Protocol of the Session on September 16, 2003

Ich mache Ihnen den Vorschlag, das noch einmal privat zu diskutieren. Es gibt darüber hinaus Ausschüsse des Parlaments, die sich über die Einzelheiten unterhalten.

Mir ist sehr wohl klar, dass die Frage, ob man das machen muss oder nicht, letztlich eine individuelle ist. Was den Verkehr der Behörden untereinander sowie mit den großen Dienstleistern betrifft, werden wir nicht vor der Frage stehen, ob wir das wollen oder nicht, sondern wir müssen das machen, weil wir sonst an dem bundes- und europaweiten, teilweise sogar weltweiten Netz nicht teilnehmen können.Deswegen halte ich es für richtig,dass wir hier auf dem Wege eines Pilotprojekts die Voraussetzungen dafür schaffen. Ich bin gerne bereit, von Zeit zu Zeit darüber zu berichten.Wir erfinden das nicht alleine.Aber das,was wir bisher gemacht haben, ist meiner Meinung nach zielführend und, soweit mir bekannt ist, bisher nicht kritisiert worden.

Also,Ihre Unterschriften sind alle gelöscht – nur meine ist drin. Man weiß ja nie. Aber Sie haben gar nicht unterschrieben; so ist das.

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Doch, mit der Hand, wie sich das gehört!)

Auch ich habe vorher mit der Hand unterschrieben; sonst wäre die Unterschrift nicht in die elektronische Signatur gekommen.

Zusatzfrage, Herr Kollege Bender.

Herr Minister, Sie haben eben, wenn auch nur in einem Halbsatz, die Zertifizierungsstelle angesprochen, und zwar haben Sie gesagt, dass diese bei der HZD angesiedelt werden soll. Ich frage Sie: Wie ist diese Zertifizierungsstelle auf Bundesebene koordiniert? Wie wird die EU-Vorgabe umgesetzt? Wie weit ist die Zertifizierungsstelle auf den internationalen Verkehr abgestimmt, insbesondere auf die Vorgaben der US-Behörden?

Herr Minister Bouffier.

Herr Abg. Bender, ich mache Ihnen den Vorschlag, diese Fragen, da sie sehr detailliert sind, schriftlich zu beant

worten.Aus dem Kopf kann ich sie Ihnen zurzeit nicht beantworten. Ich sehe gerade nach, ob ich eine Unterlage habe, aus der hervorgeht, wie weit das international gediehen ist. Im Moment bin ich auch überfragt, wie das außerhalb des Bundesministeriums des Innern und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik koordiniert wird. Ich halte es für zielführender, Ihnen diese Fragen schriftlich zu beantworten.

Der Fragesteller ist einverstanden. – Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Ich rufe die Frage 57 auf. Auch bei dieser Frage übernimmt Herr Kollege Wintermeyer für Frau Zeimetz-Lorz die Fragestellung.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Ergebnisse hat der Modellversuch zur Telearbeit in der hessischen Landesverwaltung erbracht?

Herr Innenminister.

Herr Abg. Wintermeyer, man kann das so zusammenfassen. Die Telearbeit ist aus unserer Sicht eine der interessantesten Arbeitsgestaltungen der Zukunft, weil sie mehrere Aspekte zusammenbringt: Auf der einen Seite verbindet sie die Erledigung der Aufgaben, die in der öffentlichen Verwaltung erfüllt werden müssen, mit der Flexibilität des Arbeitsplatzes, also der Erledigung der Arbeit sowohl in der Behörde als auch zu Hause, und zum anderen erleichtert sie, was uns in dieser Frage besonders wichtig ist, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Wir haben in unserem Modellversuch interessante Erfahrungen damit machen können. Die Teilnehmer gehörten den unterschiedlichsten Berufsgruppen an: von Staatsanwälten über Angestellte im Verwaltungsdienst bis hin zu Fachbeamten – also eine sehr breite Akzeptanz, was die unterschiedlichen Aufgabenstellungen angeht.

Wir haben festgestellt, dass die Telearbeit die vorzeitige Wiederaufnahme der Berufstätigkeit in der Elternzeit durchaus gefördert hat.Letztlich wurde deutlich,dass diejenigen, die Telearbeit machen, zwar häufig zu Hause arbeiten, aber mit dem Haus so verbunden sind, dass sie von den Entwicklungen nicht abgeschnitten sind und dass keine größeren Brüche entstehen. Jemand, der an seiner Dienststelle längere Zeit nicht anwesend ist, hat häufig das Problem, dass sehr große Lücken entstehen und dass der Wiedereinstieg schwierig wird. Das kann man auf diese Weise ein Stück weit beseitigen.

