Protocol of the Session on December 11, 2019

Das sind, meiner Meinung nach, die großen Baustellen, die auf Bundes- und EU-Ebene bewegt und

auch endlich einmal zum Ziel geführt werden müssen. Eine Dateikorrektur, indem man das Grundgesetz wegen des Bremer Straftäters irgendwie ändert, das ist für uns jetzt nicht nachvollziehbar und auch nicht zielführend, und deswegen bleibt es dabei, dass wir den Antrag der CDU ablehnen, aber bei dem gesamten Thema auf den genannten anderen Ebenen erheblichen Entscheidungs- und Handlungsbedarf sehen.

Jetzt muss ich doch noch einmal sagen: Ich glaube, ich habe mich am Anfang ein bisschen unglücklich ausgedrückt. Ich wollte der CDU nicht unterstellen, dass Ihnen das Asylrecht nicht wichtig ist. Aber es war in diesem Kontext nicht deutlich definiert worden: Was möchten wir ändern? Diese Unterstellung, die nehme ich gern wieder zurück und bedanke mich ansonsten für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall FDP)

Als nächster Redner hat das Wort Senator Mäurer.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Aktuelle Stunde ist angesagt. Möglicherweise hängt es damit zusammen, dass der Antrag der CDU vom 12. November datiert ist und insofern eine gewisse Aktualität schon längst verloren hat. Ich versuche einfach einmal, zu beschreiben, wie die Lage in Bremen ist und wie wir uns mit diesen Fragen auseinandersetzen.

Die zentrale Frage lautet: Wie gehen wir in Bremen mit Ausländern um, die massiv straffällig geworden sind? Wir haben Erfahrungen gesammelt. Ich denke daran zurück, wie wir vor zwei Jahren versucht haben, zwei Gefährder außer Landes zu bringen und das hier in der Bürgerschaft diskutiert haben. Wir haben Erfahrungen gesammelt in vielen Gerichtsverfahren. Bis zu 30 Verfahren sind pro Person durchgeführt worden. Wir haben alle Instanzen dieser Welt, kann man fast sagen, kennengelernt. Wir sind vom Amtsgericht zum Landgericht zum Bundesgerichtshof hinauf und hinunter, zum Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht. Dann waren wir beim Bundesverfassungsgericht und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Aus diesen Erfahrungen haben wir in Bremen in der Form Konsequenzen gezogen, dass wir uns dafür entschieden haben, Verfahren dieser Komplexität nicht mehr bei unseren Ausländerbehörden führen zu lassen, denn unsere Erfahrung war: Da kann man nur scheitern. Deswegen haben wir eine dritte

Ausländerbehörde für das Land Bremen geschaffen, das ist das sogenannte Referat 24, das die konkrete Aufgabe hat, sich dieser Personengruppe anzunehmen.

Wir haben mit der JVA, mit dem Senator für Justiz, eine Vereinbarung geschlossen, die nun dazu führt, dass das Referat immer aktuell erfährt, wer in der JVA inhaftiert wird mit einer Mindeststrafe von einem Jahr. Wir haben darüber hinaus sichergestellt, dass Polizei und Verfassungsschutz ebenso die Personen unserem Referat 24 übermitteln, bei denen sie glauben, dass es gut wäre, dass sie Bremen verlassen.

Diese Praxis funktioniert. Diese Einheit ist sehr effektiv, und ich kann Ihnen sagen, Ibrahim Miri war nicht der Erste, der in den Libanon abgeschoben wurde. Wir haben darüber nur bisher keine Pressearbeit gemacht. Er wird auch nicht der Letzte sein. Wir haben immer ein Problem gehabt, dass Straftäter hiergeblieben sind, weil die Länder, aus denen sie kommen, bisher nicht kooperiert haben. Das ist das entscheidende Hindernis, und das macht es auch so schwer, weil viele fragen natürlich: Warum macht ihr nichts?

Ich sage aber immer: Zu einer Abschiebung gehören zwei. Wir brauchen immer ein Land, welches auch bereit ist, die notwendigen Papiere auszustellen und zu sagen: Ja, wir nehmen diese Personen zurück. Der Libanon hat sich über Jahrzehnte verweigert. Es gab keine Rückführungen in den Libanon. Das erklärt, warum viele Personen, von denen wir uns gern getrennt hätten, so lange hier in Bremen geblieben sind.

Die Lage hat sich verändert, und seit circa einem Jahr ist der Libanon bereit, zu kooperieren. Ich sage an dieser Stelle auch, wir haben das nicht von Bremen aus organisiert, sondern es war der Bund. Es war die Bundespolizei, die es geschafft hat, dies zu ermöglichen. Seitdem arbeiten wir auch bei der Rückführung in den Libanon sehr eng zusammen.

