Ich darf mich im Namen des Hauses ganz herzlich bei den Damen und Herren des Streichquartetts für diese festliche Einleitung unserer konstituierenden Sitzung bedanken.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hiermit eröffne ich die 1. Sitzung der 16. Legislaturperiode des Hessischen Landtags. Die interfraktionell abgestimmte Sitzplatzordnung ist den Fraktionen bereits zugeleitet worden und wurde Ihnen nochmals auf Ihren Plätzen verteilt. Offensichtlich haben Sie alle Ihren Platz gefunden.– Ich darf allen Anwesenden einen schönen Tag wünschen.
Ich begrüße sehr herzlich insbesondere die zahlreichen neuen Kolleginnen und Kollegen. Auf der Besuchertribüne begrüße ich unsere Ehrengäste und die Vertreterinnen und Vertreter der Religionsgemeinschaften, insbesondere Herrn Kirchenpräsidenten Prof. Dr. Dr. Steinacker, die Bischöfe Herrn Dr. Hein und Herrn Algermissen sowie Herrn Vorsitzenden des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden Neumann. Bei Ihnen, Herr Prof. Dr. Dr. Steinacker und Herr Bischof Algermissen, darf ich mich ganz besonders herzlich für den sehr festlichen ökumenischen Gottesdienst bedanken.
Ebenso herzlich willkommen heiße ich den Vertreter des Dalai-Lama und Premierminister der Tibetischen Exilregierung, Herrn Prof. Samdhong-Rinpoché, und seine Begleitung.
Gleichermaßen heiße ich auch die Repräsentanten der Parteien und besonders die interessierten Bürgerinnen und Bürger, die an dieser Sitzung teilnehmen, ganz herzlich willkommen. Ebenso herzlich begrüße ich die Vertreter von Presse, Rundfunk und Fernsehen.
Ich freue mich besonders, unsere ehemaligen Landtagspräsidenten Herrn Lengemann, Herrn Starzacher und Herrn Möller sowie unsere ehemalige Vizepräsidentin Frau Winterstein begrüßen zu dürfen.
Frau Winterstein, Herr Möller, für die vorbildliche Arbeit in den vergangenen zwei Wahlperioden möchte ich Ihnen ganz, ganz herzlich, auch im Namen dieses Hauses, sicher auch im Namen der neuen Abgeordneten, Dank sagen.
Ich gratuliere Ihnen auch sehr herzlich zu der sehr hohen Auszeichnung, die der Ministerpräsident im Namen des Bundespräsidenten Ihnen beiden überreicht hat.
Ich darf aber auch noch den Präsidenten des Staatsgerichtshofs, Herrn Prof. Dr. Lange, sowie die Präsidentin des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, Frau Tilmann, und den Präsidenten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Herrn Reimers, begrüßen.
Herzlich willkommen heiße ich ferner den Präsidenten des Rechnungshofs, Herrn Prof. Dr. Eibelshäuser.
Herrn Generalmajor Millotat, den Kommandeur im Wehrbereich II, Herrn Generalmajor Sanchez von den U.S.-Forces sowie Herrn Officer Schumann,Verbindungsoffizier für Hessen, Norddeutschland und Thüringen, möchte ich auch namentlich erwähnen und herzlich willkommen heißen.
Als Vertreter der Landeshauptstadt Wiesbaden begrüße ich im Hessischen Landtag auch sehr herzlich meinen Freund, den Oberbürgermeister Hildebrand Diehl, und Frau Stadtverordnetenvorsteherin Thiels.
Leider ist es mir aus verständlichen, nämlich zeitlichen Gründen nicht möglich, weitere Ehrengäste namentlich zu nennen. Ihnen allen, verehrte Gäste, gilt mein ganz herzlicher Gruß.
Wir haben am heutigen Tag eines ehemaligen Kollegen zu gedenken, der vor wenigen Monaten verstorben ist. Am 17. Dezember 2002 verstarb im Alter von 72 Jahren Herr Gerhard Wenderoth. Er wurde am 6. November 1930 in Kassel geboren. Nach dem Abitur begann er eine Verwaltungslehre. Danach studierte er Rechtswissenschaften in Marburg und Frankfurt am Main. Er war Rechtsanwalt und beim Hauptvorstand der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands als stellvertretender Leiter der Rechtsabteilung beschäftigt.
