Protocol of the Session on May 18, 2006

Das alleinige Budgetrecht liegt beim Landtag.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, das haben wir bisher auch immer so gehalten. In den letzten Jahren haben wir dieses Recht am Ende meist ganz alleine wahrgenommen und auch mit Mehrheit entschieden. Das ist Fakt. Herr Kollege Jürgens, dass wir jetzt darüber debattieren, ob man die Oberziele – da gab es einige Beispiele, die genannt wurden und die normalerweise nicht Gegenstand der Budgetberatungen sind – in die Haushaltsbera

tungen mit hineinziehen sollte, das ist eine technische Frage.

(Unruhe)

Natürlich ist das eine technische Frage. Sie können das natürlich immer, das ganze Jahr über, und Sie können es auch zum Haushaltsthema machen.Das,was Herr Kollege von Hunnius heute beantragt hat, hatten wir im letzten Jahr bei den Haushaltsberatungen. Es hat dazu zahlreiche Anträge gegeben, die wir behandelt und mit Mehrheit anders entschieden haben.

(Nicola Beer (FDP): Nicht bei der neuen Verwaltungssteuerung!)

Herr Dr. Jürgens, das Eigentliche ist doch – und deshalb habe ich das eine technische Frage genannt –, dass Sie als Opposition im Parlament das ganze Jahr über Anträge stellen können und auch sollen, dass wir eine andere Politik machen, und diese Mehrheit wird dann möglicherweise anders entscheiden.

Das und nichts anderes sagt auch der Finanzminister. Es ist in der Tat so – darüber sollten wir noch einen kleinen Moment nachdenken, Frau Kollegin Beer –, dass von der Landesregierung sowohl die Oberziele als auch die Fachziele, so wie bisher im kameralen Haushalt, als Begründung, also mit informellem Charakter, mitgegeben werden, sodass im kameralen Haushalt auch Begründungen Gegenstand der Haushaltsvorlage, aber niemals Gegenstand der Haushaltsberatung oder von Änderungsanträgen gewesen sind. Man kann darüber diskutieren, ob man das Verfahren ändern sollte.

Zunächst einmal ist es aber richtig: Die Landesregierung informiert mit der Vorlage des Haushalts mittels der Oberziele und Fachziele das Parlament darüber, warum sie einzelne Zahlen hintendran in den Produkten aufführt. Über die Produkte entscheidet dann das Parlament – darüber, ob es dem Willen folgt oder nicht. Wenn die Landesregierung keine Produkte beschließt, dann kann sie ihre Ziele natürlich nicht mehr verfolgen.

Sie wird ihre Mehrheit aber immer haben. Sie wird auch nichts vorlegen, wofür sie intern keine Mehrheit hat. Deswegen ist es in der Tat eine rein technische Debatte, die wir heute führen. Wir können im Ausschuss auch gerne darüber reden, ob es Sinn macht, dass wir als Parlament diese Fachoberziele als Haushaltsziele mehrmals im Jahr debattieren.

Es ist doch logisch, dass Sie als Parlamentarier jederzeit Anträge stellen können,über die wir hier ganz normal diskutieren. Sie werden im Einzelfall sehen, wie die Mehrheit damit umgeht. Die Mehrheit wird jedes Mal im Einzelnen entscheiden, wie gut Ihre Anträge sind. Ich kann Ihnen schon jetzt sagen, dass wir zum Jahresende wieder einen Haushalt vorlegen werden, den die Mehrheit beschließt und der für das Land Hessen gut sein wird.

Herr Kollege Walter, ob Sie parteiintern legitimiert sind, an den Staatsgerichtshof zu gehen, das müssen Sie – glaube ich – noch einmal Ihre Jungsozialisten in Nordhessen fragen, die heute eine eindeutige Aussage dazu gemacht haben, wie stark ihre Truppe ist.

(Beifall bei der CDU – Jürgen Walter (SPD): Wer sich nicht mit seiner Jugendorganisation anlegt!)

Walter sei es offenkundig nicht gelungen, aus den SPDLandtagsabgeordneten eine schlagkräftige Truppe zu machen; auf wesentlichen Politikfeldern sei eine konzeptio

nelle Arbeit nicht erkennbar. Ich muss sagen, dazu haben Sie eben wieder einen Beitrag geleistet. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Ich erteile Herrn Abg. Kaufmann für die Fraktion der GRÜNEN das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es überrascht in der Tat ein bisschen, kurz vor dem Zeitpunkt, zu dem wir alle nach Hause gehen, noch so einen heftigen Auftritt des Finanzministers zu erleben. Wir haben ihn doch gar nicht provoziert.Herr Weimar,ich verstehe gar nicht, dass Sie heute so in Rage kommen.

Dann stellen wir fest, dass Herr Kollege Milde im Prinzip alles nur technisch versteht. Herr Kollege Milde, dann erkläre ich es Ihnen technisch. Wir hatten uns schon darauf geeinigt – nachdem Sie es erst falsch formuliert hatten –: Das alleinige Budgetrecht für das Land Hessen liegt beim Landtag.

(Zuruf von der CDU: Da sind wir uns einig!)

Gut, da sind wir uns einig. – Dann sage ich ganz technisch: Zu dem alleinigen Budgetrecht des Landtags gehört es, zu bestimmen, was im Haushaltsgesetz und im Haushaltsplan steht, und zwar Zahl für Zahl und Wort für Wort.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da die Ziele im Haushaltsplan stehen, haben wir auch das Recht, sie zu bestimmen. Dass das immer die Mehrheit macht und dass wir inhaltlich oft anderer Meinung sind, ist ein anderes Thema;darum geht es hier nicht.Wir haben das Recht, die Ziele zu bestimmen. Nicht die Regierung hat das Recht, zu bestimmen, was im Haushalt steht. Sie hat nicht nur das Recht,sondern auch die Pflicht,uns dazu einen Vorschlag zu machen: den Haushaltsentwurf; den bekommen wir ja auch. Die Mehrheit hat bisher nicht den Mut gehabt, selbst unsinnige Formulierungen zu ändern. Das kritisiere ich inhaltlich.

