Protocol of the Session on February 26, 2020

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Tegeler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleg*innen, liebe Gäste! Das sind die Momente, in denen man eigentlich ein Redemanuskript geschrieben hat, das man gleich wieder vernichten kann, weil die Diskussion anders läuft als man vorher dachte. Schade darum.

Zu wem gehört ein Kind? Das ist eine Frage, mit der wir uns im Zeitalter von Samenspenden, Regenbogen- und Patchworkfamilien neu auseinandersetzen müssen. Ja, Kollegin Ahrens, es ist eine sehr komplizierte Frage, bei der wir passgenau Antworten finden müssen. Wir glauben als rot-grün-rote Koalition, wir haben das getan. Ich glaube, den einen oder anderen Punkt in dem Antrag haben Sie einfach nicht richtig verstanden.

Der Reihe nach: Niemand will das Instrument von Stiefkindadoptionen als solches aus dem gesetzlichen Verfahren streichen. Der Punkt ist, wir wollen lesbische Paare in eine Situation versetzen, die es ihnen erleichtert und die vermeidet, dass Stief

kindadoptionen die einzige Möglichkeit sind, überhaupt eine Elternschaft zu erlangen. Das ist der Punkt, man muss es also umdrehen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Der zweite Punkt, Ihr Einwand mit den Transmännern: Ja, ich sehe da eine gewisse Spannung, man muss aber sagen, Deadnaming ist kein Punkt, bei dem Geburtsregister eine besonders große Rolle spielen. Nur daraus geht hervor, dass es ein sensibler Punkt ist. Es ist trotzdem wünschenswert, dass wir dort eine Lösung finden, die sowohl dem Kind gerecht wird als auch dem berechtigten Wunsch von Transpaaren, eine gleichberechtigte Elternschaft zu erlangen. Auch da ist die Lösung, die wir in dem Antrag vorgeschlagen haben, in unseren Augen der einzige Weg. Wir werden nicht daran vorbeikommen, den Familienstatus auch jenseits vom Geschlecht in den Geburtsregistern anzubringen.

(Abgeordnete Ahrens [CDU]: Das habe ich ja ge- sagt, dass wir das auch wollen, aber mit einer Zu- satznotiz!)

Das halte ich für einen etwas fragwürdigen Punkt. Natürlich hat ein Kind das Recht zu erfahren, wer seine Eltern sind. Das schließt aber nicht den geschlechtlichen Hintergrund ein, sondern wie Eltern zueinander in Bezug treten ist eine individuelle und eine persönliche Frage,. Das ist der wesentliche Punkt an der Stelle.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Grotheer.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn Sie ein Kind bekommen, dann wollen Sie, dass es dem Kind gut geht. Wenn Sie sich gemeinsam für ein Kind entscheiden, haben Sie bestimmte Vorstellungen davon, manchmal sehr idealisierte, was das Elternsein mit sich bringt und wie Kinder, und insbesondere ihre Kinder, so sind. Oft passt die Lebenswirklichkeit überhaupt nicht mit dem zusammen, was Sie sich damals ausgemalt haben. Das ist eine der wesentlichen Erkenntnisse des Elternseins.

Der entscheidende Punkt, den wir vermitteln wollen ist der, dass jedes Kind einen Anspruch darauf hat, seine Eltern kennenzulernen. Dass jedes Kind einen Anspruch darauf hat, seine Eltern so wahrzu

nehmen, wie sie sind. Man könnte daraus schließen, dass Menschen nicht Eltern werden dürfen, bevor sie eine Form von Führerschein haben. Darüber könnte man meines Erachtens gern einmal reden.

(Abgeordnete Görgü-Philipp [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Ja!)

Für jedes Auto muss man das machen, wir reden über Hundeführerscheine,

(Abgeordnete Neumeyer [CDU]: Würde ja keiner bestehen, den Führerschein!)

also Bereiche, wo man darüber reden könnte. Ich würde mir oft wünschen, dass Menschen eher wüssten, auf was sie sich einlassen, wenn sie sich Kinder anschaffen, sage ich jetzt einmal.

Wir reden hier aber über einen anderen Fall: Wir reden über Familien, die sich bewusst für Kinder entschieden haben, die Eltern dieser Kinder sein wollen und die deswegen besonderen Schwierigkeiten unterworfen sind, weil sie nicht der sogenannten Norm „Mutter weiblich, Vater männlich“ entsprechen, sondern die in eine der anderen Konstellationen passen, über die wir gestern schon gesprochen haben. Wir wollen, dass die Kinder von Regenbogeneltern nicht diskriminiert werden, wir wollen deswegen das Abstammungsrecht vereinfachen.

