Kanten, und ich finde nicht, dass man daraus ableiten kann, das würde auf
unserer Prioritätenliste weiter runterrutschen. Das fände ich nicht in
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Ich
bedanke mich für die Beantwortung!
Anfrage 7: Bezahlkarten für Asylbewerber auch im Land
Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Frank Imhoff und
Bitte sehr, Frau Kollegin!
Auch, wenn wir gestern das Thema
bereits debattiert haben, fragen wir den Senat:
1. Welche Vor- und Nachteile sieht der Senat in der Nutzung von
Bezahlkarten für Asylbewerber?
2. Plant der Senat wie zum Beispiel Hamburg, Hannover oder Bayern
ebenfalls Bezahlkarten für Asylbewerber einzuführen? (Eine Ablehnung bitte
Diese Anfrage wird beantwortet durch
Staatsrätin Kirsten Kreuzer.
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte
Damen und Herren, für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Einführung von Bezahlkarten wird derzeit debattiert im
Zusammenhang mit der Auszahlung des Barbetrages zur Deckung des
„notwendigen persönlichen Bedarfs“ nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz. Der Barbetrag beträgt zurzeit für eine
alleinstehende Person 182 Euro im Monat und ist gedacht für die
individuellen Bedarfe wie Fahrkarten, Telefonkommunikation oder
Bezahlkarten für Asylbewerberinnen und Asylbewerber können
unterschiedliche Funktionen haben. Ziel kann die Verminderung des
Verwaltungsaufwands sein, der mit einer Scheckausgabe oder Barzahlung
verbunden ist. Teilweise wird damit auch die Erwartung verbunden, dass das
Taschengeld ausschließlich für die Zwecke genutzt wird, die der
Gesetzgeber vorgesehen hat. Die Einführung einer Bezahlkarte kann auch
den Zweck haben, die Einsatzmöglichkeit gegebenenfalls weiter zu
verengen, was sie gegenüber Bargeld unattraktiver macht.
Der Senat sieht den Vorteil einer Bezahlkarte primär in der Verminderung
des Verwaltungsaufwandes. Aus diesem Grund hat das Amt für Soziale
Dienste bereits im Februar eine ähnliche Lösung umgesetzt:
Leistungsbeziehende ohne eigenes Konto bekommen im zuständigen
Fachdienst eine Karte ausgehändigt, die mit dem jeweils individuellen
Barbetrag aufgeladen ist. Der Geldbetrag kann dann am Geldautomaten im
Gebäude des Fachdienstes abgehoben werden.
Zu Frage 2: Derzeit befindet sich die Einführung von Bezahlkarten in
Hamburg und Hannover erst in der Vorbereitung und Ausschreibung. Sie
werden dann zunächst modellhaft erprobt. Wenn sich das System dort
bewährt, dann kann eine Übertragung auf Bremen durchaus geprüft werden.
Dabei ist für den Senat entscheidend, dass die Bezahlkarte ohne
Einschränkungen im Alltag genutzt werden kann, und dass sie keine
diskriminierende Wirkung hat. Auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis für die