Protocol of the Session on July 13, 2006

(Beifall bei der CDU)

Welcher Qualität die Argumentation immer wieder ist, zeigt sich darin, dass Herr Wagner seine eigene Rede vom Dienstag noch einmal gehalten und trotz der Erläuterungen, die ich gegeben habe, erneut die Zahl von 70.000 Stunden genannt hat.

Meine Damen und Herren, in den letzten Jahren sind jede Woche 70.000 Stunden vertreten worden. Mehr als die Hälfte dieser 70.000 Stunden sind durch Lehrkräfte der Schule vertreten worden. In einer Größenordnung von 25.000 Stunden konnte aus der eigenen Kraft der Schulen nicht vertreten werden. Exakt um diese Größenordnung geht es, damit in der Relation zu den über 1 Million Stunden, die jede Woche gegeben werden, sehr klar ist, worin der Bedarf besteht, wofür wir das Geld zur Verfügung stellen,worüber wir diskutieren,wenn es darum geht,dass über die Hälfte davon durch Lehrkräfte abgedeckt wird und nur der kleinere Teil durch externe Kräfte, die wir dazusortieren, aber externe Kräfte, die eine eminente Kompetenz haben, was die Schulleiterinnen und Schulleiter auch festgestellt haben.

Ganz witzig wird es mit der Feststellung, man könne die verlässliche Schule mit dem freiwilligen Polizeidienst vergleichen. Wer ein wenig verfolgt, in welchen Städten,

Landkreisen und Gemeinden die Einführung des freiwilligen Polizeidienstes beschlossen wurde, der wird feststellen, dass das neben Baunatal auch in vielen anderen von den Sozialdemokraten geführten Kommunen der Fall ist.

(Zuruf: So ist es!)

Offensichtlich ist man dort der Meinung gewesen, der freiwillige Polizeidienst ist in der Lage, eine größere Sicherheit der Menschen und eine Verlässlichkeit hinsichtlich dessen, was der Staat und die Kommunen an Sicherheit bieten können, zu erzielen. Deswegen haben sie die Einführung des freiwilligen Polizeidienstes beschlossen und auch eigenes Geld in die Hand genommen.

Wenn die Aussage darin besteht, dass wir es mit dem Engagement der Schulleitungen,dem Engagement der Lehrkräfte und dem Engagement Externer mithilfe zusätzlicher Ressourcen schaffen, einen verlässlichen Schulvormittag zu erzielen, dann wäre es gut, eine solche Parallele zu der verlässlichen Schule zu ziehen. Dann ist auch die Prognose ziemlich gut.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

In den letzten Wochen wurde an den Schulen enorme Arbeit geleistet. Wir haben Konzepte erarbeitet. Wir haben Bausteine für den Unterricht erarbeitet.Wir haben Listen aufgestellt. Es ist dazu gekommen, dass sich bis zu 80 Bewerber auf die Ausschreibung einer einzigen Schule gemeldet haben. Diese Bewerber waren bereit, dort zu unterrichten und Vertretung und auch Betreuung zu übernehmen.

Wir haben gesehen, dass es schon zahlreiche Schulen gab, die auf der Basis der Konzepte für die Klassen 5 bis 7 ein Vertretungskonzept hatten und damit die Verlässlichkeit absolut garantieren konnten.

Frau Ministerin, ich darf Sie freundlich darauf hinweisen, dass die für die Fraktionen vereinbarte Redezeit um ist.

Ich komme zum Schluss. – Die Schulen, die bisher schon Verlässlichkeit in den Klassen 5 bis 7 gewährleisten konnten, sagen jetzt: Wir haben dann auch die Ressource, um das bis zur Klasse 10 entsprechend aufbauen und dort verlässlich Unterricht geben zu können.

Die Aussage eines Schulleiters, dessen Schule sich in der Nähe von Darmstadt befindet, ist richtig. Er sagte pragmatisch: Lasst es uns doch vorurteilsfrei probieren.

Zum Abschluss meiner Rede möchte ich aus der Stellungnahme der Bundesvereinigung der Oberstudiendirektoren, Landesverband Hessen, zitieren:

Gemessen an der bisherigen Situation an den hessischen Schulen zeigt das Modell ein hohes Maß an Verantwortung gegenüber den Schülerinnen und Schülern und deren Anspruch auf einen geregelten Unterricht.

Ich denke, damit sollten wir das neue Schuljahr beginnen.

(Beifall bei der CDU)

Frau Wolff, vielen Dank. – Als nächster Redner hat sich Herr Kaufmann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, man sollte in dieser Debatte durchaus noch auf die – ich darf das einmal so nennen – kleinen Beiwerkanträge eingehen, die ein bisschen in der Hauptdebatte untergegangen sind. Ich will dazu drei Punkte anmerken.

Erstens. Das war ein bisschen überraschend. Uns liegt ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu ihrem eigenen Gesetzentwurf vor. Es mag sich um eine geringfügige Änderung in der Definition handeln.Aber es stellt sich doch die Frage,mit welcher Borniertheit und Schlampigkeit die Gesetzentwürfe hier behandelt werden. In zwei Ausschusssitzungen kam es zu der Empfehlung an das Plenum, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Offensichtlich hat niemand bis zur allerletzten Sekunde auf so etwas geachtet.

