Protocol of the Session on February 26, 2020

Für ein gesetzliches Verbot geschlechtsverändernder Eingriffe an Kindern geht es dann aber um das Detail. Die betroffenen Organisationen sagen, geschlechtsverändernde Operationen an Kindern finden weiterhin statt, sie heißen aber nicht mehr so. Auf der anderen Seite stehen Mediziner, die sagen, wir können nicht jeden medizinischen Eingriff verbieten, bei dem es nicht um Lebensgefahr oder bleibende Schäden geht. Das gilt es abzuwägen. Trotzdem ist die Frage: Wie sieht es für die allgemeine gesundheitliche Entwicklung aus? Das sind die problematischen Zusammenhänge, denn es geht nicht nur um das Skalpell, sondern es geht auch um Medikamente. Auch das können unzweifelhaft geschlechtsbildende Eingriffe sein.

Die Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 2. Januar 2020 in einer ersten Runde einen Entwurf vorgelegt, der hier schon mehrfach erwähnt wurde. Dieser Entwurf ist recht schlank und noch nicht in der Bundesregierung abgestimmt, aber bereits öffentlich zugänglich. Er wiederholt im Wesentlichen die Formulierungen des Koalitionsvertrages. Geschlechtsverändernde operative Eingriffe an Kindern sind danach verboten, wenn sie nicht zur Abwehr erheblicher gesundheitlicher Gefahren erforderlich sind. Jugendliche ab 14 Jahren können ihre Zustimmung erteilen, dies muss aber vom Familiengericht bestätigt werden. Das wird nicht die gesamte Problematik abdecken.

Der Auftrag des Antrags in Punkt zwei, die Umsetzung der S2k-Leitlinie in Bremen zu sichern, erledigt sich daher nicht mit diesem Bundesgesetz. Es ist aber ein wichtiges Signal, dass dieses Gesetz endlich in Bewegung kommt. Der Antrag benennt zu Recht, dass wir hier auf Landesebene aktiv werden müssen. Grundsätzlich geschieht das auch bereits. Das Ressort arbeitet eng mit dem Rat&TatZentrum für queeres Leben e.V. zusammen, in Kooperation mit dem Sozialressort laufen Gespräche

mit dem Verein Trans Recht e. V., wie Beratungsgespräche für intergeschlechtliche Personen ermöglicht werden können.

Da gibt es insofern Ansätze. Es wird noch nicht ausreichen, weil die Instrumente nicht bis ins Letzte geklärt sind. Ein wichtiger Hebel, den wir haben und das wurde auch schon angesprochen, sind natürlich die Ausbildungen, ist die Pflegeausbildung. Lange Zeit spielte der Bereich Sexualität in der Pflegeausbildung eine viel zu geringe Rolle und zwar nicht nur in dieser Hinsicht. Das kann man eigentlich kaum glauben, aber das war so. Hier haben wir mit der generalisierten Ausbildung einen Ansatz, noch stärker darauf hinzuwirken und das in die Lehrpläne aufzunehmen,

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

damit gerade die Pflegenden für das Thema Varianten der Geschlechtsentwicklung sensibilisiert werden. Was das ärztliche Personal betrifft, können wir nicht direkt in die Ausbildung eingreifen. Wir haben auch keine Fachaufsicht über die ärztliche Praxis. Was wir aber tun können, ist, Gespräche mit der Ärztekammer zu führen, damit das auch in Fortbildungen aufgenommen wird. Da gibt es übrigens eine ganze Reihe von Punkten, die man dort reflektieren müsste, die bislang tatsächlich in den Weiterbildungen nicht aufgenommen worden sind, gerade das Stichwort Frauengesundheit.

Es ist sehr begrüßenswert, wenn der vorliegende Antrag heute beschlossen wird. Ich kann gleichzeitig nur dazu einladen das weiterzuführen und auch in der Deputation nachzufragen. Ich gehe fest davon aus, dass es gelingen wird, das Verbot geschlechtsverändernde Eingriffe an Kindern auf Bundesebene festzuziehen und es ist auch überfällig.

