Insofern bin ich Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, sogar dankbar, dass Sie durch Ihren Antrag das Thema der Abgasminderung in der Schifffahrt auf die Tagesordnung der Bremischen Bürgerschaft gebracht haben. Denn dies gibt mir die Möglichkeit, die Bedeutung der Schifffahrt für das Land Bremen hervorzuheben und sogleich deutlich zu machen, was Bremen tun kann und bereits getan hat, um dem Ziel eines klimaneutralen Hafens näherzukommen.
Lassen Sie mich ein wenig ausholen. Bereits vor über zehn Jahren hat unsere Hafenmanagementgesellschaft bremenports, übrigens als erster Akteur der deutschen Hafenlandschaft, eine Nachhaltigkeitsstrategie für die bremischen Häfen entworfen. Unter der geschützten Marke greenports bündelt die Strategie verschiedene Maßnahmen zum Nachhaltigkeits-, Umwelt- und Energiemanagement. Die Erfolge können sich sehen lassen.
So sind beispielsweise, wie schon erwähnt, in den vergangenen acht Jahren die Emissionen im Bereich des Hafens um 70 Prozent gesunken. Die Energieeffizienz im öffentlichen Hafenbetrieb, also bei der Hafeneisenbahn, bei den Schleusen, bei den Arbeitsschiffen und bei den Büroflächen, wurde stetig verbessert und der Anteil regenerativer Energien gesteigert.
Zudem hat sich Bremen an der inhaltlichen Entwicklung des sogenannten Environmental Ship Index, ESI, beteiligt, um auf dieser Basis Hafengebührenrabatte für besonders emissionsarme Schiffe anzubieten. Mit der greenports-Strategie sind wir Vorbild für viele andere Häfen und bereits jetzt gut aufgestellt.
Nun fordern Sie in Ihrem Antrag den Senat dazu auf, neben den vielen Aktivitäten in unseren Häfen auch die Potenziale der Abgasminderung in der Seeschifffahrt in den Blick zu nehmen. Ich habe dieses Anliegen mit ein wenig Verwunderung zur Kenntnis genommen. Warum? In dem Antrag wird eingangs dargestellt, was bereits getan wurde und wird, um die Schifffahrt insgesamt weltweit noch sauberer zu machen. Das finde ich gut und es ist richtig. Es zeigt nämlich, dass die im Gütertransport ohnehin schon besonders umweltfreundliche und, gemessen an der transportierten Tonnage, besonders emissionsarme Schifffahrt einen klaren Kompass und feste Ziele zur Emissionsreduktion hat.
Ausgehend davon kommen Sie dann zu der Schlussfolgerung, dass die bisherigen Bemühungen nicht ausreichen. Auch diese Bewertung teile ich, wenngleich ich auch nicht verschweigen möchte, dass es die Technik und die Treibstoffe zur Erreichung der ambitionierten Ziele heute noch gar nicht in ausreichender Weise gibt. Genau deshalb hat die Schifffahrtsindustrie aktuell einen bislang beispiellosen Fonds gegründet, der mit fünf Milliarden Euro genau diese Techniken erforschen soll.
Daraufhin haben Sie ja auch sogleich Ihren Antrag überarbeitet. Was aber beschreiben Sie dort konkret? Sie stellen fest, dass die schon erwähnte greenports-Strategie keine baulichen Maßnahmen für die Landstromversorgung von Seeschiffen und keine Investitionsanreize für die Nachrüstung an Schiffen vorsieht. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass wir die bereits im November 2018 in Auftrag gegebene Studie über die Landstromversorgung in den bremischen Häfen aktuell noch einmal überarbeiten und dass geplant ist, die Ergebnisse dieser aktualisierten Überprüfung noch im ersten Halbjahr den Abgeordneten im Ausschuss für die Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen vorzustellen.
Grundlage für diese Studie war übrigens ein gemeinsamer Beschluss der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der CDU in der Sitzung der Bremischen Bürgerschaft im August 2018, aber dies nur am Rande. Allerdings sind sowohl die Investitionen in und der Betrieb von Landstromanlagen für die Seeschifffahrt bislang noch unwirtschaftlich und nur mit einer hohen Förderung möglich. Wie bei allen Bau- und Investitionsvorhaben gilt auch hier, dass erst belastbare Untersuchungen und Bewertungen vorliegen müssen, bevor es mit dem Bauen losgehen kann.
