Protocol of the Session on January 31, 2007

Meine Damen und Herren, wenn es die GRÜNEN mit ihrem Gesetzentwurf ernst gemeint hätten, dann hätten sie sich zeitlich dort eingebettet, wo die FDP oder die Landesregierung mit ihrem Gesetzentwurf an die Öffentlichkeit getreten ist. So ist das aus unserer Sicht eine Mogelpackung und soll davon ablenken, dass die GRÜNEN im eigentlichen Sinne kein Konzept haben.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): So ist es!)

Meine Damen und Herren, wir wollen die Vorteile der Sparkassen nicht beiseite wischen.Wir wollen die Vorteile der Sparkassen, die diese den Bürgern und Unternehmen bieten, nicht nur erhalten, wie Sie eben gesagt haben, gnädige Frau, sondern wir wollen diese Vorteile mit unserem Sparkassengesetz ausbauen und für die Zukunft absichern.

Das ist das Ziel der CDU-Landtagsfraktion, und das ist auch das Ziel der Landesregierung mit diesem Gesetzentwurf, weil wir der Auffassung sind, dass sich in einem sich rasant verändernden globalen Markt des Bankenwesens auch auf der Landesebene, auf der regionalen Ebene der Sparkassen und deren Institutionen einiges tun muss und wir als Gesetzgeber Verantwortung dafür tragen, dass die Sparkassen in diesem globalen Wettbewerb und bei dieser dramatischen Veränderung nicht ins Hintertreffen geraten und sich nachher nicht zu Formen und Organisationslösungen zusammenführen können, die ihnen nichts nutzen, sondern die sie dann behindern.

Wenn auch der grüne Entwurf einige Regelungen beinhaltet, die ebenfalls im Entwurf der Landesregierung zu

finden sind, heißt es doch, wesentliche Optionen zur Erhaltung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassenfamilie sind im grünen Entwurf nicht enthalten.

(Beifall bei der CDU)

Frau Hölldobler-Heumüller, wenn es Ihnen um das Transparenzgebot geht, dann muss ich sagen: Gerade das ist es, was die Sparkassenfamilie nicht will. Sie will nicht mehr Transparenz. Das ist geradezu das, was die Sparkassendirektoren abgelehnt haben. Sie wollen auch keine öffentlichen Diskussionen in den Kommunalparlamenten über ihre Jahresabschlüsse, sondern sie wollen das so erhalten, wie es zurzeit ist. Aber das geht nicht, weil das Transparenzgebot insbesondere bei allen Kapitalgesellschaften zurzeit etwas ist,

(Beifall bei der CDU)

worauf der Bürger und der Sparer der Sparkasse auch einen Anspruch haben.

Wir können doch nicht Banken, die im öffentlichen Bereich tätig sind, anders behandeln als Banken, die ihren Veröffentlichungspflichten durch die Veröffentlichung ihrer Jahresabschlüsse,bis hin zur Veröffentlichung der Vorstandsbezüge, gerecht werden.

(Beifall bei der CDU)

Aber auch das wird kommen. Sparkassenvorstände werden über kurz oder lang in ihrem eigenen Gebiet auch ihre Bezüge offenlegen müssen. Da werden so manchem Sparer dieser Sparkasse die Tränen in die Augen schießen, wenn er feststellt, was sein lokaler Sparkassenvorstand bekommt.

Herr Kollege Kahl, Sie haben vorhin die Eigentümerbeziehungen dargestellt. Wir wollen gerade das nicht, was die FDP will. Wir wollen die Eigentümerbeziehung zwischen Trägern und Sparkassen im Gesetz klar festschreiben. Diese Beziehung wird auch klargestellt.Andere Landesgesetzgeber haben diese Klarstellung bereits vorgenommen. Im bayerischen Sparkassengesetz beispielsweise steht eindeutig, unmissverständlich und klar, dass die Sparkassen den sie tragenden Kommunen gehören. Das möchten auch wir.

(Reinhard Kahl (SPD): Dann schreiben Sie es doch rein! Sie wollen sie verkaufbar machen!)

Herr Kollege Kahl,wir sind doch nicht weit auseinander. Wir wissen doch, wovon wir reden. – Die Auffassung ist immer noch weit verbreitet, dass die Sparkassen nicht den Kommunen, sondern sich selbst gehören, dass sie ein autonomes Gremium sind und nicht wollen, dass man ihnen hineinredet. Das geht heute nicht mehr. Sie brauchen Kontrolle. Die Kontrolle muss wirksam sein. Diese Kontrolle muss ausgedrückt werden durch eine klare und unmissverständliche Eigentümerbeziehung, die im Gesetz geregelt ist. Das wollen wir.