Dies zum Einstieg. Vieles ist heute schon gesagt worden, wie das Verfahren in Sachen Ibrahim Miri gelaufen ist. Ja, wir haben ihn abgeschoben mit Unterstützung der Bundespolizei, und er ist wieder zurückgekehrt. Viele fragen: Wie kann so etwas möglich sein? Ich sage einmal: Klar, ich bin dafür, dass man die EU-Außengrenzen deutlich mehr sichert, als das heute der Fall ist. Ich wage aber den Zweifel, ob wir in der Lage sein werden, zukünftig jede Einreise zu verhindern.

Wir haben ganz bewusst gesagt: Wir wollen sichere Außengrenzen, damit wir im Innenbereich unsere Grenzkontrollen aufgeben können. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir dieses System ändern werden. Deswegen sind die Handlungsmöglichkeiten beschränkt, und ich sage auch, wenn Hunderttausende von LKWs täglich die deutsche Grenze passieren, ist es immer organisierten Schleppern möglich, auch Personen zu transportieren und in die Bundesrepublik zu bringen.

Wir haben das Thema vor kurzem mit der Bundespolizei diskutiert, und die sagten: Ja, es ist in der Tat so, es gibt Organisationen, die garantieren sogar, dass diese Einreise gelingen wird. Von daher gesehen, ist es im Zweifel immer nur eine Frage des Geldes. Wer Geld hat und vernetzt ist, wird auch weiterhin die Möglichkeit finden, in dieser Form in die Bundesrepublik zu kommen, was aber nicht bedeutet, dass wir nun darauf verzichten, Grenzkontrollen zu verbessern. Ich finde es auch richtig, dass die Bundespolizei eine Reihe von Fahndungsmaßnahmen ergriffen hat, die dazu beitragen, dass wir gerade diese Form der Wiedereinreise verhindern.

Die weitere Geschichte muss ich nicht wiederholen. Ibrahim Miri ist erneut abgeschoben worden, und wir haben gesehen, das Bundesamt ist handlungsfähig. Das war nicht immer so. Wir haben das auch letzte Woche auf der Innenministerkonferenz diskutiert. Wenn man sich die Zahlen anschaut, ist es deutlich besser geworden. Die Bearbeitungsdauer ist eine ganz andere. Auch die qualitative Seite hat sich verbessert, also das Bundesamt ist in der Lage, kurzfristig Asylanträge zu bearbeiten.

Wir haben noch die Frage diskutiert: Gibt es Probleme? Ja, ich will das gar nicht leugnen, und ich habe das Thema auch offensiv in die Innenministerkonferenz getragen. Es gibt eine Reihe von Vorschriften, die nicht hilfreich sind. Das Hauptproblem wäre ja gewesen, dass Ibrahim Miri zurückkommt und vom ersten Tag an hier frei in Bremen herumläuft. Ich glaube, damit hätten wir uns keine Freunde gemacht. Wir haben aber das Problem, dass die vielen Rechtsfragen hoch kompliziert sind.

Die Möglichkeit einer Inhaftierung war von Anfang an ausgeschlossen, weil es eindeutig ist, dass keine Fluchtgefahr bestand bei der Wiedereinreise. Die Frage des Widerrufs der Bewährungsstrafe wäre eine denkbare Möglichkeit gewesen. Die Kollegen der Justiz sagen uns aber, dass eigentlich die illegale Wiedereinreise im Kanon der Straftaten eher am unteren Rand steht. Es ist kein Verbrechen, und

mithin tun sich die Gerichte schwer, deswegen die Bewährungsstrafe zu widerrufen. Da kommt das Problem Abschiebehaft. Ja, sie ist verhängt worden, aber auch da konnte man nicht immer sicher sein, ob das so kommt, weil es folgendes Problem gibt: Ist es ein Erstantrag oder ist es ein Folgeantrag?

Nur bei einem Folgeantrag kommt man in der Regel in eine Abschiebehaft. Also haben wir in diesem Fall auch etwas Glück gehabt, das muss man einräumen, dass man das als Folgeantrag einstufen konnte, denn es gab schon einmal einen Antrag vor 20 Jahren. Deswegen sind wir im Kreis der Innenminister völlig einer Meinung: Wir müssen einige Dinge korrigieren, weil in der Tat das Eis sehr dünn ist. Das ist eine Position, die von allen getragen wird.

Auf dieser Innenministerkonferenz hat niemand gesagt, wir müssen das Grundgesetz ändern, weil erstens: Es ist politisch nicht notwendig, aber auch: Es gibt keine Mehrheit dafür. Es geht also darum, die Dinge zu ändern, die man ändern kann, die man möglicherweise ändern muss. Ansonsten zeigt dieses Verfahren: Der Rechtsstaat funktioniert. Es gibt eine sehr gute Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in dieser Frage. Deswegen sehe ich auch der weiteren Entwicklung mit großer Gelassenheit entgegen.