Die Aufgabe, die Praxis zu verändern, auch in den Graubereichen, wird damit allerdings nicht erledigt sein. Der Weg weg von der normativen Zweigeschlechtlichkeit hin zur Akzeptanz vieler Varianten ist noch nicht alt, aber er ist sehr grundsätzlich und das muss man erst einmal in so einem selbstorganisierten System, wie es das Gesundheitswesen ist – ich kann davon inzwischen, seit ein paar Monaten intensiver ein Lied singen –, tun und zwar so, dass es auch gelebt wird. Wir sind jedenfalls entschlossen, das voranzutreiben und ich hoffe, dass wir das auch gemeinsam erreichen. Ich danke jedenfalls ganz herzlich für diese breite Zustimmung und ich hoffe, dass Sie diesen Antrag allgemein und weiterhin unterstützen. – Herzlichen Dank!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen.

(Dafür CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP, Abgeordneter Beck [AfD])

Ich bitte um die Gegenprobe.

Stimmenthaltungen?

(M.R.F.)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

Reiserecht ändern – Kundinnen und Kunden besser schützen Antrag der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen vom 3. Dezember 2019 (Drucksache 20/194)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Bernhard.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Herr Tokmak.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh, dass es nun im dritten Anlauf geklappt hat und, ich glaube, wenn wir so weiter gemacht hätten, hätten wir diesen Antrag noch bis nach den Sommerferien verschleppt und wären gar nicht zum Punkt gekommen.

Mit der Insolvenz von Thomas Cook im September und Oktober 2019 ist für viele Reisende der Traum von einem erholsamen Urlaub geplatzt. 110 000 Urlauber hatten ihren Urlaub bereits angetreten und mussten sicher nach Deutschland zurückgebracht werden. Zudem lagen zu diesem Zeitpunkt, sage und schreibe, 200 000 Buchungen vor, von denen einige bereits angezahlt und viele sogar vollumfänglich bezahlt waren.

Die Kundinnen und Kunden gingen völlig zu Recht davon aus, dass ihre Zahlungen gegen eine Insolvenz abgesichert seien. Was die Wenigsten aber wussten: Zwar kam in dem Falle einer Insolvenz von Thomas Cook die Versicherung Zurich Deutschland auf, aber die Haftungsgrenze liegt laut Reiserecht in Deutschland bei 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr. Die Summe reichte bei weitem nicht aus, um die Kosten der Insolvenz zu decken.

Berechnungen ergaben, dass Kunden von Thomas Cook demnach auf 80 Prozent ihrer Kosten sitzen geblieben wären, hätte die Bundesregierung, die die schwierige Situation erkannt hat und im Dezember 2019, da müssen wir zeitlich etwas zurückgehen, nicht bekannt gegeben, dass die Differenz zwischen der Zahlung und der Erstattungssumme ausgeglichen wird.

Hier ein kleiner Spoiler: Es gibt sogar Abgeordnete unter uns, die jetzt auch schon auf ihr Geld warten, die hatten nämlich schon bezahlt. Darum hat es mich gewundert, dass es so lange gedauert hat. Ich habe keine Namen genannt.

Um zur Ernsthaftigkeit zurückzukehren, das ist für alle Kunden von Thomas Cook eine gute Nachricht. Zudem begrüßen wir ausdrücklich, dass sich der Bremer Senat einem Antrag von Hamburg angeschlossen hat, der die Bundesregierung auffordert, für die Verbraucherinnen und Verbraucher einen effektiven Schutz herzustellen und Modelle für eine ausreichende Absicherung zu prüfen.

Daher hatten wir uns überlegt, ob unser Antrag noch Sinn macht und haben uns dafür entschieden, denn er macht Sinn, da es nämlich noch weitere Anpassungen des Reiserechts gibt. Zum einen muss es auch für Flugreisen, die direkt beim jeweiligen Anbieter gebucht werden, eine Insolvenzabsicherung geben.

