Herr Wintermeyer, ich gebe Ihnen Recht, Opferschutz brauchen wir, aber doch nicht zu jedem Preis. Sie haben mit Ihrem Antrag einen Freibrief für jegliches genetische Material formuliert. Das ist ein populistischer Vorstoß.
Sie führen aus, dass das DNA-Identifizierungsmuster keine persönlichen Daten enthalte und dass es hier im Übrigen nur um eine ganz niedrige Eingriffsschwelle gehe.
Dabei ignorieren Sie doch völlig – wir haben den Datenschutzbeauftragten vorhin erst gehört, und Sie haben alle hier im Hause die Arbeit des Datenschutzbeauftragten gelobt und zum Großteil gewürdigt – die erheblichen Bedenken, die der Datenschutzbeauftragte, auch der Bundesdatenschutzbeauftragte und die Richterschaft dazu geäußert haben.
Er hat geschrieben – das Schreiben haben Sie alle erhalten –, eine Beschränkung auf bestimmte Straftaten halte er dringend für geboten. Es gibt keine personenbezogeneren Daten als das menschliche Gen. Das wissen Sie alle. Das DNA-Identifizierungsmuster kann dazu verwendet werden,dass man eine Vielzahl von Rückschlüssen auf die Erbanlagen des Menschen zieht.
Nun zum Thema des Richtervorbehalts. Der Richtervorbehalt dient doch gerade dazu – das wissen auch alle Praktiker –, dass man einzelfallgerecht unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzips und auch im Hinblick auf die Eingriffsintensität eine Einzelmaßnahme überprüft. Dafür brauchen wir zwingend weiterhin den richterlichen Vorbehalt.
Da muss ich Ihnen auch einmal den Ball zuspielen:Wenn sich selbst ein konservatives Land wie Baden-Württemberg Ihrer Initiative im Bundesrat nicht anschließt und auch einem erstmaligen Vorstoß nicht zuwendet, dann würde ich mir an Ihrer Stelle einmal Gedanken machen. Ich darf die „Bild“-Zeitung, ein Blatt, das Ihnen sonst so gewogen ist, vom 3. Juni 2003 anführen. Sie gibt zu bedenken, dass jetzt wieder jeder Kleinkriminelle – etwa ein Ladendieb – zum DNA-Test geschickt werden kann.
„Glücklicherweise“ – ich darf zitieren – könne das Hessen nicht selbst regeln.Wenn selbst so ein konservatives Blatt Ihren Vorstoß an der Stelle ablehnt, dann kann ich Sie nur auffordern, diese Effekthascherei zu beenden und wieder zu vernünftiger parlamentarischer Arbeit zurückzukehren. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist unter Rechtspolitikern zunächst einmal völlig unstrittig, dass der Einsatz der DNA-Analyse ein glänzendes und effektives Mittel bei der Überführung von Straftätern ist, und darum geht es.
Ich freue mich vor allen Dingen,dass zumindest bei dieser Feststellung eine gemeinsame Basis mit der FDP erzielt werden konnte.
Selbstverständlich kann es dabei nicht um Populismus gehen. Es kann hier auch nicht darum gehen, dass die Politik – wie hieß das noch? – stoiberisiert wird. Verehrte Frau Kollegin Beer, wenn CDU, CSU und FDP bei der letzten Wahl zum Bundestag genügend Stimmen bekommen hätten, dann wären Sie wahrscheinlich in eine Koalition unter Leitung von Bundeskanzler Stoiber eingestiegen.
Die Gefahr des Missbrauchs wird hier immer wie eine Schimäre dargestellt. Ich sage klar und deutlich: Nach allem, was mir von Naturwissenschaftlern vorgetragen
wurde, ist ein solcher Missbrauch nicht möglich. – Ich will das wiederholen, was Herr Kollege Wintermeyer hier gesagt hat. Bei der DNA-Analyse wird optisch miteinander verglichen. Aus dem, was man sich da ansieht, kann man nicht entnehmen, ob der Straftäter ein Mann oder eine Frau, ob er oder sie blond oder schwarzhaarig ist.
Ich möchte wirklich, dass wir dieses Thema hier sachlich und nicht unter dem Gesichtspunkt der Gefahr des Missbrauchs und angstbesetzt behandeln.
Mein Anliegen ist es wirklich auch, dass wir hier feststellen, dass die DNA-Analyse zu keiner Offenlegung persönlichkeitsrelevanter Informationen führt.Wie ich Ihnen eben gerade vorgetragen habe, gibt es einen optischen Vergleich zum Nachweis oder Ausschluss einer Übereinstimmung. Ich will das nur am Rande sagen. Mit der DNA-Analyse können Sie auch feststellen, ob jemand zu Unrecht beschuldigt wird. Durch diese Methode kann er entlastet werden.
