Protocol of the Session on January 31, 2007

Angesichts dieser Zahlen könnte sich der Verdacht aufdrängen, dass die Arbeit im Ausschuss im Berichtszeitraum erlahmt sei. Dem, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich als Vorsitzende vehement widersprechen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Tatsache ist, dass sich der Abwärtstrend bei der Zahl der Petitionen im Bereich des Ausländerrechts aus den letzten Jahren nicht fortgesetzt hat.Die Petitionen im Bereich des Ausländerrechts sind nach wie vor der Schwerpunkt der Arbeit des Ausschusses. Die Zahl der Petitionen dieser Art ist um einen weiteren Prozentpunkt auf jetzt 53,79 % gestiegen.

Bereits im Zweiten Bericht des Petitionsausschusses für die 16.Wahlperiode führte ich aus, dass sehr viele Petitionen von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit dem Begehren der Feststellung eines Härtefalles eingingen. Bei fast 20 % dieser Eingaben handelte es sich um Folgepetitionen, da das Verfahren vor Einrichtung der Härtefallkommission abgeschlossen wurde. Diese Petitionen konnten wir aufgrund der geänderten Rechtslage wieder im Ausschuss behandeln.

Trotz der Neuaufnahme in die Arbeit des Petitionsausschusses unter der geänderten Rechtslage konnten wir aber keine Berücksichtigung aussprechen.Es bestand nun jedoch die Möglichkeit, im Sinne des § 23a des Aufenthaltsgesetzes einen Antrag an die Härtefallkommission zu richten, aber natürlich nur unter bestimmten Voraussetzungen, nämlich dann, wenn wir feststellten, dass eine außerordentliche Härte vorlag, der Lebensunterhalt von den Betroffenen ohne öffentliche Zuwendungen selbst bestritten werden konnte, die Petenten nicht straffällig wurden und sich in unsere Gesellschaft integriert hatten.

Es erreichten uns viele Petitionen von Familien mit Kindern, die sich schon viele Jahre in Deutschland aufhielten, integriert waren und frei von öffentlichen Leistungen ihren Lebensunterhalt selbst erbrachten. Da die Innenministerkonferenz im Berichtszeitraum an einer Bleiberechtsregelung arbeitete, war es für mich als Vorsitzende selbstverständlich, darauf hinzuwirken, dass, wenn irgend möglich, keine abschließende Beurteilung vorliegender Petitionen erfolgte. Das erklärt die etwas geringere Zahl

der Entscheidungen über Petitionen in diesem Berichtszeitraum.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, in einer ersten Stufe wurde von der Innenministerkonferenz eine Bleiberechtsregelung getroffen. Zurzeit findet eine Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes statt. Die länderoffene Arbeitsgruppe auf Ministerebene prüft, ob die humanitären Probleme, die z. B. im Hinblick auf in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder bestehen, ausreichend gelöst sind. Das bedeutet für die weitere Arbeit, dass hier eine Erleichterung bei der Entscheidung über vorliegende Petitionen erfolgen kann.

Betrachtet man die eingegangenen Petitionen ausländischer Mitbürger betreffend Aufenthaltsrecht, so stellen wir fest, dass 40,77 % der vorliegenden Petitionen von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern aus Serbien, Montenegro, Mazedonien und Albanien sind. Der Anstieg der Zahl dieser Petitionen im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum resultiert vermutlich aus den rechtskräftigen und vollziehbaren Ausreiseaufforderungen der Ausländerbehörden und der Ablehnung gestellter Asylanträge. Der Petitionsausschuss hielt es daher im Jahre 2005 für geboten, sich vor Ort selbst ein Bild über die allgemeinen Lebensbedingungen, die medizinische Versorgung und die soziale und wirtschaftliche Lage zu machen.

