Zweitens.Ich kann Sie aber beruhigen,es hat nach meiner laienhaften Beurteilung keine strafrechtliche Relevanz.
Drittens. Ich darf erläuternd dazu sagen, ich bin gern bereit, diesen Vorgang folgendermaßen zu bezeichnen: ein mit Geldzahlungen verstärkter Wohlverhaltenswunsch an Hessens Beamte. – Meine Damen und Herren, wenn Ihnen das lieber ist, dann können wir das gern so nennen. Aber das ist der Kern der Angelegenheit.
Sie haben beschlossen, eine freiwillige Zahlung zu leisten, und Sie haben dann auch gleich beschlossen, diese freiwillige Zahlung im Namen von Kommunen und Kirchen mit zu leisten. Das Tollste war im Grunde im Haushaltsausschuss, dass nicht einmal eine Anhörung durchgeführt werden sollte, weil der Kollege Milde der Meinung war, es gebe bereits eine Regierungsanhörung. Er war dieser Meinung, weil er glaubte, es wäre ein Antrag der Landesregierung. Das war er aber nicht. Es war der Antrag seiner eigenen Fraktion. Es hatte also keine Regierungsanhörung gegeben. Es gab dann, wie wir alle wissen, schließlich doch eine schriftliche Anhörung. Insofern ist das formal geheilt worden.Trotzdem, muss ich sagen, bin ich ziemlich erstaunt darüber – da muss ich dem Kollegen Frömmrich beipflichten –, dass die Landesregierung aufgrund eines Entwurfs der CDU-Fraktion Zahlungen leistet. So weit sind wir noch nicht,
Dass der Wunsch einer Fraktion schon Beschluss des Parlaments sein soll, das geht ein bisschen weit.
Ich bin es gewohnt, dass wir die Menschheit in Juristen und Nichtjuristen einteilen. Ich teile sie lieber in Ökonomen und Nichtökonomen ein; das ist mein persönliches Faible. Wir haben in der FDP-Fraktion eine erfreulich große Zahl von Juristen.
Ich habe die erfreulich große Zahl von Juristen Stück für Stück befragt:Was heißt in § 3 des Gesetzentwurfs – Frau Kollegin Beer – folgende Formulierung:
Die Einmalzahlung für das Jahr 2006 wird mit den Bezügen des auf das Inkrafttreten dieses Gesetzes folgenden Monats... gezahlt.
Die Damen und Herren Juristen waren der Meinung, es hieße Folgendes: Die Einmalzahlung für das Jahr 2006 wird mit den Bezügen des auf das Inkrafttreten dieses Gesetzes folgenden Monats gezahlt. – Das war wohl die Interpretation. Der Text ist vergleichsweise klar, meine ich.Wenn man schon sagt, der CDU-Entwurf sei faktisch bereits Gesetz, den bräuchte man gar nicht mehr zu beschließen, dann muss man den Text aber bitte auch ernst nehmen. Dann darf man nicht eher zahlen, als das Gesetz, das verabschiedet werden soll, dies überhaupt festlegt.
Es wird wohl so sein, dass die CDU-Fraktion einen Änderungsantrag einbringt, mit dem sie dies heilt, indem sie
hineinschreibt: Die Einmalzahlung wurde bereits gezahlt oder wird rückwirkend anerkannt, wie auch immer.
Sie ist gezahlt, aber man muss dafür erst eine Rechtsgrundlage schaffen. – Ich halte nur fest: Es fehlt jegliche Rechtsgrundlage für die Zahlung. Ein Kabinettsbeschluss kann in Hessen noch nicht einen Landtagsbeschluss ersetzen. So weit sind wir bisher noch nicht, meine Damen und Herren.