Die alternierende Telearbeit, die wir auch erprobt haben, bedeutet, dass man sowohl zu Hause als auch in der Dienststelle tätig sein kann. Das ist eine deutliche Flexibilisierung.

Wir haben auch eine Effizienzsteigerung bei der Erledigung der Aufgaben festgestellt. Das ergibt sich sicherlich aus der Berufszufriedenheit und – ich füge hinzu – nach meiner Einschätzung auch daraus, dass jemand noch zu

sätzlich Aufgaben erfüllt hat, deren Erledigung das vorgegebene Zeitbudget wahrscheinlich sonst nicht zulässt.

Wir haben festgestellt, dass es keine nennenswerten Schwierigkeiten bei der Organisation gibt. Man muss allerdings hinzufügen, dass zunächst ein gewisses Maß an Mehrkosten, verursacht durch die Ausstattung zu Hause, entsteht. Das kann dann eingespart werden, wenn der Dienstplatz in der Behörde während der Zeit der Telearbeit anderweitig genutzt werden kann.

Im Ergebnis hat dieser Modellversuch sehr breite Zustimmung gefunden. Die Landesregierung hat beschlossen, den Modellversuch als erfolgreich beendet anzusehen und Telearbeit landesweit einzuführen.

Wir haben deshalb sowohl mit der Gewerkschaft ver.di als auch mit der dbb tarifunion einen entsprechenden Tarifvertrag abgeschlossen. Wir sind der Überzeugung, dass dies ein Bereich ist, der die von mir anfangs skizzierten Ziele gut erfüllt. Ich sage bei dieser Gelegenheit auch: Ich habe mich sehr darüber gefreut,dass die Gewerkschaften, die dem Thema anfangs reserviert gegenüberstanden,ihre Reserve aufgegeben haben und wir sehr rasch zu einer gemeinsamen tarifvertraglichen Einigung gekommen sind.

Vielen Dank. – Zusatzfrage, zunächst Herr Kollege Lenz, Hanau.

Herr Minister, gibt es in Ihrem Haus Erkenntnisse darüber, ob diese zukunftsweisende Arbeitsform inzwischen von Behörden im kommunalen Bereich übernommen wurde oder übernommen werden wird?

Herr Innenminister Bouffier.

Mir ist das Interesse der kommunalen Seite bekannt. Ob es in einer Kommune bereits umgesetzt wurde, ist mir im Moment nicht bekannt. Ich werde das nachtragen.

Weitere Zusatzfrage, Herr Kollege Bender.

Die positiven Erfahrungen des Modellversuchs wurden schon im Hauptausschuss erörtert. Insbesondere die Verlagerung von Arbeit in den häuslichen Bereich hinein bezieht die persönliche Betroffenheit der Arbeitskräfte ein.

Herr Minister, ich frage Sie: Gehen Sie aufgrund dieser positiven Erfahrungen auch davon aus, dass mit dieser Technik eine weitere Verlagerung von Arbeitsplätzen aus dem Ballungsraum nach Nord- und Mittelhessen möglich ist?

Herr Innenminister Bouffier.

Tendenziell ja. Man darf sich davon aber nicht zu viel erhoffen. Denn man steht hier vor einem Grundsatzkonflikt. Strukturpolitisch ist Telearbeit ein hervorragendes Mittel, um Arbeitsplätze des öffentlichen Dienstes aus den Ballungszentren in strukturschwächere Gebiete zu bringen.Wenn Sie allerdings alternierende Telearbeit machen – das heißt, wenn jemand sowohl zu Hause als auch an seinem eigentlichen Dienstort seinen Dienst versieht –, dann schränkt sich das dramatisch ein. Denn derjenige, der z. B. zwei Tage in seiner Behörde in Wiesbaden am Dienstort tätig ist und drei Tage zu Hause arbeitet,hat den Vorteil, dass er im Geschehen bleibt, und all die weiteren Vorteile, die ich vorhin geschildert habe. Allerdings kann man dies dann nicht als strukturfördernde Maßnahme einsetzen, sodass man sich an der Stelle entscheiden muss.