Ein besonderer Themenschwerpunkt war die Bewertung der Lebenssituation bei der Rückführung von Minderheiten der Roma und Aschkali.Gespräche mit den deutschen Auslandsvertretungen, mit Regierungsvertretern, mit Hilfs- und Flüchtlingsorganisationen und Besuche in den Flüchtlingslagern, aber auch Gespräche mit den auf dem Balkan eingesetzten deutschen und europäischen Sicherheitstruppen gaben Einblicke in die Lebenssituation der Menschen. Die gewonnenen Erfahrungen, Eindrücke und Erkenntnisse beeinflussten Entscheidungen und Abwägungen in der weiteren Arbeit des Petitionsausschusses.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, seither wurden in der 16. Wahlperiode insgesamt 1.906 Petitionen, ausländerrechtliche Belange betreffend, an den Ausschuss überwiesen: 40,77 % Serben und Montenegriner, 13,17 % Türken und 11,65 % Kurden türkischer Staatsangehörigkeit. Mit 2,5 % bis 4 % bilden afghanische, pakistanische und rumänische Staatsangehörige und hier zum Teil Staatenlose die nächstgrößte Gruppe der Antragsteller.

An dieser Stelle habe ich an die betroffenen Ministerien und Ausländerbehörden die dringende Bitte, uns mit aussagekräftigen umfassenden Stellungnahmen bei der Beurteilung des Sachverhaltes der Petitionen zu unterstützen. Um eine klare Beurteilung der Lage vornehmen zu können,benötigen wir oft mehrere Monate und laufen damit Gefahr, dass die Bearbeitungsfrist im Petitionsausschuss und eventuell in der Härtefallkommission von zusammen sechs Monaten überschritten wird und somit nach den rechtlichen Gegebenheiten eine Rückführung der betroffenen ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in ihr Herkunftsland erfolgt. Dies kann zum Teil mehr als eine Härte für die Betroffenen bedeuten.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wie sich Gesetze und Verordnungen auf den Bürger auswirken, erfahren die Mitglieder des Petitionsausschusses aus erster Hand. An ihn wenden sich die Bürgerinnen und Bürger, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen.Die in den letzten beiden Jahren aufgebaute Öffentlichkeitsarbeit des Ausschusses

kann zu Recht als vertrauensbildende Maßnahme betrachtet werden, sei es der Informationsstand beim Hessentag,sei es die Bürgersprechstunde bei den Regierungspräsidien in Kassel, Gießen und Darmstadt. Weitere Sprechstunden finden am 19. März im Landratsamt in Fulda und im Juni im Landkreis Bergstraße statt. Bei diesen Gesprächen spiegeln sich die Probleme wider, die die Bürgerinnen und Bürger haben.Sie halten uns vor Augen, welch große Verantwortung wir tragen und welche Erwartungen an uns gestellt werden.

Die dem Bericht beigefügte Statistik zeigt auf, dass 59,06 % der eingehenden Petitionen vordringlich das Ausländerrecht und sonstige Belange des Innenministeriums betreffen. Verstärkt werden auch Entscheidungen des Justizministeriums, 9,52 %, des Kultusministeriums, 6,81 %, des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, 8,13 %, und des Sozialministeriums, 9,91 %,in den Petitionen angesprochen.Die Bürger beurteilen die Arbeit der öffentlichen Verwaltung kritischer und trauen sich mehr, in Gerichtsverfahren oder durch eine Petition diese Arbeit überprüfen zu lassen.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine Damen und Herren, ich bedanke mich bei allen: den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsreferates, der Geschäftsstelle der Härtefallkommission, des Stenografischen Dienstes und der Ministerien, die uns bei unserer Arbeit unterstützt haben und ohne deren Unterstützung wir unsere Arbeit im Petitionsausschuss nicht leisten könnten.

Die Vorlage des Berichtes gibt mir auch Gelegenheit, den Mitgliedern der anderen Ausschüsse des Hessischen Landtags zu danken, die die Petitionen bearbeiten, die ihnen als Fachausschüsse zugewiesen werden. Hier möchte ich besonders den Unterausschuss Justizvollzug erwähnen, der Entscheidungen zu Petitionen von verurteilten inhaftierten Menschen oder von Personal in diesen Einrichtungen trifft, und den Hauptausschuss, der sich in den letzten Monaten vermehrt mit Petitionen in Rundfunkangelegenheiten befassen musste. Aber ich danke auch Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss, für die gute Zusammenarbeit, auch wenn es bei einigen Entscheidungen etwas heftig zuging und die Arbeit gewiss nicht immer zu Freudensprüngen veranlasste. Vielen Dank für die geleistete Arbeit und auf eine weitere gute Zusammenarbeit im laufenden Berichtszeitraum.

