Ich bin sehr froh, dass man an der Frage des Antidiskriminierungsgesetzes wieder sieht, dass die hessische CDU auf bundespolitischem Parkett keine entscheidende Rolle spielt
und – das wird Herrn Koch persönlich sehr wehtun – dass in der CDU Frau Merkel die Hosen anhat, also eine Frau und nicht Sie.
dass von der CDU entsprechend eingelenkt werden musste, was auch geschehen ist. Sie sind als CDU klar aufgefordert, in der Kommunikation abzurüsten und zur Sachlichkeit zurückzukehren.
Durch die Koalitionsspitze wurde ein tragfähiger Kompromiss gefunden. Deswegen will ich noch einmal auf die Fakten eingehen.
Wir alle hier im Hause wissen, dass die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ist, vier europäische Richtlinien entsprechend umzusetzen. Bezüglich der einen Richtlinie, die die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beruf und Beschäftigung regelt, nämlich der Richtlinie 2078 vom 27.November 2000,hat der Europäische Gerichtshof der Bundesrepublik Deutschland bereits die rote Karte gezeigt, d. h. die Umsetzungsverpflichtung der Bundesrepublik Deutschland angemahnt. Das heißt im Klartext, dass im nächsten Verfahren, dem Strafvollstreckungsverfahren, pro Tag 900.000 c an Strafzahlungen drohen, die die Bundesrepublik Deutschland dann zahlen muss.
Insofern sind wir – wir bewegen uns auf einer sehr nüchternen Basis – verpflichtet, EU-Recht umzusetzen, und das werden wir auch tun.
Frau Wagner, Sie haben die Einlassung von Bundesjustizministerin Zypries angesprochen. Es war ihre Rede vom 24.06.2004, aus der Sie hier zitiert haben. Ich habe mir die Rede sehr genau angesehen. Ich sehe in den Äußerungen der Bundesjustizministerin überhaupt keine Trendwende.
Nein. Sie war von Anfang an, das hat sie – wenn Sie bitte die Rede nachlesen – entsprechend gesagt, für eine Regelung mit Augenmaß. Dabei ist es bis zum heutigen Tage geblieben.
Nein, mit dem Gesetz, das jetzt im Deutschen Bundestag behandelt und debattiert wird, können sich die Bürgerinnen und Bürger künftig besser gegen Diskriminierung wehren. Wir leben glücklicherweise in einer zumeist toleranten und freiheitlichen Gesellschaft, in der jeder im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nach seiner Fasson leben kann.
Wir alle wissen natürlich auch, dass es im normalen Tagesgeschäft immer wieder Diskriminierungen gibt, die man nicht quantifizieren kann, die es aber gibt und die für unsere tolerante und friedliche Gesellschaft inakzeptabel sind. Deswegen ist es auch richtig, dass eine Rechtsordnung durch Gesetze klarmacht, was gesellschaftlich missbilligt wird und was nicht. Um anzuknüpfen an das, was wir beim letzten Mal diskutiert haben: Natürlich kann man per Gesetz keine Toleranz verordnen.
Man kann aber durch Gesetze entsprechende Einstellungen und entsprechendes Verhalten fördern und unterstützen. Und das wird mit diesem Gesetz gemacht.
Wir wissen, dass es etwa in Nordeuropa oder den angelsächsischen Staaten bereits seit über 30 Jahren eine entsprechende Antidiskriminierungskultur gibt.
Warum können wir uns nicht ein Stück weit das abschauen, was andere Länder gut machen? Es kann doch nicht sein,und es ist nach der jetzigen Rechtslage nicht befriedigend handhabbar gewesen, wenn z. B. behinderte Menschen in ein Restaurant kommen und der Restauranteigentümer die Befürchtung haben muss,dass sich andere Gäste durch die behinderten Gäste gestört fühlen, und sie aufgrund der Behinderung und wegen möglicher Störungen des Restaurants verweisen kann. Das darf doch nicht sein. Das dürfen wir auch nicht zulassen.
Es kann auch nicht sein, dass einem Siebzigjährigen aufgrund seines Alters nicht der entsprechende Kredit gewährt werden kann. Natürlich werden dann andere Argumente vorgeschoben.Wir wissen aber auch, wie es im tatsächlichen Leben vonstatten geht.
