Minister. – Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Frau Kollegin Hofmeyer, SPD-Fraktion.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister, wir haben in der Tat auf diesen Gesetzentwurf schon etwas länger gewartet. Das haben wir bereits in mehren Sitzungen des Innenausschusses diskutiert.Der einstimmig gefasste Beschluss des Innenausschusses, der besagt, dass die Landesregierung aufgefordert wird, „baldmöglichst“ einen Gesetzentwurf vorzulegen, ist auf den Monat genau zwei Jahre alt.
Herr Minister, das zeugt auch davon, dass unsere Forderungen nach neuen Regelungen und nach einer Zusammenfassung der Regelungen richtig waren, denn wir hatten es bisher mit einer sehr unübersichtlichen Gesetzeslage zu tun. Wir sprechen von zwei Gesetzen aus den Jahren 1934 und 1965, von Verordnungen aus den Jahren 1938 und 1964 sowie vielen Einzelerlassen und Regelungen, z. B. zur Seebestattung. Von daher gesehen war es dringend notwendig, an eine Novellierung heranzugehen.
Ein Friedhofs- und Bestattungsgesetz behandelt ein sensibles Thema. Ethische Gesichtspunkte müssen beachtet werden, und Änderungen sind in der Tat mit Augenmaß vorzunehmen. Dennoch haben wir auf eine veränderte Bestattungskultur zu reagieren. Wir hätten das, das sei hier kritisch angemerkt, schon viel früher tun müssen. Die Zahl der Feuerbestattungen, um nur eine Entwicklung aufzuzeigen, mit der wir zu tun haben, hat sich wie folgt entwickelt: Im Jahre 1950 waren nur ca. 7 % der Bestattungen Urnenbestattungen. Heute sind es ca. 30 %. Das ist regional sehr unterschiedlich. In ostdeutschen Städten beträgt der Anteil der Urnenbestattungen zwischen 70 und 100 %.
Herr Minister, Sie und die Mehrheitsfraktion haben sich lange gegen eine Neuordnung gewehrt. Ihr Hinweis, dies habe einzig und allein mit Satzungsproblemen zu tun, ist in der Anhörung, die auf der Grundlage eines Antrags der FDP-Fraktion durchgeführt wurde, widerlegt worden.