Ich will noch etwas hinzufügen. Das wird in der Diskussion völlig vergessen. Sie sprechen immer vom Missbrauch.Mir wurde von Naturwissenschaftlern gesagt,dass ein Missbrauch nicht möglich ist. Ich unterstelle jetzt einmal, ein Missbrauch wäre möglich. Ich möchte dann aber darauf hinweisen, dass der Missbrauch strafbar ist. Deshalb muss auch hier abgewogen werden.Wir dürfen doch nicht so tun, als ob allein die Möglichkeit eines Missbrauchs, der strafbewehrt ist, den Einsatz eines effektiven Strafverfolgungsmittels verhindern kann. Da wird die Diskussion doch völlig falsch geführt.
Ich sage deshalb:Wir müssen die Debatte um den Einsatz der DNA-Analyse endlich entmythologisieren. Sie bauen hier einen Mythos auf. Damit hindern Sie die Strafverfolgungsbehörden, schwere Verbrechen zu verfolgen und aufzuklären. Das ist unser Ansatz und unsere Motivation.
Meine Damen und Herren der FDP, der SPD und der GRÜNEN, diesen Vorhalt kann ich Ihnen nicht ersparen. Wer den Identitätsnachweis solch engen Schranken unterwerfen will, wie Sie es wollen, der schützt zum Schluss nicht das Persönlichkeitsrecht eines Bürgers. Nein, der schützt den Täter selbst. Genau das dürfen wir nicht wollen.
Ich wiederhole es noch einmal: Die Untersuchung führt nicht zu einer Bloßstellung oder zu einer Offenlegung intimer Daten. Sie führt nicht zu einer körperlichen Beeinträchtigung oder zu Schmerzen. Das muss hier klar und deutlich festgehalten werden.
Ich bin bei diesem Thema ganz gelassen. Wenn man bundesweit die Entwicklung dieser Diskussion in den letzten zwei, drei Jahren verfolgt hat, dann kann man feststellen, dass der Katalog der Straftaten immer mehr erweitert worden ist,bei denen die DNA-Analyse angewendet werden darf. Sogar die gegenwärtig regierende rotgrüne Bundesregierung hat diesen Katalog erweitert. Ihre Bundesjustizministerin sagt: Ich will über die DNA-Ana
Meine Damen und Herren, passen Sie auf, dass Sie sich hinterher nicht von der Position Ihrer eigenen Bundesregierung distanziert haben.
Lassen Sie mich zum Schluss bitte noch Folgendes sagen. Dabei geht es um den Richtervorbehalt. Stellen Sie sich das doch bitte einmal ganz konkret vor. Am Tatort wird eine Spur des Täters gefunden. Das kann z. B. ein Haar sein. Nach der gegenwärtigen Rechtslage muss der Staatsanwalt mit diesem Haar zum Richter gehen. Er muss den Richter dann fragen: Herr Richter, sind Sie damit einverstanden,dass ich an dieser anonymen Spur des Täters eine DNA-Analyse vornehmen lasse? – Das ist gegenwärtig die Rechtslage. Da denkt sich dann der Richter: Was soll ich denn hier überhaupt abwägen? Ich habe da doch überhaupt keine Abwägungsmöglichkeiten. – Deshalb ist die Praxis heute schon so, dass bei allen anonymen Spuren des Täters die DNA-Analyse grundsätzlich durchgeführt wird. Das wird von den Richtern nämlich genehmigt.
Herr Minister, ich danke Ihnen. – Herr Minister, stimmen Sie mit mir darin überein, dass man zwischen der Behandlung der Spuren des Tatortes und der Behandlung der DNA-Proben der Betroffenen Unterschiede machen muss?
In dem Antrag der Fraktion der CDU ist nämlich von DNA-Proben der Betroffenen die Rede. In dem Antrag der CDU-Fraktion geht es darum, den Richtervorbehalt bei anlassbezogener Tat und bei der qualifizierten negativen Prognose abzuschaffen. Es geht dabei überhaupt nicht um die Behandlung der Tatortspuren.Ich glaube,wir sind uns da parteiübergreifend einig, dass die Behandlung dieser Spuren notwendig ist.
(Beifall der Abg.Evelin Schönhut-Keil (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Gerhard Bökel (SPD): Lesen Sie einmal das Gesetz!)
Eine solche Aussage habe ich von Ihnen nicht gehört. Ich wäre Ihnen dankbar gewesen, wenn Sie diesen Teil der Übereinstimmung deutlich gemacht hätten.
Zweitens. Frau Kollegin Beer, wir sind da tatsächlich unterschiedlicher Auffassung. Ich bin genauso, wie es Herr Kollege Wintermeyer vorgetragen hat, der entschiedenen Überzeugung, dass die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen, dass die DNA-Ana