Protocol of the Session on April 5, 2003

a) Beschlussfassung über die Zahl der Schriftführerinnen und Schriftführer (§ 4 Abs. 2 Satz 2 GOHLT)

Nach § 4 Abs. 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung wird die Zahl der Schriftführerinnen und Schriftführer durch Beschluss des Landtags festgesetzt. Hierzu liegt Ihnen der interfraktionelle Antrag Drucks. 16/7 vor, der die Festsetzung auf zehn Schriftführerinnen und Schriftführer vorsieht.

Wer stimmt diesem Antrag zu? – Ist jemand dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist das einstimmig beschlossen, wir haben zehn Schriftführerinnen und Schriftführer festgesetzt.

b) Wahl der Schriftführerinnen und Schriftführer (§ 4 Abs. 2 Satz 1 GOHLT)

liegt Ihnen ein Wahlvorschlag Drucks. 16/8 vor.

Wer diesem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit sind diese Kandidaten gewählt. Es sind Schriftführerinnen und Schriftführer geworden: die Abg. Apel, CDU, Dörr (Bergstraße), CDU, Gerling, CDU, Klee, CDU, Peuser, CDU, Eckhardt, SPD, Dr. Reuter, SPD, Tesch, SPD, Wagner (Taunus), BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Henzler, FDP. Gratulation und gute Zusammenarbeit.

Meine Damen und Herren, der nächste Punkt ist Tagesordnungspunkt 8:

Beschlussfassung über weitere Mitglieder des Ältestenrats (§ 5 Abs. 1 GOHLT)

Nach § 5 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung wird die Zahl der weiteren Mitglieder des Ältestenrats durch Beschlussfassung des Landtags festgesetzt. Mit dem interfraktionellen Antrag Drucks. 16/9 wird vorgeschlagen, von weiteren Mitgliedern des Ältestenrats abzusehen.

Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen.– Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Antrag angenommen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9:

a) Beschlussfassung über eine Neufassung des § 50 Abs. 1 GOHLT (Fachausschüsse)

Meine Damen und Herren,gemäß § 50 Abs.1 unserer Geschäftsordnung muss der Landtag bestimmen, welche Fachausschüsse er einsetzt. Das ist in Nr. 1 des interfraktionellen Antrags Drucks. 16/10 ausgedruckt, der Ihnen vorliegt. Über diese Nummer stimmen wir jetzt ab.

Wer ist für die Annahme? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist das so beschlossen, und ich stelle fest: Nr. 1 des Antrags Drucks. 16/10 ist angenommen.

b) Beschlussfassung über die Zahl der Mitglieder der Fachausschüsse (§ 50Abs. 3 GOHLT)

Gemäß § 50 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung wird die Zahl der Mitglieder der Fachausschüsse des Landtags festgelegt. Dazu gibt es den interfraktionellen Vorschlag in Nr. 2 des Antrags Drucks. 16/10.

Wer dieser Nr. 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen.– Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch dieser Antrag angenommen. Ich stelle fest, dass wir damit

die Zahl der Mitglieder der Fachausschüsse festgelegt haben.

Wir fassen jetzt unter

c) Beschlussfassung über die Einsetzung ständiger Unterausschüsse (§50 Abs. 2 GOHLT)

einen Beschluss über die Unterausschüsse, die wir einsetzen wollen. Der Landtag kann gemäß § 50 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung neben dem Unterausschuss Justizvollzug weitere Unterausschüsse einsetzen. Dazu gibt es in Nr. 3 des interfraktionellen Antrags Drucks. 16/10 einen Vorschlag.

Wer für die Annahme dieses Vorschlags ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist auch dies einstimmig beschlossen, Nr. 3 dieses Antrags ist angenommen.

Wir kommen jetzt zu

d) Beschlussfassung über die Zahl der Mitglieder der ständigen Unterausschüsse (§ 50 Abs. 3 GOHLT)

Dazu enthält der interfraktionelle Antrag Drucks. 16/10 unter Nr. 4 einen Vorschlag.

Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit haben wir auch die Zahl der Mitglieder der Unterausschüsse festgelegt.