Wenn Sie sich mit solchen Themen beschäftigen, mir liegt das nicht so nahe, ich fange jetzt auch erst damit an, dann lesen Sie sich insbesondere durch, was die Vertretungen dieser Gruppen sagen, damit Sie deren Sichtweise verstehen. Die Haltung ist völlig klar und eindeutig. Die sagen, wir verlangen etwas, was wir von den „normalen Eltern, weiblich und männlich“ nicht verlangen. Wir erschweren ein bestimmtes Verhalten, wir wollen von den gleichgeschlechtlichen Eltern etwas, was wir völlig bar jeglicher eigentlichen Vernunft von Eltern, die gegengeschlechtlich sind, nicht verlangen. Da ist es völlig egal, ob der Mann der tatsächliche biologische Vater ist oder nur der, der mit der Mutter verheiratet ist, auch das soll es geben. Da müssen noch Vaterschaftsanerkennungen gemacht und die Ehelichkeit der Kinder noch bestritten werden. Das wird alles normativ durchgeregelt. Das ist aber nicht der Normalfall. Sondern der Normalfall ist so, dass das Gesetz davon ausgeht, dass Menschen, die in einer Beziehung sind, wenn sie denn Männlein und Weiblein sind, selbstverständlich die Eltern dieser Kinder sind. Wir wollen nur, und das ist

es, worauf das abzielt, eine Chance, das auch für gleichgeschlechtliche Elternpaare zu schaffen.

Nichts anderes versuchen diese Ideen, die wir als Antrag formuliert haben, zu regeln. Ja, Frau Ahrens, ich gebe Ihnen Recht, die Materie ist komplizierter als man glaubt.

(Zuruf Abgeordnete Ahrens [CDU] – Zuruf Abge- ordnete Dr. Müller [Bündnis 90/Die Grünen])

Die Gesetze sind noch nicht so.

(Unruhe)

Ich bitte um etwas Ruhe, Sie können sich ja melden und dann nach vorne kommen.

Der bereits vorgelegte Entwurf des Abstammungsrechts ist im Moment nicht der, der aktiv diskutiert wird. Derzeit wird aktiv nur die Reform des Adoptionsgesetzes diskutiert. Das ist ein anderer Ansatz als der, der ursprünglich mit der Reform des Abstammungsrechts verfolgt wurde. Wir als Koalition wollen deutlich machen, dass das zwei notwendig miteinander zu regelnde Dinge sind. Das ist Bestandteil dieses Entwurfs. Ich würde nie für mich in Anspruch nehmen, außer ich habe das Gesetz wirklich selber gemacht, dass alles richtig ist, was ich aufgeschrieben habe. Es gibt durchaus noch Beratungsbedarf, es gibt Stellungnahmen zu den Referentenentwürfen, es gibt eine Diskussion.

Wir wollen unsererseits nur politisch deutlich machen, dass wir sagen, die klassische „Mutter weiblich, Vater männlich, am besten miteinander verheiratet“ - Beziehung ist wahrscheinlich noch die der Mehrheit, soweit ich weiß. Aber es ist nicht die einzige. Es ist völlig normal, wenn Eltern nicht miteinander verheiratet sind, es ist auch völlig normal, wenn die Eltern nicht klassisch weiblich und männlich sind und wir brauchen für alle diese Konstellationen eine Regelung. Unsere Initiative für diese Beschlussfassung will genau das sicherstellen. – Vielen Dank!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Buhlert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir diskutieren über Elternschaft, aber wir müssen

gleichzeitig, und das ist mir in der Debatte zu kurz gekommen, über Kindschaft diskutieren. Wir müssen das nicht nur aus der Sicht der Eltern sehen, da gibt es gute Gründe, vieles anders und vieles moderner zu sehen. Das Bundesverfassungsgericht hat der Koalition, und da gehören auf Bundesebene CDU und SPD dazu, wenn ich richtig informiert bin, ins Stammbuch geschrieben, dass sie ein altes Familienbild hat. Dieses muss nachgearbeitet werden und das muss in der Tat schleunigst nachgearbeitet werden. Die Zeit ist schon verstrichen, weil der März nicht mehr erreicht wird, weil die Anhörungen im Bundestag noch stattfinden müssen.

Es gibt zwei Ansätze und man fragt sich, warum die Bundesregierung das nicht miteinander abgestimmt hat. Zu dem einen, die Stiefkindadoption zu regeln, haben wir vieles gehört, dazu will ich auch noch etwas sagen. Zu dem anderen, das Adoptionshilfegesetz mit den ganzen Fragen der Anhörung und all dem, es ist in der Tat ein schwieriges Rechtsgebiet, auch dazu möchten wir uns politisch äußern, dazu möchte ich etwas sagen.

Am Ende werden wir uns enthalten, weil ein wichtiger Aspekt in Ihrem Antrag überhaupt nicht diskutiert wird: Wie sieht es mit Mehrkindfamilien aus? Wie sieht es damit aus, wenn mehr als zwei Menschen Verantwortung für ein Kind tragen wollen und können? Das gibt es in vielen Zusammenhängen und ich will nur auf die Familienkonstellation des von mir sehr geschätzten Michael Kauch hinweisen, der das für sich und seine Familie organisiert hat, die das auch ausüben, weil sie es leben wollen und können.

