Eine Anmerkung möchte ich noch machen. In dem CDUAntrag steht, dass externer Sachverstand hinzugezogen werden kann. Wir sehen das als eine Ermächtigung – wie es rechtstechnisch heißt – des Präsidiums an, das zu tun. Wir gehen davon aus, dass es bei konkreten Fragestellungen notwendig sein wird,davon Gebrauch zu machen.Wir gehen auch davon aus, dass sich – im Interesse eines vernünftigen Arbeitsergebnisses – niemand im Präsidium verweigern wird, Experten anzuhören, weil wir am Ende nicht nur eine Mehrheit im Landtag, sondern auch die Öffentlichkeit von unserem Ergebnis überzeugen müssen. Wir stimmen der Drucks. 16/222 zu, weil wir sie für zielführender halten.
Herr Präsident,liebe Kolleginnen und Kollegen! Den vorliegenden Antrag haben SPD und FDP gemeinsam formuliert. Deswegen wird es Sie nicht verwundern, dass ich mich im Wesentlichen, wenn nicht sogar ganz, den Ausführungen der Kollegin Beer anschließen kann. Deshalb kann ich meinen Redebeitrag relativ kurz halten.
Wir sind der Auffassung, dass die geltenden Versorgungsregelungen, die einem Abgeordneten bereits nach sechsjähriger Mitgliedschaft im Hessischen Landtag ab dem 55. Lebensjahr eine lebenslange Rente von über 1.800 c im Monat bescheren, in den heutigen Zeiten nicht mehr tragbar sind.
Das mag zu früheren Zeiten,als die Biografien anders waren, richtig gewesen sein.Aber wenn ich mir vorstelle, ich wäre noch eineinhalb Jahre im Hessischen Landtag und hätte schon solche Anwartschaften erworben, dann muss ich sagen: Diese Anwartschaften wären deutlich höher als die, die Akademikerfreunde und -freundinnen auf ihrem langen Berufsweg erwerben, wenn sie hohe Beträge einzahlen. Ich glaube, es herrscht Einigkeit im Hessischen Landtag, dass das auf Dauer nicht mehr erklärbar sein wird.
Herr Kollege Gotthardt, Sie haben die Frage der Versorgungsbezüge als eine innere Angelegenheit des Hessischen Landtags bezeichnet. Rein formaljuristisch mögen Sie Recht haben.Wir alle wissen aber,dass diese Fragen in der Öffentlichkeit gelegentlich eine gewisse Rolle spielen. Es ist ein ganz zentraler Ansatz von uns, diese Sache nicht populistisch darzustellen.
Versucht es doch zu verstehen.– Im Prinzip ist es so,dass man sagen muss, die Diäten sind nicht zu hoch. Die SPD sagt das auch. Nicht die Höhe der Diäten ist das Problem, sondern die mangelnde Transparenz. Wenn wir nämlich den Wert der Anwartschaften, die wir über die Versorgungsbezüge erwerben, auf die monatlichen Diäten umlegen würden, dann kämen wir zu einem wahrscheinlich deutlich höheren Betrag,aber wir hätten Transparenz hergestellt.
Der zentrale Streitpunkt ist wohl, welche Art von Kommission wir nehmen, eine Kommission des Landtags oder eine unabhängige Kommission. Wir sind der Auffassung, dass eine unabhängige Kommission der bessere Weg ist, weil uns die Unabhängigkeit einer solchen Kommission helfen würde, ihre Ergebnisse besser nach außen zu vertreten. Denn eines wird als Ergebnis herauskommen: Wenn wir den Weg größerer Transparenz gehen wollen, dann wird es wahrscheinlich nicht bei 100 oder 200 c bleiben,die auf eine Diät draufgelegt werden,sondern es werden relativ ordentliche Beträge sein.
Wir alle wissen, es gibt genug Beispiele dafür, dass derartige Beträge in der Öffentlichkeit vermittelt werden müssen. Der ganz zentrale Punkt wird sein, diese Vermittlung hinzubekommen.
Wir halten an dieser Stelle eine unabhängige Kommission für den besseren Weg.Ich glaube aber – daher verstehe ich die Aufregung nicht wirklich –, dass wir uns im Ergebnis einig sind, dass das jetzige System zu Ergebnissen führt, die so nicht mehr vertretbar sind, und dass wir deshalb Veränderungen brauchen.
Ich lasse abstimmen. Ich rufe zunächst den Antrag der Fraktionen der SPD und der FDP betreffend Einsetzung einer Kommission zu Fragen der Abgeordnetenentschädi
gung und -versorgung, Drucks. 16/198, auf. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer lehnt den Antrag ab? – Wer enthält sich? – Ich stelle fest, dass dieser Antrag aufgrund der Gegenstimmen der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Zustimmung der Fraktionen der SPD und der FDP abgelehnt ist.
Jetzt rufe ich den Dringlichen Antrag der Fraktion der CDU betreffend Erarbeitung eines Vorschlags zu Fragen der Abgeordnetenentschädigung und -versorgung, Drucks. 16/222, auf. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer lehnt ihn ab? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist der Dringliche Antrag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD und der FDP angenommen. Das Präsidium hat einen heißen Auftrag bekommen.
Zum Rest der Tagesordnung stelle ich vereinbarungsgemäß Folgendes fest: Die Tagesordnungspunkte 24, 27, 28,
30, 31, 32, 33, 34, 49, 50, 54, 56 und 73 werden in das nächste Plenum geschoben.Die Tagesordnungspunkte 29, 37, 52 und 74 werden dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst überwiesen, die Tagesordnungspunkte 37 und 52 zur Mitberatung auch dem Kulturpolitischen Ausschuss. An den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr gehen die Tagesordnungspunkte 39, 47, 70 und 76. Der Tagesordnungspunkt 43 wird dem Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen. Tagesordnungspunkt 51 geht an den Ältestenrat, federführend, und den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst, mitberatend.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind am Ende dieser Sitzungswoche und am Ende des ersten Halbjahres der neuen Legislaturperiode. Ich bitte Sie, sich gut zu erholen, damit wir ab September wieder kräftig arbeiten können. Es wird eine schwierige Phase in der hessischen Landespolitik werden. Alles Gute, einen schönen Urlaub, und kommen Sie gesund wieder.