Protocol of the Session on February 26, 2020

Deshalb brauchen wir in Bremen möglichst schnell ein fortschrittliches Tariftreue- und Vergabegesetz. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!

(Beifall DIE LINKE)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Hornhues.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Immer noch sind uns die Schlagzeilen von polnischen Erntehelfern, die zu Dumpinglöhnen Spargel stechen, rumänischen Bauarbeitern, die schlechter bezahlt werden als ihre deutschen Kollegen, und nicht zu vergessen die noch allzu bekannten Auswüchse in unseren deutschen Schlachthöfen im Gedächtnis. Die Tiere wurden in Deutschland jahrelang von Rumänen und Bulgaren zerlegt, die nicht nur in menschenunwürdigen Sammelunterkünften leben, sondern gerade einmal vier Euro Lohn erhielten.

Bislang regelt die EU-Entsenderichtlinie nur, dass entsendende Unternehmen einige Mindeststandards, zum Beispiel den Mindestlohn in dem jeweiligen Aufnahmestaat, einhalten müssen. Dadurch kommt es zu Einkommensunterschieden und einer Wettbewerbsverzerrung, da durch tarifliche Vorgaben die tatsächlichen Standards für die lokalen Arbeitnehmer häufig höher sind. In Deutschland arbeiten zurzeit mehr als eine halbe Million entsandte Arbeitnehmer, die im Durchschnitt nur die Hälfte des bei uns üblichen Lohns erhalten.

Arbeitnehmerentsendung zu solchen Bedingungen birgt die Gefahr, dass Arbeitsplätze vor Ort verloren gehen. Ziel der Reform ist es, diese Unwucht der Dienstleistungsfreiheit zu ändern und Beschäftigte besser vor Lohn- und Sozialdumping zu schützen. Nun sollen mit der Änderung in der EU-Entsenderichtlinie gleiche Wettbewerbsbedingungen

für entsandte und einheimische Unternehmen geschaffen werden. Sämtliche Lohnvorgaben, die bei den einheimischen Arbeitnehmern angewandt werden, sollen auch für entsandte Arbeitnehmer gelten.

So sollen Erntehelfer aus Polen, Bauarbeiter aus Rumänien und Fleischer aus Bulgarien künftig genauso bezahlt werden wie einheimische Beschäftigte. Bereits 2014 gab es im Europawahlkampf die Absicht des Christdemokraten Jean-Claude Juncker, unter dem Motto „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ EU-weit Verbesserungen herbeizuführen.

Mit der Überarbeitung der EU-Entsenderichtlinie, die uns seit Anfang Januar als Kabinettsentwurf vorliegt, und deren Überführung in nationales Recht sollen nun auch Lohnbestandteile einbezogen werden, die in Gesetzen, Verordnungen oder allgemeinverbindlichen Tarifverträgen festgelegt sind. Prämien oder Zulagen, wie beispielsweise Weihnachtsgeld, Erhöhung des Arbeitsentgelts aufgrund der Betriebszugehörigkeit, aber auch Schlechtwettergeld oder Zulagen für besondere Arbeiten müssen bei der Entlohnung entsandter Arbeitnehmer in Zukunft berücksichtigt werden.

So weit, so gut. Wenden wir uns nun der Antwort des Senats zu. Es scheint, erstens: Sie möchten die Novelle des Tarifvertragsgesetzes auch auf Tarifverträge abstellen, die nicht formal für allgemeinverbindlich erklärt wurden, sondern anderweitig als repräsentativ gelten. Rechtlich wird dies kaum möglich sein. Es würde auch der Willkür Tür und Tor öffnen, wenn zum Beispiel an einem Ort mehrere Tarifverträge für vergleichbare Tätigkeiten gelten. Welcher soll denn als Vergleich herangezogen werden? Wer entscheidet dies? Hier wird die Umsetzung unnötig verkompliziert.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion der CDU ist eine bundesweit einheitliche Rechtsauslegung und Handhabung der neugefassten EU-Entsenderichtlinie oberstes Gebot. Eine Rechtszersplitterung beziehungsweise Ausnutzung des rechtlichen Rahmens im Sinne eines Bremer Sonderweges, der in der Antwort des Senats noch als Vorreiterrolle verbrämt wird, muss unbedingt vermieden werden. Alle Arbeits- und Sozialminister haben dieses vereinbart, dann muss sich auch Bremen an diese einheitliche Rechtsauslegung halten.

(Beifall CDU – Präsident Imhoff übernimmt wieder den Vorsitz.)

Zweitens: Das Vorhaben, das der Senat skizziert, ist ein Symbolthema, das kaum einem Beschäftigten im Land Bremen einen Vorteil bringen wird. Im Gegenteil, es bringt für die ausländischen Unternehmen und ihre entsandten Mitarbeiter eine Reihe von Problemen mit sich, denn die Tariflohnbindung gilt nur für die ausgeschriebene Leistung und ist eine Verpflichtung für die Arbeitgeber, allen ihren Beschäftigten für die Auftragsbezogenheit Tariflöhne zu zahlen.