Tagesordnungspunkt 10:

Bestellung des Hauptausschusses (Art. 93 HV, § 6 GOHLT)

sieht vor, die Mitglieder, stellvertretenden Mitglieder und die weiteren stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses des Hessischen Landtags zu bestimmen. Gemäß Art. 93 der Hessischen Verfassung bestimmt der Landtag den Hauptausschuss als ständigen Ausschuss. Nach § 6 Abs. 1 GOHLT besteht der Hauptausschuss aus 15 nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählten Abgeordneten. Nach § 6 Abs. 2 GOHLT ist eine Vertretung der ordentlichen Mitglieder nur durch die vom Landtag in einem besonderen Wahlgang gewählten Vertreter zulässig.

Hierzu liegt Ihnen ein Wahlvorschlag aller Fraktionen, Drucks. 16/11, vor.

Zunächst lasse ich über die Mitglieder, also die linke Spalte dieses Wahlvorschlags, abstimmen. Wer diesem Vorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit sind die in der linken Spalte des Antrags abgedruckten Abgeordneten ordentliche Mitglieder des Hauptausschusses geworden.

Meine Damen und Herren,als stellvertretende Mitglieder werden die in der mittleren Spalte aufgeführten Abgeordneten vorgeschlagen. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist dies einstimmig beschlossen, und auch die Stellvertreter sind gewählt worden.

Als weitere stellvertretende Mitglieder werden die Damen und Herren vorgeschlagen, die in der rechten Spalte aufgeführt sind. – Wer stimmt diesem zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Niemand. Dann ist auch dieser Vorschlag einstimmig angenommen. Damit sind die ordentlichen, die stellvertretenden und die weiteren stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses gewählt. Ich gratuliere allen zu dieser Wahl.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 11:

Wahl von Mitgliedern und nachrückenden Mitgliedern des Wahlprüfungsgerichts (Art. 78 HV, § 2 Wahlprüfungs- gesetz)

Meine Damen und Herren, hierzu liegt Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU und der SPD, Drucks. 16/12, vor. Zu wählen sind drei Mitglieder des Wahlprüfungsgerichts sowie drei nachrückende Mitglieder.

Ich frage erst einmal: Können wir darüber offen abstimmen? – Es gibt keine Bedenken. Dann werden wir das so tun.Dann frage ich Sie:Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist dieser Vorschlag angenommen.

Damit besteht das Wahlprüfungsgericht aus den beiden höchsten Richtern des Landes, der Präsidentin des Oberlandesgerichtes,Frau Brigitte Tilmann,und dem Präsidenten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes, Herrn Wolfgang Reimers, sowie den Abg. Axel Wintermeyer, CDU-Fraktion, Frau Birgit Zeimetz-Lorz, CDU-Fraktion, dem Abg. Jürgen Walter, SPD-Fraktion, und den nachrückenden Mitgliedern Herrn Abg. Boris Rhein, CDU, Frau Abg. Eva Kühne-Hörmann, CDU, und Frau Abg. Nancy Faeser, SPD. Ich wünsche dem Wahlprüfungsgericht eine kurze und schnelle Behandlung der Dinge,

(Allgemeine Heiterkeit und Beifall)

zumal Herr Kollege Hahn nicht mehr dabei sein darf.

Tagesordnungspunkt 12:

Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP betreffend die Immunität von Abgeordneten des Hessischen Landtags – Drucks. 16/13 –

Mit dieser Drucksache ist beantragt, auch für die 16.Wahlperiode die generelle Einwilligung zur Durchführung von Ermittlungsverfahren und zur Durchführung bestimmter Maßnahmen der Beweissicherung und anderer Maßnahmen gegen Abgeordnete zu erteilen.

Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand der Stimme? – Dann ist der Antrag einstimmig angenommen.

Meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13:

Entgegennahme einer Erklärung nach Art. 113 Abs. 2 HV

Ich darf Sie über ein Schreiben informieren, das mir vom Hessischen Ministerpräsidenten zugegangen ist:

Herrn Präsidenten des Hessischen Landtages, 5.April 2003

Sehr geehrter Herr Präsident,

die Bevölkerung des Landes Hessen hat am 2. Februar 2003 ihre Abgeordneten zum Landtag neu gewählt. Der neu gewählte Landtag ist heute erstmals zusammengetreten.