Solche Fragen müssen wir mitdiskutieren. Es hilft nichts, nur die eine Frage zu diskutieren, wozu ich nur sagen kann, für uns sind Zweimütterfamilien Ursprungsfamilien und keine Stieffamilien. Der Weg über die Stiefkindadoption ist nicht nur für die beteiligten Frauen belastend und demütigend, sondern auch für das Kind, denn ein Elternteil kann in der Zwischenzeit versterben, ein Elternteil kann erwerbsunfähig werden. Was ist dann? Ist dann ein Samenspender in einer Vaterfunktion? Das kann es doch nicht sein. Deswegen sind Zweimütterfamilien für uns Ursprungsfamilien und müssen auch anders behandelt werden.

Aber wie gesagt, Ihre Idee greift uns zu kurz, es braucht einen Gesamtansatz und einen, der die gesamte Rechtslage betrachtet und das Ganze auch aus der Sicht des Kindeswohls sieht, der schaut, wie es von den Eltern gegeben ist. Nicht im Sinne von inquisitorischen Fragen an Stiefeltern, die das

werden wollen, sondern im Sinne von Wertschätzen der Rechte und Ansprüche des Kindes. Da gilt es weiterzudenken, immer daran zu denken, dass es Menschen gibt, die in heterosexuellen, in lesbischen, in schwulen Beziehungen Verantwortung für Kinder übernehmen wollen. All das müssen wir mitregeln und mitdenken,

(Abgeordnete Grotheer [SPD]: Das hätten wir sehr begrüßt, wenn Sie einen Gesetzesentwurf einge- bracht hätten!)

bis hin zu Regenbogenfamilien. Sie haben diesen Antrag sehr kurzfristig vorgelegt, wir hätten das gern getan, wir haben sehr viel über Ihren Antrag diskutieren müssen und uns sehr lange mit den Rechtsgrundlagen auseinandersetzen müssen, um überhaupt zu verstehen, was Sie gemeint haben könnten!

(Abgeordnete Aulepp [SPD]: Schön zu hören, dass die FDP unseren Antrag braucht, um sich mit dem Thema auseinanderzusetzen!)

(Beifall)

Nein, dann habe ich mich falsch ausgedrückt. Wir haben uns mit diesem Thema sehr wohl auseinandergesetzt, Frau Aulepp, danke für den Zwischenruf, um mir das zu verdeutlichen. Wir hätten das von uns aus nicht schon zu diesem Zeitpunkt als Antrag eingebracht, sondern wir setzen uns auf der Bundesebene mit unserer Bundestagsfraktion ein, beispielsweise für die Rechte der Regenbogenfamilien, beispielweise in der Frage der Stiefkindadoption und beispielsweise in der Frage der Stärkung der Rechte von Zweimütterfamilien. Dazu hätte es die Debatte nicht gebraucht. – Herzlichen Dank!

(Beifall FDP)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Ahrens.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie ich eingangs schon erwähnte, habe ich mich tatsächlich durch die 300 Seiten durchgearbeitet.

(Abgeordnete Dr. Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Ja, das macht man als Parlamentarierin!)

Ja, das mache ich auch sehr gern. Wenn ich ehrlich sein soll, liebe Frau Dr. Müller, habe ich in Bezug auf die Stiefkindadoption, bezogen auf genau das, was Sie angesprochen haben, nirgendwo in diesem

ganzen Gesetzesentwurf gefunden, dass explizit für die Frauen in lesbischen Beziehungen, die in dieser lesbischen Beziehung, ob mit Trauschein oder ohne, ein Kind neu auf die Welt bringen, die Zugangsvoraussetzungen verschlimmert werden. Ganz im Gegenteil. Wer sich die Gesetzesbegründung zu diesem Text anschaut, ich zitiere, der stellt fest:

„Verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoption, Seite 34, E.1.4: Weiterer Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger ergibt sich im Rahmen einer Stiefkindadoption aufgrund der Teilnahme des abgebenden Elternteils, des annehmenden Stiefelternteils, des verbleibenden Elternteils sowie – in altersentsprechendem Umfang – des Kindes an mindestens einem Beratungsgespräch bei der Adoptionsvermittlungsstelle (§ 9 a des Adoptions- vermittlungsgesetzes).“

Das ist übrigens der Paragraph, auf den Sie sich in Ihrem Punkt zwei beziehen. Wenn Sie sich diese Gesetzesbegründung durchlesen, dann erkennen Sie, dass damit der andere Fall geregelt werden soll, nämlich genau der Fall, dass Sie ein Kind, das schon geboren worden ist, in eine bestehende Beziehung mit hineinbringen und wo es einen abgebenden Elternteil gibt. Dieser abgebende Elternteil und natürlich auch das Kindeswohl sind an dieser Stelle ebenfalls zu berücksichtigen. Das ist in heterosexuellen Familienstrukturen genau das Gleiche. Es ist keine Ungleichbehandlung. Deswegen haben wir an dieser Stelle Ihren Antrag nicht verstanden.

Ich habe mir wirklich alles durchgelesen. Auch davor gibt es Hinweise darauf, die genau deutlich machen, dass hier tatsächlich nicht der Fall, den Sie in Ihrem Antrag genannt haben, gemeint ist. Ich möchte noch einmal etwas zitieren, weil ich eben von Frau – –, von der Kollegin von der LINKEN so angegangen worden bin.