Ja, es ist so: Wir können nicht ausschließen, dass Ibrahim Miri wieder zurückkommt. Er war jetzt wieder in der Türkei, ist dort aber abgeschoben worden. Wir bereiten uns auch auf die Situation vor, dass er wieder nach Bremen zurückkehrt. Ich weiß auch, was wir dann machen werden.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

In diesem Sinne tragen wir es mit Gelassenheit. – Vielen Dank!

(Beifall SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. vom Bruch.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich einige Anmerkungen machen zu den Redebeiträgen, die wir gehört haben und zu dem Redebeitrag des Senators, der in seinem letzten Teil deutlich gemacht hat, worauf es eigentlich ankommt.

Es kommt nicht darauf an, wie einige Rednerinnen und Redner der Koalition hier suggeriert haben, eine hektische Betriebsamkeit zu entfalten in Richtung eines Aushöhlens des Asylgesetzes. Darum geht es in der Tat nicht, und ich glaube, der Kollege Röwekamp hat deutlich gemacht, dass es eher um das Gegenteil davon geht. Es geht nämlich darum, das Asylrecht, das grundgesetzlich geschützt ist, zukunftsfähig auszugestalten. Deshalb ist es notwendig, auch nach einem Fall Miri und vielen 1 000 anderen, die dem zuvorgekommen und zuvorgegangen sind, sich zu fragen: Was können wir tun, um dieses Recht zu schützen, um die Propaganda dagegen nicht den Falschen zu überlassen?

(Beifall CDU)

Deshalb müssen wir die Fragen stellen, die sonst andere stellen. Aber denen geht es dann um die tatsächliche Aushöhlung des Asylrechts. Uns geht es darum, dieses Asylrecht zukunftsfähig zu gestalten. Da gibt es eine spezifische Situation, die ich hier an dieser Stelle erwähnen möchte. Einige Rednerinnen und Redner sind zu Recht darauf eingegangen, dass es natürlich darum gehen muss, den europäischen Staaten dabei zu helfen, mit der Frage von Asylsuchenden, mit der Frage von Flüchtenden umzugehen.

Natürlich muss es darum gehen, Griechenland und anderen Anrainerstaaten bei der Grenzsicherung zu helfen. Aber es muss doch darum gehen, auch der Frage nachzuspüren: Was können wir national machen? National müssen wir doch bilanzieren, dass unser Warten auf ein europäisches Asylrecht, auf eine Harmonisierung des europäischen Rechts in dieser Hinsicht nicht funktioniert hat. Deshalb stellen wir die Frage: Welche Konsequenzen können wir ziehen?

Dazu gehört auch, der Frage nachzuspüren: Ist es nicht zweckmäßig, Wiedereinreise oder Asylanträge, die einer unzulässigen Wiedereinreise folgen, für unzulässig zu erklären? Der Senator hat, glaube ich, begründet, warum das unter Umständen überlegenswert und sinnvoll ist. Deshalb finde ich es auch richtig, dass wir aus Bremen diesen Gedanken aufgreifen und hier anstoßen.

Natürlich ist der Verweis auf den Bund richtig. Natürlich ist es in erster Linie eine Angelegenheit des Bundes. Aber, Herr Lenkeit, wir sind ein Gliedstaat dieses Bundes, und deshalb glaube ich auch, wir sollten mit der Tatsache und vor dem Hintergrund, dass der Fall Miri sich hier in Bremen abgespielt

hat, vorangehen und sagen: Auch wir als Gliedstaat dieser Republik wollen, dass wir hier in Deutschland darüber nachdenken, und das halten wir für notwendig. Das ist das, was wir mit unserem Antrag anstoßen wollten.

Wir verhehlen nicht, dass es ebenfalls notwendig ist, darüber nachzudenken, ob eine illegale Wiedereinreise ein Haftgrund sein kann oder andere Dinge, die auf Bundesebene zu regeln sind. Uns geht es darum, in dieser Diskussion eine aktive Rolle zu spielen, nicht hinzunehmen, dass Propaganda gegen das Asylrecht gemacht wird.

Wir wollen, dass dieses Asylrecht zukunftsfähig ausgestaltet wird, und deshalb ist es nach einem solchen signifikanten Fall unserer Meinung nach notwendig, nicht nur die Fähigkeiten des Rechtsstaates auszuschöpfen, es gibt überhaupt gar keine Kritik daran, sondern auch der Frage nachzuspüren: Wo müssen das Asylrecht und die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen weiterentwickelt werden? Da haben wir einen Vorschlag gemacht. – Herzlichen Dank!

(Beifall CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 20/150 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen.

(Dafür CDU, M.R.F., Abgeordneter Jürgewitz [AfD])

Ich bitte um die Gegenprobe.

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP)

Stimmenthaltungen?

(Abgeordneter Beck [AfD])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Meine Damen und Herren, wir treten jetzt in eine Mittagspause ein bis 14:45 Uhr. – Vielen Dank!

(Unterbrechung der Sitzung 13:15 Uhr)