(Beifall)

Vielen Dank, Frau Kollegin Dörr, für die Berichterstattung.

Wir kommen nun zur Aussprache. Die Redezeit beträgt zehn Minuten. Als erster Redner hat sich Herr Kollege Frömmrich für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kollegin Dörr hat zum Zahlenmaterial des Berichtes, der Ihnen vorgelegt worden ist, schon umfangreich Stellung genommen. Ich möchte an einigen Punkten auf verschiedene Facetten unserer Arbeit im Petitionsausschuss eingehen.

Ein Schwerpunkt ist mit Sicherheit – das hat Frau Kollegin Dörr dankenswerterweise schon gesagt – mit 54 % das

Ausländerrecht. Die Arbeit im Petitionsausschuss wird in der Öffentlichkeit oft auf dieses Themengebiet beschränkt.Wir beschäftigen uns aber mit einem wesentlich größeren Aufgabengebiet.Wenn ein neuer Kollege in eine Fraktion kommt, haben wir fast immer eine kleine Rotation im Petitionsausschuss. Das hat wahrscheinlich damit zu tun, dass es keinen Ausschuss in diesem Hessischen Landtag gibt, der sich mit einer solchen Fülle verschiedener Landesgesetze beschäftigt wie der Petitionsausschuss. Es geht vom Ausländerrecht über das Finanzrecht, über Beschwerden von Ortsbeiräten, über Grenzabstände zu Nachbargrundstücken, über Beschwerden bezüglich KfzSteuern bis hin zu Insolvenzverfahren und anderem.

Sie sehen daran: Hier wird eine Fülle von Arbeit geleistet – von den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, aber auch von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl der Ministerien als auch des Petitionsreferates. Deswegen möchte ich am Anfang all denen herzlich danken, die uns bei unserer Arbeit im Petitionsausschuss unterstützen. Das ist in erster Linie das Petitionsreferat des Hessischen Landtags – die Kolleginnen und Kollegen sind auch anwesend –, Frau Bachmann an der Spitze, die uns bei unserer Arbeit sehr unterstützen. Dafür herzlichen Dank.

(Beifall)

Ich möchte mich aber auch bei den Kolleginnen und Kollegen der Ministerien bedanken, die uns mit Rat und Tat zur Seite stehen. Hier muss man in erster Linie dem Innenministerium Dank sagen, Frau Ruf-Hilscher und Herrn Schmäing. Wir haben mit ihnen des Öfteren sehr kontroverse Auseinandersetzungen, und wir sind uns in vielen Dingen nicht einig.Aber man kann sich darauf verlassen, dass wir vom Innenministerium unterstützt werden, wenn wir Sorgen, Probleme und Nachfragen haben. Wir stimmen nicht immer einheitlich ab, und wir äußern uns auch nicht immer einheitlich.Aber für die Arbeit, die dort geleistet wird, sage ich auch für meine Fraktion herzlichen Dank.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Fülle der Themen, mit denen sich der Petitionsausschuss beschäftigt, ist schon angesprochen worden. Ich möchte ein bisschen Wasser in den Wein gießen, da ich sagen muss:Wenn man auf der einen Seite die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lobt, muss man auf der anderen Seite auch sagen, dass wir im Petitionsausschuss zum Teil Probleme damit haben, dass z. B. Berichte nicht frühzeitig kommen, dass wir nachfordern müssen, dass das Petitionsreferat mehrmals in Ministerien anrufen muss, dass die Stellungnahmen abgegeben werden.Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, betrifft das zurzeit insbesondere zwei Ministerien. Ich sage das hier sehr freundschaftlich, damit sich vielleicht an diesem Umgang etwas ändert. Es sind zurzeit insbesondere das Sozialministerium, aber auch das Kultusministerium, wo wir des Öfteren Probleme haben, dass Berichte, die angefordert worden sind, sehr lange dauern und dass dadurch die Petitionen nicht schnell genug abgeschlossen werden.Von daher fordere ich die Landesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dem Petitionsausschuss zuarbeiten, das möglichst zügig tun und dass, wenn diese Petitionen auf der Tagesordnung zur Beratung stehen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort auch erscheinen und Rede und Antwort stehen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein zweiter Punkt,wo ich gerne Wasser in den Wein schütten möchte,ist der Umgang mit Petitionen,wie er zum Teil

