Protocol of the Session on February 26, 2020

Wir sind dafür, dass in das Geburtsregister, so wie Sie es ja auch fordern, der Transmann mit seinem neuen männlichen Namen eingetragen wird. Punkt. Ich sage aber an der Stelle auch, das Bundesverfassungsgericht hat ganz klar und eindeutig gesagt, Kinder haben ein Recht darauf herauszu

finden, wer ihre biologischen Eltern sind. Ausgeurteilt, ich habe es hier erwähnt. Sie können das gern noch einmal nachlesen, ich kann es Ihnen gern zeigen, und das sagt, wir müssen eine Regelung dafür finden, ob über ein Zusatzdokument oder wie auch immer. Punkt.

Ich möchte hier noch einmal ganz deutlich sagen, weil die Debatte mir am Schluss doch ein bisschen aus dem Ruder gelaufen ist, von Ihrer Seite aus,

(Abgeordnete Dr. Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Dazu haben Sie maßgeblich beigetragen!)

hier gibt es sehr viele Gemeinsamkeiten. Hätte man den Antrag rechtzeitiger eingereicht, hätten wir darüber vernünftig diskutieren können und wir hätten auch sicherlich etwas Vernünftiges gemeinsam auf die Beine gestellt.

(Beifall CDU, FDP)

Sie haben uns hier etwas vorgeworfen, keine Diskussion mehr, das Ganze in kürzester Form. Ich musste mich durch 300 Seiten mal eben so durchwühlen und ich habe festgestellt – –.

(Glocke)

Sie haben Ihre Redezeit überschritten.

Danke!

Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Tschöpe.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Familie hat nichts mit Geschlechtern zu tun. Familie ist da, wo Menschen unterschiedlicher Generationen auf Dauer füreinander einstehen wollen.

(Beifall CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Ich glaube, dieses Grundverständnis teilen ganz viele in diesem Saal. Dieses Grundverständnis teilt selbstverständlich auch der Senat und er wird sein Abstimmungsverhalten und sein Verhalten in den einzelnen Ausschüssen, in dem die Stiefkindadoption noch beraten werden soll, entsprechend genau an diesem Ziel ausrichten.

Der Antrag nimmt aber vor allen Dingen unter 1c weitere Fragestellungen auf, die bisher noch nicht

Gegenstand offizieller gesetzgeberischer Initiative gewesen sind. Vielleicht als kleiner Einschub, warum es noch nicht einen offiziellen Part gibt. Ja, Sie haben Recht, es gibt in der Tat auch noch politische Differenzen darüber, wie das Ganze zu behandeln ist. Es gibt aber auch eine sehr einfache Fragestellung, die immer wieder aufgeworfen wird, ist das BMJV eigentlich für diese Fragestellung überhaupt zuständig. Das BMJV ist nämlich ausdrücklich nicht für Personenstandsangelegenheiten zuständig, das ist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

Ich finde nicht, dass man das Problem mit der Zuständigkeit zuschütten sollte. Ich glaube aber, dass das auch für den weiteren Umgang nicht unwichtig ist zu wissen. Die Regelungen, die unter 1c von Ihnen eingefordert werden, sind in einem gewissen komplizierten Dreieck zu sehen, einmal in dem Punkt, bei dem es um den Transsexuellenschutz geht, § 5 des TSG, dann die bestehenden beziehungsweise möglichen Änderungen des Namensrechtes und den bestehenden oder zu schaffenden Bestimmungen des Abstammungsrechtes. Ich glaube, dass man im Sinne der Betroffenen diese Regelungen sehr wohl sehr transparent auch im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schaffen könnte. Ich glaube aber, dass wir vier vielleicht noch einmal ein gemeinsames Verständnis, und Frau Ahrens, auch Sie habe ich so verstanden, dass Sie das Ziel, das der Antrag formuliert, dass Sie dem durchaus folgen würden, – –.

(Abgeordnete Neumeyer [CDU]: Ja! – Abgeordnete Averwerser [CDU]: Einer, der es verstanden hat!)

Ich rege deshalb an, dass die Fachsprecher derjenigen, die den Antrag gestellt haben, mit denjenigen, die den Antrag im Grundsatz unterstützen, versuchen mit dem Innenressort – weil das diejenigen sind, die letztlich eine entsprechende Initiative auf den Weg bringen müssen, eine Bundesratsinitiative oder über die Innenministerkonferenz – einen Vorstoß „Jetzt fangt einmal mit der Arbeit an“ abzusprechen. Ich würde anregen, dass es sehr sinnvoll wäre, wenn sich alle diese Fachsprecher zusammen mit dem Senator für Inneres auf eine gemeinsame Interpretation zu verständigen versuchen, was damit gemeint ist. Ich glaube, dass man es an dieser Stelle nur schafft, wenn alle zusammenkommen und sich nicht an einzelnen Formulierungen aufhalten und wenn alle dann darüber springen würden, wofür sie denn zuständig sind, wären oder sein könnten im Sinne, dass wir für die betroffenen Menschen eine vernünftige Regelung herbeiführen.

