Protocol of the Session on February 26, 2020

(Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen.

(Dafür CDU, FDP, Abgeordneter Beck [AfD], Abge- ordneter Jürgewitz [AfD], Abgeordneter Timke [BIW])

Ich bitte um die Gegenprobe.

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Stimmenthaltungen?

(M.R.F.)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Ausschusses für die Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen Kenntnis.

Fünftes Gesetz zur Änderung des Landesmindestlohngesetzes Mitteilung des Senats vom 28. Januar 2020 (Drucksache 20/253)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Vogt.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort Frau Senatorin Vogt.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Entschuldigen Sie bitte, es gab einen kleinen Stau, aber der war folgenreich und hat zwanzig Minuten gekostet.

Ich habe heute das große Vergnügen, es ist mir sogar eine Ehre, zum ersten Mal ein Gesetz einbringen zu können, und dann gleich eines, das tatsächlich auch für mich persönlich sehr wichtig ist, weil es zur Verbesserung der Situationen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Lande Bremen beiträgt. Heute legt der Senat nämlich der Bürgerschaft das fünfte Gesetz zur Änderung des Landesmindestlohngesetzes vor. Mit diesem Gesetz verfolgt der Senat das Ziel, durch die Aufnahme von Anpassungskriterien den Landesmindestlohn so zu bemessen, dass er einerseits den Lebensunterhalt für alleinstehende Vollzeitbeschäftigte absichert und andererseits perspektivisch ausschließt, dass Menschen, die den Landesmindestlohn verdient haben, im Alter auf zusätzliche staatliche Leistungen angewiesen sind.

(Beifall SPD, DIE LINKE)

Hierzu wird eine neue Landesmindestlohnkommission eingesetzt, die unter den gerade genannten Maßgaben den Landesmindestlohn sachlich fundiert und dynamisch fortentwickeln wird. Zusätzlich haben wir den Turnus der Überprüfung des Landesmindestlohns auf ein Jahr verkürzt, um möglichst kurzfristig Anpassungen in Anlehnung an die Entwicklung des Lohn- und Preisniveaus im Lande Bremen vornehmen zu können. Die Landesmindestlohnkommission setzt sich paritätisch aus Arbeitnehmer*innen- und Arbeitgeber*innenVertretern zusammen, jeweils zwei. Durch die paritätische Besetzung wird sichergestellt, dass sowohl die Interessen der Arbeitnehmer*innen- als auch der Arbeitgeber*innenseite mit der Anpassung berücksichtigt werden.

Ich glaube, mit dieser Novelle des Landesmindestlohngesetzes gehen wir in Bremen weiter voran und sind auch im Vergleich der Bundesländer ein gutes Beispiel. Ich freue mich auf die anstehende Debatte und erhoffe mir eine möglichst große Zustimmung zu diesem Gesetz. – Vielen Dank!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Heritani.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Worin liegt der Unterschied, wenn eine alleinerziehende Mutter 11,13 Euro statt 9,35 Euro pro Arbeitsstunde erhält? Abgesehen davon, dass sie täglich ungefähr 14,00 Euro mehr erhält, was schon bedeutend für sie ist, möchte ich aber auch noch auf etwas anderes aufmerksam machen.

Eine mir bekannte Alleinerziehende arbeitet in Vollzeit. Deren Tochter geht in die Kita und wird danach von der Oma betreut. Familienleben, Arbeit, Haushalt sind für die Mutter eine tägliche Herausforderung. Sie ist aber stolz, das alles mit der Unterstützung der Oma bewältigen zu können. Schlimm ist für sie aber, dass sie trotz ihrer Arbeit noch zusätzlich vom Jobcenter Geld erhalten muss. Ihr Einkommen ist trotz Arbeit in Vollzeit nicht ausreichend. Würde sie 11,13 Euro pro Arbeitsstunde bekommen, könnte sie ohne Unterstützung davon leben. Die Abhängigkeit vom Jobcenter ist für sie eine empfundene Demütigung.

Wenn ich über das Thema Landesmindestlohn spreche, sind mir persönlich vier Punkte wichtig. Erstens, dass Menschen, die in Vollzeit arbeiten, auch von ihrem Einkommen leben können.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Darum sind wir froh, dass Bremen mit dem Landesmindestlohngesetz ein deutliches Zeichen gegen Niedrig- und Armutslöhne gesetzt hat!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Mit dem Landesmindestlohngesetz hat Bremen seinen landesrechtlichen Handlungsrahmen ausgeschöpft, um Niedrig- und Armutslöhnen entgegenzuwirken. In seinem Geltungsbereich gewährleistet dieses Gesetz Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein existenzsicherndes Einkommen. Nur durch eine angemessene Bezahlung können auch alleinstehende Personen sich selbst und eventuell ihr Kind noch mit versorgen.

Zweitens muss der Mindestlohn regelmäßig angepasst werden. Der vorliegende Gesetzentwurf legt den Landesmindestlohn für ein Jahr fest. Der Senat kann nach Empfehlung der Landesmindestlohnkommission künftig jährlich neu über die Festlegung des Landesmindestlohns entscheiden. Das ist aus unserer Sicht wichtig, denn nur durch eine

jährliche Überprüfung der Ermittlung der maßgeblichen Lohn- und Gehaltsentwicklung sowie von Preissteigerungen können sowohl die Entwicklung der Lebenshaltungskosten, wie auch der Wohnkosten sowie Tarifentwicklungen in den Landesmindestlohn einfließen. Somit ist mehr Flexibilität gewährleistet.

