Der Kollege Beuth hat auch gesagt, Ruhe und Besonnenheit sollten herrschen. Herr Kollege Beuth, ich glaube, dass das relativ schwierig ist,wenn es um richtig viel Kohle geht. Da ist man immer relativ schnell aufgeregt. Ich werde nachher ein paar Zahlen nennen.
Ach, mein Gott. Ich spare mir das. – Wenn es um relativ viel Kohle geht, ist es nicht besonders einfach, ruhig und gelassen zu argumentieren.
Meine Güte, Sie kommen zu spät. Sie wissen gar nicht, was hier diskutiert wird.Also halten Sie sich doch heraus. Sie wissen doch gar nicht, auf was ich eingehe.
Da kann ich dem Kollegen Beuth nur zustimmen. Es geht nämlich um viel Geld – auch für das Land Hessen. Und es geht auch um viel Geld für diejenigen, die hier aus den Toto-Lotto-Mitteln Geld bekommen.
Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die Entscheidung über die Neufassung des Lotterievertrags erst nach gründlicher Auswertung der Stellungnahme aus der Anhörung bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über das Sportwetten- und Lotteriewesen zurückgestellt wird. Das kann nun nicht mehr erfolgen, weil sich die Ministerpräsidenten gestern offensichtlich geeinigt haben. Worin die Einigung genau besteht, wird vielleicht der Ministerpräsident wissen. Die Stellungnahmen in den Zeitungen waren ja sehr unterschiedlich.
Die FDP fordert auch, dass die Stellungnahmen den zuständigen Ausschüssen zugeleitet werden sollen. Dagegen ist meiner Auffassung nach grundsätzlich nichts einzuwenden – im Gegenteil. Dieser Themenbereich wird in allen Fraktionen sehr intensiv und zum Teil auch sehr kontrovers diskutiert. Deswegen habe ich vorhin gesagt, dass es mich durchaus wundert, dass man schon am Anfang eines solchen Prozesses die leichte Antwort hat.
Die unterschiedlichen Auffassungen innerhalb der Parteien zeigen auch, wie strittig dieses Thema ist. Im Vorfeld der Konferenz der Ministerpräsidenten hat man auch gesehen, dass es durchaus in den gleichen Parteien unterschiedliche Auffassungen in der öffentlichen Debatte gegeben hat.
Wir können aber nicht nachvollziehen, dass Herr Hahn auf der einen Seite eine gründliche Prüfung fordert, sich aber auf der anderen Seite selbst sofort in der Pressekonferenz, die er gemacht hat, auf ein Verfahren festlegt.
Ein Konzessionsmodell wird gefordert, und der vorgelegte Staatsvertrag wird von Herrn Kollegen Hahn als nicht verfassungsgemäß bezeichnet. Nun wissen wir alle, dass die Juristen bekanntlich zu allem fähig sind.Aber wie Sie, Herr Kollege Hahn, diesen so komplexen Sachverhalt so schnell einer rechtlichen Prüfung unterziehen können, erstaunt mich schon sehr.
Sie unterziehen das einer rechtlichen Prüfung. Da ist ein bisschen etwas an Rechtsmaterie zu prüfen. Da geht es um Europarecht,
da geht es um Verfassungsrecht, und da geht es um Kartellrecht. Herr Kollege Hahn bietet uns da sofort die Lösung an. Er sagt uns sofort, was nicht gehen kann und wie das Problem gelöst werden soll. Herr Hahn, ich bewundere Sie dafür.
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nicht übertreiben! – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Herr Kollege, ich nehme die Bewunderung an!)
Herr Hahn, bei der Turboprüfung verkennen Sie, dass das Ziel, das Sie in den Vordergrund stellen, nämlich die fiskalischen Interessen des Staats, die Einnahmen zum Zwecke der Förderung des Sports zu verwenden,vom Bundesverfassungsgericht explizit nicht als eigenständiges Ziel zugelassen wurde. Herr Kollege Hahn, Sie bewegen sich hier auf sehr dünnem Eis.
Von daher hätte ich mir gewünscht, dass Sie das etwas langsamer geprüft hätten und vielleicht auch ein bisschen intensiver in diese Debatte eingestiegen wären.
(Heiterkeit und Beifall der Abg. Kordula Schulz- Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Ui!)
Vielmehr war auch die Bundestagsfraktion der FDP bei dem Thema sehr schnell bei der Sache. Die Bundestagsfraktion der FDP hat schon am 31. Mai 2006 erklärt, dass das aufgrund des Rechts der Europäischen Union nicht zu halten und dass das auch wegen des Verfassungsrechts höchst problematisch sei. Das alles hat sie festgestellt, ohne dass der Staatsvertrag am 31. Mai 2006 schon vorgelegen hätte.
Die Bundestagsfraktion der FDP teilt in ihrem Antrag mit, dass der Deutsche Bundestag eine Neuordnung des Rechts der Sportwetten aus rechtlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gründen für erforderlich hält.
Auch gelte es, internationalen Entwicklungen und der Fortentwicklung der Kommunikationstechnologie, insbesondere im Bereich Internet, Rechnung zu tragen. Die Rahmenbedingungen seien dabei wettbewerbsgerecht und auch im internationalen Vergleich konkurrenzfähig auszugestalten.
In dem Antrag steht noch, dass man natürlich auch Mittel zum Zwecke der Förderung der Sportverbände und für andere Zwecke haben will. Weiterhin steht in Ihrem Antrag, dass die Rechtsunsicherheit beendet werden sollte. In Punkt II des Antrags fordern Sie dann einiges. Das finde ich sehr interessant. Sie wollen das anders geregelt sehen. Die Einnahmen zur Förderung des Sports müssen Ihrer Vorstellung nach aber gleich bleiben.