praktiziert wird. Wir diskutieren im Hessischen Landtag sehr oft und sehr kontrovers und haben bei verschiedenen Themen unterschiedliche Auffassungen, die aufeinanderprallen. Aber ich möchte an zwei Punkten deutlich machen, wo ich glaube, dass man bei der Beratung und nachher bei der Abstimmung von Petitionen dem Petitionsrecht, das in der Hessischen Verfassung verankert ist, einen Bärendienst erwiesen hat.

Ich habe zwei Petitionen vorgestellt, die auch im Plenum des Landtags diskutiert worden sind, weil über sie strittig abgestimmt worden ist. Zum einen ging es um die Einrichtung eines gymnasialen Zweigs an einer Schule in Altenstadt. 86 Betroffene haben eine Petition an den Hessischen Landtag gestellt. Sie hatten dies, wie ich meine, vollkommen zu Recht begründet und hatten sich, wie ich meine, auch zu Recht auf das Hessische Schulgesetz bezogen. Sie hatten von der Kultusministerin sogar eine schriftliche Zusage, dass dieser gymnasiale Zweig eingerichtet wird. Dann aber, 14 Tage nach Beginn des Unterrichts, wurde den Eltern mitgeteilt, dass der gymnasiale Zweig nun doch nicht genehmigt wird. Das haben wir hier im Landtag diskutiert. Die Mehrheit der CDU hat bei der Abstimmung festgestellt, dass das ein richtiges und geordnetes Verfahren sei. Die Betroffenen sind über die Sachund Rechtslage informiert worden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,wir können uns hier über verschiedene Themen streiten.Wenn wir als Petitionsausschuss viel Öffentlichkeitsarbeit machen – wir diskutieren über Online-Petitionen, wir gehen auf den Hessentag und stellen unsere Arbeit vor, wir gehen in die Regierungspräsidien und diskutieren dort mit den Bürgerinnen und Bürgern über Petitionen –, dann aber, wenn berechtigte Beschwerden an den Hessischen Landtag gerichtet werden, die Mehrheit dieses Hauses einfach sagt, die Beschwerde sei nicht gerechtfertigt, und Petitionen zur Sach- und Rechtslage entschieden werden, tut man dem Petitionsrecht einen Bärendienst. Ich möchte an Sie appellieren, dieses Verfahren zu ändern.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Ich möchte noch auf einen weiteren Punkt eingehen, die Ausländerpetitionen.Kollegin Dörr hat schon gesagt,dass wir einen leichten Anstieg zu verzeichnen haben. Nach langer Diskussion hat der hessische Innenminister irgendwann eingesehen, dass die Argumente, die vorgetragen werden, tragen, und hat sich dem Vorschlag für eine Bleiberechtsregelung angeschlossen.

Es geht um langjährig geduldete Ausländer, es geht um Familien mit Kindern, die einen langjährigen Aufenthalt hier haben. Herr Kollege Bouffier hat einen öffentlichen Vorstoß unternommen, nachdem dieses Problem nicht nur in Fachkreisen diskutiert worden ist, sondern auch mitten in der CDU angekommen ist. Das Problem der langjährig Geduldeten, der Kinder, die hier aufgewachsen sind, die hier zur Schule gegangen sind, wurde von Ihnen aufgegriffen, und Sie haben einen eigenen Bleiberechtsvorschlag vorgelegt.

Uns haben viele Briefe von Bürgerinnen und Bürgern erreicht. Bürgermeister haben uns geschrieben, Organisationen und Wohlfahrtsverbände haben an uns appelliert, eine Bleiberechtsregelung zu verabschieden und zu ermöglichen, dass Menschen, die lange hier leben, hier aufgewachsen sind, Kinder, die hier geboren sind, einen vernünftigen Aufenthaltstitel bekommen.