(Beifall SPD)

Zum anderen ist der Mindestpreis, zu dem Tagesreisen erstattet werden, herabzusetzen. Derzeit liegt dieser bei 500 Euro. Ein Preis für eine Tagesreise, den sich wohl nur die wenigsten leisten können. Organisierte Tagesreisen werden überdurchschnittlich häufig von älteren Verbraucherinnen und Verbrauchern aus Einpersonenhaushalten gebucht, die als besonders schutzbedürftig gelten. Hier gibt es aus unserer Sicht großen Handlungsbedarf.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Wir wollen alle Reisen besser schützen, meine Damen und Herren, und dafür sorgen, dass Urlauber ihre Ferienzeit unbeschwert antreten können, denn das wissen Sie auch und das wissen wir alle, in den Familien wird teilweise sehr lange für einen schönen, angenehmen Sommerurlaub gespart.

Deswegen möge die Bremische Bürgerschaft beschließen, dass sich der Senat mit der Bundesratsinitiative für die Änderung des Reiserechts einsetzt, damit auch erstens für die direkt gebuchten Flüge von Luftfahrtunternehmen, die in Deutschland einen Flug antreten oder auch beenden, eine Insolvenzabsicherungspflicht im Sinne des § 651 BGB eingeführt wird und zum zweiten der Mindestpreis, ab dem Tagesreisen als Pauschalreisen im Sinne des Reiserechts gelten, deutlich gesenkt wird, um den gebotenen Schutzfunktionen, gerade für ältere Reisende, angemessen nachzukommen.

In diesem Sinne, unterstützen Sie bitte diesen Antrag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Glückauf!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Herr Zimmer.

Herr Präsident, liebe Abgeordnete! „Wenn jemand eine Reise tut, so kann er was erzählen“, so meinte der deutsche Romantiker Matthias Claudius im 19. Jahrhundert. Reisen war zur Zeit Claudius noch eine hoch exklusive Angelegenheit. Dass sein Zeitgenosse Goethe eine Italienreise antrat, die noch heute von Literaturwissenschaftler*innen behandelt wird, zeugt davon. Reisen konnte sich also nur eine sehr kleine Oberschicht leisten. Der Beginn des Arbeiter*innen-Tourismus in nennenswertem Ausmaß findet sich in der Weimarer Republik. Diese Entwicklung lag vor allem an der Durchsetzung des Tarifvertrages mit Urlaubsanspruch.

In den Sommermonaten schieben sich heute die Urlauber*innen durch die alten Gässchen von Dubrovnik, mieten für wenig Geld einen All-inclusive-Urlaub auf Mallorca, schlendern durch die brechend volle Markthalle in Antalya oder beobachten zu Abertausenden den Sonnenuntergang in romantischem Ambiente in der Ägäis. All diese Ziele haben eines gemein, sie sind aufgrund ihrer Beliebtheit vom Overtourismus betroffen, das geht einher mit großen Umweltschäden, der Zerstörung

traditioneller Lebensweise, Entfremdung und vielem mehr. Ein Phänomen, das für die Einheimischen, aber auch für die Urlauber*innen selbst, zu einem echten Problem wird.

Hier geht es heute jedoch nicht um die Verwerfungen des Massentourismus, hier geht es um die Risiken, die die Reisenden dabei zu tragen haben. Im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es eine Reihe von speziellen Gesetzesvorschriften für Pauschalreisen, also Reisen, die im Paket bei einem Veranstalter eingekauft werden. Eine dieser Vorschriften § 651r Absatz 2 Satz 3 BGB bestimmt, dass die Anbieter von Pauschalreisen sich gegen Insolvenz versichern müssen. Für den Fall ihrer Insolvenz muss eine Versicherung einspringen, um die Reise noch durchzuführen, gestrandete Reisende nach Hause zu holen und bereits gezahlte Reisekosten zurückzuzahlen, wenn die Reise nicht angetreten werden kann. Allerdings legt die Vorschrift auch fest, dass die Versicherung nicht mehr als eine Summe von 110 Millionen Euro im Schadensfall abdecken muss. Dieser Wert ist seit 2001 unverändert. Die Bundesregierung hielt ihn auch bei der letzten Änderung des Gesetzes 2017 noch nach menschlichem Ermessen für völlig ausreichend. Dies ist mitnichten so.