Gleichzeitig soll die Spielsucht eingegrenzt werden. Außerdem sollen der Verbraucher- und Jugendschutz berücksichtigt werden. Man will auch nicht, dass Begleitkriminalität eintritt. Außerdem soll der Markteintritt nur Personen gewährt werden, die ihre persönliche Zuverlässigkeit nachgewiesen haben. Das, was die Bundestagsfraktion der FDP in ihrem Antrag fordert,gleicht der eierlegenden Wollmilchsau.
Sie wollen alle positiven Aspekte, die das Monopol auf der einen Seite bietet, mit den wirtschaftlichen Aspekten, die es auf der anderen Seite gibt, verbinden. Herr Kollege Hahn, da sind wir dann wirklich bei der eierlegenden Wollmilchsau.
Ich will auf ein paar Zahlen eingehen. Ich finde, in einer Debatte sollte man sich das auch immer vergegenwärtigen. Der kohlepolitische Sprecher der CDU ist jetzt weg. Von daher kann ich das jetzt tun. Es geht um relativ viel Geld.
Im Jahre 2005 wurden an den Landessportbund Hessen 19,1 Millionen c ausgeschüttet. Die Liga der freien Wohlfahrtsverbände erhielt 5,1 Millionen c. An den Hessischen Jugendring gingen 2,1 Millionen c. Die Träger der außerschulischen Jugendbildung erhielten 6,3 Millionen c. Der Ring politischer Jugend erhielt 550.000 c.An die Deutsche Stiftung Denkmalschutz gingen 1,82 Millionen c. An den Deutschen Sportbund gingen ebenfalls 1,82 Millionen c. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege erhielt gleichfalls 1,82 Millionen c. Das sind zusammen 38,61 Millionen c, die allein die Destinatäre davon bekommen. Es geht da in der Tat um richtig viel Geld.
Natürlich geht es auch um Steuern, die das Land Hessen vereinnahmt. Das sind 108,55 Millionen c. Auch das ist richtig viel Geld.
Es geht z. B. auch um zweckgebundene Mittel, die das Land Hessen zum Zwecke der Förderung des Sports, der Kultur, sozialer Angelegenheiten und des Denkmalschutzes ausgibt. Dabei geht es noch einmal um 109 Millionen c. Die sonstigen Steuern und der Jahresüberschuss machen auch noch einmal 1,42 Millionen c aus.
Es geht also in der Tat um relativ viel Geld. Ich denke, wir sollten uns deswegen nicht gegenseitig vorwerfen,dass sozusagen der eine der Monopolist und der andere der Liberalist sein will. Der Dritte stellt sich dann als derjenige dar, der den Stein der Weisen gefunden hat.
Ich denke, dass wir uns das, was zurzeit in der Diskussion ist, genauso angucken sollten wie das, was mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts festgeschrieben wurde und was demnächst unter Umständen durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs festgeschrieben werden soll. Auf dieser Basis sollten wir dann eine Lösung finden, mit der möglichst alle Probleme angegangen und auch beseitigt werden.
Herr Kollege Hahn, ich finde, dass Ihr Vorschlag mit der Konzession deshalb ein relativer Schnellschuss ist.
Ich will dazu auch Zahlen der Bundesebene nennen. Es gibt dazu zwei Unterschiede. Die Angabe, die ich habe, besagt, dass es in der Bundesrepublik Deutschland daraus Zweckabgaben in Höhe von 3,3 Milliarden c gibt.
Sie müssen von einem ausgehen: Wir haben zurzeit im Deutschen Toto- und Lotto-Block einen Umsatz in Höhe von 8,1 Milliarden c. Bei einem Umsatz von 8,1 Milliarden c ergibt sich eine zweckgebundene Abgabe in Höhe von 3,3 Milliarden c, deren Aufkommen für die genannten Zwecke ausgegeben wird. Das heißt, im Prinzip werden 40 % des Umsatzes für solche Zwecke ausgeschüttet.
Herr Hahn, Sie gehen davon aus, dass 50 % als Gewinn ausgeschüttet werden sollen. Dann ist aber die Hürde dafür, Mittel in der gleichen Höhe zu erhalten, relativ hoch. Sie müssen zu Ihrem Konzessionsmodell einmal erklären, wie hoch die Abgabe und wie hoch die Konzessionsgebühr sein müssen, um das zu erreichen, von dem Sie gesagt haben, dass Sie es auch wollen, nämlich sicherzustellen, dass diese Mittel weiterhin für die öffentlichen Zwecke zur Verfügung stehen. Herr Kollege Hahn, auf diese Frage haben Sie jedenfalls heute hier keine Antwort gegeben.
Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, dass das Sportwettenmonopol, so wie es jetzt gestaltet ist, nicht verfassungsgemäß ist. Es sagt, lediglich eine Ausrichtung des Gesetzes auf eine aktive Suchtbekämpfung könne die Aufrechterhaltung des Monopols und damit den Ausschluss privater Wettanbieter rechtfertigen. Ich finde, die Thematik Suchtprävention und Suchtbekämpfung sollte man sich auch einmal genauer anschauen.
Herr Kollege Hahn, ich glaube schon, dass man auf einem liberalisierten Markt, auf dem private Anbieter zugelassen sind, nicht mit dem auskommen wird, was wir zurzeit an Werbung für solche Spiele und für Toto und Lotto haben. Es wird dazu kommen, dass am Markt wesentlich aggressiver operiert werden wird.Es wird wesentlich stärker um die Kundinnen und Kunden gerungen werden.
Von daher erhebt sich schon die Frage, wie man das so ausgestaltet, dass man auch dem Anspruch der Suchtbekämpfung gerecht wird. Das ist der eine Punkt. Herr Kollege Beuth hat in seiner Rede noch etwas anderes angesprochen.