(Clemens Reif (CDU): Na, na, na!)

Aber Sie haben das Recht dazu, Herr Kollege Reif, davon abzulassen, nichts zu ändern. Es bleibt unbestritten, dass wir als Parlament das Recht haben,jeden Buchstaben und jede Zahl dieses Haushalts – wenn es dafür eine Mehrheit gibt – zu ändern.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,der SPD und der FDP)

Herr Finanzminister, das ist so, und das wird auch so bleiben. Wenn Ihre Äußerungen so zu verstehen waren, dass Sie das in Zweifel ziehen, dann ist das in der Tat ein Verfassungskonflikt. Ich glaube aber nicht daran – auch wenn ich in die Reihen der CDU schaue –, dass Ihre Äußerung so gemeint war.

Daher schlage ich vor, dass wir diesen Antrag an den Ausschuss geben und noch einmal darüber reden. Vielleicht gelingt es tatsächlich, ein vernünftiges Diskussionsverfahren hinzubekommen. Selbst Herr Kollege Milde hat eingeräumt, dass wir während der letzten Beratung auch über Ziele gesprochen haben. Selbst die Vorlagen, die wir aus dem Finanzministerium bekommen haben, haben uns

nicht verboten – das hätten sie auch nicht gekonnt –, Änderungen an den Zielsetzungen in Haushaltsanträgen zu formulieren. Herr Finanzminister, insoweit ist Ihre Äußerung – ich formuliere es einmal vorsichtig – vielleicht ein bisschen über das Ziel hinausgeschossen. Ich denke, wir können das im Haushaltsausschuss in Ruhe klären. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,der SPD und der FDP)

Das Wort hat Herr Abg. Schmitt für zwei Minuten.

(Lebhafte Zurufe von der CDU)

Herr Kollege Schmitt, einen Augenblick. Ich will nur, dass ich den Kollegen sagen kann: Das Wort hat der Abg. Schmitt, er steht hier vorn. – Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich würde den Kollegen von der CDU wirklich empfehlen, die Rede, die Herr Minister Weimar eben gehalten hat, noch einmal nachzulesen. Denn es geht hier um elementare Rechte der Parlamentarier und des Hessischen Landtags. Wenn Sie keine „Quisi-quasi-Parlamentarier“ sein wollen, wie das Herbert Wehner einmal formuliert hat, dann sollten Sie das Interesse des Parlaments auch gegenüber einer absoluten CDU-Mehrheit wahrnehmen. Es geht hier um grundsätzliche Fragen und um das wichtigste – manche nennen es auch das vornehmste – Recht des Parlaments überhaupt, nämlich das Budgetrecht.

Es kann doch nur so sein, dass das Parlament gegenüber der Regierung Zielvorgaben macht und Zielvereinbarungen trifft. Es kann nicht umgekehrt sein, dass die Regierung dem Parlament Ziele vorgibt. Meine Damen und Herren, an dieser Stelle kann man nur fragen:Wo sind wir hier eigentlich?

(Clemens Reif (CDU): Im Hessischen Landtag!)

Eben, im Hessischen Landtag. – Ich glaube, es war bei den CDU-Abgeordneten und ihren Vorgängern immer unumstritten, dass das Haushaltsrecht das zentrale Recht der Parlamentarier ist. Das lässt sich natürlich auch an den Zielvereinbarungen festmachen.

Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil der Kollege Milde – ich rate Ihnen wirklich, nachzulesen, was der Minister gerade gesagt hat – versucht hat, ein wenig aufzufangen, was der Minister gesagt hat. Aber ich glaube, es ist verunglückt.

Der Vorschlag von Herrn Kollegen Kaufmann ist richtig, dass wir dies im Haushaltsausschuss beraten sollten, und zwar intensiv beraten sollten. Herr Kollege Milde, ich glaube, dass wir den Minister an dieser Stelle zurückholen müssen. Es geht um das zentrale Recht des Parlaments.

Sie müssen zum Schluss kommen, Herr Kollege.

Ein letzter Satz.– Es ist das zentrale Recht des Parlaments angesprochen worden. Ich kann Ihnen nur raten, diesem

Gebaren und diesen Vorgaben entgegenzutreten. – Danke schön.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor.

Der Antrag hat Sehnsucht, in den Fachausschuss zu kommen. Es ist so vereinbart worden. Widerspricht dem jemand? – Das ist nicht der Fall. Dann ist so beschlossen, weil wir es auch so vereinbart haben.

Meine Damen und Herren, jetzt bitte ich um Ihre konzentrierte Mitarbeit für die nächsten 20 Minuten, nehme ich einmal an. Ich habe viel zu verlesen, zunächst die Beschlussempfehlungen. Dann räumen wir die Tagesordnung ab.

(Axel Wintermeyer (CDU): Wir könnten auch einmal die SPD-Fraktion herbeirufen! Das könnten wir auch einmal machen!)

Ich kann einmal gongen.

Ich möchte erst die Beschlussempfehlungen ohne Aussprache aufrufen. Zunächst Tagesordnungspunkt 54:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Bodenschutzgesetz für Hessen überfällig – Drucks. 16/5517 zu Drucks. 16/4693 –

Berichterstatter ist Herr Kollege Williges. – Wir verzichten auf Berichterstattung.