Es gibt dort insgesamt 14 Plätze und sechs Inobhutnahmen. Inobhutnahme bedeutet, dass junge Menschen dort vorübergehend untergebracht werden können. Im Kreis Bergstraße gibt es ein Angebot von 230 Plätzen, davon sind 100 Plätze frei. Jetzt begründen Sie mir bitte einmal, weshalb im Kreis Bergstraße ausgerechnet dieses Kreiskinderheim in Bensheim-Auerbach benötigt wird. Das müssen Sie mir einmal darlegen. Da es ein Überschussangebot gibt, kann sich der Bedarf also noch vermehren. Er kann sich verfünffachen, und das Angebot reicht immer noch aus. Weshalb wir ausgerechnet das Kinderheim in Bensheim-Auerbach benötigen, weiß ich nicht. Sie wissen es offensichtlich auch nicht.
Das heißt, es wird einfach nur mit Emotionen gespielt, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion. Sie sagen, es handele sich um Kinder, die auf die Straße gehen. Das wollen Sie damit insinnieren. Das ist aber überhaupt nicht der Fall. Wenn das Kreiskinderheim erst zum 31.12.2007 geschlossen wird, dann hat der Kreisausschuss noch ein ganzes Jahr lang Zeit, um Plätze für diese Kinder zu finden. Angesichts der Situation von Angebot und Nachfrage besteht kein Zweifel daran, dass diese Plätze gefunden werden können.
Auf der anderen Seite wird ein Verkauf dem Kreis und dem Land Einnahmen von jeweils 1,3 Millionen c bescheren. Jetzt sagen Sie mir doch bitte einmal, was ernsthaft gegen diesen Verkauf spricht. Was spricht gegen diesen Verkauf, abgesehen davon, dass es dann dort einmal ein Kinderheim gab und Sie meinen, es müsse dort immer ein Kinderheim geben? Die 1,3 Millionen c kommen der Kasse des Landkreises Bergstraße sehr zugute,und die 1,3 Millionen c kommen auch dem Land Hessen sehr zugute.
Nüchtern betrachtet ist dies ein ganz einfacher Vorgang, den wir wie folgt zusammenfassen können: Der Verkauf ist gut für den Kreis. Der Verkauf ist gut für das Land. Der Verkauf schadet weder den jetzigen noch den künftigen Kindern, die in diesem Heim leben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Hierbei geht es nicht darum,dass das Land Hessen etwas verkauft,sondern das Land Hessen hat bereits im Jahr 1953 das Grundstück abgegeben,weil es der Meinung war,es brauche dieses Grundstück nicht mehr, und zwar an den Landkreis Bergstraße. Dabei hat es ein Rückübertragungsrecht für bestimmte Fälle festgelegt. Dieses könnte das Land nun ausüben.Es ist also ein klarer Vorgang.– Der Versuch,das Thema emotional zu gestalten und so zu tun, als würden Heimplätze entfallen, ist aus Sicht des Landkreises Bergstraße natürlich nachvollziehbar.
Fakt ist, dass dieses Kinderheim noch bis zum 31.12.2007 betrieben werden kann und im Kreis insgesamt über 100 Plätze frei sind, sodass keines dieser Kinder in irgendwelche Probleme und Schwierigkeiten kommt. Ich meine, es bringt wenig, dieses Thema aus der Sicht des Landkreises Bergstraße weiter zu vertiefen.
Der Vorschlag ist aus Sicht des Landes eine ordentliche Sache und bringt dem Land zusätzliche Einnahmen.
(Zuruf von der SPD: Das ist das Schlusswort für dieses Jahr! – Zuruf des Ministers Karlheinz Wei- mar)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Herr Finanzminister macht mich gerade darauf aufmerksam, dies sei die letzte Rede im alten Jahr, und ich möge deshalb freundlich sein. Ich bin doch immer freundlich, aber hart in der Sache.
Auf dem immerhin fast 7.000 m2 großen Grundstück in bester Lage in Bensheim-Auerbach steht seit vielen Jahrzehnten ein Kinderheim.Ich finde,auch das passt ganz gut zu Weihnachten.