(Beifall bei der CDU)

Wir wollen, dass die Kommunen, die kommunalen Zweckverbände oder möglicherweise andere Sparkassen die Eigentümer der Sparkassen sind.

Es wird immer wieder gesagt, es gebe eine Umverteilung von Großen zu Kleinen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe den Eindruck, dass diejenigen, die dieses Argument an die Öffentlichkeit tragen, von der Wirklichkeit nicht viel Ahnung haben; denn nicht die Großen sind die Starken im hessisch-thüringischen Sparkassenwesen. Nicht die Großen sind es, die das Sparkas

senwesen dominieren im Hinblick auf Profitabilität, im Hinblick auf gute Führung der Institute usw. Im hessischthüringischen Sparkassenwesen sind die kleinen Sparkassen die Perlen, die wir erhalten wollen. Die großen Sparkassen sind die Problemfälle.Was war denn beispielsweise mit der Frankfurter Sparkasse? Das war keine kleine Perle,sondern ein großes Problem.Wir waren sehr gut damit beraten, dass wir – abgesehen von einigen Abweichungen – im Landtag übereinstimmend die Möglichkeit eröffnet haben,dass die Helaba die Frankfurter Sparkasse übernommen hat.

Letztlich ist dabei herausgekommen, dass der Innenwert bzw. der Außenwert der Helaba dadurch nicht gesunken, sondern gestiegen ist. Jetzt sind wir dabei, mit dieser Konstellation ein weiteres blühendes Sparkassenwesen in Hessen abzusichern und im Großraum Rhein-Main zukunftsfähig zu machen. Das ist das Ergebnis. Das wollen wir mit diesem Sparkassengesetz auch für andere Sparkassen möglich machen.

Meine Damen und Herren, ob die Sparkassen und ihre Träger von den genannten Optionen Gebrauch machen oder ob eine vertikale oder horizontale Konsolidierung stattfindet, liegt im Ermessen des kommunalen Trägers, der die Satzung zu beschließen hat und damit diese Optionen für die Sparkasse eröffnet. Wir wollen doch niemanden dazu zwingen, das Gesetz anzuwenden, sondern wir wollen mit diesem Gesetz die Möglichkeit eröffnen, dass sich Sparkassen zusammenschließen, und zwar in horizontaler und auch in vertikaler Form. Das ist gut so, weil wir wissen, dass kleine Sparkassen in Zukunft den Mittelstand nicht mehr mit Geld versorgen können.

Manchmal wird so getan, als würden sich die Sparkassen in einer vollkommen abgeschotteten Luftblase bewegen. In Wirklichkeit ist das aber anders. Auch der Sparkassendirektor muss bereits heute dafür sorgen, dass Kredite nach Basel II vergeben werden. Der Sparkassendirektor muss auch dafür sorgen, dass er das von ihm in mittelständische und kleine Unternehmen investierte Geld wieder zurückbekommt.

Auf der Seite der mittelständischen Wirtschaft müssen wir einen rasanten Entwicklungsprozess beobachten. Die mittelständische Wirtschaft in den ländlichen Gebieten lebt heute nicht mehr nur davon, dass sie um den Kirchturm herum ihre Geschäfte betreibt. Sie lebt davon, dass sie sich immer weiter internationalisiert, dass sie in immer fernere Länder geht und mit ihren Haupt- und Großkunden auf globale Märkte vordringt. In der Automobilindustrie und in der chemischen Industrie beispielsweise gehen kleine und mittelständische Unternehmen mit ihren großen Kunden in ferne Länder. Deshalb benötigen sie eine große, starke und organisationsfähige Bank an ihrer Seite. Das kann eine kleine lokale Sparkasse in Zukunft nicht leisten.

Vor etwa vier Wochen haben die Sparkassen Gießen, Wetzlar und Grünberg die Stelle eines Mittelstandsmanagers ausgeschrieben, um mittelständische Firmen, die in den internationalen und globalen Markt hineinwachsen, betreuen zu können.Diese drei Sparkassen haben sich zusammengetan, weil sie einen Synergieeffekt darin sehen, diese Dinge zusammenzulegen, damit besser, effektiver, schneller und umsichtiger beraten werden kann. Das ist der Zweck, den wir mit diesem Sparkassengesetz verfolgen.

