Protocol of the Session on December 14, 2006

Herr Kollege Reißer, bei dem Thema BAMBINI haben Sie einen ganz wunden Punkt angesprochen. Ich verstehe auch, dass die Kommunen Anträge stellen und versuchen, sich das Geld, das ihnen eigentlich auf anderem Wege bis jetzt zugestanden hat, zurückzuholen.

Herr Kollege Reißer, ich glaube, wir müssen die Diskussion auf kommunaler Ebene – die Kommunen versuchen natürlich, das Geld zurückzuholen; es wäre fast schon der Straftatbestand der Untreue erfüllt, wenn man das als

Stadtverordneter oder Kreistagsabgeordneter nicht machen würde –

(Beifall bei der FDP und der SPD)

von der Frage trennen, die wir uns als Landesgesetzgeber im Hessischen Landtag stellen, nämlich ob der Weg, den wir einschlagen, richtig ist. Das sind zwei paar Schuhe.

Frau Ministerin, ich denke, das BAMBINI-Programm ist vom Grundsatz her richtig. Es gibt nichts daran zu kritisieren, wenn man sagt, man wolle Geld für die Kinderbetreuung ausgeben, und wenn man die Kinderbetreuung zum Teil kostenlos stellen will. Dass man den Kommunen dieses Angebot macht, halte ich für richtig.

Nichtsdestotrotz bleibt es bei dem, was ich schon vor zwei Tagen gesagt habe: Es gibt Kommunen, die dabei Geld drauflegen, weil sie vorher, bedingt durch die Arbeitsmarktkosten, höhere Betreuungskosten bei Arbeitslosen hatten. Deshalb ist das nicht für alle Kommunen ein großer Wurf, und deshalb ist es auch unehrlich, zu sagen, alle Eltern profitierten davon. Die Eltern profitieren mit Sicherheit davon; aber die Kommunen legen in vielen Bereichen Geld drauf.

(Beifall bei der FDP)

Abschließend möchte ich sagen: Es bleibt dabei, dass wir die Art und Weise, wie wir in den letzten Wochen und Monaten über diesen Gesetzentwurf diskutieren mussten – wobei „Monate“ fast schon zu weitgehend ist –, nicht für einen guten Umgangstil zwischen der Landesregierung und den Fraktionen halten.Wir erwarten eigentlich nicht, dass der Landesregierung erst kurz vor Jahresschluss auffällt,dass ein Gesetz irgendwann ausläuft,und sie den Gesetzesapparat in Gang setzt und noch einmal hektisch ein Gesetzgebungsverfahren einleitet.

Frau Ministerin, wir hätten uns gewünscht, dass Sie das wichtige Thema, das Sie sehr lange angekündigt haben und mit dem Sie sehr lange – übertrieben gesagt – schwanger gegangen sind, angemessen behandeln. Sie haben gesagt, Sie wollten einen großen Entwurf machen und einen wichtigen Punkt der Landespolitik regeln. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie dann auch dem hessischen Parlament Zeit geben, über diesen Entwurf in einer gebührenden Weise zu diskutieren und Verbesserungsvorschläge zu machen.

Herr Kollege Reißer, das, was Sie heute vorgestellt haben, zeigt: Sie wollen gar nicht auf die guten Ratschläge der Mitglieder der Oppositionsfraktionen eingehen. Wir haben es gut gemeint. Sie haben es schlecht gemacht. Dabei bleibt es. – Wir wünschen Ihnen trotzdem eine schöne Weihnachtszeit. Wir sind nicht nachtragend. Aber für die Familien in Hessen wird es mit diesem Gesetz sicherlich nicht besser. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Das Wort hat Frau Ministerin Lautenschläger.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will kurz zusammenfassen, was wir mit diesem Gesetzentwurf auf den Weg gebracht haben. Wir haben ein Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch geschaffen. Wir haben den Bildungsauftrag in diesem Ge

setzbuch umfassend geregelt, und zwar nicht nur, wie früher, für den Kindergarten, sondern von Anfang an.