Für nicht öffentliche Aufträge gelten andere Regeln und Löhne. Dies bedeutet eine komplizierte Aufteilung der gezahlten Gehälter in den auftragsrelevanten und den nicht auftragsrelevanten Teil und zieht eine bürokratische Mehrbelastung für Betriebe und die diese überprüfenden Vergabestellen mit sich. Es erhöht sich für Arbeitgeber die Bürokratie. Es sorgt bei Arbeitnehmern eher für Verwirrung und schwer nachvollziehbare, schwankende Löhne.

Drittens: Außerdem ist dies vergaberechtlich ebenso wenig zulässig wie das Vorhalten öffentlicher Aufträge allein für tarifgebundene Unternehmen. Daher lässt sich über eine solche Regelung das Ziel einer höheren Tarifbindung nicht erreichen. Hierzu sind vor allem die Gewerkschaften selbst gefordert. Wir als Fraktion der CDU halten den Weg für falsch, Vergabegesetze als Mittel zur Erfüllung anderer, hier sozialer, Zwecke zu nutzen.

Dies macht alles nur komplizierter und führt dazu, dass sich immer weniger Unternehmen auf öffentliche Aufträge bewerben. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen und noch mehr für Start-ups lohnt sich eine Angebotserstellung aufgrund der überbordenden Anforderungen und Nachweispflichten meistens nicht mehr.

(Glocke)

Im Ergebnis wird der Wettbewerb eingeschränkt und die Preise für die öffentliche Hand steigen. Daran kann ein Haushaltsnotlageland wie Bremen mit seinem hohen Investitionsstau kein Interesse haben. – Vielen Dank!

(Beifall CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Wischhusen.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen soll zukünftig die Tariftreue entscheidend sein. Die Unternehmen, die sich an öffentlichen Aufträgen beteiligen wollen, müssen nachweisen, dass sie nach Tarif bezahlen. Das klingt ausgesprochen sinnvoll, aber was heißt das konkret für die Unternehmen? Es heißt vor allem eins, nämlich noch mehr Nachweispflicht.

Es darf nicht sein, dass insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen zunehmend in Bedrängnis geraten, weil der Senat ihnen immer mehr Bürokratie überstülpen möchte. Auf Seite 70 des Koalitionsvertrags heißt es, ich zitiere: „Wir werden ein besonderes Augenmerk auf Klein- und Kleinstunternehmen richten, die für einen vitalen Wirtschaftsstandort und für eine lebendige Stadtgesellschaft eine besondere Bedeutung haben.“

Wir haben Sie damals beim Wort genommen, und jetzt, nicht einmal ein Jahr später, sind Ihnen die kleineren und mittleren Unternehmen gefühlt schon egal.

(Abgeordnete Dr. Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Nein, wir schauen genau hin!)

Die Landesmindestlohnerhöhung hat Auswirkungen auf die kleinen und mittelständischen Unternehmen, und jetzt wollen

(Beifall CDU)

Sie diese Unternehmen über die Ausweitung der Tariftreue de facto gänzlich von öffentlichen Vergaben ausschließen. Die kleinen und mittleren Unternehmen haben nicht die Zeit, sich mit immer komplizierter werdenden Vorgaben zu beschäftigen. Mit Ihrem Vorstoß stärken Sie nur die großen Konzerne, die im Zweifel ganze Abteilungen für Vergaben haben.

Schon jetzt gibt es Unternehmen, die darauf spezialisiert sind, Formulare für andere auszufüllen. Es darf doch nicht sein, dass ein eigener Markt für Unterstützungsleistungen entstehen muss, damit KMUs Beteiligungschancen haben. Wir Freie Demokraten setzen auf die Bundesregierung und darauf, dass sie die EU-Entsenderichtlinie möglichst schlank und ohne zusätzliche Bürokratie in nationales Recht überführt.

Ein erster Referentenentwurf liegt vor, der allerdings leider noch nichts Gutes erahnen lässt. Wir dürfen in diesem Punkt auf die zwei Seiten sehen.

Nach Deutschland werden jährlich etwa 390 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsandt. Auf der anderen Seite entsenden aber auch deutsche Unternehmen jährlich etwa 320 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ins europäische Ausland. Wir haben also nicht nur ein Interesse daran, in Deutschland faire Spielregeln zu gestalten, wir haben auch ein Interesse, im europäischen Ausland faire Spielregeln vorzufinden.

Aus unserer Sicht sollte Deutschland Vorbild sein, um rechtssichere, einfache und bürokratiearme Regelungen zu schaffen, an denen sich andere europäische Länder orientieren können. Ein Blick nach Frankreich zeigt übrigens das andere Extrem. Dort gibt es rund 800 allgemeinverbindliche Tarifverträge für mehr als 700 Einzelbranchen. Dazu variieren die Meldepflichten und die Vorschriften, welche Dokumente am Zielort mitgeführt werden müssen. Das benachteiligt deutsche Unternehmen massiv, die in Frankreich beispielsweise die Wartung von Maschinen vornehmen wollen.

