a) Beschlussfassung über die Zahl der Schriftführerinnen und Schriftführer (§ 4 Abs. 2 Satz 2 GOHLT)
Nach § 4 Abs. 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung wird die Zahl der Schriftführerinnen und Schriftführer durch Beschluss des Landtags festgesetzt. Hierzu liegt Ihnen der interfraktionelle Antrag Drucks. 16/7 vor, der die Festsetzung auf zehn Schriftführerinnen und Schriftführer vorsieht.
Wer stimmt diesem Antrag zu? – Ist jemand dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist das einstimmig beschlossen, wir haben zehn Schriftführerinnen und Schriftführer festgesetzt.
Wer diesem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit sind diese Kandidaten gewählt. Es sind Schriftführerinnen und Schriftführer geworden: die Abg. Apel, CDU, Dörr (Bergstraße), CDU, Gerling, CDU, Klee, CDU, Peuser, CDU, Eckhardt, SPD, Dr. Reuter, SPD, Tesch, SPD, Wagner (Taunus), BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Henzler, FDP. Gratulation und gute Zusammenarbeit.
Nach § 5 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung wird die Zahl der weiteren Mitglieder des Ältestenrats durch Beschlussfassung des Landtags festgesetzt. Mit dem interfraktionellen Antrag Drucks. 16/9 wird vorgeschlagen, von weiteren Mitgliedern des Ältestenrats abzusehen.
Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen.– Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Antrag angenommen.
Meine Damen und Herren,gemäß § 50 Abs.1 unserer Geschäftsordnung muss der Landtag bestimmen, welche Fachausschüsse er einsetzt. Das ist in Nr. 1 des interfraktionellen Antrags Drucks. 16/10 ausgedruckt, der Ihnen vorliegt. Über diese Nummer stimmen wir jetzt ab.
Wer ist für die Annahme? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist das so beschlossen, und ich stelle fest: Nr. 1 des Antrags Drucks. 16/10 ist angenommen.
Gemäß § 50 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung wird die Zahl der Mitglieder der Fachausschüsse des Landtags festgelegt. Dazu gibt es den interfraktionellen Vorschlag in Nr. 2 des Antrags Drucks. 16/10.
Wer dieser Nr. 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen.– Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch dieser Antrag angenommen. Ich stelle fest, dass wir damit
einen Beschluss über die Unterausschüsse, die wir einsetzen wollen. Der Landtag kann gemäß § 50 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung neben dem Unterausschuss Justizvollzug weitere Unterausschüsse einsetzen. Dazu gibt es in Nr. 3 des interfraktionellen Antrags Drucks. 16/10 einen Vorschlag.
Wer für die Annahme dieses Vorschlags ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist auch dies einstimmig beschlossen, Nr. 3 dieses Antrags ist angenommen.
Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit haben wir auch die Zahl der Mitglieder der Unterausschüsse festgelegt.
sieht vor, die Mitglieder, stellvertretenden Mitglieder und die weiteren stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses des Hessischen Landtags zu bestimmen. Gemäß Art. 93 der Hessischen Verfassung bestimmt der Landtag den Hauptausschuss als ständigen Ausschuss. Nach § 6 Abs. 1 GOHLT besteht der Hauptausschuss aus 15 nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählten Abgeordneten. Nach § 6 Abs. 2 GOHLT ist eine Vertretung der ordentlichen Mitglieder nur durch die vom Landtag in einem besonderen Wahlgang gewählten Vertreter zulässig.
Zunächst lasse ich über die Mitglieder, also die linke Spalte dieses Wahlvorschlags, abstimmen. Wer diesem Vorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit sind die in der linken Spalte des Antrags abgedruckten Abgeordneten ordentliche Mitglieder des Hauptausschusses geworden.
Meine Damen und Herren,als stellvertretende Mitglieder werden die in der mittleren Spalte aufgeführten Abgeordneten vorgeschlagen. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist dies einstimmig beschlossen, und auch die Stellvertreter sind gewählt worden.
Als weitere stellvertretende Mitglieder werden die Damen und Herren vorgeschlagen, die in der rechten Spalte aufgeführt sind. – Wer stimmt diesem zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Niemand. Dann ist auch dieser Vorschlag einstimmig angenommen. Damit sind die ordentlichen, die stellvertretenden und die weiteren stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses gewählt. Ich gratuliere allen zu dieser Wahl.
Wahl von Mitgliedern und nachrückenden Mitgliedern des Wahlprüfungsgerichts (Art. 78 HV, § 2 Wahlprüfungs- gesetz)
Meine Damen und Herren, hierzu liegt Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU und der SPD, Drucks. 16/12, vor. Zu wählen sind drei Mitglieder des Wahlprüfungsgerichts sowie drei nachrückende Mitglieder.
Ich frage erst einmal: Können wir darüber offen abstimmen? – Es gibt keine Bedenken. Dann werden wir das so tun.Dann frage ich Sie:Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist dieser Vorschlag angenommen.
Damit besteht das Wahlprüfungsgericht aus den beiden höchsten Richtern des Landes, der Präsidentin des Oberlandesgerichtes,Frau Brigitte Tilmann,und dem Präsidenten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes, Herrn Wolfgang Reimers, sowie den Abg. Axel Wintermeyer, CDU-Fraktion, Frau Birgit Zeimetz-Lorz, CDU-Fraktion, dem Abg. Jürgen Walter, SPD-Fraktion, und den nachrückenden Mitgliedern Herrn Abg. Boris Rhein, CDU, Frau Abg. Eva Kühne-Hörmann, CDU, und Frau Abg. Nancy Faeser, SPD. Ich wünsche dem Wahlprüfungsgericht eine kurze und schnelle Behandlung der Dinge,
Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP betreffend die Immunität von Abgeordneten des Hessischen Landtags – Drucks. 16/13 –
Mit dieser Drucksache ist beantragt, auch für die 16.Wahlperiode die generelle Einwilligung zur Durchführung von Ermittlungsverfahren und zur Durchführung bestimmter Maßnahmen der Beweissicherung und anderer Maßnahmen gegen Abgeordnete zu erteilen.
Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand der Stimme? – Dann ist der Antrag einstimmig angenommen.
Ich darf Sie über ein Schreiben informieren, das mir vom Hessischen Ministerpräsidenten zugegangen ist:
die Bevölkerung des Landes Hessen hat am 2. Februar 2003 ihre Abgeordneten zum Landtag neu gewählt. Der neu gewählte Landtag ist heute erstmals zusammengetreten.