Protocol of the Session on December 11, 2019

So stelle ich mir eine lebendige politische Landschaft in einer Demokratie nicht vor.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Sie haben mir leider den Gag gestohlen. Die Konrad-Adenauer-Stiftung steht leider bei mir auch auf dem Zettel im Sinne dessen, um auch noch einmal den Punkt zu machen.

(Abgeordneter Röwekamp [CDU]: Wer die Zettel wohl schreibt?)

Wenn Sie sich den anschauen, der ist sehr, sehr handgeschrieben. Mache ich schon noch selbst. Der Punkt dahinter ist aber: Es ist völlig klar, dass wir keine Gemeinnützigkeit für Vereine wollen, die nicht auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen. Das ist gar kein Thema.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Abgeordneter Röwekamp [CDU]: Immerhin!)

Es ist auch völlig klar, dass wir Transparenzregeln schaffen müssen, dass die Finanzierung von Vereinen entsprechende Transparenz hat, wie es zum Beispiel schon im Parteiengesetz gegeben ist. Wir können nicht ein politisches Engagement zulassen und gleichzeitig eine völlig nebulöse Lage haben, wie eigentlich die Vereine finanziert werden.

Es ist richtig, dass an dem Punkt nachgearbeitet werden muss. Es ist aber für mich auch richtig, dass das, was von Ihnen als Ausschlusskriterium kritisiert wurde, vorher hat jemand – ich habe mir leider nicht gemerkt, wer – gesagt, die engagieren sich politisch im eigenen Sinne. Na ja, bitte sehr, wie engagiert man sich denn anders politisch? Man engagiert sich selten politisch im Sinne von jemand anderem, sondern in der Auffassung, die man selbst hat.

Wie sich die Konrad-Adenauer-Stiftung völlig legitim auf einer konservativ-politischen Richtung in dieser Gesellschaft an der Meinungsbildung und an der politischen Debatte beteiligt, so darf das jeder andere auch. Gerade, wenn es jeder andere auch darf, dann ist es nämlich nicht einseitig, weil die Summe der Akteurinnen und Akteure macht die Vielfältigkeit und den Pluralismus aus.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Deswegen werden wir alle damit leben müssen, dass sich dann auch Stimmen engagieren und äußern, die nicht unsere sind. Nicht, wenn sie den Boden unserer Verfassung verlassen, aber wenn sie innerhalb des legitimen Spektrums Positionen vertreten, wo man sagt, na ja, also meins ist das nicht. Es muss allen die Möglichkeit bestehen, und darum geht es.

Es muss um Vereine gehen können, die mit hoher Fokussierung sich an politischen Debatten beteiligen, es muss um Vereine gehen, die einen ganz anderen Vereinszweck haben aber einmal punktuell sagen, an dem Bündnis mache ich mit, für diesen Zweck lasse ich mich gern einmal einspannen. All diesen müssen wir Rechtssicherheit schaffen, und für den Senat kann ich sagen, wir werden im Länderkreis und gegenüber dem Bund alles dafür tun, dass da schnell eine Rechtssicherheit und eine Klarheit geschaffen wird und wir die Lebendigkeit unserer pluralistischen Gesellschaft auch dadurch stärken und erhalten. – Vielen Dank!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktionen DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 20/178 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen.

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe.

(Dagegen CDU, FDP, M.R.F., Abgeordneter Beck [AfD], Abgeordneter Jürgewitz [AfD], Abgeordne- ter Timke [BIW])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Fachärztliche Versorgung für Papierlose sicherstellen Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 23. Oktober 2019 (Drucksache 20/112)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Bernhard.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Leonidakis.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute diesen Antrag vorgelegt, weil wir davon überzeugt sind, dass wir die fachärztliche Versorgung für Papierlose in Bremen noch weiter verbessern müssen.

Das Problem der Papierlosigkeit nimmt leider zu. Im Land Bremen leben mindestens 4 000 Menschen ohne Papiere. Die Tendenz ist steigend und es wird mit Sicherheit eine hohe Dunkelziffer geben, weil niemand gesicherte Erkenntnisse über diesen Bereich hat. Als Folge der Asylrechtsverschärfungen, aber auch als Folge des Sozialleistungsausschlusses für EU-Bürgerinnen und EUBürger, gibt es daher eine zunehmende Zahl an Menschen in Bremen, die keinen Krankenversicherungsschutz genießen.