Am 17.11.2006 wurde von den Innenministern eine Bleiberechtsregelung beschlossen. Die Grundlagen sind langjährige Aufenthalte, wenigsten sechs Jahre, für Einzelpersonen acht Jahre, keine Verstöße gegen Mitwirkungspflichten, keine Straftaten, Sicherung des Lebensunterhalts.

Ich musste erstaunt zur Kenntnis nehmen, dass auf der Pressekonferenz der Innenminister der Kollege Beckstein, Innenminister aus Bayern, sich vor die Presse stellte und sagte: Ab Montag können die Ausländerinnen und Ausländer auf die Ausländerbehörde gehen und ihre Aufenthaltserlaubnisse abholen. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Realität sieht leider heute, zwei Monate nach Verabschiedung dieser Bleiberechtsregelung, immer noch anders aus.

Wir haben massive Probleme mit den Ausländerbehörden,wenn es darum geht,diese Bleiberechtsregelung auch anzuwenden. Wir haben Probleme in der Wetterau, und wir haben Probleme in Offenbach – ich nenne nur zwei Beispiele.In der Wetterau geht es um eine Familie,die seit 19 Jahren ihren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat, die ihren Lebensunterhalt selbst sichert und über sehr gute Integrationsleistungen verfügt. In Offenbach geht es um eine pakistanische Familie, die seit 16 Jahren hier lebt.

Diese Menschen sind gleich, nachdem die Innenminister ihren Beschluss gefasst haben und nachdem der Erlass des Innenministeriums vorlag, zu den Ausländerbehörden gegangen und haben ihre Anträge dort gestellt. Diese Anträge wurden nicht positiv entschieden, wie Innenminister Beckstein es angekündigt hat. Sie wurden wieder von Pontius zu Pilatus geschickt, zum Arbeitsamt und wieder zurück. Das ist ein Verfahren, das nicht geht. Diese Menschen sind schon viel zu lange hier geduldet. Sie verfügen schon viel zu lange über keinen vernünftigen Aufenthaltstitel. Herr Innenminister, Sie müssen dieses Verfahren endlich in den Griff bekommen und diesen Menschen einen gesicherten Aufenthalt verschaffen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir hören, dass zum Teil die Erlasse und die Gesprächsprotokolle, die es gegeben hat, die zur Klarstellung führen sollten, nicht vernünftig angewandt würden. Herr Innenminister, ich appelliere noch einmal an Sie, mit dem, was Sie zur Verfügung haben, an die Ausländerbehörden heranzutreten und dafür Sorge zu tragen, dass diese Menschen einen gesicherten Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland bekommen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte noch auf einen Punkt eingehen, der mich sehr geärgert hat.

Aber nur kurz.

Der Landrat des Main-Taunus-Kreises, Herr Gall, hat uns Mitglieder des Petitionsausschusses aufgefordert, schneller zu arbeiten. Er hat uns vorgeworfen, wir würden Verfahren verzögern und nicht schnell genug arbeiten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, für die Mitglieder des Petitionsausschusses sage ich das noch einmal

ganz deutlich:Wir brauchen von Herrn Gall keine Belehrungen. Die Mitglieder des Petitionsausschusses arbeiten schnell und zügig. Es geht hier aber nicht um Entscheidungen im Kfz-Bereich, sondern wir haben es mit Menschenschicksalen zu tun. Für uns geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Wir brauchen keine Belehrungen von Herrn Gall aus dem Main-Taunus-Kreis.

Herr Kollege Frömmrich, ich darf Sie bitten, zum Schluss zu kommen.

Ich danke noch einmal insbesondere dem Petitionsreferat. Ich appelliere an die Landesregierung, dass sie ihrer Pflicht zur Berichterstattung im Ausschuss nachkommt, dass insbesondere die angesprochenen Ministerien im Ausschuss erscheinen und dem Ausschuss nicht die Arbeit erschweren, sondern die Arbeit erleichtern. Das sollte die Aufgabe der Landesregierung sein. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)