Wir haben das BAMBINI-Programm in dem Gesetzentwurf verankert. Das heißt, wir haben den Ausbau der Plätze für die unter Dreijährigen dort verankert und damit einen wichtigen Schritt in Richtung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf getan. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, wenn es darum geht, die Bildungschancen der Kinder zu erhöhen. Das zieht sich wie ein roter Faden durch diesen Gesetzentwurf; denn es handelt sich darum, die Eltern zu entlasten und die Bildungschancen der Kinder – gerade der Kinder, die sich im dritten Kindergartenjahr befinden – zu verbessern.

Wir werden das weiterhin konsequent umsetzen. Ich weiß, Sie tun gern so, als würde es die dazugehörige Verordnung nicht geben. Dort ist auch geregelt, wie wir in Hessen in Bezug auf die Tagesbetreuung vorgehen. Wir sind nach wie vor Vorreiter, wenn es um die Qualifizierung der Tagesmütter, um Beratung und um weitere Modelle geht, mit denen z. B. erprobt wird, wie die Kommunen, die Tagesmütter und die Kindergärten zusammenarbeiten können. Ich freue mich sehr, dass Sie alle den Bildungs- und Erziehungsplan immer wieder erwähnen und dass Sie sagen, das sei der richtige Weg.

(Zuruf von der SPD:Wir schon!)

Ja, wir sagen, das ist der richtige Weg. Deswegen werden wir im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Erziehungsplan nichts in einem Gesetz verankern, worüber wir mit den beteiligten Verbänden noch nicht zu Ende diskutiert haben. Wir sind in der Auswertungsphase. Wir werden einen entsprechenden Entwurf für den Bildungs- und Erziehungsplan vorlegen. Aber – das gehört ebenfalls dazu – wir werden den Trägern auch im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsplans die Möglichkeit der eigenen Gestaltung und der eigenen Konzeption lassen. Wir wollen nämlich, dass es dort viele unterschiedliche Konzepte gibt, die der Förderung der Kinder und der Zusammenarbeit der unterschiedlichen Einrichtungen dienen.

(Zuruf der Abg.Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Deswegen ist der Bildungsauftrag im Gesetz verankert. Aber darum wird der Bildungs- und Erziehungsplan dann gemeinschaftlich umgesetzt werden. Es ist unser Ziel, die Kinder von Anfang an zu fördern. Auch das ist selbstverständlich im Bildungs- und Erziehungsplan verankert. Es geht dort darum, die Partnerschaft zwischen Einrichtungen und Eltern wesentlich zu stärken.

Wir wollen durch das Gesetz die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken.Wir haben die Mittel im Haushalt so gebunden, dass dort weiter ausgebaut werden kann, sodass es mehr Plätze für unter Dreijährige gibt und auch mehr Ganztagsplätze entstehen. Aber wir haben gleichzeitig auch die Voraussetzungen dafür geschaffen, die Wahlrechte der Eltern zu verbessern. Damit haben wir einen großen, weiten Wurf gemacht, um das im Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch zu verankern und die Eltern dauerhaft zu entlasten.

Ich weiß, dass dies für die Opposition ein schwieriges Thema ist, weil wir das auf den Weg gebracht haben.Aber es ist der richtige Weg für die Eltern in diesem Land, und deswegen bin ich sicher, dass wir sowohl den Bildungsund Erziehungsauftrag umsetzen als auch die Eltern dabei unterstützen werden, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu leben.

Aber vor allem wollen wir die Kinder von Anfang an kindgerecht fördern, ob das nun bei den Eltern ist, bei der Tagesmutter, in der Krippenbetreuung, in altersgemischten Gruppen oder später in der Grundschule. Es kommt darauf an, das zu verzahnen. So haben wir dieses Kinderund Jugendhilfegesetzbuch angelegt. Das ist auch der Weg, den wir in Zukunft weiter beschreiten werden.

(Beifall bei der CDU)

Lassen Sie mich als Letztes eine Anmerkung zum Kinderschutz machen.Wir werden der Frage, wie wir die Kinder am besten vor Misshandlungen schützen können, selbstverständlich weiter nachgehen. Ich habe es schon in der zweiten Lesung erwähnt: Wir haben ein Konzept vorgelegt und die Mittel im Haushalt bereitgestellt.

