Wir glauben, dass diese Gesetzesänderung, die die Landesregierung vorgelegt hat, richtig ist. Das hat die Anhörung eindeutig bewiesen. Sie ist deshalb richtig, weil den Optionskommunen und den Arbeitsgemeinschaften damit ein größerer Handlungsspielraum gegeben wird, nicht mehr und nicht weniger. Deshalb lohnt es sich eigentlich gar nicht, so lange über diesen Gesetzentwurf zu sprechen. Das wird von der Landesregierung jetzt so umgesetzt. Wir halten das für richtig. Ich teile die Meinung des Kollegen Bocklet: Wir hoffen, dass die Kommunen, die Hartz IV umsetzen, auch etwas daraus machen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Rentsch. – Für die Landesregierung hat nun Frau Sozialministerin Lautenschläger das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist nochmals deutlich geworden, dass es um eine Möglichkeit geht, die den Kommunen eröffnet wird. Sehr geehrte Frau Kollegin Fuhrmann, Herr Kollege Bocklet, das hat aber auch gar nichts mit den Themen zu tun, über die Sie heute hier gesprochen haben. Wir können uns gerne über die Art der Umsetzung von Hartz IV im Detail unterhalten,
aber hier geht es um die Möglichkeit, neben der GmbH und der gGmbH auch die Anstalt des öffentlichen Rechts möglich zu machen.
Frau Fuhrmann kritisiert heute,dass in diesem Gesetzentwurf nicht die Tarifbindung festgeschrieben wird. Sie wissen genau, dass das auch bei der Umwandlung in die GmbH oder in die gGmbH nicht der Fall war. Mir ist in Hessen kein Fall bekannt, in dem es deswegen Probleme gegeben hat. Denn alles wird vor Ort kommunal geregelt.
Herr Bocklet, ich kann nur nochmals unterstreichen, was schon Herr Kollege Rentsch und Herr Kollege Holler deutlich gemacht haben:Sie suchen nach einem kritischen Ansatz. Aber die Anhörung hat gezeigt, dieses Gesetz wird ganz breit für richtig gehalten – von GRÜNEN-Politikern, von SPD-Politikern, von CDU- und FDP-Kommunalpolitikern.Alle sagen, sie wollen diese Möglichkeit haben.Gerade in den Arbeitsgemeinschaften führt das zu einem großen Vorteil, denn dann besteht dort die Dienstherrenfähigkeit. Sie aber versuchen uns jetzt hier zu erklären, dass Sie dann, wenn die GRÜNEN nicht im Aufsichtsrat oder in anderen Kontrollgremien im gleichen Verhältnis wie im Parlament vertreten seien, dem nicht zustimmen. Sie wissen, all das können Sie schon heute kommunal regeln, wenn Sie es denn vor Ort wollen.
In der Stadt Frankfurt haben Sie gerade andere Entscheidungen mit getroffen. Also kann die Regelung in diesem Gesetz nicht so ganz falsch sein. Wir überlassen es nach wie vor den kommunalen Gremien, wie sie die Zusammensetzung ihrer Aufsichtsräte vornehmen. Die Kontrollrechte des Parlaments, der kommunalen Gremien, sind gerade mit der HGO-Novelle gestärkt worden. Herr Kollege Holler hat das nochmals deutlich gemacht.
Frau Kollegin Fuhrmann, ein Letztes. Es hat natürlich überhaupt nichts mit der Problematik des Datenabgleichs usw. zu tun oder damit dass irgendwo die Rechte des Hessischen Landtags eingeschränkt würden. Damit hat dieses Gesetz nun wirklich gar nichts zu tun.Entweder haben Sie es nicht gelesen, oder Sie wollen es nicht verstehen – oder Sie wollen hier absichtlich über ein ganz anderes Thema sprechen.
Wir werden dieses Gesetz den Kommunen zur Verfügung stellen, damit sie Handlungsoptionen haben. Sie müssen sie dann selbst nutzen – ob sie die gGmbH,die GmbH oder die Anstalt des öffentlichen Rechts wählen oder den Eigenbetrieb; sie haben dann alle Möglichkeiten an der Hand.Dann wird sich zeigen,was die beste Möglichkeit ist. Wir eröffnen den Kommunen damit mehr Möglichkeiten.
Daher komme ich zur Abstimmung über diesen Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Erweiterung von organisationsrechtlichen Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer sozialrechtlicher Vorschriften, Drucks. 16/6658 zu Drucks. 16/6352 zu Drucks. 16/5945.
Wer diesem Gesetzentwurf die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das sind SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen und zum Gesetz erhoben. Ich bedanke mich.
Wer den Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zu den Petitionen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Somit entfallen Gegenstimmen und Enthaltungen, und die Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zu den Petitionen sind angenommen.
Wir sind am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt. Ich schließe die Sitzung des heutigen Tages und wünsche Ihnen einen netten Abend.Wir sehen uns morgen früh um 9 Uhr wieder.