Mit dieser Bitte, nicht sich eine Tür weiter zu wenden, der jetzt nicht da ist, sondern mit der Bitte, sich tatsächlich gemeinsam auch mit denen, die dafür zuständig sind, an dem entsprechenden Fortschritt zu beteiligen, kann ich nur sagen, dass das Ziel vom Senat komplett unterstützt wird. Wir versuchen eine gemeinsame Regelung zu finden. Es ist untunlich, wenn man einen Vertrag zu Lasten Dritter macht und Frau Ahrens zu Herrn Mäurer einlädt. Ich würde das aber trotzdem einmal tun, weil es in seinen Zuständigkeitsbereich fällt. Gehen Sie weiterhin diesen Weg, es ist gut, dass das Problem hier in der Bürgerschaft in Bremerhaven thematisiert worden ist, dass die Aufträge erteilt worden sind, der Senat wird sich in diesem Sinne einsetzen und vielleicht findet man auch eine gemeinsame Interpretation wie 1c zu verstehen ist. – Ich danke Ihnen!

Das Wort erhält für einen Antrag zur Geschäftsordnung der Abgeordnete Herr Röwekamp.

Insbesondere in Anbetracht der Äußerungen des Staatsrats beantragen wir die Überweisung dieses Antrags federführend in den Rechtsausschuss und die Deputation für Inneres.

Das nehmen wir so auf. Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Frau Grotheer.

Ich spreche dagegen. Ich spreche aus dem Grund dagegen, weil der Antrag zwar kurzfristig gekommen sein mag, aber es durchaus genügend Gelegenheit gegeben hätte, auf uns zuzukommen, auf die Antragsteller und zu sagen, lass uns das aussetzen, lass es uns noch weiter beraten. Das ist nicht erfolgt. Ich bin dafür, dass wir das heute abstimmen. Das hindert uns überhaupt nicht daran, darüber weiter zu reden. Ich finde aber, wir brauchen heute diese politische Beschlussfassung, was wir wollen.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Hier ist von der CDU-Fraktion Überweisung an den Rechtsauschuss (federführend) und an die staatliche Deputation für Inneres beantragt worden.

Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen.

(Dafür CDU, FDP)

Ich bitte um die Gegenprobe.

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, M.R.F., Abgeordneter Beck [AfD], Abge- ordneter Jürgewitz [AfD])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag auf Überweisung ab.

Wer jetzt zum Antrag in der Sache seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen.

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe.

(Dagegen M.R.F., Abgeordneter Beck [AfD], Abge- ordneter Jürgewitz [AfD])

Stimmenthaltungen?

(CDU, FDP)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

Impfen heißt Prävention – Kinder in Bremen und Bremerhaven aktiv vor Masern schützen! Antrag der Fraktion der CDU vom 3. Dezember 2019 (Drucksache 20/187)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Bernhard.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat die Abgeordnete Frau Ahrens das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! „Masern sind eine hoch ansteckende Erkrankung, das heißt, bei Kontakt stecken sich fast alle Nichtimmunen an

und erkranken auch typisch“, RKI 2014. Kinder unter einem Jahr, die noch nicht geimpft werden können, chronisch kranke Menschen oder Personen, die Impfungen nicht vertragen, sind auf eine hohe Durchimpfungsquote der Bevölkerung angewiesen, um durch den sogenannten Herdenschutz selbst geschützt zu sein. Vor diesem Hintergrund kann man das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention nur begrüßen und das tun wir als Fraktion der CDU uneingeschränkt.

(Beifall CDU)

Genau aus diesem Grund hatten wir wenig bis gar kein Verständnis dafür, dass die Senatorin für Kinder und Bildung die Masernimpfflicht befürwortete, aber gleichzeitig das Gesetz in seiner Umsetzung verzögern wollte. Anstatt über den Verwaltungsaufwand zu klagen und über Berufsverbote und Datenschutz nachzudenken, wäre es Ihre vordringlichste Aufgabe, sich um das Wohl und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Ihnen anvertrauten Kinder zu sorgen.

Es war von Anfang an klar, dass diese Haltung im Bundesrat keine Mehrheit finden würde. Nicht einmal im Kulturausschuss fand sich eine Mehrheit, die den Vermittlungsausschuss anrufen wollte. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates stimmt sogar einstimmig gegen eine Vertagung. Statt sich also seit November 2019 Gedanken darüber zu machen, wie man das Gesetz in der Praxis umsetzen könnte, wurde dieses nach dem Prinzip „möge der Kelch der Umsetzung an mir vorüber gehen“ liegengelassen. Wertvolle Zeit wurde dadurch verschenkt und das, obwohl die damalige thüringische rot-rot-grüne Regierung bereits im Jahr 2019 öffentlich davon ausging, dass das Gesetz kommt. Man hätte einmal mit den Kollegen reden können.