Drittens soll der Landesmindestlohn neben der Existenzsicherung in der Erwerbsphase auch schrittweise eine Existenzsicherung in der Rente garantieren, damit die Menschen im Alter ohne ergänzende Sozialleistungen auskommen können.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Der vierte Punkt ist mir persönlich besonders wichtig. Mit dem Landesmindestlohngesetz wollen wir auch als Vorbild und Orientierung dienen, einerseits für Bremer Unternehmen, denen wir mit der jährlichen Mindestlohnanpassung eine Orientierung dafür geben, was eine angemessene minimale Bezahlung unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land Bremen ist. Andererseits wollen wir mit der Anhebung des Landesmindestlohns erneut Vorreiter für den Bund sein, denn überall in Deutschland müssen die Löhne zum Leben ohne Hilfe reichen.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Vizepräsidentin Dogan übernimmt den Vorsitz.)

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, wir sind uns doch alle einig, dass Menschen von ihrem Gehalt erstens leben können müssen und zweitens nach einer langen Arbeitsphase eine angemessene Rente beziehen sollen. Darum bitte ich für das fünfte Gesetz zur Änderung des Landesmindestlohngesetzes um Zustimmung. – Danke schön!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tebje.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Einkommenssituation von Menschen im Niedriglohnsektor in Deutschland ist ein Skandal. Alle Menschen haben ein Recht darauf, dass sie von ihrer Erwerbsarbeit leben können, und das sowohl in ihrer Erwerbsphase als auch im Alter. Mit der Änderung des Bremer Landesmindestlohngesetzes kommen wir diesem Ziel endlich ein Stück näher.

(Beifall DIE LINKE)

Ich kann mich noch gut an den jahrelangen Widerstand von CDU und FDP und von Wirtschaftsverbänden der neoliberalen pseudowissenschaftlichen Institute erinnern. Schreckensszenarien von massenhaften Arbeitsplatzverlusten und einem wirtschaftlichen Niedergang in Deutschland wurden an die Wand gemalt. Und nun, gut fünf Jahre nach Einführung der ersten Mindestlöhne?

Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung IAB stellt bereits in einer Studie von Bossler und Möller von 2018 zu den Auswirkungen des Mindestlohns Folgendes fest, ich zitiere: „Insgesamt entsprechen die Befunde nicht dem, was bei einer rein neoklassischen Sicht auf den Arbeitsmarkt zu erwarten gewesen wäre. Demnach hätte ein bindender Mindestlohn zu einem flächendeckenden Beschäftigungsabbau führen müssen. Wenn ohne gesetzliche Lohnuntergrenze Beschäftigte nach ihrem Wertgrenzprodukt bezahlt werden und die Produktivität vom Mindestlohn nicht beeinflusst wird, hätten überall dort, wo der Mindestlohn greift, Beschäftigte ihren Arbeitsplatz verlieren müssen. Da dies offensichtlich nicht der Fall war, sprechen die Ergebnisse dafür, dass der Arbeitsmarkt nicht wie ein reiner Wettbewerbsmarkt funktioniert, sondern durch Informationsasymmetrien, Marktmacht und andere Unvollkommenheiten gekennzeichnet ist.“

Und davor? „Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass es durch den Mindestlohn kaum zu negativen Externalitäten in Bezug auf die Beschäftigung gekommen ist und sich damit die Befürchtungen einiger Ökonomen im Vorfeld der Mindestlohneinführung nicht bestätigt haben.“

Schallender kann die Ohrfeige für die marktgläubigen neoliberalen pseudowissenschaftlichen Ökonomen auf der rechten Seite des Hauses doch gar nicht sein. Auf den Punkt gebracht: Der Markt regelt gar nichts und schon gar nicht vernünftig im Sinne der überwiegenden Bevölkerung.

Nun wollen wir uns doch der Zukunft widmen und uns das Ansinnen unserer Gesetzesänderung anschauen. Die Gesetzesänderung beinhaltet im Wesentlichen zwei Punkte: Zum Ersten soll zukünftig der Landesmindestlohn jährlich angepasst werden. Dadurch wollen wir verhindern, dass der Niedriglohnsektor ständig der Preis- und Einkommensentwicklung hinterherhinkt. Aber eine wesentliche Neuerung ist, dass in der Zielbestimmung die Kommission nicht nur die Lohn- und Einkommenssituation in der Erwerbsphase in den Blick nimmt, sondern auch die Sicherung einer Rente, die oberhalb

einer Grundsicherung liegt. Es muss mindestens gegeben sein, dass, wenn man 45 Jahre lang in Vollzeit arbeitet, man dann eine Rente bekommt, von der man leben kann. Das bedeutet in der Konsequenz, dass der Mindestlohn zum jetzigen Zeitpunkt über zwölf Euro liegen muss.

(Glocke)

Herr Tebje, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Professor Dr. Hilz?

Ja, gern doch.