Als Vater eines Sohnes fand Gerhard Wenderoth durch sein Engagement in der Elternvertretung der Stadt Frankfurt und auch als Vorsitzender des Landeselternbeirats in der Zeit von 1976 bis 1979 den Weg in die Politik. Von 1981 bis 1989 war er Mitglied der CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung,und von 1985 bis 1989 war er Fraktionsvorsitzender und Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses. Dem Hessischen Landtag gehörte er als Mitglied von 1982 bis 1991 an. In beiden Parlamenten widmete er sich schwerpunktmäßig den Aufgaben der Schul- und Bildungspolitik. Auch als Mitglied des Rechtsausschusses des Hessischen Landtags zählte er zu den profiliertesten Politikern. – Sie haben sich zu Ehren des Verstorbenen von Ihren Plätzen erhoben. Ich danke Ihnen.
Eröffnung der Sitzung durch den Alterspräsidenten und Konstituierung des Landtags (Art. 83 Abs. 2 HV, § 1 GOHLT)
Nach Art. 83 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen tritt der Landtag „kraft eigenen Rechts am 18. Tage nach der Wahl zusammen. Falls an diesem Tage die Wahlperiode des alten Landtags noch nicht abgelaufen ist, versammelt sich der neue Landtag am Tage nach dem Ablauf dieser Wahlperiode“.
Ich frage ausdrücklich: Werden gegen die Einberufung oder gegen das Zusammentreten am heutigen Tage Bedenken erhoben? – Das ist ganz offensichtlich nicht der Fall.
Nach § 1 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags führt in der ersten Sitzung des neu gewählten Landtags das an Lebensjahren älteste Mitglied den Vorsitz, bis die neu gewählte Präsidentin oder der neu gewählte Präsident das Amt übernimmt.Die Kanzlei hat mir mitgeteilt, dass ich das älteste Mitglied des neu gewählten Landtags bin. Der Ordnung halber frage ich aber, ob ein Mitglied des Hessischen Landtags vor dem 27. August 1939 geboren ist. – Das ist offensichtlich nicht der Fall.
Nehmen Sie das nicht so ernst. Ich versuche auch, es nicht so ernst zu nehmen. – Somit stelle ich fest, dass mir die Ehre zukommt, als Alterspräsident zu fungieren.
Nach § 1 Abs.2 der Geschäftsordnung ernenne ich die beiden jüngsten Abgeordneten zu vorläufigen Schriftführerinnen bzw. Schriftführern. Das sind nach Feststellung der Kanzlei Herr Abg.Mathias Wagner (Taunus),ich muss immer „Taunus“ dazu sagen, weil wir zwei Abgeordnete mit Namen Wagner haben
drei sogar –, geboren am 29. März 1974, und Herr Abg. Florian Rentsch, geboren am 7. März 1975. Auch hier frage ich, ob ein Mitglied jünger ist als die beiden genannten Abgeordneten. – Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich Herrn Wagner (Taunus) und Herrn Rentsch, neben mir Platz zu nehmen.
Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Konstituierung des 16. Hessischen Landtags. Die Damen und Herren Abgeordneten werden jetzt nach einer Liste aufgerufen. Ich bitte Sie, nach dem Aufruf mit Ja zu antworten und sich zu erheben, da dies gleichzeitig eine kurze Vorstellung sein soll. – Ich darf Sie, Herr Rentsch, bitten, nun mit dem Namensaufruf zu beginnen.
Meine Damen und Herren, da 110 Abgeordnete des Hessischen Landtags anwesend sind, stelle ich gemäß Art. 87 der Verfassung des Landes Hessen die Beschlussfähigkeit fest und erkläre den Landtag für konstituiert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, heute nehmen wir im Auftrage der Bürger unseres Landes Hessen zum 16. Mal nach 1945 die parlamentarische Arbeit auf. Erstmals wird die Legislaturperiode fünf Jahre dauern.
Die Herbst- und Winterstürme der Wahlkämpfe haben sich gelegt. Nun könnte sich die See auch wieder beruhigen. Die parlamentarischen Parteien und der zukünftige
Ministerpräsident haben ihre personellen Entscheidungen weitgehend getroffen und die inhaltlichen Leitlinien für die Arbeit der kommenden fünf Jahre festgelegt.