Wir haben uns zu dieser Angelegenheit schon ausreichend ausgetauscht. Mir liegt sehr daran, zu sagen, dass das Nein der FDP-Fraktion unter gar keinen Umständen bedeutet, dass wir den Beamtinnen und Beamten das Geld nicht gönnen würden. Das bedeutet es wirklich nicht, sondern wir sehen das Dilemma,
dass 250 c für eine Beamtin oder einen Beamten, gleich netto 15 c im Monat – ich habe es das letzte Mal auch vorgerechnet –, individuell sehr wenig Geld sind; dass aber 58 Millionen c,mit Schulden finanziert,für das Land Hessen sehr viel Geld sind.
Wenn wir vor der Entscheidung stehen, eine freiwillige schuldenfinanzierte Einmalzahlung zu leisten, dann sagen wir: Nein, das machen wir nicht, weil die Verantwortung gegenüber künftigen Generationen heißt:Wir müssen lieber versuchen, Schulden zu vermeiden, um damit Zinsen zu sparen, um diesen Generationen gerecht zu werden. Das ist uns sehr viel mehr wert, als einen vermeintlichen Gefallen zu tun, der viel weniger ist als eine Anerkennung für Beamte, die im Augenblick im Dienst sind, oder Versorgungsempfänger, die diese Zahlung auch bekommen.
Meine Damen und Herren, das hat für uns Priorität. Deswegen können wir diesem Entwurf auch nach intensivem Nachdenken nicht zustimmen. Wir werden auch den beiden Anträgen von SPD und GRÜNEN nicht zustimmen. Frau Kollegin Zeimetz-Lorz, da haben Sie vollkommen Recht, das wäre inkonsequent, wenn wir nun gerade eine Ausweitung der Zahlungen verlangen würden. Nein, wir wollen überhaupt nichts bezahlen.Ich meine,dass dies die beste Entscheidung wäre. Vielleicht gibt es noch die Chance, dass sich die CDU das überlegt. Das ist allerdings sehr unwahrscheinlich, weil das Geld schon ausgezahlt ist. Man müsste es zurückverlangen. Dann wäre die Frage: Wer trägt die Bankgebühren? Aber das wollen wir einmal dahingestellt sein lassen.
Es tut mir leid, dass es so gelaufen ist. Es tut mir leid, dass wir diese Diskussion so führen müssen. Es wäre konsequenter gewesen,wenn die CDU ihren prächtigen Worten zur Haushaltsklarheit, -wahrheit, -kontinuität und -sauberkeit sowie zum Schuldenabbau auch die Taten hätte folgen lassen. Sie tut es leider nicht. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Opposition klatscht gemeinsam, aber sie will etwas völlig Unterschiedliches.Ich fange einmal mit dem Kollegen von Hunnius an. Sie haben am Schluss noch die Kurve gekriegt. Man kann wie die eine Seite der Auffassung sein, 250 c seien viel zu wenig, und es sei vom Verfahren her auch falsch. Man kann auch der Auffassung sein: Am besten zahlen wir gar nichts. – Das muss man dann aber auch so deutlich sagen. Sie haben es am Schluss so formuliert.
Meine Damen und Herren,diese Auffassung teilt die Landesregierung ausdrücklich nicht. Frau Kollegin ZeimetzLorz hat ausdrücklich darauf hingewiesen: Mit dieser Zahlung soll eine Anerkennung ausgesprochen werden.
Das bewegt sich zwischen den Nöten des Landeshaushalts und einer Anerkennung für unsere Beamtinnen und Beamten.Ich möchte gleich hinzufügen,dass es auch eine gewisse Anerkennung für die Versorgungsempfänger ist. Denn in den zurückliegenden Jahren wurde bei ihren Versorgungsbezügen von 75 % auf 71,5 % heruntergegangen.
Wir wollen damit eine Anerkennung zum Ausdruck bringen. Herr Kollege Frömmrich, Sie sprachen ständig von der Kommunalwahl. Wahrscheinlich meinen Sie aber die Landtagswahl. Wir sind nicht so vermessen zu glauben, dass sich die Landtagswahl daran entscheiden wird.