Sie bemängeln weiter, dass es an einem Konzept zur Versorgung von Kreuzfahrt- und Containerschiffen mit Flüssigerdgas als umweltfreundlichem Schiffstreibstoff in den bremischen Häfen fehle. Bei genauerer Betrachtung werden Sie aber feststellen, dass das gar nicht richtig ist. Im Gegenteil, unsere bremischen Häfen sind seit Jahren LNG-ready. Betankungen von Seeschiffen mit LNG sind von der Landseite aus bereits mehrfach erfolgreich durchgeführt worden und in Kürze wird eine LNG-Betankung per Tankschiff erfolgen.
Richtig ist aber, dass es in den Häfen weder in Bremen noch in Bremerhaven bisher LNG-Schiffstankstellen gibt. Das liegt daran, dass die Betreiber solcher Anlagen aufgrund der bisher geringen Nachfrage noch nicht investieren wollten. Bremen selbst betreibt keine Tankstellen, weder für LNG noch für andere Treibstoffe.
Schließlich merken Sie an, dass die Chancen der Wasserstoffökonomie im Rahmen der greenportsStrategie bislang nur unzureichend berücksichtigt seien. In diesem Punkt gebe ich Ihnen sogar recht, aber nicht grundsätzlich, sondern einzig und allein in der Betrachtung des Moments. Die greenportsStrategie ist, wie Sie wissen, nichts Statisches, sondern ein Prozess. Ein Prozess, der Veränderungen aufnimmt, neue Technologien berücksichtigt, und genau das findet im Kontext der Wasserstoffökonomie gerade statt.
Sie haben vernommen, was seitens des Senats und der bremischen Gesellschaften gerade alles an Projekten und konkreten Maßnahmen auf den Weg gebracht wird. Meine Damen und Herren, ich freue mich darauf, diese Dinge im Detail im zuständigen Fachausschuss weiter diskutieren zu können. Dann werden auch die notwendigen Ergebnisse der oben angesprochenen Untersuchung vorliegen und wir können auf dieser Basis gemeinsam konkrete Maßnahmen zur Abgasminderung in der Seeschifffahrt voranbringen.
Ich begrüße deshalb die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für die Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für die Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen, federführend, und die staatliche Deputation für Klima, Umwelt, Landwirtschaft und Tierschutz beantragt.
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich ganz herzlich den Stadtverordnetenvorsteher, Herrn von Haaren, hier heute in der Bürgerschaft herzlich begrüßen. Seien Sie recht herzlich willkommen!
Fünfte EU-Antidiskriminierungsrichtlinie endlich beschließen und Verbandsklagerecht im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verankern Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und DIE LINKE vom 3. Dezember 2019 (Drucksache 20/197)
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines der Leitziele der Europäischen Union, und auch seit Jahrzehnten verfolgt im Rahmen der Europäischen Integration, ist, dass sich Bürgerinnen und Bürger in Europa frei und vor allem diskriminierungsfrei bewegen können. Wir haben deswegen auf europäischer Ebene inzwischen vier Antidiskriminierungsrichtlinien vorliegen, und mit diesen Richtlinien sind diverse Merkmale – Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft oder aufgrund des Geschlechts – verboten. Man kann sich zumindest auch darauf berufen, wenn man solche Diskriminierungserfahrungen in einem Land, das Mitglied in der Europäischen Union ist, gemacht hat.
Nun haben wir weiterhin aber die Situation, dass bestimmte Diskriminierungsmerkmale nicht abgedeckt sind. Das führt zum Beispiel zu Situationen, dass, wenn ein Gastronom der Meinung ist, Rollstuhlfahrer in seinem Lokal keinen Platz haben, dann darf er das ungestraft tun. Oder wenn ein Hotelbetreiber in einem europäischen Land meint, dass ein lesbisches Paar kein Zimmer in seinem Hotel bekommen kann, weil lesbische Paare dort nicht
gern gesehen sind, dann kann er das ungestraft tun. Oder wenn Sie mit der U-Bahn als erkennbare Muslima oder als erkennbare Jüdin unterwegs sind und deswegen angefeindet werden, dann passiert denjenigen, die sich da rassistisch geäußert haben, bisher nichts, weil diese Diskriminierungsmerkmale bisher nicht auf europäischer Ebene abgebildet sind und damit eben auch in relativ vielen nationalen Kontexten nicht.
Deswegen hat die Europäische Kommission die 5. Antidiskriminierungsrichtlinie vorgelegt, um all die fehlenden Diskriminierungsmerkmale abzudecken. Jetzt sind es noch 26 Länder, ursprünglich auch Großbritannien, die dem zugestimmt haben. Deutschland stimmt dieser Richtlinie nach wie vor leider nicht zu. Das ist aus mehreren Gründen unverständlich. Punkt Nummer eins ist, und das kann einem wirklich eigentlich niemand erklären: Für Deutschland wäre diese 5. Antidiskriminierungsrichtlinie vollkommen unproblematisch, weil wir in unseren nationalen Gesetzen all diese Diskriminierungsmerkmale längst erkannt und berücksichtigt haben. Es wäre also kein großer Aufwand, diese Richtlinie in nationales Recht zu überführen. Der zweite Grund: Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist seit vielen Jahren dabei, die Bundesregierung aufzufordern, die Blockadehaltung aufzugeben, und kann sich als Stelle des Bundes in der Bundesregierung nicht durchsetzen. Das ist sehr bemerkenswert.