Was ist nun das Besondere an dieser Grundstücksangelegenheit? Weshalb lassen wir nicht den Haushaltsausschuss darüber entscheiden, sondern reden im Plenum darüber?
Die Amerikaner haben dieses Kinderheim samt Grundstück im Jahr 1947 an das Land Hessen übergeben. Das Land wiederum hat das Grundstück im Jahr 1953 an den Kreis Bergstraße weitergegeben.
Warten Sie bitte einmal einen Augenblick, Frau Kollegin Erfurth. – Ich warte, bis alle wieder sitzen. – Herr Kollege Weinmeister, bitte nehmen Sie wieder Platz. Sie können auch Platz nehmen. Die Nutzung des Stuhls ist kostenlos. – Frau Erfurth, Sie haben das Wort.
Ich danke Ihnen, Herr Präsident. Es ist eindrucksvoll, bei der letzten Rede im alten Jahr vor einem vollen Haus zu reden.
(Axel Wintermeyer (CDU):Wir legen Wert auf die Feststellung, dass wir nicht voll sind! Wir haben genug!)
Die Amerikaner haben im Jahr 1947 das Grundstück mitsamt dem Kinderheim an das Land Hessen übertragen. Das Land wiederum hat es dem Kreis Bergstraße übertragen.
Meine Damen und Herren, ich stelle fest, dass insbesondere diejenigen stören, die sich nachher immer bei mir beschweren, dass es so laut sei. Ich schreibe mir die Namen demnächst einmal auf, gebe sie aber nicht weiter. Ich bitte um Ruhe. Das gilt für alle Fraktionen.
Frau Kollegin Erfurth, wir haben viel Zeit. Wir warten. Nach Ihrer Rede folgt zumindest noch meine Rede.
Bedingung der Amerikaner war seinerzeit, dass der Kreis das Kinderheim als Immobilie benutzt. Bedingung war weiterhin, dass die Immobilie wieder in den Landesbesitz übergeht, wenn der Kreis diese besondere Nutzung aufgibt. Das sind die Verpflichtungen, die sich aus dem Grundbuch ergeben. Es ist also eine relativ vertrackte Situation für diejenigen, die das Objekt in dieser reizvollen Lage nutzen wollen.
Für diese sehr attraktive Immobilie finden sich offenbar mühelos private Investoren. Deshalb möchte der Kreis, um aus den beschriebenen finanziellen Zwängen herauszukommen, das Projekt gern an private Investoren verkaufen. Diese wollen dort aber alles andere als ein Kinderheim betreiben.
Jetzt winkt ein Verkaufspreis von immerhin 2,6 Millionen c, den sich Land und Kreis hälftig teilen. Jetzt stellt sich die Frage, was mit dem Kinderheim passiert. Es heißt immer, der Kreis Bergstraße benötige diese Plätze nicht mehr, weil das Kinderheim nicht mehr von Kindern aus dem Kreis Bergstraße belegt werde.Wir wissen aber, dass dieses Kinderheim gut ausgelastet ist. Außerdem gibt es durchaus Kinder außerhalb des Landkreises Bergstraße, die der Heimerziehung bedürfen. Vor diesem Hintergrund halten wir es für fahrlässig, jetzt zu verkaufen und auf dieses Kinderheim zu verzichten, das wir für einen sozialen Hintergrund im Land benötigen.
Deshalb fordern wir Sie auf, den Verzicht auf die Rückübertragung abzulehnen. Wir bitten Sie, dem Antrag der Fraktion der SPD zuzustimmen und diesen Antrag abzulehnen. – Ich danke Ihnen.
Ich stelle jetzt die Beschlussempfehlung zur Abstimmung und frage, wer ihr zustimmen möchte. – Wer ist dagegen? – Ich stelle fest, dass die Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen ist.
Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Rücknahme der Rundfunkgebühr auf Internet-PCs – Drucks. 16/6416 zu Drucks. 16/5906 –
Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der SPD gegen die Stimmen der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses zu dem Antrag der Fraktion der FDP betreffend keine Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PCs – Drucks. 16/6417 zu Drucks. 16/5962 –
Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der SPD gegen die Stimmen der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.