Herr Kollege Reif, ich darf Sie bitten, zum Schluss zu kommen.

Gewinner der Gesetzesmodernisierung ist die mittelständische Wirtschaft, weil dadurch die Kreditvergabe der öffentlichen Sparkassen gesichert bleibt. Die Sparkassen werden durch unseren Gesetzentwurf gestärkt und erhalten damit eine weitere wichtige Handlungsoption. In diesem Sinne wollen wir weiterarbeiten und dieses Gesetz zügig beschließen und umsetzen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Reif. – Für die Landesregierung hat Herr Wirtschaftsminister Rhiel das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will es kurz und präzise machen. Wir haben den Gesetzentwurf der GRÜNEN neben den Gesetzentwurf der Hessischen Landesregierung gelegt und diese Gesetzentwürfe sozusagen synoptisch miteinander verglichen. Für die Hessische Landesregierung komme ich zu dem Ergebnis, dass wir an dem Entwurf der GRÜNEN nichts finden können, was eine Verbesserung des Entwurfs der Hessischen Landesregierung darstellt. So können wir diesen Entwurf im Sinne des vorher Gesagten ablehnen.

(Zuruf des Abg. Reinhard Kahl (SPD))

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Teil des Inhalts des Gesetzentwurfs ist altbekannt. Deshalb ist es nicht notwendig,erneut darüber zu beschließen,weil es im Sparkassengesetz bereits geregelt ist. Das ist vorhin schon deutlich geworden. Dies betrifft die Gründung von Sparkassen, die Führung von Girokonten und Ähnliches. Wir brauchen nicht zu regeln, was bereits geregelt ist.

Der Gesetzentwurf greift einige Punkte auf – Stichwort: Verbundzusammenarbeit –, die auch im Entwurf der Hessischen Landesregierung stehen. Der Entwurf der GRÜNEN unterstreicht dies also noch einmal. Insofern ist der Entwurf zu akzeptieren.

Herr Frankenberger ist so ehrlich und macht deutlich, worin der Unterschied besteht, und zwar darin, dass Sie entgegen dem Entwurf der Landesregierung die Bildung und Übertragung von Stammkapital ablehnen. Genau das wollen wir aber. Deswegen bleiben wir bei unserem Gesetzentwurf. Die Begründung für diesen Gesetzentwurf ist in verschiedenen Zusammenhängen deutlich geworden. Wir wollen die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen. Wir machen ein Angebot. Wir erweitern das Spielfeld für die Kommunen in ihrer kommunalen Selbstverwaltung. Ob sie von diesem Instrument Gebrauch machen, ist ihre Angelegenheit. Das ist ein Stück mehr Freiheit. Deshalb unterstreiche ich noch einmal die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit des Gesetzentwurfs der Landesregierung, der hoffentlich in der Form verabschiedet wird, in der er Ihnen vorliegt. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Rhiel. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit sind wir am Ende der Aussprache in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Sparkassengesetzes, Drucks. 16/6740. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr zu überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 48 auf:

Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zu Petitionen – Drucks. 16/6734 –

Wer den Beschlussempfehlungen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Damit stelle ich fest, dass die Beschlussempfehlungen einstimmig angenommen wurden.

Von den Geschäftsführern wurde vorgeschlagen, über die Beschlussempfehlungen ohne Aussprache abzustimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 39 auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Kulturpolitischen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD betreffend Bildungsmonitor 2006: Koch macht Hessen zum Bildungsentwicklungsland – Drucks. 16/6792 zu Drucks. 16/5964 –

Berichterstatterin ist Frau Abg. Kölsch. – Wir verzichten auf Berichterstattung.

Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CDU. Gegenstimmen? – SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen? – Die FDP-Fraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung so angenommen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 40:

Beschlussempfehlung und Bericht des Kulturpolitischen Ausschusses zu dem Dringlichen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Hessen steigt ab: Falscher Kurs führt zum Bildungsland Nr. 16 – Drucks. 16/6793 zu Drucks. 16/6001 –

Berichterstatter ist Herr Kollege Klein. – Auf Berichterstattung wird verzichtet.

Wer dieser Beschlussempfehlung die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Gegenstimmen? – SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 42:

Beschlussempfehlung und Bericht des Kulturpolitischen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP betreffend verlässliche Rahmenbedingungen für das Modellprojekt „Selbstverantwortung plus“ schaffen – Drucks. 16/6795 zu Drucks. 16/6791 –

Berichterstatter ist Herr Kollege Klein (Freigericht). – Wir verzichten auf Berichterstattung.