Ich lege schon Wert darauf, ein paar Bemerkungen machen zu dürfen.Die Sozialdemokraten und die GRÜNEN sagen: Wir möchten mehr. – Sie fordern uns auf, wir sollten doch,bitte schön,mit den Beschäftigten und ihren Gewerkschaften Tarifgespräche führen.Außerdem sollen wir in die Tarifgemeinschaft der Länder zurückkehren.
Wer das will, der müsste zumindest hinzufügen, dass er irgendeine Idee hat, wie die 240 Millionen c aufgebracht werden könnten, die das den hessischen Landeshaushalt kosten würde. Herr von Hunnius geißelt, dass die jetzt vorgesehene Zahlung im Hinblick auf die Belastung der zukünftigen Generationen zu hoch und eigentlich nicht zu verantworten sei.
Die Vertreter der Roten und der GRÜNEN haben sich hierhin gestellt und gesagt: Bitte tretet wieder in die Tarifgemeinschaft der Länder ein. – Wenn Ihre Rede schlüssig sein soll, wäre das Mindeste, dass Sie sagen, dass wir dann eine Idee dafür bräuchten, wie wir das bezahlen, was die Tarifgemeinschaft der Länder vereinbart hat.
Wir könnten sagen:Wir erhöhen die Schulden.– Vielleicht fällt Ihnen auch etwas anderes ein. Meine Damen und Herren, Sie weichen davor zurück, diese Frage zu beantworten.
Es gibt auch keinen vernünftigen Grund, warum wir in diese Tarifgemeinschaft zurückkehren sollten. Wir haben oft genug über die „Operation sichere Zukunft“ disku
tiert. Wir haben einen vernünftigen Kompromiss gefunden. Als Stichwort möchte ich die Sonderzahlungen, und hier das Weihnachtsgeld, nennen. Es gibt eine Reihe Länder, die das Weihnachtsgeld auf null gekürzt haben. Wir haben uns auf 60 % bei den Aktiven und 50 % bei den Pensionären verständigt. Ich glaube, das war ein vernünftiger Kompromiss.
Herr Kollege Rudolph, Sie müssen das nicht feiern. Aber ich darf es einmal erwähnen. Wir sind aus der Tarifgemeinschaft der Länder ausgetreten, weil wir unsere hessischen Interessen selbst vertreten wollen. Die hessischen Interessen sind die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger.
Das sind auch die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,ganz genau.– Herr Frömmrich,sehen Sie:Wir haben als einziges Land in Deutschland vor Kurzem einen Tarifvertrag abgeschlossen. Wir haben ihn mit dem ärztlichen Personal unserer Universitätskliniken abgeschlossen. Überall haben die Ärzte gestreikt, in Hessen aber nicht. Hier gab es nicht einen einzigen Tag einen Streik. Hier gab es keine großen wirtschaftlichen Schäden für die Betreiber der Kliniken. Es hat auch bei den Ärzten keine Verluste bei den Gehältern gegeben, weil sie nicht gestreikt haben. Das alles hatten wir in Hessen nicht.
Wir haben nachgewiesen, dass wir mit dem Marburger Bund einen sehr intelligenten und auf jeden Fall günstigeren Tarifvertrag im Interesse aller Seiten abschließen konnten. Glauben Sie nicht, wenn wir da so falsch gelegen hätten, dass sie uns dafür kritisiert hätten? Glauben Sie denn, dass eine Gewerkschaft, die bei allen anderen, auch bei der Tarifgemeinschaft der Länder, offensichtlich sehr erfolgreich war, mit uns einen eigenen Tarifvertrag abschließen würde, wenn sie der Überzeugung wäre, dass er für ihre Klientel falsch wäre? Genau daran kann man zeigen, dass die Interessen eines Landes nicht mit denen eines Tarifverbundes identisch sind. Das, was für Berlin richtig ist, muss für Hessen noch lange nicht richtig sein.