Wenn das so wichtig ist, dass man dazu einen Änderungsantrag stellen musste, dann frage ich Sie: Warum haben Sie sich dann darüber so aufgeregt, dass die dritte Lesung beantragt wurde? – Sie haben die dritte Lesung nämlich für überflüssig gehalten. Wenn es die dritte Lesung aber nicht gegeben hätte, hätten Sie diesen Änderungsantrag nicht mehr einbringen können.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wir müssen hier wieder feststellen: Bei der Regierungsfraktion paart sich die Eigenschaft, von sich selbst überzeugt zu sein, mit Vollmundigkeit. Dabei hat das einmal wieder deutlich gemacht, dass Sie alles andere als sorgfältig und richtig arbeiten.

(Beifall der Abg.Sigrid Erfurth und Jürgen Frömm- rich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Im zweiten Fall lautet das Stichwort Ehrverletzung. Ich darf aus dem Dringlichen Antrag, Drucks. 16/5818, zitieren:

Der Landtag fordert alle politischen Kräfte in Hessen dazu auf, sich bei aller notwendigen Deutlichkeit in der politischen Auseinandersetzung eines sachgemäßen und persönlich fairen Umgangs miteinander zu befleißigen.

(Beifall des Abg. Clemens Reif (CDU) und bei Abgeordneten der FDP)

Dazu kann man nur sagen: Das ist sehr richtig. – Wenn man auf dem Dringlichen Antrag noch ein wenig weiter nach unten schaut, kann man den Namen Dr. Christean Wagner lesen.

(Clemens Reif (CDU): Das ist richtig! Das ist ein guter Mann!)

Was wir hinsichtlich „eines sachgemäßen und persönlich fairen Umgangs“ miteinander gerade vom Kollegen Wagner zu halten haben, haben wir während dieser Plenarrunde schon einmal diskutiert. Ich erinnere Sie gerne daran, was Sie, als Sie Verantwortung als rechtspolitischer Sprecher der damaligen Opposition getragen haben, dem damaligen Justizminister alles vorgehalten haben.

(Zurufe von der CDU: Oh!)

Unser Archiv ist gut gefüllt. Wie Ihnen mein Kollege AlWazir schon sagte, sind Sie wirklich der Allerletzte, der einen „sachgemäßen und persönlich fairen Umgang“ einfordern kann. Das gilt, solange Sie das, was Sie so alles getan haben, einfach so im Raum stehen lassen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich komme zum dritten Punkt. Ich beziehe mich dabei auf denselben Dringlichen Antrag. Ihnen dürfte aufgefallen sein, dass wir zu dem Dringlichen Antrag einen Änderungsantrag gestellt haben. In der Debatte der laufenden Woche konnten wir Folgendes erleben. Da ging es um eine Kontroverse zwischen den Herrn Kollegen Bökel und Irmer. Herr Kollege Irmer hat dann die Gelegenheit und den Status der Indemnität genutzt – diesen Schutz erachten wir als sehr richtig, er besagt, dass man im Landtag alles sagen darf –,Dinge zu sagen,die ihm zu sagen bereits gerichtlich verboten wurden.

(Clemens Reif (CDU):Was hat er denn gesagt?)

Meine Damen und Herren der CDU, wir haben Ihnen vorgeschlagen, in Ihren Dringlichen Antrag Entsprechendes mit aufzunehmen, das festzustellen. Denn das gehört sicherlich auch zu einem „sachgemäßen und persönlich fairen Umgang miteinander“, dass man auf die Einhaltung entsprechender Regeln achtet. Wir sind sehr gespannt, ob Sie das ähnlich wie wir sehen.

Meine Damen und Herren der CDU, falls das nicht der Fall sein sollte, würden Sie deutlich machen, dass Ihr Dringlicher Antrag betreffend ehrverletzende und verleumderische Äußerung keine Substanz hat, sondern allein der Show wegen eingebracht wurde.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, wir brauchen über die Sache, um die es Ihnen angeblich bei Ihrem Dringlichen Antrag geht, nicht zu streiten. Was Sie darin kritisiert haben, ist der Kritik würdig und bedürftig. Das ist gar keine Frage.

Es ist aber nicht das Einzige, was der Kritik würdig ist. Man sollte nicht immer auf einem Auge blind sein.

(Beifall der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

Herr Kollege Kaufmann, entschuldigen Sie bitte, dass ich Sie unterbreche. Herr Kollege Reif hat sich gemeldet, um Ihnen eine Zwischenfrage zu stellen. Lassen Sie die noch zu?

Ich bin mit meiner Rede schon fertig.

(Zurufe: Oh! – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Herr Kaufmann haben fertig!)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt.

Wir kommen zur Abstimmung. Wir haben die dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU für ein Gesetz zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung durchgeführt. Dazu gibt es Drucks. 16/5813 zu Drucks. 16/5789 zu Drucks. 16/5546.

Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/5830, ab. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte,den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Mitglieder der Fraktionen der CDU und der FDP. Gegenstimmen? – Dagegen gestimmt haben die Abgeordneten der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Änderungsantrag angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in geänderter Fassung. Ich lasse jetzt über den Gesetzentwurf abstimmen. Wer dem Gesetzentwurf in dritter Lesung in geänderter Fassung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Dafür gestimmt haben die Abgeordneten der CDU-Fraktion. Gegenstimmen? – Gegenstimmen kamen von den Mitgliedern der Fraktionen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf in dritter Lesung in geänderter Fassung angenommen und zum Gesetz erhoben.

(Beifall bei der CDU)