Das ist ein Problem, wenn wir davon ausgehen, dass es bestimmte Grundrechte gibt. Wir haben

heute Morgen schon über Grundrechte gesprochen und zu diesen Grundrechten gehört mit Sicherheit auch der Bereich Bildung. Deswegen hat Bremen das Recht auf Bildung auch beispielsweise für papierlose Kinder festgeschrieben. Dazu gehört aber auch das Recht auf Gesundheit. Das Recht auf Gesundheit ist zum Beispiel auch im UN-Sozialpakt festgehalten. Es muss aber auch umgesetzt werden. Wir glauben, dass Gesundheit ein Grundrecht, dass Gesundheit ein Menschenrecht ist.

(Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Bremen hat in diesem Bereich die Problematik relativ früh erkannt, hat 2009 die Humanitäre Sprechstunde in Bremen und Bremerhaven eröffnet, hat also bereits früh durch die Schaffung der Humanitären Sprechstunde in Bremen und Bremerhaven eine Pionierrolle in diesem Bereich übernommen.

(Vizepräsidentin Dogan übernimmt den Vorsitz.)

Wir haben trotz dessen, dass hier diese Pionierrolle übernommen wurde, festgestellt, dass 2017 die Humanitäre Sprechstunde zwischenzeitlich geschlossen werden musste und wir haben immer noch das Problem, dass teilweise die fachärztliche Versorgung nicht flächendeckend gewährleistet werden kann. Nach einem Monat wurde die Humanitäre Sprechstunde in Bremen wiedereröffnet und inzwischen zusätzlich mit Mitteln ausgestattet. Es wurde ein Zuwendungsvertrag mit einigen Gynäkologinnen und Gynäkologen abgeschlossen, sodass zumindest die frauenärztliche Behandlung sichergestellt werden kann.

Es gibt aber noch nicht in allen Fachbereichen solche Zuwendungsverträge und es ist sehr aufwendig diese auszuhandeln. Man muss Ärztinnen und Ärzte, Fachärztinnen und Fachärzte finden, die bereit sind, so einen Zuwendungsvertrag abzuschließen und die Behandlung zu gewährleisten, und man muss aufwendig abrechnen und diese Verträge aushandeln.

Zum Beispiel im zahnärztlichen oder kinderärztlichen Bereich gibt es keine solchen Verträge. Da ist aber der Bedarf sehr hoch und wir wissen, dass gerade die Prävention im kinderärztlichen Bereich, also die Gewährleistung der U-Untersuchungen, sehr wichtig ist, nicht nur für die betroffenen Kinder, sondern auch für die Allgemeinheit.

Insofern ist jetzt die Frage, wie man weitermacht, wie man diese fachärztliche Versorgung sicherstellen kann. Man könnte jetzt sagen, dass in allen Fachbereichen Zuwendungsverträge abgeschlossen werden sollten. Das hätte aber einige Nachteile. Der Aushandlungsaufwand ist, wie gesagt, hoch, der Abrechnungsaufwand ist auch relativ hoch und die Erkrankten müssen durch den Engpass Humanitäre Sprechstunde. Die hat aber nur an zwei Tagen die Woche geöffnet, und aus unserer Sicht ist das ein Aufwand, den man vereinfachen und abkürzen kann. Die Humanitäre Sprechstunde ist gut zur Akutversorgung und als Anlaufstelle. Als Engpass ist sie aber zu klein, um eine fachärztliche Versorgung zu gewährleisten.

Deswegen setzen wir auf die Erweiterung des sogenannten Bremer Modells, das die Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden in Bremen über die AOK-Karte regelt und Asylsuchenden, entgegen dem Grundgedanken aus dem Asylbewerberleistungsgesetz, dass Geflüchtete nur eine Akutversorgung bekommen sollen, eine Regelversorgung angedeihen lässt.