Ich bin froh, dass die CDU bei dem Massengeschäft Versicherungsverträge überzeugt werden konnte, dass man in diesem einen Punkt über die Umsetzung 1 : 1 hinausgeht und andere Merkmale,wie Religion,Weltanschauung,Behinderung, Alter, explizit mit aufnimmt, denn es gibt ein klares Regelungsbedürfnis. Es macht deswegen Sinn, diese Merkmale für bestimmte gesellschaftliche Gruppierungen in dieses Gesetz aufzunehmen.
Zum Thema Regelungsbedürfnis. Ein Jurist weiß, wie die Rechtsprechung bisher mit solchen Sachverhalten umgegangen ist. Es gibt die unbestimmten Rechtsbegriffe, die
Generalklauseln des BGB. Es konnte sozusagen nur mit einem Hilfskonstrukt nachjustiert werden. Das kann doch nicht sachgerecht sein. Das ist in Zukunft mit dem neuen Gesetz nicht mehr erforderlich.
Ich möchte den Punkt aufgreifen, der auch von der Wirtschaft immer wieder zitiert wird, es würden auf die ohnehin schon überlastete Justiz Klagewellen hereinbrechen. Das ist Unfug. Wenn man sich die Regelung des § 611a BGB anschaut, an die sich das neue Gesetz anlehnt: Diese Regelung gibt es seit ungefähr 25 Jahren. Es hat bisher insgesamt 100 Rechtsstreitigkeiten in dieser Sache gegeben.
Es gibt Berechnungen des Bundesjustizministeriums, die besagen, wir haben mit ungefähr 250 Klagen zu rechnen. Das ist das halbe Jahrespensum eines Richters. Ich hatte es in der letzten Debatte schon angeführt.
Ich habe eben angeführt, mit den Regelungsmerkmalen – das gehört zur Sachlichkeit – geht die Umsetzung im Zivilrecht nur in die Regelungsbreite, nicht aber über die Regelungsintensität hinaus. Zum Thema Versicherungsfreiheit, das Sie – Frau Wagner – angesprochen haben, muss man daran erinnern, das wissen die Juristen: Vertragsfreiheit wird mit unserem jetzigen Rechtssystem nicht schrankenlos gewährt. Ich möchte an die sinnvollen Einschränkungen erinnern, z. B. an das AGB-Gesetz oder an das Kündigungsschutzrecht.
(Beifall bei der SPD und des Abg. Dr.Andreas Jür- gens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Zuruf der Abg. Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))
Frau Wagner, erwartungsgemäß haben Sie als freiheitlichdemokratische Abgeordnete das in Ihrer Rede näher ausgeführt: Natürlich ist das wieder ein Spagat, eine Abwägungsfrage zwischen Freiheitsrechten und Schutzgesetzen. Das ist eine ganz wichtige, zentrale Abwägungsfrage, die sich auch der Gesetzgeber immer wieder neu stellen muss.
Ich möchte nochmals kurz auf das Thema Beweislastumkehr eingehen, denn auch das haben Sie, Frau Wagner, wieder in den Mund genommen. Da fragt man sich wirklich:Waren Sie bei den letzten Debatten zu diesem Thema dabei?
Sehen Sie sich den Gesetzentwurf an. Ich will noch einmal ausdrücklich betonen: Es geht dabei nicht um eine Beweislastumkehr, sondern um eine Beweiserleichterung.
Sie ist daran geknüpft, dass objektive Tatsachen vorgetragen werden müssen, die eine Diskriminierung sehr wahr
scheinlich erscheinen lassen. Es muss also wirklich weiterhin eine qualifizierte Beweiserbringung erfolgen.
Ich will auch noch auf das eingehen,was Sie,Frau Wagner, gesagt haben: Im Gegensatz zur CDU ist die SPD eben nicht beratungsresistent. Das ist der große Unterschied zwischen SPD und CDU.
Bei Ihnen ist Mehrheit auch Wahrheit. Wir haben natürlich entsprechende Anregungen, insbesondere aus der Wirtschaft, in den neuen Gesetzentwurf aufgenommen, der jetzt im Bundestag beraten wird. Ich möchte einmal drei Punkte benennen, die gerade aus der Wirtschaft kamen.