Wir haben uns in der ersten Phase bewusst für die alternierende Telearbeit entschieden. Wenn die Dinge weiter sind, wird es sicherlich auch ein Gestaltungselement von Strukturpolitik sein. Das ist im Moment aber noch nicht der Fall.

Vielen Dank. – Das war Frage 57.

Jetzt kommen wir zu den Neueingängen. Ich lasse noch eine Frage zu. Frage 60 wurde zurückgezogen.

Frage 61, Frau Abg. Schulz-Asche, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Ich frage die Landesregierung:

Wie viele Altenpflegerinnen und Altenpfleger fehlen nach ihrer Einschätzung in der ambulanten und stationären Pflege in Hessen?

Frau Staatsministerin Lautenschläger.

Da die in § 75 Abs. 3 des SGB XI vorgesehenen landesweiten Verfahren zur Ermittlung des Personalbedarfs oder zur Bemessung der Pflegezeiten bzw. die dort alternativ vorgesehenen Personalrichtwerte von den Landesverbänden der Pflegekassen und den Vereinigungen der Träger bisher nicht vereinbart worden sind, fehlt es an einem allgemein anerkannten Maßstab für den Personalbedarf in Pflegeeinrichtungen. Im stationären Bereich kann daher als rechtlich geregelter Indikator für die Ausstattung mit Fachkräften derzeit nur die Fachkraftquote nach § 5 Abs. 1 der Heimpersonalverordnung herangezogen werden.

Nach einer amtlichen Erhebung der hessischen Heimaufsicht aus dem Juni 2003 sind in hessischen Altenpflegeheimen im Landesdurchschnitt 53,53 % des Betreuungspersonals Fachkräfte. Damit ist die Fachkraftquote im Landesdurchschnitt mehr als erfüllt. Da dies eine durchschnittliche Quote ist,haben wir rein rechnerisch in Teilen eine Unterversorgung, in anderen Teilen eine Überversorgung. Wir haben aber kein gesichertes Datenmaterial, wie hoch die Notwendigkeit an Fachkräften ist.

Festgehalten werden kann, dass im Ballungsraum die Nachfrage nach Fachkräften deutlich höher ist als in den ländlichen Räumen. Im ambulanten Bereich gibt es keinerlei rechtliche oder vertraglich geregelte Indikatoren über den Kräftebedarf. Insoweit können wir nur feststellen, dass in den Ballungsräumen durchaus bereits erster Fachkraftmangel besteht,der – das wird deutlich werden – durch die demographische Entwicklung weiter fortschreiten wird, wenn dem in der Ausbildung nicht entsprechend entgegengewirkt wird.

Vielen Dank. – Zusatzfrage, Frau Kollegin Schulz-Asche.

Daran schließt sich meine zweite Frage an.Angesichts der geschilderten Situation und angesichts der bekannten durchschnittlich sehr kurzen Verweildauer in diesem Beruf:Wie hoch muss Ihrer Meinung nach die Zahl der Ausbildungsplätze pro Jahr in der Altenpflege sein, um diesen Bedarf mittelfristig in den nächsten zehn Jahren zu decken?

Frau Sozialministerin.

Wir können im Moment keine Zahlen nennen, weil es dazu keine Erhebungsmöglichkeiten gibt.Wichtig ist, dass der Beruf ergriffen wird, damit sich der Bestand erhöht. Deswegen haben wir sowohl die Helferinnenausbildung als auch das Paket „Startgarantie Hessen“ für zusätzliche Ausbildungsmöglichkeiten für Altenpflegehelferinnen auf den Weg gebracht. Wir haben in den letzten vier Jahren durch eine gesicherte Finanzierung, die auch weiter fortgesetzt wird, vor allem für die Schulen gesorgt. Damit wirken wir dem Fachkräftemangel entgegen. Wir statten die Schulen entsprechend aus, damit die Altenpflege ein attraktives Berufsfeld wird bzw. bleibt.

Weitere Zusatzfrage, Frau Schulz-Asche.

Anschließend an Ihren letzten Satz über die Qualität möchte ich Sie fragen, wie sich diese Aussage damit verträgt, dass heute in der Übersicht der Kürzungen, die die Landesregierung in das Internet eingestellt hat, die Fortbildung von Altenpflegekräften – Kapitel 08 21 ATG 74 – um 100 % auf null gekürzt wird.

Frau Ministerin.

Sie müssen auch den Betrag berücksichtigen, den wir insgesamt für die Ausbildung eingestellt haben: für die Aus