Da hatte Bremen ebenfalls eine Pionierrolle, die sehr gut und sehr positiv war. Dieses Modell der Integration von Geflüchteten in das Regelgesundheitssystem wollen wir auch für die Papierlosen haben. Wir glauben, das ist bürokratiearm, das entspricht dem Menschenrecht auf Gesundheit, das ist gut zu bewältigen und das sichert die fachärztliche Versorgung der Papierlosen flächendeckend, bürokratiearm und für die Menschen gut vertretbar ab. Insofern werben wir um Ihre Zustimmung, dass der Senat ein Konzept erstellt, wie die konkrete Ausgestaltung einer solchen anonymisierten Gesundheitskarte für Papierlose aussehen kann. Damit wollen wir gern den Senat und uns als Koalition miteinander auf den Weg schicken, erneut eine Pionierrolle zu übernehmen und die Gesundheitsversorgung von allen Menschen in unserem Bundesland sicherzustellen. – Vielen Dank!

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Osterkamp-Weber.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Im Antrag ist beschrieben, in welchen verschiedenen Gesetzen das Recht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit für alle Menschen verankert ist. In unserem Grundgesetz, im UN-Sozialpakt, in der Kinderrechtskonvention, in der Frauenrechtskonvention.

Wir leben in einem Land, wo die Gesetzliche Krankenversicherung, GKV, jedes Jahr über 240 Milliarden Euro einnimmt und etwas weniger als die genannte Summe geben sie auch wieder aus. Ich möchte hier in aller Deutlichkeit auch für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sagen: Niemanden in unserem Land sollte der Zugang zu fachärztlicher Versorgung verwehrt werden.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)

Wir sprechen hier über Papierlose, das betrifft eine Gruppe von Menschen, die nach Bremen gekommen ist, weil sie ihre Heimatländer aus den unterschiedlichsten Gründen verlassen mussten. Jede oder jeder einzelne von ihnen bringt seine eigene Geschichte mit und auch seine eigene Krankengeschichte. Bremen hat im Jahr 2009 als einer der Vorreiter für das ganze Bundesgebiet eine Humanitäre Sprechstunde etabliert, wo Menschen ohne Papiere anonym und unentgeltlich eine allgemeinärztliche Basisversorgung erhalten. Zu Beginn dieser Humanitären Sprechstunde gab es ein sehr gut funktionierendes Netzwerk niedergelassener Ärztinnen und Ärzte, die sich bereit erklärt haben, Menschen zu behandeln, die über das Gesundheitsamt zu einer weiterführenden medizinischen Behandlung oder Diagnostik überwiesen wurden. Hierfür stellen sie keine Kosten in Rechnung.

Aufgrund der gestiegenen Flüchtlingszahlen seit 2009 existiert dieses Netzwerk in seiner Form nicht mehr. Also besteht kaum noch eine Möglichkeit, entsprechende Fälle außerhalb des Gesundheitsamtes zu einer weiteren Therapie oder Diagnostik an entsprechende Ärzte zu überweisen.

Im Land Bremen erhalten alle nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eine AOK-Gesundheitskarte und können damit Ärzte konsultieren. Komplexe Abrechnungsverfahren werden so vermieden. Menschen ist es möglich, ohne stigmatisierende Erfahrungen Zugang zur Regelversorgung zu bekommen. Dies sollte auch für die fachärztliche Versorgung von Papierlosen gelten.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)

Ein weiterer Aspekt: Wenn es um die Prüfung einer anonymisierten Gesundheitskarte geht, sollte man sehr genau in den Blick nehmen, inwieweit eine Anonymisierung nötig ist. Zu vermeiden ist, dass es zu Verwechslungen von Personen kommt oder Befunde nicht mehr den richtigen Patienten zugeordnet werden können. Erfahrungen haben gezeigt, dass sich die Betroffenen bereitwillig mit Namen

und Geburtsdatum vorstellen. Die Rechtslage zur ärztlichen Schweigepflicht ist weitreichend und erstreckt sich auch auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes, wenn sie medizinische Behandlungsdaten verarbeiten.

Meine Damen und Herren, es würde Bremen gut stehen und ich möchte sagen, die Pionierrolle von der Sie gerade sprachen – –. Es erschrickt einen, dass es tatsächlich eine Pionierrolle sein soll. Ich möchte noch einmal dringend darauf hinweisen, dass ich fest der Überzeugung bin, dass allen Menschen diese medizinische Versorgung zustehen sollte und bitte daher um Zustimmung für diesen Antrag. – Vielen Dank!