Das Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch weist uns darauf hin, dass die Kinder zu schützen sind. Aber was die Umsetzung im Detail betrifft, so werden wir nicht müde, zu sagen: Wir brauchen eine bundesgesetzliche Regelung, damit es zu einer Einheitlichkeit kommt. Ansonsten werden wir alle Vorkehrungen dafür treffen, dass die Meldedaten so ausgetauscht werden, dass der Kinderschutz verbessert wird, und dass wir ein Einladungssystem für Ärzte bekommen. Aber das muss nicht im Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch geregelt werden, sondern das gehört aus unserer Sicht an eine andere Stelle.

Es ist gar nicht entscheidend, in welchem Gesetz das geregelt wird, sondern es geht darum, dass wir auch dort den Schutz der Kinder in den Vordergrund stellen und die Kinder fördern. Dafür sind alle Voraussetzungen geschaffen. Gleichzeitig werden wir uns weiter dafür einsetzen, dass es in Deutschland ein möglichst einheitliches System gibt; denn wir wollen keine voreiligen Regelungen, sondern den Schutz der Kinder. Wir wollen vernünftige Regelungen haben, die vorbereitet sind.

Deswegen würde es mich freuen, wenn die Oppositionsfraktionen es sich noch einmal überlegten.Aber ich weiß, das wird wahrscheinlich nicht möglich sein. Wir sind jedoch froh,wenn die Eltern nach der Verabschiedung eines Gesetzes wissen, dass die CDU-Fraktion und die Landesregierung es auf den Weg gebracht haben. Wir haben die Entlastung der Eltern und vor allem die Förderung der Kinder fest im Blick.

(Beifall bei der CDU)

Herr Kollege Wintermeyer, zur Geschäftsordnung.

Herr Präsident,meine Damen und Herren! Ich beantrage, Tagesordnungspunkt 74 für erledigt zu erklären. Das ist der Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das ist in den Beschlussempfehlungen enthalten, aber wir müssen es wegen der Geschäftsordnung hier noch einmal beantragen.

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Das haben wir schon festgehalten!)

Ich halte zunächst einmal fest, dass wir über Tagesordnungspunkt 72 abstimmen. Das ist nämlich die Reihenfolge.Zum Tagesordnungspunkt 74 gibt es eine Beschluss

empfehlung, in der exakt dies unter A steht. Ich lese das vor, damit es korrekt zugeht.

(Axel Wintermeyer (CDU): Die Erledigung ist hiermit beantragt!)

Ich nehme das zur Kenntnis. Bisher hat es immer auch anders geklappt.

Wir sind bei Tagesordnungspunkt 72, dritte Lesung. Ich stelle fest, es gibt keine Wortmeldungen mehr.

Ich lasse abstimmen.Wer diesem Gesetzentwurf in dritter Lesung seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in dritter Lesung mit den Stimmen der CDU-Fraktion gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen des Hauses angenommen und damit zum Gesetz erhoben worden ist.

(Beifall bei der CDU)

Zu Tagesordnungspunkt 74. Entsprechend der Ausschussvorlage ist beantragt worden, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/6713 zu Drucks. 16/6655 zu Drucks. 16/6059, für erledigt zu erklären.

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Das war die falsche Nummer!)

Herr Vorsitzender, nur für das Protokoll: Sie haben eben die Drucksachennummern des Gesetzentwurfs der Landesregierung verlesen. Die Drucksachennummern des Gesetzentwurfs der GRÜNEN lauten anders.

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): 6715!)

Okay, dann ist auch die Drucksachennummer in der Vorlage des Berichterstatters falsch. – Gut, das ist erledigt.

Wir stimmen also im Sinne des Antrags ab, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für erledigt zu erklären. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 73 auf:

Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes – Drucks. 16/6714 zu Drucks. 16/6656 zu Drucks. 16/6060 –

Die Berichterstatterin ist Frau Kollegin Ravensburg. Ich bitte um Ihren Bericht.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in der Fassung der zweiten Lesung in dritter Lesung anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 118. Plenarsitzung am 12. Dezember 2006 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung zurücküberwiesen worden.