Nun, weil sehr viele Menschen, die von solcher Art Diskriminierung, zum Beispiel wenn sie in Europa als Touristinnen und Touristen unterwegs sind, betroffen sind, die Geduld verlieren, haben sie sich zu einer Resolution mit vierzig NGOs zusammengeschlossen, und haben die Bundesregierung offensiv und deutlich aufgefordert, die Blockadehaltung endlich aufzugeben.
Davon ist leider noch nichts zu spüren, und deswegen wollen wir gern unserer Bundesregierung ein wenig auf die Sprünge helfen und sagen: Es gibt wirklich sehr viele gute Gründe, sich auf europäischer Ebene den anderen 26 Staaten anzuschließen und die Richtlinie auf den Weg zu bringen, denn das, was für Bürgerinnen und Bürger in Deutschland gilt, sich diskriminierungsfrei zu bewegen, sollte für diese Bürgerinnen und Bürger doch auch im europäischen Ausland gelten und nicht dazu führen, dass, bevor wir in den Urlaub fahren oder unseren Berufstätigkeiten in einem anderen Land nachgehen, man sich überlegen muss: Mit welchen
meiner Merkmale, die ich so mit mir herumtrage, bekomme ich in welchem Land eigentlich Probleme? In dem Sinne: Für solche Art von Fortschritt in Europa bitte ich Sie um Ihre Unterstützung. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Gesellschaft ist von einer ständig wachsenden Vielfalt an Lebensentwürfen und Formen gekennzeichnet. Der Begriff der Vielfalt umfasst die häufig sehr unterschiedlichen Lebensentwürfe und damit zusammenhängende Stationen von Frauen und Männern, von älteren und jüngeren Menschen, von Angehörigen verschiedener Ethnien, Religionen und Weltanschauungen, von Menschen mit Behinderung, von Menschen unterschiedlicher sexueller Ausrichtungen. Die gewachsene und weiter wachsende Pluralität in Deutschland wird sich nicht umkehren lassen.
Das ist auch gut so, Vielfalt wird somit zu einem bleibenden und immer bedeutsameren Faktor unserer Gesellschaft. So stehen die Politik, Wirtschaft, Gesellschaft auch vor der Herausforderung, die wachsende gesellschaftliche Vielfalt aktiv zu gestalten und den Einzelnen vor Diskriminierungen und Ausgrenzungen zu schützen.
Menschen, die anders aussehen, anders sprechen, anders glauben oder sich sonst von Minderheiten unterscheiden, haben es im gesellschaftlichen Zusammenleben oftmals nicht leicht. Ob im Privatleben, im Beruf oder auch im Umgang mit Behörden, ihnen werden nicht selten Steine in den Weg gelegt. Dies sind Erfahrungen der Ausgrenzung und der Abwertung, die viele Menschen nachhaltig prägen und dabei auch deprimieren. In einer toleranten und freien Gesellschaft gehört, und das ist ganz wichtig, auch immer ein rechtlicher Schutz der unterschiedlichen Menschen, ein Schutz vor ungerechtfertigten Benachteiligungen. Meine Damen und Herren, eine positive Gestaltung gesellschaftlicher Vielfalt setzt voraus, dass niemand wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung, wegen einer
Wir wollen uns stark machen für den Schutz von Minderheiten und appellieren an die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, ihre Rechtsvorschriften gegen Diskriminierung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit aktiv durchzusetzen. Die Bundesrepublik darf einer Verabschiedung der fünften Antidiskriminierungsrichtlinie auf EU-Ebene nicht länger im Wege stehen.
Bereits am 2. Juli 2008 hat die EU-Kommission zum ersten Mal ihren Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtungen vorgebracht. Es soll, so das Ziel der Richtlinie, ein einheitliches Schutzniveau für Personen festgelegt werden, die Opfer von Diskriminierungen sind. Bisher gelten die unterschiedlichen Diskriminierungsmerkmale unterschiedlicher Schutzstandards. Die unterschiedlichen Diskriminierungstatbestände aufgrund der verschiedenen Merkmale sollen nach dem Vorschlag der EU-Kommission in Richtlinien, Regelungen und Maßnahmen zur Behinderung von Diskriminierungen gemeinsam angegangen werden.