Die finanziellen Ansprüche der geschädigten Reisenden durch den Thomas-Cook-Konkurs liegen bei weitem über 300 Millionen Euro, die Versicherung hat angekündigt, die Ansprüche nur zu 17,5 Prozent zu befriedigen. Wer eine Reise für 1 000 Euro gebucht hat, bekommt von der Versicherung nur 175 Euro zurück. Das zeigt, das Gesetz muss dringend angepasst werden und die Versicherung muss deutlich höhere Risiken als maximal 110 Millionen Euro absichern.

Die Bundesregierung hat sich inzwischen bereit erklärt, den ungedeckten Schaden der Betroffenen zu übernehmen, da die Absicherung gegen Insolvenz nicht nur im BGB steht, sondern auch im Europäischen Recht verankert ist. Hier gibt es aber keine beschränkte Deckungssumme. Das Ganze wird für die Bundesrepublik nicht billig, die Bundesrepublik hat 263,5 Millionen Euro beantragt, um den Betroffenen den Schaden ersetzen zu können. Es ist also damit zu rechnen, dass auch die Regierung inzwischen ein ausgeprägtes Interesse daran hat, im Sinne ihres Antrages die Deckungssumme deutlich zu erhöhen.

Zum Schluss noch ein weiterer Aspekt, insbesondere Rentner*innen leiden darunter, dass fast alle

Pauschalangebote für Tagesreisen von den Schutzvorschriften im BGB ausgenommen sind, weil sie weniger als 50 Euro kosten. Auch hier halten wir es für eine wichtige und richtige Forderung an die Bundesregierung, dringend nachzubessern. – Besten Dank!

(Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Professor Dr. Hilz.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir werden dem Antrag zustimmen, denn auch wir sind der Meinung: Es kann nicht sein, dass, wenn eine Insolvenzversicherung nicht den vollen Schaden deckt, der Steuerzahler am Ende zur Kasse gebeten wird. Denn das ist im Moment der Fall. Im Fall von Thomas Cook deckt die Versicherung 17,5 Prozent. Das ergibt sich aus der maximalen Summe von 110 Millionen Euro minus den Kosten, die für die Rückholung der Reisenden entsprechend bereits ausgegeben wurde mit dieser Summe, und dann greift der Staat ein.

Es ist tatsächlich ein einzelnes Rechtsgebiet, bei dem der Staat bei Insolvenzen eingreift und den Konsumenten schützt. In anderen Bereichen ist das selbstverständlich nicht so. Denken wir an den Strombereich: Bei Stromanbietern – Teldafax war vor Jahren eine große Energieanbieter-Insolvenz – springt der Staat nicht ein. Im Reisebereich aber hat man gesagt: Wir verpflichten die Reiseunternehmen, Versicherungen abzuschließen, damit diejenigen, die gestrandet sind, auch wieder nach Hause kommen und diejenigen, die ihren Jahresurlaub angespart haben, nicht die Geschädigten sind. Das ist auch gut, und das ist auch in einem gewissen Rahmen richtig. Es kann aber nicht sein, dass am Ende das, was die Versicherung nicht trägt, der Steuerzahler zahlt. Deswegen sind wir auch dafür, dass entsprechend die Versicherungsmaximalsumme gestrichen werden soll.

Gleichzeitig sind wir auch der Ansicht, das ist ja auch ein Teil des Antrags, dass nicht nur Pauschalreisen durch Insolvenzversicherungen abgesichert werden sollen, sondern auch Einzelflüge, die von Personen gebucht werden. Denn diejenigen, die nicht dem Pauschaltourismus verfallen sind aus verschiedenen Gründen, sondern gern selbst unterwegs sein wollen – beispielsweise als Backpacker –, sind bisher nicht abgesichert. Sie bleiben auf ihrem Schaden sitzen und deswegen ist es auch richtig, sie entsprechend aufzunehmen.