Lange Vorlaufzeiten sind die Regel, und es handelt sich damit um ein echtes Hindernis für den europäischen Binnenmarkt. Wir sollten als Deutschland und vor allem auch als Bremen vorangehen und auf protektionistische bürokratische Regeln verzichten.

(Beifall FDP, CDU)

Ich hoffe, dass hier sowohl in der Bundesregierung als auch im Bremer Senat noch ein Umdenken stattfindet. – Vielen Dank!

(Beifall FDP, CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Dr. Müller.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, dass der Senat sich nicht noch anders besinnt, sondern an seinem Vorhaben festhält.

Lassen Sie mich mit einer Reaktion auf die beiden Oppositionsfraktionen beginnen: Sie heben auf einen Anstieg von Bürokratisierung ab, und dass insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen alles so kompliziert wird. Ich kann nicht erkennen, was an Tarifbindungen und an tarifgebundenen Löhnen kompliziert sein soll. Ich halte das einfach nur für anständig, liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)

Die Löhne in Bremen und Bremerhaven, aber auch bundesweit sind in sehr, sehr vielen Branchen alles andere als anständig. Sie sind prekär, sie sorgen nicht dafür, dass Menschen von ihrer Arbeit leben können.

Die Kollegin Frau Heritani hat das eindrucksvoll vorgetragen: Zielgruppe Nummer eins sind Frauen, die besonders von den prekären Beschäftigungen betroffen sind, mit all den Folgen, die sich daran anschließen, bis hin zur Altersarmut. Die zweite Zielgruppe, die wir in den Blick nehmen müssen, ist die der EU-Arbeitnehmer*innen, diejenigen, die entsandt werden und hier einer Arbeit nachgehen. Zwei Zielgruppen, die sehr oft nicht in starken Branchen und gut bezahlten Berufen tätig sind, sondern genau in den Branchen, in denen wir es sehr oft mit mangelnder Tarifbindung zu tun haben.

In diesem Sinne ist der Senat in der Pflicht, und zwar nicht nur unser Senat, sondern, das hat der Kollege Tebje eindrucksvoll dargelegt, sind alle öffentlichen Verwaltungen und Behörden im Bund, in den Kommunen, in den Ländern, die Arbeit vergeben, natürlich in der Pflicht und Verantwortung, dies nur dort zu tun, wo anständig bezahlt wird. Das ist eine Grundvoraussetzung, wenn wir dafür sorgen wollen, dass Menschen nicht ausgebeutet werden. Daran dürfen sich staatliche Organe nicht beteiligen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)

Deswegen ist es richtig, dass der Senat versucht, die EU-Entsenderichtlinie und die Gesetzgebungsprozesse in der Bundesrepublik Deutschland zu nutzen, um für Verbesserungen zu sorgen. Es ist gut, wie der Senat in der Antwort darstellt, dass er versucht, dies in Absprache und im Konsens mit allen Bundesländern zu tun. Natürlich ist eine einheitliche Regelung immer besser, sowohl für staatliche Organe als auch für die Beschäftigten, in Form von Sonderwegen oder Vorreiterrollen, die wir als Bundesland einnehmen.

Deshalb kann ich dem Senat für all die Prozesse und die Beratungen, die bis zum Sommer noch anstehen, nur viel Erfolg wünschen und den anderen Bundesländern die Bremer Haltung zur Nachahmung empfehlen. – Vielen Dank!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)

Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Senatorin Vogt.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! In der Diskussion ist gerade wieder zumindest auf der Seite einiges durcheinander gebracht worden. Wir reden von öffentlicher Vergabe, wir reden von privatrechtlichen Vergaben und alles wird durcheinandergemixt. Ich versuche einmal, ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen.

Eine Sache sei vorweg gesagt: Ja, ich habe ein großes Interesse daran, dass wir zukünftig wieder mehr Branchen und auch einzelne Unternehmen haben, die einer Tarifbindung unterliegen. Das ist in den vergangenen 15 Jahren sehr rückläufig gewesen. Ich habe gestern schon gesagt, auch damit wird sich die Bremische Bürgerschaft in den nächsten zwei, drei Monaten befassen, denn auch da werden wir im Bundesrat aktiv werden.

Wir müssen uns aber auch mit der EU-Entsenderichtlinie beschäftigen und wollen darauf als Senat Einfluss nehmen. Was die Bereiche öffentlicher Vergabe angeht, haben wir uns ganz klar positioniert. Ich muss ganz klar sagen, dass mir die Einhaltung von Tarifen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen ein ganz wichtiges Gut ist. Das möchte ich überhaupt nicht in Abrede stellen.